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Smaragd aus Oz
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Das steht hier:
Nein, das steht dort nicht!

Und das gilt von Dir selbst als zugestanden, da Du die Textstelle zitierst und Dein Begründungselement aber als bloße "gängige Rechtsauffassung" bezeichnest.

Deine Auffassung, der § 130a StGB sei deshalb nicht anzuklagen, ist falsch:

1. ist mit "gängiger Rechtsauffassung" nicht de lege lata der Tatbestand ausgeschlossen, weil sich die Tat nur gegen eine Person richtet.

2. ist "gängige Rechtsauffassung" nur ein temporärer Spiegel, der noch weniger als das kodifizierte Recht dem Bestand und einer Rechtfertigung unterliegt. Rechtsauffassungen schwanken, je nach Zeitgeist, Lehrmeinungen und Besetzung der Gerichte. Sie sind oft noch weniger "richtig" als das Gesetz, da sie oft nicht aus einem allgemeinen Prinzip erwachsenen, sondern von Gerichten auf Grund von Einzelfällen erfunden werden.

Die Kunst besteht darin, falsche Rechtsauffassungen zu ändern. Das geht nur, indem man gegen den Strom Fälle vor Gericht bringt und den Richter mit Argumenten überzeugt.

Dass das Zusammenrotten zur Lynch-Selbstjustiz (egal ob gegen eine oder mehrere Personen) nicht den öffentlichen Frieden stören soll, halte ich für eine geradezu unvertretbare Auffassung:
Lynch-Selbstjustiz wäre ein schlechthinniger Verstöß gegen unseren ordre public, gegen fundamentale Prinzipien unseres Staatswesens. Wenn diese Selbstjustiz aus dem Straftatbestand rausfallen und solche Zusammenrottungen somit legal wären, dann würden wir das Grundgesetz auf den Kopf stellen und könnten - überspitzt ausgedrückt - wieder zur Steinzeitkeule zurückkehren. Wenn das nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, dann was?

Deine Begründung, warum § 130a StGB nicht einschlägig sein soll, ist meiner Meinung nach unvertretbar und Deine Verneinung einer Strafbarkeit somit falsch.
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Gelöscht_10
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Gelöscht_10 »

Perma hat geschrieben:gegen eine einzelne Person
War das denn tatsächlich der Fall? Es ging doch eher um's Prinzip: Wenn Kinder ermoredet werden (was ja i.d.R. und nur allzu häufig vorkommend die Eltern selbst meistens erledigen), dann ist's soweit noch ok, aber wenn dabei (davor, währenddessen, wie auch immer)etwas sexuelles geschah, dann soll der gehängt werden, öffentlich angeprangert und dann gehängt (oder geköpft), oder der Schwanz abgeschnitten und dann gehängt, oder am besten gleich am Schwanz erhämngt werden. Es geht doch hier um eine Gruppe von Tätern und nicht um eine konkrete Person.

Schützt [mutmaßliche] Sexualmörder! Oh Gott scheiße, jetzt komm ich mir echt bescheuert vor :lol: .

Ehrlich: Es können mehrere Straftatbestände angewendet werden - wenn man denn will! Wenn ja, dann ließe sich so einiges konstruieren und die Strafen könnten sehr hart ausfallen. Sehen wir's aber realistisch: Man wird es anzuerkennen wissen, dass diese Taugenichtse in guter Absicht und voller Emotionen handelten: Eine milde oder gar keine Strafe wird es geben, mehr nicht. (wobei ich jedem persönlich einen solchen Lynchmob gegen ihn (sie) von Herzem gönne - sei es auch nur ein paar Stunden)

lg kim
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Perma
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Perma »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Nein, das steht dort nicht!

https://de.wikipedia.org/wiki/Störung_d ... Straftaten

[...]Geschützt wird dem Delikte entsprechend der öffentliche Frieden, genauer das Bewusstsein, ungestört vor Übergriffen anderer in das allgemeine Leben den Alltag gestalten zu können.

Die Androhung muss einen nicht unbeträchtlichen Personenkreis adressieren. Es reicht nicht aus, wenn dies im privaten Umfeld geschieht, es sei denn, es gerät durch Weitergabe an weitere Personen. Die Androhung muss in ihrem Unrechtsgehalt auch über den Straftatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) hinausgehen, denn die Drohung muss schließlich für die Öffentlichkeit, nicht für den einzelnen bestimmt sein.[...]
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Die Kunst besteht darin, falsche Rechtsauffassungen zu ändern. Das geht nur, indem man gegen den Strom Fälle vor Gericht bringt und den Richter mit Argumenten überzeugt.
Es bedarf neuer Gesetze (§175 StGB ist aktuell noch frei), um die Bildung eines Lynchmobs unter Strafe zu stellen.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Lynch-Selbstjustiz wäre ein schlechthinniger Verstöß gegen unseren ordre public, gegen fundamentale Prinzipien unseres Staatswesens.
Selbstjustiz, sofern sie denn zum Erfolg führt, erfüllt doch entsprechende Straftatbestände und ist insofern nicht zulässig und mit entsprechender Strafe bedroht.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Es ist daher auch Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, daß Wenn diese Selbstjustiz aus dem Straftatbestand rausfallen und solche Zusammenrottungen somit legal wären, dann würden wir das Grundgesetz auf den Kopf stellen [...]
Die Frage wäre, ob man diesen Lynchmob überhaupt derart verbieten kann. Denn wenn sich eine Gruppe von Leuten zusammenfindet, die der Meinung ist, daß jemand, der ein Kind (oder auch einen Erwachsenen) vergewaltigt den Tod verdient, ist das durchaus noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung mit dem Grundgesetz vereinbar und ein Verbot der Meinungsäußerung dieser Gruppe wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Wenn denn nun so ein Lynchmob mit Steinen wirft oder anderweitig einen anderen Menschen angreift, sind selbstverständlich die hierzu existierenden Paragraphen des StGB anzuwenden.

Kim hat geschrieben:Es geht doch hier um eine Gruppe von Tätern und nicht um eine konkrete Person.
Da saß aber doch nur eine konkrete Person in U-Haft.
Kim hat geschrieben:Ehrlich: Es können mehrere Straftatbestände angewendet werden - wenn man denn will! Wenn ja, dann ließe sich so einiges konstruieren und die Strafen könnten sehr hart ausfallen.
Na, sicher doch. Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Ermordung eines anderen Menschen aus niederen Beweggründen (Rache). Dann kann man auch noch besondere Schwere der Schuld annehmen und anschließende Sicherungsverwahrung für den Lynchmob erwirken, denn es ist davon auszugehen, daß der Lynchmob die Tat wiederholen würde, bekäme er die Gelegenheit dazu.
Welche Straftat bleibt denn am Ende übrig? Gar keine, weil keine Straftat vollendet worden ist. Nur eine aufgebrachte Menge von Menschen, von denen man dem Einzelnen noch nicht mal nachweisen kann, daß er tatsächlich den Entschluß gefaßt hat, einen (gemeinschaftlichen) Mord zu begehen.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
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Re: Schon wieder!

Beitrag von gelöscht_13 »

Kim hat geschrieben:Schützt [mutmaßliche] Sexualmörder! Oh Gott scheiße, jetzt komm ich mir echt bescheuert vor :lol: .

lg kim
Der Junge ist unschuldig. Er wurde als Kindesmörder bezeichnet. Menschen schrien ihn an, ihn zu foltern und hatten Mordabsichten ihm gegenüber. Er wurde öffentlich vorgeführt und vorverurteilt. Der Fall ist eine Schande für die Medien, die Öffentlichkeit und auch für die Polizei.
Der Junge ist traumatisiert, wird sein Leben lang an den Folgen leiden und sicher weiteren negativen Folgen ausgesetzt sein.

Mir ist es völlig egal, ob er Sexualstraftäter oder sonstetwas ist. Wie mit diesem Mensch umgegangen ist, ist in keinster Weise zu tolerieren und muss Folgen haben. Wenn die Justiz nichts macht, was zu erwarten ist, ist jeder der sich nur beschwert und nichts unternimmt, solchen Leuten zu helfen ein armer Feigling.
Die derzeitigen gesellschaftlichen Zustände sind ein Armutsbekenntnis.
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Gelöscht_10 »

Ich habe mich selbst nun schon oft genug gefragt, ob man dies jemals wieder gut machen kann. An mir ginge das jedenfalls nicht spurlos wieder vorbei und würde sich mit dem lächerlichen dem mutmaßlichen Täter zustehenden zweistelligen Betrag jedenfalls niemals nie im Leben nicht reparieren lassen (auch nicht mit einem tausendfachen dessen).
Verurteilt hat geschrieben:Armutsbekenntnis
Es ist ein Virus. Schlimmer: Ein ekelhaftes dauerndwucherndes Geschwür!

lg
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Smaragd aus Oz
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:wikipedia.org
:rotfl:

Sorry. *Lach-Thräne aus dem Auge wisch*

Wenn ich gewusst hätte, dass Du auf Grundlage von Wikipedia schreibst, dann hätte ich die argumentative Ebene nicht angestrengt.
Warum der dort geschilderte Murks nach meinem Dafürhalten falsch ist, habe ich oben begründet.




By the way:
[color=#000000]Spiegel.de[/color] hat geschrieben:Einig waren sich Kriminologen und Polizeivertreter darin, diejenigen zu bestrafen, die im Internet drohten und hetzten. [...]
Auch in Emden scheint man sich schon auf die Suche gemacht zu haben: Derjenige, der zum Sturm auf die Polizeiwache aufgerufen habe, stamme aus Ostfriesland, sagte Oberstaatsanwalt Südbeck.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 94,00.html
Gut.
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dex
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Re: Schon wieder!

Beitrag von dex »

@Smaragd. Es ist nichts generell Schlechtes, unter Berücksichtigung von Wikipedia zu argumentieren. Die Qualität der Artikel ist ja variabel.

Die Frage ist aufzuwerfen, wie es eigentlich dazu gekommen ist, den Verdächtigen öffentlich unter Handschellen abzuführen. Das ist der eigentliche Skandal, denn das hat dazu geführt, dass der Mob sich überhaupt formieren konnte. Geht das denn nicht anders? Das hätte ja auch ganz früh am Morgen geschehen können. Weshalb hatte sich da eigentlich bereits ein Pulk an Menschen eingefunden?

Das nun derjenige bestraft werden soll, der öffentlich zur Selbstjustiz aufgerufen hat, ist eine gute Sache, vernebelt aber die Mitschuld der Behörden, die offensichtlich ziemlich fahrlässig mit dem Verdächtigen umgegangen sind.

@Perma:

Man kann schon argumentieren, dass der öffentliche Frieden gestört wird, wenn öffentlich Selbstjustiz gegen jemanden propagiert wird, weil das halt ein massiv antidemokratisches hetzerisches Element ist. Es darf nicht sein, dass da jemand einfach auf der Strasse steht, und bspw. öffentlich zum Mord oder Folter (auch nur an einer einzelnen Person) aufruft. Damit stört man das Rechtsempfinden derjenigen, die normal ticken, und verletzt diese in einem sehr sensiblen Bereich ihres Gerechtigkeits- und Demokratieverständnisses. Damit wird m.A.enormer Unfrieden geschürt. Deshalb müsste das eigentlich bestraft werden, wenn die Behörden ihr eigenes Rechtssystem einigermassen Ernst nehmen.
Aktuelle Torchat:

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And it's gonna be the most beautiful sight ever."


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Smaragd aus Oz
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]dextersdaughter[/color] hat geschrieben:Es ist nichts generell Schlechtes, unter Berücksichtigung von Wikipedia zu argumentieren.
Ja, das stimmt natürlich. Es machte auf mich bloß den Eindruck, als habe Perma seinen Standpunkt als (scheinbar) gegebenen Fakt von Wikipädio präsentiert. Das wird er so natürlich nicht gemeint haben.
[color=#000000]dextersdaughter[/color] hat geschrieben:Das nun derjenige bestraft werden soll, der öffentlich zur Selbstjustiz aufgerufen hat, ist eine gute Sache, vernebelt aber die Mitschuld der Behörden, die offensichtlich ziemlich fahrlässig mit dem Verdächtigen umgegangen sind.
Klar. Die Kritik in den Medien richtet sich aber auch gezielt gegen die Behörden.
Fraglich ist, wer die Medien für ihre Schuld kritisieren wird. :(
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Perma
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Perma »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Warum der dort geschilderte Murks nach meinem Dafürhalten falsch ist, habe ich oben begründet.
Tut mir leid, daß ich an der Stelle ein anderes Rechtsverständnis habe.

http://www.sokolowski.org/strafrecht/st ... dens/4634/

Der öffentliche Frieden ist dann gestört, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines “psychischen Klimas”, in dem Taten begangen werden können, aufgehetzt werden können.[...]


Wo war im konkreten Fall das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert?

Smaragd aus Oz hat geschrieben:
[color=#000000]Spiegel.de[/color] hat geschrieben:Einig waren sich Kriminologen und Polizeivertreter darin, diejenigen zu bestrafen, die im Internet drohten und hetzten. [...]
Ja, sicher doch. Aber das haben die Kriminologen und Polizeivertreter nicht zu entscheiden. Selbstverständlich wird die Staatsanwaltschaft ermitteln. Selbstverständlich ist es für die Polizei wünschenswert, daß so ein Lynchmob gar nicht erst entsteht. Mich würde interessieren auf welcher StGB-Grundlage die Ermittlungen nun erfolgen.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Auch in Emden scheint man sich schon auf die Suche gemacht zu haben: Derjenige, der zum Sturm auf die Polizeiwache aufgerufen habe, stamme aus Ostfriesland, sagte Oberstaatsanwalt Südbeck.
Was hat denn der Typ nun wirklich gemacht? Aufgerufen zu einer Straftat (hier womöglich zu Mord) dann §111 StGB oder hat er tatsächlich zum Sturm auf die Polzeiwache eine Anleitung geliefert, was dann unter Umständen den §130a StGB wieder in den Blickpunkt bringen könnte. Es wird, wie bereits oben von mir erwähnt viel davon abhängen, mit welchem Wortlaut der Aufruf zur Selbstjustiz erfolgt ist.
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Smaragd aus Oz
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Tut mir leid, daß ich an der Stelle ein anderes Rechtsverständnis habe.
Das macht ja nichts bzw. ist sogar gut, sonst bräuchten wir kein Diskussionsforum. :D
[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Wo war im konkreten Fall das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert?
Nach meinem Dafürhalten durch die oben genannten Umstände. Da habe ich wiederum ein anderes Verständnis als Du.

Aber:
[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Es wird, wie bereits oben von mir erwähnt viel davon abhängen, mit welchem Wortlaut der Aufruf zur Selbstjustiz erfolgt ist.
Das stimmt.
Nach dem, was darüber vermittelt wurde, kommt eine Strafbarkeit in Betracht. Ob das vor dem Richter Bestand haben wird, weiß auch ich nicht zu sagen.
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Gelöscht_10 »

Perma hat geschrieben:
Wo war im konkreten Fall das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert?
Das muss nicht gegeben sein, da steht ja auch: "oder wenn potentielle Täter durch Schaffung eines “psychischen Klimas”, in dem Taten begangen werden können, aufgehetzt werden können."
Perma hat geschrieben: §111 StGB
Das wäre z.B. so eine Möglichkeit zur Bestrafung. In Frage kämen aber z.B. auch: § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 131 StGB (Gewaltdarstellung), § 185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (üble Nachrede) (die letzten Beiden aber nur auf Antrag), § 223 Abs 1 Nr. 4 (siehe Abs. 2 - Versuch der gefährlichen Körperverletzung), § 238 StGB (Nachstellung), § 241 Abs 1 StGB (Bedrohung).

Das Strafrecht gibt genügend her, um entsprechende Strafverfolgungen einzuleiten und Strafen auszusprechen. Bin ja mal gespannt, was dabei rauskommt. Mache mir aber, wie schon erwähnt, nicht viel Hoffnung ;) .

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Re: Schon wieder!

Beitrag von Perma »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Ob das vor dem Richter Bestand haben wird, weiß auch ich nicht zu sagen.
Das weiss ich leider auch nicht.
Kim hat geschrieben:Bin ja mal gespannt, was dabei rauskommt.
Ja, das verspricht spannend zu werden, aber ob das eine Schlagzeile wert sein?
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Jonny
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Jonny »

nun wurde ein 18 jähriger festgenommen und ich behaupte mal vorsichtig das er auch unschuldig ist, der war wohl zur falschen zeit am falschen ort.
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TOX CCE4A341BFEF75377571186F62F54708D261C5324E48A4C6D0B0D72DC60B5038B691F8EDCF91
An alle Pedohasser

https://www.youtube.com/watch?v=09vFKfpyuII
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Amiga
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Amiga »

Der Mord an der elfjährigen Lena ist aufgeklärt. Ein festgenommener 18-Jähriger hat die Tat gestanden. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. Es ist vermutlich nicht sein erstes Sexualverbrechen.


http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... -Lena.html


Oh das gibt wieder die übliche Hetze und die Forderung nach noch mehr Schutz für Kinder.
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Re: Schon wieder!

Beitrag von Perma »

Amiga hat geschrieben:Oh das gibt wieder die übliche Hetze und die Forderung nach noch mehr Schutz für Kinder.
Jedem Kind einen Bodyguard, am Besten einen Pädo.
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