Das ist richtig, für die Kinder bleibt es folgenlos. Allerdings sollten die Erzieher wegen Anstiftung/Beihilfe zum Kindesmissbrauch belangt werden können. Evtl. auch die Eltern, die diesem Treiben tatenlos zugesehen haben. Außerdem kommt noch § 180 Abs. 1 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) in Betracht. So würde ich das mal sehen als Laie.MeeM hat geschrieben:Unter vierzehnjährige werden, egal ob sie wussten dass es verboten ist, nicht strafrechtlich belangt. Um es nochmal deutlicher zu machen, ich kritisiere das nicht grundsätzlich. Es weiter auszuführen führt hier aber ins OT.
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Herr Pastor hat geschrieben:Das ist richtig, für die Kinder bleibt es folgenlos.
Auch nicht. Du kannst davon ausgehen, dass ein 13-jähriger Mörder mindestens eine Verhaltenstherapie aufgebrummt bekommt.
Kinder werden ja nur deshalb nicht strafrechtlich belangt, da bei ihnen die Erziehung Vorrang haben sollte. Also werden statt strafrechtlicher evtl. empfindliche erzieherische/disziplinarische Maßnahmen ergriffen.
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Okay, aber ich habe lediglich etwas zu den möglichen rechtlichen Folgen gesagt. Dem Eingangsposting kannst du ja auch entnehmen, dass Eltern bereits strafrechtliche Schritte eingeleitet haben. Was realistischerweise dabei herauskommen kann, weiß ich nicht. Christen sind an weltliches Recht gebunden (Röm 13).Maik hat geschrieben:Von einem Pastor hätte ich mehr erwartet.
Grade du müsstest doch einiges über Falschheit.Täuschung,Gewalt (Früchte des Fleisches) usw. wissen und dir denken können was das mit Missbrauch zu tun hat.
13jährige Mörder, ja. Fummelnde Kindergartenkinder bekommen aber sicherlich nix aufgebrummt.Cocolinth hat geschrieben:Auch nicht. Du kannst davon ausgehen, dass ein 13-jähriger Mörder mindestens eine Verhaltenstherapie aufgebrummt bekommt.
Natürlich stimmt das! Die Strafbarkeit kann hier sogar unter verschiedenen Aspekten gegeben sein:Maik hat geschrieben:Cocolinth hat geschrieben:Straftat nach §176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern)
Auch wenn dus noch so oft wiederholst, es stimmt trotzdem nicht.
Zunächst unter § 176 StGB direkt, mit der Fallvariante des Bestimmens sexuelle Handlungen mit Dritten vorzunehmen (§ 176 Abs. 2 StGB).
Sodann könnte sexueller Mißbrauch in mittelbarer Täterschaft vorliegen (§§ 176, 25 Abs. 1, 2 Alt. StGB).
Schließlich sind Anstiftungs- und Beihilfshandlungen (§§ 26, 27 StGB) auch dann strafbar, wenn der Haupttäter -z.B. weil er noch nicht strafmündig (§ 19 StGB) ist- selbst schuldlos handelt.
Wenn also Handlungen der Kinder unter der Aufsicht oder gar Ermutigung von Erziehern stattgefunden haben und als sexuelle Handlungen qualifiziert werden, wird es strafrechtlich sehr eng. Vermutlich wird man es daran in der Praxis dann scheitern lassen.
Gruß
|J|e|x|M|
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Tut mir leid für dich jexm, ihr seid ganz allein.
Heutzutage werden alle möglichen Perversionen geduldet (solange nur Erwachsene beteiligt sind), da stört sich niemand mehr an der Natürlichkeit von kleinen Kindern der bisschen was in der Birne hat.
Jedenfalls haben Kinder keine Erwachsenen als Verteidiger nötig, die die Verteidigung aus ganz eigennützigen Gründen übernehmen.
Selbstverständlich kennt die Justiz sowas wie sexuelle Verwahrlosung und selbstverständlich macht man sich Sorgen wenn Kinder auffällig werden,aber Erzieher aus dem 19. Jahrhundert sind eine Seltenheit.
Dumm gelaufen für euch.
Heutzutage werden alle möglichen Perversionen geduldet (solange nur Erwachsene beteiligt sind), da stört sich niemand mehr an der Natürlichkeit von kleinen Kindern der bisschen was in der Birne hat.
Jedenfalls haben Kinder keine Erwachsenen als Verteidiger nötig, die die Verteidigung aus ganz eigennützigen Gründen übernehmen.
Selbstverständlich kennt die Justiz sowas wie sexuelle Verwahrlosung und selbstverständlich macht man sich Sorgen wenn Kinder auffällig werden,aber Erzieher aus dem 19. Jahrhundert sind eine Seltenheit.
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Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.
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Maik hat geschrieben:Heutzutage werden alle möglichen Perversionen geduldet (solange nur Erwachsene beteiligt sind), da stört sich niemand mehr an der Natürlichkeit von kleinen Kindern der bisschen was in der Birne hat.
Tja, das Gesetz ist ja auch kein "Jemand", der etwas in der Birne haben kann oder nicht.
Und ob etwas, das Kinder tun, "Natürlichkeit" ist oder "sexuelle Verwahrlosung" ODER BEIDES (!), steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt.
Jedenfalls haben Kinder keine Erwachsenen als Verteidiger nötig, die die Verteidigung aus ganz eigennützigen Gründen übernehmen.
Unter Umständen schon.
Selbstverständlich kennt die Justiz sowas wie sexuelle Verwahrlosung und selbstverständlich macht man sich Sorgen wenn Kinder auffällig werden
Eben. Deshalb klammert §176 StGB sexuellen Missbrauch von Kindern untereinander nicht aus. Deshalb haben die Strafanträge der Eltern berechtigte Aussicht auf Erfolg. Deshalb liegen hier dem Gesetz und den gegebenen Informationen nach eindeutige Straftatbestände vor.
Auch, wenn Du das persönlich nicht als strafwürdig empfindest. Das tun wir ja da und dort auch nicht.
In diesem Sinne: Willkommen im Club.
Cocolinth hat geschrieben:
Und ob etwas, das Kinder tun, "Natürlichkeit" ist oder "sexuelle Verwahrlosung" ODER BEIDES (!), steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt.
Nein das ist entscheidend.Und beides geht nicht.Entweder oder.
Eben. Deshalb klammert §176 StGB sexuellen Missbrauch von Kindern untereinander nicht aus.
Doch.
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.
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Maik hat geschrieben:Cocolinth hat geschrieben:
Und ob etwas, das Kinder tun, "Natürlichkeit" ist oder "sexuelle Verwahrlosung" ODER BEIDES (!), steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt.
Nein das ist entscheidend.
Dass es auf einem anderen Blatt steht und entscheidend ist, widerspricht sich?
Und beides geht nicht.Entweder [Natürlichkeit] oder [Verwahrlosung].
Oh, aber selbstverständlich geht beides! Gerade Du als guter Christ müsstest das doch wissen.
Damit aus unseren Kindern anständige, zivilisierte Menschen werden und keine barbarischen Wilden wie etwa aus prä-christlicher Zeit, müssen wir als verantwortungsvolle Erwachsene/Christen gezielt in ihre Natürlichkeit eingreifen und sie zurechtformen. Das nennt man dann Züchti... ich meine Missioni... ich meine Erziehung. Oder um es mal mit einem romantischen Bild auszudrücken:
Ein Kind ist wie ein Garten. Lässt man der Natur ihren Lauf, wird er bald wild wuchernd verwahrlost sein. Man muss ihn pflegen und auch mal beschneiden, damit er seine wahre Pracht und Bestimmung entfalten kann. (Das nehmen sich bekanntlich vor allem wertkonservative Mütter in Afrika sehr zu Herzen. ^^)
Eben. Deshalb klammert §176 StGB sexuellen Missbrauch von Kindern untereinander nicht aus.
Doch.
Nö. Das geht nirgends hervor. Im Unterschied beispielsweise zum neuen Jugendporno-Paragrafen: Da sind Gleichaltrige als Täter tatsächlich ausgeschlossen.
Es geht dabei doch nicht um die Kinder, sondern um die Frage, ob die Erzieher sich strafbar gemacht haben.Maik hat geschrieben:Tut mir leid für dich jexm, ihr seid ganz allein.
Heutzutage werden alle möglichen Perversionen geduldet (solange nur Erwachsene beteiligt sind), da stört sich niemand mehr an der Natürlichkeit von kleinen Kindern der bisschen was in der Birne hat.
Jedenfalls haben Kinder keine Erwachsenen als Verteidiger nötig, die die Verteidigung aus ganz eigennützigen Gründen übernehmen.
Ja, wären ja auch 109 jetzt - mindestens.Selbstverständlich kennt die Justiz sowas wie sexuelle Verwahrlosung und selbstverständlich macht man sich Sorgen wenn Kinder auffällig werden,aber Erzieher aus dem 19. Jahrhundert sind eine Seltenheit.
Gruß
|J|e|x|M|
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Natürlichkeit von kleinen Kindern, ach Gottchen. Du bist schon ein kleiner Grundsatz-Oppositioneller. Würde hier im Forum jemand für die Einrichtung von Nackedei-Sexspielzimmern in Kindergärten plädieren, würdest du doch als Erster protestieren. Andererseits, vertritt man im Forum den Standpunkt der christlichen Sittenlehre (ich frage mich immer "Was würde Paulus sagen?") und spricht sich gegen eine Erziehung zur Promiskuität aus, bist du auch wieder dagegen und unterstellst "eigennützige Motive".Maik hat geschrieben:Heutzutage werden alle möglichen Perversionen geduldet (solange nur Erwachsene beteiligt sind), da stört sich niemand mehr an der Natürlichkeit von kleinen Kindern der bisschen was in der Birne hat.
Cocolinth,
Erziehung sollte einen Sinn haben.
Bei kleinen Kindern kann man willkürliche Verbote noch damit erklären das sie weniger verstehen als Erwachsene.Aber wie willst du es mir, einem Erwachsenen, erklären das diese Kinder im Kindergarten nicht nackt rumlaufen können?Das wäre das selbe als wenn sie es zu Hause nicht dürften.Und die Freiheit des Heims und der Familie ist gesetzlich geregelt.
Oder anders gefragt: Was könnte denn passieren?
Und was ist Pornographie?
Die Aufzeichnung gewisser Handlungen.
JexM:
Das haben sie nur wenn sie mitgemacht haben.
http://www.focus.de/schule/koerpererzie ... 19523.html
Ich zitiere:
In etlichen Einrichtungen in Thüringen und anderen Bundesländern gehöre dieses Thema inzwischen zum festen Bildungsauftrag, sagte die Direktorin der Kölner Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Erziehung sollte einen Sinn haben.
Bei kleinen Kindern kann man willkürliche Verbote noch damit erklären das sie weniger verstehen als Erwachsene.Aber wie willst du es mir, einem Erwachsenen, erklären das diese Kinder im Kindergarten nicht nackt rumlaufen können?Das wäre das selbe als wenn sie es zu Hause nicht dürften.Und die Freiheit des Heims und der Familie ist gesetzlich geregelt.
Oder anders gefragt: Was könnte denn passieren?
Im Unterschied beispielsweise zum neuen Jugendporno-Paragrafen: Da sind Gleichaltrige als Täter tatsächlich ausgeschlossen.
Und was ist Pornographie?
Die Aufzeichnung gewisser Handlungen.
JexM:
Es geht dabei doch nicht um die Kinder, sondern um die Frage, ob die Erzieher sich strafbar gemacht haben.
Das haben sie nur wenn sie mitgemacht haben.
http://www.focus.de/schule/koerpererzie ... 19523.html
Ich zitiere:
In etlichen Einrichtungen in Thüringen und anderen Bundesländern gehöre dieses Thema inzwischen zum festen Bildungsauftrag, sagte die Direktorin der Kölner Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.