Smaragd aus Oz hat geschrieben:@Cocolinth
Was den "sexuellen Mißbrauch" durch Kinder an Kindern aus der Sicht des Kindes angeht - völlig losgelöst von strafrechtlichen Kategorien, in denen wir völlig verschiedene Ansichten vertreten - so würde ich nach der Art des Vorgangs unterscheiden:
Was ganz lustig ist: Die Sicht der Gesellschaft und die juristischen Definitionen decken sich überhaupt kein bisschen, sondern sind nur kompatibel in ihrer Konsequenz.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Wenn beide Kinder ohne Zwang mit gegenseitiger Neugier oder Freude an der Sache teilhaben, dann sehe ich darin nichts Bedenkliches und niemand ist "Opfer" eines sexuellen Mißbrauches oder wird sich so fühlen.
Ja, "sexueller Mißbrauch" wurde für Kinder juristisch umdefiniert.
"sexueller Mißbrauch" == "jegliches sexuelles Erlebnis" um "Die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes sicherzustellen"
Denn als man das Gesetz einrichtete war man der Meinung, dass
jedes gewollte oder ungewollte sexuelles Erlebnis ausgehend von wem oder was auch immer, die Gesamtentwicklung des Kindes maßgebend und in jedem Falle störe.
Davon hat die Gesellschaft teilweise Distanz genommen. Denn Gewollter Sex unter Kindern wird teilweise toleriert. Hier decken sich juristische Definitionen mit der moralischen Bewertung der Gesellschaft nicht. Man kommt sich hier aber trotzdem nicht in die Quere, ausser wenn in Einzelfällen völlig unnötige Sanktionen gegenüber sexuell aktiven Kindern ausgesprochen werden. Kommt noch vor...
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Würde man das anders sehen und jeden sexuellen Kontakt zwischen unter 14-Jährigen als Mißbrauch ansehen und daraus Schlüsse auf die Sexualpräferenz ziehen, so wären fast alle Menschen Mißbrauchsopfer und am Ende vielleicht pädophil, weil die Entdeckung der Sexualität nunmal in der Regel weit vor dem 14. Geburtstag beginnt und deshalb erste sexuelle Kontakte vor diesem Geburtstag schon biologisch herbei"gesehnt" werden.
In einer abstrakten juristischen Erhebung zieht man teilweise sogar echt Schlüsse auf die Sexualpräferenz. Das ist aber überhaupt nicht nötig, da so eine Unterscheidung ersteinmal völlig irrelevant ist. Manchmal wird so eine Feststellung als Eckpunkt zur Entscheidung für eine Sicherheitsverwahrung angesehen, was in meinen Augen völlig absurd ist.
Wenn man das biosoziologisch sieht, dann darf man die Sexualpräferenz nicht statisch sehen. Nach Griesemer äußert sich das so, dass vorpubertäre Kinder sich präferierend in Selbige verlieben und mit der Zeit sich die Präferenz so ändert, dass sie sich von nachpubertärem Erscheinungsbild angesprochen fühlen. Dieser Entwicklungssprung kann bei Kernpädophilen - aus welchen Gründen auch immer - ausgelassen worden sein und diese verlieben sich dann in ihrer Präferenz nach wie vor nur in vorpubertäre Kinder.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Handelt das eine Kind hingegen gegen den Willen des anderen oder empfindet ein Kind dabei Zwang oder spielt sogar Gewalt eine Rolle, dann kann ich bedenkenlos zustimmen, daß das Kind Opfer von sexueller Gewalt geworden ist.
Ja. Du sprichst hier den originalen Missbrauchscharakter an, so wie in jeder eigentümlich versteht. Nein, geht sogar noch weiter, das ist schon Nötigungscharakter.
Allerdings wurde der sexuelle Missbrauch ja bei Kindern umdefiniert.
Ergo bedeutet das folgendes: Die Gesellschaft geht intuitiv bei "sexuellem Missbrauch von Kindern" von diesem Missbrauchscharakter aus, und jeder juristische Fall bei dem ein "sexueller Kindesmissbrauch" vorliegt, weckt die gleichen schlimmen Assoziationen des originalen Missbrauchscharakters.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Diese 14 Jahre im Paragraphen ist nur eine Grenze, die der Gesetzgeber irgendwo ziehen mußte. Wenn wir jetzt über die Frage diskutieren, ob sich ein Kind als Opfer eines Mißbrauches fühlen kann, so kann diese nun wirklich rein formale Grenze nicht das entscheidende Kriterium sein:
Wie soll man begründen, daß sich eine 13-Jährige, die mit einem Kind sexuell verkehrt, sich als Mißbrauchsopfer ansehen wird, nach ihrem 14. Geburtstag beim gleichen Vorgang aber nicht?
Es ist genaugenommen eine juristische
Bequemlichkeit. Es ist nicht ohne Grund ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Nach dem oben Geschriebenen könnte man auch die Frage aufwerfen, ob ein gegenseitig einverständlicher sexueller Kontakt zwischen einem Kind und einem Erwachsenen kein tatsächlicher sexueller Mißbrauch ist, sondern vom Gesetzgeber durch die Altersgrenze nur als solcher fingiert wird.
Die Altersgrenze ist genaugenommen eine juristische Entität, die Kindern die Mündigkeit abspricht sich dafür entscheiden zu können von anderen Personen sexuell addressiert zu werden.
Das Kind wird einfach nicht "für voll genommen", wenn es den Wunsch hat mit einem Erwachsenen Sex zu haben.
Dagegen leistet man sich dann widerum den Widerspruch, dass man Sex unter Kindern wieder teiltoleriert.
Dahinter steckt das versteckte gesellschaftliche Empfinden, dass der Erwachsene hier ein eben perverses egoistisches notgeiles pädophiles Schwein ist. Im Grunde nivelliert sich der gesamte argumentatorische Komplex der Antis auf eben dieses "Bauchgefühl". Deswegen wird auch fortwährend von gefährlichen Asymmetrien gesprochen, die für Kinder aber im alltäglichen Leben die ganze Zeit vorkommen.
Links u. Verweise:
Griesemer:Integative Verursachungstheorie zur Entstehung der paedophilia erotica
http://www.itp-arcados.net/griesemer/theorie.pdf
Missverständnis Juristik - Gesellschaftsmoral (Aufsatz von Michael Schetsche)
http://books.google.de/books?id=QpH0l7Q ... =#PPA37,M1
http://www.girlloverforum.net/forum/vie ... f=3&t=1036