Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderporno
Das Münchner Landgericht will einen Mann verurteilen, der einem 8-jährigen Mädchen Geschenke gemacht hat. Der Angeklagte wohnte zur Tatzeit in unmittelbarer Nachbarschaft des Mädchens und deren Eltern in Bad Tölz. Die mochten Karl-Heinz F. anfangs. Er durfte bei ihnen auch Babysitten und auf die 8-Jährige und deren älteren Bruder aufpassen. Dies beendeten die Eltern allerdings, als sie merkten, dass der Angeklagte die Kinder immer zu spät ins Bett schickte.
Als die Eltern der Zweitklässlerin Geschenke bei ihrer Tochter fanden, informierten sie die Polizei. Der Nachbar soll dem Mädchen ein Freundschaftbüchlein von "Prinzessin Lillifee", eine Geburtstagskarte und Mädchenschlüpfer geschenkt haben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Karl-Heinz F. mit den Geschenken Kontakt zu dem Mächen aufbauen wollte.
Den kompletten Artikel gibts hier: http://blogazin.eu/lillifee-maedchensch ... derpornos/
Kommentar von mir:
Die StA will mit den Geschenken sexuellen Missbrauch nachweisen. Ich denke nicht, dass dies klappt, zumindest, wenn man nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gehen würde. Mit der Vorstrafe und den relativ vielen Kinderpornos wirds allerdings eng für den Bayern. Mal sehen, was am Freitag für ein Urteil rauskommt.
Liebe Grüße
asGL
Als die Eltern der Zweitklässlerin Geschenke bei ihrer Tochter fanden, informierten sie die Polizei. Der Nachbar soll dem Mädchen ein Freundschaftbüchlein von "Prinzessin Lillifee", eine Geburtstagskarte und Mädchenschlüpfer geschenkt haben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Karl-Heinz F. mit den Geschenken Kontakt zu dem Mächen aufbauen wollte.
Den kompletten Artikel gibts hier: http://blogazin.eu/lillifee-maedchensch ... derpornos/
Kommentar von mir:
Die StA will mit den Geschenken sexuellen Missbrauch nachweisen. Ich denke nicht, dass dies klappt, zumindest, wenn man nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gehen würde. Mit der Vorstrafe und den relativ vielen Kinderpornos wirds allerdings eng für den Bayern. Mal sehen, was am Freitag für ein Urteil rauskommt.
Liebe Grüße
asGL
Zuletzt geändert von asgl am 10.12.2012, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Also das Schenken von einem Freundschaftsbuch, einer Geburtstagskarte und einem Mädchenschlüpfer an ein Mädchen, ist hinreichender Tatverdacht für ??? und legitimiert eine Hausdurchsuchung?
Merkwürdig ist das Geschenk vlt. schon und als Elternteil wäre mir das auch suspekt vorgekommen und hätte mich wohl lieber distanziert - aber wow, die Hürden für eine Hausdurchsuchung waren wahrscheinlich nie niedriger.
EDIT: Ok. Er war bereits vorbestraft. Dann sind die Hürden niedriger?
Siehe auch hier:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... b55a7.html

Merkwürdig ist das Geschenk vlt. schon und als Elternteil wäre mir das auch suspekt vorgekommen und hätte mich wohl lieber distanziert - aber wow, die Hürden für eine Hausdurchsuchung waren wahrscheinlich nie niedriger.

EDIT: Ok. Er war bereits vorbestraft. Dann sind die Hürden niedriger?
Siehe auch hier:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... b55a7.html
Zuletzt geändert von Ovid am 10.12.2012, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Ja, in Deutschland reicht quasi alles aus, um eine HD genehmigt zu kriegen. In einem anderen Fall war der Ausgangspunkt für eine Ermittlung die "Registrierung von bedenklichen Domainnamen" wie kleinemaedchen.de u.ä. - wohlgemerkt nur die Registrierung, auf den Seiten gab es auch keine Inhalte.
Wir sind halt in Deutschland...
Liebe Grüße
asGL
Wir sind halt in Deutschland...
Liebe Grüße
asGL
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Nichts für ungut, aber der einleitende Satz des Artikels ist Schwachsinn. Der besagte Mann wird sicher nicht deshalb verurteilt, weil er einem Mädchen Geschenke gemacht hat, sondern weil man bei ihm CDs mit KiPo gefunden hat, und weil er wegen sexuellen Missbrauchs bereits vorbestraft ist. Ich wage ich es auch zu bezweifeln, dass das Beschenken eines Kindes ein hinreichender Tatverdacht für eine Hausdurchsuchung ist. Eigentlich kann das nur deshalb passiert sein, weil es schon entsprechende Vorstrafen gibt...
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Ja eben. Das interessiert mich gerade: Sind die Hürden für eine Hausdurchsuchung bei Vorstrafen niedriger oder nicht? Das müsste ja geregelt sein.
Ansonsten muss es ja immer einen hinreichenden Tatverdacht geben. Angenommen ich schenke einem Mädchen ein gebasteltes Herz mit den Worten: "Ich liebe dich!", reicht das schon? Weil es sieht so aus, als wären wir in Deutschland bald auf diesem Grooming-Trip.
Ansonsten muss es ja immer einen hinreichenden Tatverdacht geben. Angenommen ich schenke einem Mädchen ein gebasteltes Herz mit den Worten: "Ich liebe dich!", reicht das schon? Weil es sieht so aus, als wären wir in Deutschland bald auf diesem Grooming-Trip.
Zuletzt geändert von Ovid am 10.12.2012, 19:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Der Mann ist ANGEKLAGT wegen sexuellen Missbrauchs, Besitz von Kinderpornografie sowie Urkundenfälschung (lt. Info Landgericht München).
Ich finde diesen Anklage ja auch grenzwertig, allerdings hindert ja niemanden einen Staatsanwalt, erstmal alles anzuklagen, was er vermutet.
Der Versuch des sexuellen Missbrauchs ist zwar strafbar (ich erinnere mal an die Zauberwald- und Nachfolgeprozesse), allerdings hatte ich ja im Kommentar schon bemerkt, dass es, wenn der Angeklagte konsequent schweigen würde, sehr schwer fallen wird, da eine Verurteilung (zumindest rechtskräftig) hinzukriegen.
Aber wie auch immer wieder erwähnt - deutsche Gerichte sind auch unvorhersagbar.
Liebe Grüße
asGL
PS: Grad kam ein Programmhinweis mit der Headline, in Deutschland sind geschätzt 25% aller Verurteilungen FEHLURTEILE. Dazu heute abend, 22.15 Uhr bei FAKT ist im mdr!!!
Ich finde diesen Anklage ja auch grenzwertig, allerdings hindert ja niemanden einen Staatsanwalt, erstmal alles anzuklagen, was er vermutet.
Der Versuch des sexuellen Missbrauchs ist zwar strafbar (ich erinnere mal an die Zauberwald- und Nachfolgeprozesse), allerdings hatte ich ja im Kommentar schon bemerkt, dass es, wenn der Angeklagte konsequent schweigen würde, sehr schwer fallen wird, da eine Verurteilung (zumindest rechtskräftig) hinzukriegen.
Aber wie auch immer wieder erwähnt - deutsche Gerichte sind auch unvorhersagbar.
Liebe Grüße
asGL
PS: Grad kam ein Programmhinweis mit der Headline, in Deutschland sind geschätzt 25% aller Verurteilungen FEHLURTEILE. Dazu heute abend, 22.15 Uhr bei FAKT ist im mdr!!!
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
@ovid: Korrekt, rein theoretisch MUSS mindestens ein ANFANGSVERDACHT vorhanden sein. Nur was das bedeutet, ist wohl nicht klar geregelt, das kann jeder Richter behandeln wie er will. In dem Forensikfall 2008 reichte die Aussage des ERWISCHTEN aus, es habe andere Beteiligte gegeben, um 400 Personen einer Klinik unter Generalverdacht zu stellen.
Allerdings wird sich ein Richter auch viel leichter vom StA überzeugen lassen, einen Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben, wenn der Verdächtigte einschlägig vorbelastet ist.
Übrigens: Auch wenn die HD am Ende rechtswidrig war, in DE urteilt der BGH aktuell so, dass die FUNDE (z.B. DVDs mit Kipo) trotzdem als Beweismittel zugelassen werden (im Gegensatz zu dem, was wir aus den us-amerikanischen Serien kennen).
Liebe Grüße
asGL
Allerdings wird sich ein Richter auch viel leichter vom StA überzeugen lassen, einen Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben, wenn der Verdächtigte einschlägig vorbelastet ist.
Übrigens: Auch wenn die HD am Ende rechtswidrig war, in DE urteilt der BGH aktuell so, dass die FUNDE (z.B. DVDs mit Kipo) trotzdem als Beweismittel zugelassen werden (im Gegensatz zu dem, was wir aus den us-amerikanischen Serien kennen).
Liebe Grüße
asGL
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Das kann man wohl damit begründen, dass sexueller Missbrauch und dergleichen als Offizialdelikt gelten, sprich, sie werden auch ohne Anzeige "von Amts wegen" durch die Ermittlungsbehörden verfolgt.asgl hat geschrieben:Übrigens: Auch wenn die HD am Ende rechtswidrig war, in DE urteilt der BGH aktuell so, dass die FUNDE (z.B. DVDs mit Kipo) trotzdem als Beweismittel zugelassen werden (im Gegensatz zu dem, was wir aus den us-amerikanischen Serien kennen).
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Nee, das ist, weil unsere höchsten Richter bei Beweismitteln generell keinen Unterschied machen wollen, wie sie in die Hände der Ermittler gelangt sind. Das ist eben nicht nur bei Hands-on-Delikten so, sondern faktisch in jedem Gerichtsprozess (z.B. Drogenfunde).
Das kann man sich so erklären, dass der BGH eine heidenangst davor hat, hier amerikanische Verhältnisse zu haben, sprich, dass quasi jeder Prozess schon deswegen platzen könnte, weil der Durchsuchungsbeschluss fehlerhaft war.
Aber ich denke, HIER sollten wir mal den o.g. Fall besprechen. Der arme Trottel muss nämlich wirklich verliebt in die Kleine gewesen sein, wenn man nach der von ihm gestalteten Geburtstagskarte geht. Und da sind wir schon wieder ganz nah bei uns selbst. Denn wie viele würden nicht gerne einem Mädchen, das sie ins Herz geschlossen haben, dies am liebsten sagen ... oder mit einem Liebesbrief zeigen. Was dann daraus gemacht wird, das sieht man an diesem Fall - und das finde ich wirklich SCHLIMM. Ein Land, wo man für ein Lillifeebuch und paar Anziehsachen schon zum Ermittlungsgegenstand wird.
Die Eltern hätten das ja auch viel eleganter regeln können: Paar ernste Worte mit ihrem ehemaligen guten Freund und Babysitter und notfalls ein Kontaktverbot. Jetzt haben sie ihre Kinder voll in die Mühlen der Justiz geworfen, und die Kids werden sich wohl immer fragen, was zum Teufel die Erwachsenen denn von ihnen wollen - und wenn sie Pech haben, einen Schaden fürs Leben davon tragen. Und das nur wegen eines Lillifee-Büchleins, einem Unterhöschen und ner Geburtstagskarte...
Liebe Grüße
asGL
Das kann man sich so erklären, dass der BGH eine heidenangst davor hat, hier amerikanische Verhältnisse zu haben, sprich, dass quasi jeder Prozess schon deswegen platzen könnte, weil der Durchsuchungsbeschluss fehlerhaft war.
Aber ich denke, HIER sollten wir mal den o.g. Fall besprechen. Der arme Trottel muss nämlich wirklich verliebt in die Kleine gewesen sein, wenn man nach der von ihm gestalteten Geburtstagskarte geht. Und da sind wir schon wieder ganz nah bei uns selbst. Denn wie viele würden nicht gerne einem Mädchen, das sie ins Herz geschlossen haben, dies am liebsten sagen ... oder mit einem Liebesbrief zeigen. Was dann daraus gemacht wird, das sieht man an diesem Fall - und das finde ich wirklich SCHLIMM. Ein Land, wo man für ein Lillifeebuch und paar Anziehsachen schon zum Ermittlungsgegenstand wird.
Die Eltern hätten das ja auch viel eleganter regeln können: Paar ernste Worte mit ihrem ehemaligen guten Freund und Babysitter und notfalls ein Kontaktverbot. Jetzt haben sie ihre Kinder voll in die Mühlen der Justiz geworfen, und die Kids werden sich wohl immer fragen, was zum Teufel die Erwachsenen denn von ihnen wollen - und wenn sie Pech haben, einen Schaden fürs Leben davon tragen. Und das nur wegen eines Lillifee-Büchleins, einem Unterhöschen und ner Geburtstagskarte...
Liebe Grüße
asGL
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
OK das ist mal wieder mies ... Mir tun der Mann und die Kinder leid

Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Ja, da stimme ich Dir uneingeschränkt zu, die Kleine wird das am allerwenigsten verstehen. Und auch wenn die Justiz "bemüht" ist, den Kindern irgendwelche Aussagen usw. zu ersparen, werden diese es eben nicht verstehen, warum der "liebe Onkel von nebenan" plötzlich nicht mehr kommt. Und viel viel später dann, wenn die mittlerweile (fast) erwachsen gewordenen Kinder aus irgendeinem Grund nochmal mit dem Fall konfrontiert werden, den sie ansonsten sicher schon fast vergessen haben, fällt mit Sicherheit irgendwo das Wort "Missbrauch", und plötzlich fühlen sich diese Jugendlichen/jungen Erwachsenen tatsächlich missbraucht, weil von allen Seiten an sie herangetragen wird, dass es dem damaligen "lieben Onkel" keineswegs um die Kinder gegangen sei, sondern ausschließlich um die Befriedigung seiner Triebe...asgl hat geschrieben:Die Eltern hätten das ja auch viel eleganter regeln können: Paar ernste Worte mit ihrem ehemaligen guten Freund und Babysitter und notfalls ein Kontaktverbot. Jetzt haben sie ihre Kinder voll in die Mühlen der Justiz geworfen, und die Kids werden sich wohl immer fragen, was zum Teufel die Erwachsenen denn von ihnen wollen - und wenn sie Pech haben, einen Schaden fürs Leben davon tragen. Und das nur wegen eines Lillifee-Büchleins, einem Unterhöschen und ner Geburtstagskarte...

- gelöscht_13
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Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Warum wurde der liebe Onkel gerichtlich vergewaltigt?
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Liebe macht also nicht nur Blind sondern auch blöd. Auch wenn es lächerlich ist (mich wundert in dieser Bananenrepublik eh schon lange nichts mehr ) muss man doch sagen auch bei allem Verständnis,das er es selber schuld ist , was schenke ich einem fremden Kind auch Unterwäsche und eine persönliche Liebes-Geburtstagskarte, das da bei den Eltern die Alarmglocken läuten ist doch wohl klar und wenn man(n) schon vorbestraft ist muss man doch noch vorsichtiger sein und sich zurück halten. Die Presse wird den Fall wieder mal genüsslich ausschlachten und wieder mal mehr Hetze gegen alle Kinderlieben Männer machen,die Assi Medien auf jeden Fall.
Die Kleine Maus kann einem Leid tun,sie hat einen Freund verloren und versteht sicher nicht warum und bestimmt werden ihr die Eltern und Kinderschützer nun einreden das man vor allen Erwachsenen Männer Angst haben muss und weg läuft wenn man abgesprochen wird.
Bin echt gespannt wann man(n) dafür verhaftet wird wenn man einem Kind einfach nur zulächelt,lange kann es nicht mehr dauern.
Die Kleine Maus kann einem Leid tun,sie hat einen Freund verloren und versteht sicher nicht warum und bestimmt werden ihr die Eltern und Kinderschützer nun einreden das man vor allen Erwachsenen Männer Angst haben muss und weg läuft wenn man abgesprochen wird.
Bin echt gespannt wann man(n) dafür verhaftet wird wenn man einem Kind einfach nur zulächelt,lange kann es nicht mehr dauern.
Scheiß RTL !
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
du hast nie wirklich geliebt .. Oder Amiga? ... Und fremd waren ihm die Kinder nicht ... Er war Freund der Familie und durfte gar auf die Kinder aufpassen...
- Smaragd aus Oz
- Beiträge: 12755
- Registriert: 09.05.2009, 10:34
- Kontaktdaten:
Re: Lillifee-Freundschaftsbuch, Mädchenschlüpfer und Kinderp
Der Fall ist grotesk.
Der Verdacht, der Mann habe durch die Geschenke einen Kontakt zum Mädchen aufbauen wollen, obwohl er doch schon Kontakt zur Familie hatte und von den Eltern gemocht wurde, ist absurd.
Selbst wenn er die Geschenke gemacht hat, um irgendwann mal mit dem Mädchen geschlechtlich verkehren zu können, ist dieses Beschenken lediglich Vorbereitungshandlung und das Versuchsstadium noch längst nicht erreicht. Ein Staatsanwalt, der hier wegen Versuchs anklagt, ist inkontinent oder verantwortungslos oder korrupt oder alles zusammen.
Madickens vor kurzem geäußerte Version der Abkürzung für Staatsanwaltschaft träfe in diesem Falle einen harten Kern!
Allerdings:
Falsch ist, wie schon Unvisible bemerkte, es handele sich um fremde Kinder.
Auch eine Liebes-Geburtstagskarte ist hier nicht das Problem. Was er - laut Pressebericht - schrieb, ist absolut harmlos und würde man bei nüchterner Betrachtung gar noch als freundschaftliche Zuneigung durchgehen lassen können:
„Diese drei Dinge würde ich auf eine einsame Insel mitnehmen: Dich, ein Glas Rotwein, ein Lachen im Herzen!“
Hier steht nichts Anzügliches, nicht mal etwas von Liebe. Bloße Zuneigung. So etwas würden auch Kinder untereinander schreiben, Onkeln ihren Nichten - oder auch die Babysitterin ihren Schützlingen, wenn sie ihr ans Herz gewachsen sind. Zu behaupten, ein Mann dürfe so etwas nicht, weil er ein Mann ist und einen Penis hat, ist fotzokratisch, faschistisch und dumm.
Mit einem hast Du jedoch Recht, Amiga: Das Unterwäschegeschenk. Einer 8-Jährigen einen Stringtanga zu schenken ist wenig plausibel.
An dieser Stelle dürfte die Fantasie des Staatsanwaltes durchgestartet sein. Bestimmt hat sich der StA in seiner perfiden Fantasie Folgendes erträumt:
<Gedanken des StA> Der Beschuldigte habe gewollt, dass das Mädchen das Geschenk vor seinen Augen demonstriert, damit er sich am Anblick des nur einen Stringtanga trangenden Mädchens sexsuell erregen kann. Er habe sogar gehofft, dass sich das Mädchen vor seinen Augen um- und den Tanga anzieht, damit er die unbedeckte Scheide betrachten und sich noch mehr sexsuell erregen kann.</Gedanken des StA>
Da liegt der Hund begraben. Das war unklug von dem Liebhaber; das muss man sagen.
Was bleibt noch? Nun:
Zwar wünsche ich den Kindern kein Leid, aber tief in meinem Inneren, dort, wo die Aura von Lord Vader ihre Meimstatt in meinem Bewusstsein hat, kocht das Bedürfnis nach Rache und Gerechtigkeit. Und dort tief unten keimt in mir der heimliche Wunsch, dass dieser Familie in den Mühlen der Justiz noch sehr, sehr viel Leid geschehe, dass sie ihres Lebens nie mehr froh werden und sich wünschen, das Leben des Beschuldigten nicht so leichtfertig, verräterisch, rücksichtslos und kalt zerstört zu haben.
Der Verdacht, der Mann habe durch die Geschenke einen Kontakt zum Mädchen aufbauen wollen, obwohl er doch schon Kontakt zur Familie hatte und von den Eltern gemocht wurde, ist absurd.
Selbst wenn er die Geschenke gemacht hat, um irgendwann mal mit dem Mädchen geschlechtlich verkehren zu können, ist dieses Beschenken lediglich Vorbereitungshandlung und das Versuchsstadium noch längst nicht erreicht. Ein Staatsanwalt, der hier wegen Versuchs anklagt, ist inkontinent oder verantwortungslos oder korrupt oder alles zusammen.
Madickens vor kurzem geäußerte Version der Abkürzung für Staatsanwaltschaft träfe in diesem Falle einen harten Kern!

Allerdings:
Deine Bemerkung enthält zwei Fehler, aber auch eine Richtigkeit.[color=#000000]Amiga[/color] hat geschrieben:was schenke ich einem fremden Kind auch Unterwäsche und eine persönliche Liebes-Geburtstagskarte
Falsch ist, wie schon Unvisible bemerkte, es handele sich um fremde Kinder.
Auch eine Liebes-Geburtstagskarte ist hier nicht das Problem. Was er - laut Pressebericht - schrieb, ist absolut harmlos und würde man bei nüchterner Betrachtung gar noch als freundschaftliche Zuneigung durchgehen lassen können:
„Diese drei Dinge würde ich auf eine einsame Insel mitnehmen: Dich, ein Glas Rotwein, ein Lachen im Herzen!“
Hier steht nichts Anzügliches, nicht mal etwas von Liebe. Bloße Zuneigung. So etwas würden auch Kinder untereinander schreiben, Onkeln ihren Nichten - oder auch die Babysitterin ihren Schützlingen, wenn sie ihr ans Herz gewachsen sind. Zu behaupten, ein Mann dürfe so etwas nicht, weil er ein Mann ist und einen Penis hat, ist fotzokratisch, faschistisch und dumm.
Mit einem hast Du jedoch Recht, Amiga: Das Unterwäschegeschenk. Einer 8-Jährigen einen Stringtanga zu schenken ist wenig plausibel.
An dieser Stelle dürfte die Fantasie des Staatsanwaltes durchgestartet sein. Bestimmt hat sich der StA in seiner perfiden Fantasie Folgendes erträumt:
<Gedanken des StA> Der Beschuldigte habe gewollt, dass das Mädchen das Geschenk vor seinen Augen demonstriert, damit er sich am Anblick des nur einen Stringtanga trangenden Mädchens sexsuell erregen kann. Er habe sogar gehofft, dass sich das Mädchen vor seinen Augen um- und den Tanga anzieht, damit er die unbedeckte Scheide betrachten und sich noch mehr sexsuell erregen kann.</Gedanken des StA>
Da liegt der Hund begraben. Das war unklug von dem Liebhaber; das muss man sagen.
Was bleibt noch? Nun:
So ist es.[color=#000000]asgl[/color] hat geschrieben:Die Eltern hätten das ja auch viel eleganter regeln können: Paar ernste Worte mit ihrem ehemaligen guten Freund und Babysitter und notfalls ein Kontaktverbot. Jetzt haben sie ihre Kinder voll in die Mühlen der Justiz geworfen
Zwar wünsche ich den Kindern kein Leid, aber tief in meinem Inneren, dort, wo die Aura von Lord Vader ihre Meimstatt in meinem Bewusstsein hat, kocht das Bedürfnis nach Rache und Gerechtigkeit. Und dort tief unten keimt in mir der heimliche Wunsch, dass dieser Familie in den Mühlen der Justiz noch sehr, sehr viel Leid geschehe, dass sie ihres Lebens nie mehr froh werden und sich wünschen, das Leben des Beschuldigten nicht so leichtfertig, verräterisch, rücksichtslos und kalt zerstört zu haben.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.