- gelöscht_13
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Warum reiten die Paragraphenreiter immer so weit am Ziel vorbei und meinen in den Texten stünde wies richtig wäre?
Du kannst davon ausgehen dass Penetration jeglicher Art unter Strafe steht und eindeutig überprüfbar ist.
Punkt drei ist viel zu schwammig als dass er gerichtlich verwertbar wäre. Das fällt bei der Urteilszumessung völlig hinten herunter.
Und wer das Gegenteil behauptet der spricht gegen meine Praxiserfahrung. Da hätte ich gern konkrete Nachweise für.
@Smaragd: Bei Deiner Beschreibung lassen sich viel zu viele Fälle konstruieren, die höchst unterschiedlich ausgelegt und bewertet werden können. Ohne konkreten Fall wäre das eine juristische Kleinstbeschreibung die alle Möglichkeiten umfassen würde. Vermutlich 40 Seiten Text minimal allein dazu. Das dafür, dass es irrelevant ist und zu sehr OFF Topic.
Du kannst davon ausgehen dass Penetration jeglicher Art unter Strafe steht und eindeutig überprüfbar ist.
Punkt drei ist viel zu schwammig als dass er gerichtlich verwertbar wäre. Das fällt bei der Urteilszumessung völlig hinten herunter.
Und wer das Gegenteil behauptet der spricht gegen meine Praxiserfahrung. Da hätte ich gern konkrete Nachweise für.
@Smaragd: Bei Deiner Beschreibung lassen sich viel zu viele Fälle konstruieren, die höchst unterschiedlich ausgelegt und bewertet werden können. Ohne konkreten Fall wäre das eine juristische Kleinstbeschreibung die alle Möglichkeiten umfassen würde. Vermutlich 40 Seiten Text minimal allein dazu. Das dafür, dass es irrelevant ist und zu sehr OFF Topic.
Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Nachweis:
Junge mit Gurke im Mund = Kipo
Auf die Nase küssen = Missbrauch
Noch Fragen?
Junge mit Gurke im Mund = Kipo
Auf die Nase küssen = Missbrauch
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- gelöscht_13
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Genau das ist im Rahmen des Möglichen.
Ich habe mir seit Smaragd das schrieb über 100 mal die Frage gestellt, was "eine Handlung von einiger Erheblichkeit" überhaupt ist.
Denn was Du da beschreibst Ovid ist leider im Rahmen des Möglichen.
Ich denke also: Haha das soll strafbar sein und weiß, dass es das sein könnte. Zur Sicherheit trägt das nicht bei, denn wenn man sich darüber lustig macht, wird einem das negativ angerechnet.
Bei einem Mädchen mit Gurke im Mund, die obenherum frei ist, und offensichtlichen Andeutungen, wird es bereits grenzwertig.
Rechtssicherheit ist was anderes.
So etwas würde übringens eher unter "wirklichkeitsnahes Geschehen" gesehen werden als Lolicons.
Aber... es wäre leichte Kinderpornografie und bestraft wird ausnahmslos Hardcore. Unter Punkt 3 könnten Handbewegungs-Penetrationen gemeint sein. Die würden aber unter Punkt 4 fallen.
Ich habe mir seit Smaragd das schrieb über 100 mal die Frage gestellt, was "eine Handlung von einiger Erheblichkeit" überhaupt ist.
Denn was Du da beschreibst Ovid ist leider im Rahmen des Möglichen.
Ich denke also: Haha das soll strafbar sein und weiß, dass es das sein könnte. Zur Sicherheit trägt das nicht bei, denn wenn man sich darüber lustig macht, wird einem das negativ angerechnet.
Bei einem Mädchen mit Gurke im Mund, die obenherum frei ist, und offensichtlichen Andeutungen, wird es bereits grenzwertig.
Rechtssicherheit ist was anderes.
So etwas würde übringens eher unter "wirklichkeitsnahes Geschehen" gesehen werden als Lolicons.
Aber... es wäre leichte Kinderpornografie und bestraft wird ausnahmslos Hardcore. Unter Punkt 3 könnten Handbewegungs-Penetrationen gemeint sein. Die würden aber unter Punkt 4 fallen.
Zuletzt geändert von gelöscht_13 am 03.08.2012, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Warum soll es bei Mädchen grenzwertiger sein, wenn sie eine Gurke im Mund haben. Liegt es daran, dass man Frauen nachsagt, in ihrer Schwangerschaft oft Heißhunger auf Gurken zu haben, und man deshalb annehmen könnte, hier würde Missbrauch verharmlost?
(Achtung, Beitrag enthält evtl. Ironie!)
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- gelöscht_13
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Fällt mir schwer darüber zu lachen, zumal ich eine Bewährungsstrafe deswegen bekommen habe und diese Rechtsunsicherheit unmöglich ist.
Daher bleibe ich einfach sachlich und schreibe: Vor dem Gesetz ist jeder gleich- egal ob Mädchen oder Junge.
Daher bleibe ich einfach sachlich und schreibe: Vor dem Gesetz ist jeder gleich- egal ob Mädchen oder Junge.
Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Also Moment.
Deiner Aussage auf der letzten Seite nach zu urteilen darf man Videoaufnahmen von Mädchen besitzen, die sich selbstbefriedigen.
Ich hoffe diese Aussage von dir nimmt keiner als verlässliche Rechtsauskunft...
Deiner Aussage auf der letzten Seite nach zu urteilen darf man Videoaufnahmen von Mädchen besitzen, die sich selbstbefriedigen.
Ich hoffe diese Aussage von dir nimmt keiner als verlässliche Rechtsauskunft...
- gelöscht_13
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Das würde ich auch nicht empfehlen, da sich die Rechtslage und juristisch relevante Strafen bei der aktuellen Hetze verschärfen könnten.
Aber Punkt 2 wäre nicht strafrelevant.
Aber Punkt 2 wäre nicht strafrelevant.
Auch für Punkt 2. Jetzt hätte ich gern einen Nachweis Ovid.Verurteilt hat geschrieben: Punkt drei ist viel zu schwammig als dass er gerichtlich verwertbar wäre. Das fällt bei der Urteilszumessung völlig hinten herunter.
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
FKK-Bilder, die nicht strafrelevant sind, können keine Kinderpornografie sein, weil Kinderpornografie immer strafrelevant ist. FKK-Bilder von nackten Kindern sind nicht automatisch pornographisch.Verurteilt hat geschrieben:FKK Bilder gelten als Kinderpornografie,
Wenn es stimmen würde, was du sagst, wäre auch die Nacktaufnahme des eigenen Kindes grundsätzlich Kinderpornografie.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
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- gelöscht_13
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Dass Kinderpornografie immer strafrelevant ist stimmt so nicht.
Aber ich stimme Dir zu, dass FKK Bilder keine strafrelevante Kinderpornografien sind. Ob und wie weit diese Bilder Kinderpornografie sind, darüber lässt sich lang streiten. Fakt ist, sie werden gezählt und als Kinderpornografie beschrieben.
Hardcore-Bilder und Videos, genau wie alles Härtere wird nochmal extra bewertet und als strafrelevant eingestuft.
Es wird also getrennt zwischen strafrelevanter und nicht strafrelevanter Kinderpornografie. Aber beides wird als Kinderpornografie beschrieben.
Wenn Du mir jetzt schreibst, nur Strafrelevantes sei Kinderpornografie- ok. Zur Kenntnis genommen. Ich denke darüber kann man geteilter Meinung sein.
Aber ich stimme Dir zu, dass FKK Bilder keine strafrelevante Kinderpornografien sind. Ob und wie weit diese Bilder Kinderpornografie sind, darüber lässt sich lang streiten. Fakt ist, sie werden gezählt und als Kinderpornografie beschrieben.
Hardcore-Bilder und Videos, genau wie alles Härtere wird nochmal extra bewertet und als strafrelevant eingestuft.
Es wird also getrennt zwischen strafrelevanter und nicht strafrelevanter Kinderpornografie. Aber beides wird als Kinderpornografie beschrieben.
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Wer beschreibt denn FKK-Bilder als kinderpornographisch, wenn sie nicht pornographisch sind?Verurteilt hat geschrieben:Fakt ist, sie werden gezählt und als Kinderpornografie beschrieben.
Daß es da einige gibt, die das so sehen wollen, weil Kinder ja von sich aus schon pornographisch sind und wer weiß, was derjenige mit seinem Kind macht, der es nackt fotografiert, usw., ist mir schon klar.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß bei der rechtlichen Bewertung, ob dieses oder jenes Bild kinderpornographisch ist oder nicht FKK-Bilder, die nicht pornographisch sind als Kinderpornographie bezeichnet werden.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
In dem Papier vom Amtsgericht wurden meine FKK Sammlungen als Kinderpornografie beschrieben, die nicht pornografisch waren.
Ich weiß dass es so ist, habe das Papier hier.
Ich will ja nix gegen Deine Vorstellungskraft sagen, aber fundiert ist Fantasie diesbezüglich nicht.
Ich weiß dass es so ist, habe das Papier hier.
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Die sind ja lustig. FKK ist dem Amtsgericht nach also Pornografie die dann irgendwie doch keine solche ist. Da sagt mein Rechtsverständnis allerdings, daß das irgendwie Blödsinn ist.

Verurteilt hat geschrieben:Ich weiß dass es so ist, habe das Papier hier.

Etwas als Kinderpornografie zu bezeichnen, was eigentlich keine Kinderpornografie ist, weil es schlicht und ergreifend nicht pornografisch ist, führt nur noch zu mehr Rechtsunsicherheit, wenn überhaupt noch im Bereich Kinderpornografie von Rechtssicherheit gesprochen werden kann.Verurteilt hat geschrieben:Ich will ja nix gegen Deine Vorstellungskraft sagen, aber fundiert ist Fantasie diesbezüglich nicht.
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Da stimme ich Dir vorbehaltlos zu.
Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Wie sang schon Nicole " Denn die Großen läßt man laufen
und die Kleinen sperrt man ein. Justitia scheint ein bisschen blind zu sein"
und die Kleinen sperrt man ein. Justitia scheint ein bisschen blind zu sein"
Scheiß RTL !
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin
Das ist falsch, da steht:Verurteilt hat geschrieben:Dort steht nirgends, dass der Versuch ein abgeschlossener Straftatbestand und somit zu ahnden wäre. Die Tat beginnt erst...
Und diese Begrifflichkeit ist näher geregelt in § 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB:§184b StGB an verschiedenen Stellen hat geschrieben:wer es unternimmt
Der Versuch ist definitiv strafbar!6. Unternehmen einer Tat:
deren Versuch und deren Vollendung;
So auch der BGH (2 StR 151/11 vom 18.01.2012):
lg kimDas Unternehmen des Drittbesitzverschaffens an einer kinderpornographischen Datei erfasst alle mit der Besitzübertragung und -begründung verbundenen Aktivitäten, auch wenn diese sich noch im Versuchsstadium befinden (§ 11 Nr. 6 StGB). Auch im Übersenden von Links auf kinderpornographische Dateien liegt ein Unternehmen des Besitzverschaffens im Sinne des § 184b Abs. 2 StGB.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.
Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
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Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.