Smaragd aus Oz hat geschrieben:Unter dem Aspekt, daß ich die gesetzliche Mißbrauchsdefinition ablehne finde ich es auch problematisch, wenn Cocolinth "sexuellen Mißbrauch" und "Seelenmord" in einem Zusammenhang nennt.
Cocolinth gibt nur die Sicht der Gesellschaft wieder, auch um aufzuzeigen wie
betriebsblind die Gesellschaft eigentlich ist. Vielleicht merkt jemand mal wie verkorkst einseitig man einen juristischen Tatbestand wertet, wenn man das mal selber künstlich aufbauscht.
Die kriegen das nämlich nicht gebacken zu differenzieren. Denn, wenn ein juristisches Urteil feuert ala "Ein Kind wurde sexuell missbraucht", dann hat so gut wie jeder gleich die Assoziation mit schlimmsten psychischen Traumata. Keiner würde differenzieren und sagen: "Oha. Wie schlimm ist es denn? Oder war das fast gar nichts?"
Es
existieren nach aussen hin doch nur die klasisschen
Bild-Fälle mit originalem wirklichen Missbrauchs/Nötigungs-charakter. Folglich muss auch jeder Fall ein Seelenmord des Kindes gewesen sein.
Vielleicht liegt das auch etwas an der gedanklich verkorksten Transferleistung:
"Sexueller Missbrauch ist ja was Schlimmes. Und jetzt passiert
das Gleiche mit Kindern. Oh mein Gott!!!"
Es ist nun eben nicht das Gleiche. Wissen sie zwar auch, aber die Bewertung bleibt erstmal gleich und wird dann nochmal verschlimmert, weil die Tat Kinder zum Opfer hat.
Das Strafgesetz ist so gesehen ein moralischer Kompass für die Gesellschaft.
Wir wachsen hier auf und sehen: "Aha, das ist verboten --> Bööösee. Das ist erlaubt --> In Ordnung!"
Hinterfragen können die meisten nur richtig, wenn sie direkt betroffen sind von einem Gesetz, und zwar wenn es etwas Freiheitseinschränkendes ist.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Ich denke nicht, daß jede Handlung, die nach dem Gesetz objektiv als sexueller Mißbrauch fingiert wird, auch ein Seelenmord sein muß.
Das ist allgemein übliche gesellschaftliche Definition, die Coco hier wiedergibt. Darauf kann man sich ja einigen, wenn man darüber spricht. Wir definieren einfach: Sexueller Kindesmißbrauch = Seelenmord.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Ein Mißbrauch liegt nach dem Gesetz ja schon bei jeder sexuell intendierten Handlung vor. Unter einem Seelenmord aber stelle ich mir eine schwerwiegende psychische Beeinflussung vor, und nicht jede kleinste Beeinflussung der Sexualentwicklung.
Wieso nur psychisch?
Jede sexuelle Handlung an, vor oder mit einem Kind beeinträchtigt die "Gesamtentwicklung" des Kindes "
schlimm genug um verboten zu sein", wenn man das mal pseudo-logisch zirkelschliesst, wie die Gesellschaft.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Jetzt kannst Du, Cocolinth, mir wieder mit einem Augenzwinker-Smilie entgegenhalten, daß es das Gesetz aber genauso sieht.
Ja, aber genau das halte ich für falsch.
Nein. Das Gesetz sieht es nicht als "Seelenmord" oder sondergleichen, sondern das Gesetz
sieht nur ganz lapidar einen Tatbestand erfüllt.
Man kann aber eine Aussage darüber machen, wie das Gesetz ursprünglich vorgesehen war: Und da haben wir schon festgestellt: Jede sexuelle Handlung an, vor oder mit einem Kind stört angeblich dessen Gesamtentwiclung (juristisches Axiom), also soll das verboten sein.
Die Bewertung "Seelenmord" kommt erst von aussen dazu. Wenn Menschen aus einem Strafgesetz eine moralische Bewertung ableiten wollen, die heutzutage da heisst: "Sexueller Kindesmißbrauch = Seelenmord"