Interessant.Ovid hat geschrieben:Ja, ich halte bei Herstellung und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften tatsächlich die Forderung des informed consent für angemessen.Cocolinth hat geschrieben: Hältst Du also die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen per se für "Unrecht am (darstellenden) Kind"?
Hier stellt sich tatsächlich die Frage ob ein bspw. 10-Jähriges Mädchen...
- das Ausmaß der Verbreitung begreift (möglicherweise weltweit)
- das Stigma von pornographischen Akteuren versteht (die ja sogar noch bei erwachsenen Frauen als pornographische Darsteller vorhanden ist)
- leichtfertig zustimmt mit einem inakkuraten Selbstkonzept (Sie: "Ich bin ein kleiner Star") vs. (viele Konsumenten: die kleine Wixvorlage)
Du argumentierst hier also mit den durch die pornografiefeindliche Haltung der Gesellschaft hervorgerufenen, eventuellen sozialen Sekundärschäden (und ggf. wiederum daraus resultierenden physischen/psychischen Terziärschäden).
Doch bei sexuellen Handlungen OHNE Aufzeichnung lässt Du solche Argumente nicht gelten. Oder? (Stichwort: "Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Gesellschaft, die ihn umgibt.")
Bleibt ferner die Frage: Ist Kinderpornografie automatisch ein Schwerverbrechen?
Oder kann es sich -- z.B. bei positiver Bewertung durch die Beteiligten -- mitunter auch um eine Bagatelle handeln?
Falls es eine Bagatelle sein kann: Was wissen wir dann eigentlich über den Unrechtsgehalt im Falle von "Malle-Man"?