Hat noch jemand heute Abend die Doku um den Fall "Gustl Mollath" gesehen ?
Ich bin erschüttert ! (und beeindruckt von der journalistischen und hier mal wirklich investigativen Enthüllungsarbeit der Sendungsmacher)
Ich behaupte, dieses ist einer der schlimmsten Justizskandale, die es je in Deutschland (und wohlgemerkt nicht in Russland oder Italien) gegeben hat.
Eine Phalanx aus Exfrau, Justiz, hochbetuchter Schwarzgeldverschieber, bezahlter/befreundeter Ärzte und Bankmitarbeiter hat das bisher sieben Jahre andauernde Martyrium des Gustl Mollath zu verantworten.
Die Justizministerin Bayerns (die in der Doku der Lüge/Falschaussage überführt wurde (und dies mit einer ekelerregend harten und kalten Hackfresse abstritt) fiel vor einigen Jahren (u.a.) übrigens auch schon mal hiermit auf :
"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke) “We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
(Marilyn Monroe)
Mollath ist kein Einzelfall. In der Forensik sitzen viele Menschen unschuldig, seriöse wissenschaftliche Studien sprechen von 10:1 falscher Positiver. Das heisst, es sitzen ZEHN Leute zu Unrecht, um EINEN "Gefährlichen" sicher verwahrt zu wissen.
Liebe Grüße
asGL
(upps, da habe ich ja genau das Gegenteil von dem geschrieben, was ich gemeint habe ... sorry)
Zuletzt geändert von asgl am 05.06.2013, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
Im aktuellen Strafvollstreckungsverfahren wurde jetzt beschlossen, dass Gustl Mollath auch weiter im Maßregelvollzug bleiben muss.
"Man sei an das Urteil aus dem Jahr 2006 des Landgerichts Nürnberg-Fürth gebunden, so das Argument des Gerichts.
Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen, so heißt es weiter im Urteil." Demnach gibt es auch keine Entschädigungszahlungen, auf die der Untergebrachte gehofft hat.
Bis Herr Mollath den ersten Euro sieht, ist er längst gestorben. Die Strafvollstreckungskammer muß in ihren Entscheidungen erstmal von der Rechtskraft des Urteils ausgehen. Jetzt müßten Gutachter schriftlich aussagen, dass Gustl Mollath - egal ob er aktuell krank ist oder nicht - keine "Gefahr für die Allgemeinheit" mehr darstellt. Nur welcher Gutachter übernimmt dafür die Verantwortung?
Ein Wiederaufnahmeverfahren ist in Deutschland fast aussichtslos, die Geschichte wird irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landen müssen.
Zur Entschädigung: Aktuell gibt es in Deutschland eine Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag. Davon zieht der Staat auch noch Essengeld (um die 190 Euro) und evtl. andere Kosten ab, wenns hoch kommt zahlt er auch noch sein Taschengeld zurück. Der einzige Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren wird für Gustl Mollath sein, dass er dann weiss, dass er zu Unrecht jahrelang im Psychoknast gesessen hat.
Der Fortdauerbeschluß kann - und wenn wir die Anwälte kennen wird er es auch - durch sofortige Beschwerde beim OLG und danach mit einer Verfassungsklage angefochten werden. So lange bleibt Gustl allerdings im Maßregelvollzug.
Mollath bleibt weggesperrt. Nicht nur der Zeitpunkt dieser Entscheidung ist verstörend - ihre Begründung wirkt schlicht skandalös.
Wurden reihenweise rechtsstaatliche Prinzipien übergangen, als es darum ging, Mollath in die Psychiatrie zu bringen - so ziehen die Gerichte nun alle Register juristischer Spitzfindigkeit, um zu verhindern, dass er aus der Psychiatrie wieder rauskommt
"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke) “We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
(Marilyn Monroe)
Damit scheint immer deutlicher zu werden: Die bayerische Justiz und die bayerische Politik versuchen den "Fall Mollath" über die Landtagswahl in Bayern und die Bundestagswahl, beide im September 2013, "auszusitzen". Umso wichtiger ist es, noch einmal alle Kräfte zu mobilisieren. Nur wenn der Druck der Öffentlichkeit in Verbindung mit Mollath gewogenen Medien, Politikern und Juristen noch weiter steigt kommt Gustl Mollath 1. frei und bekommt 2. das so dringend nötige Wiederaufnahmeverfahren.
In der Jugend studiert man Erwachsene, um klug zu werden.
Im späteren Leben studiert man Kinder, um glücklich zu werden.
Der "Witz" ist, dass formaljuristisch alles völlig in Ordnung ist. Ein Landgericht hat ein Urteil gesprochen, die Unterbringung wird jährlich überprüft (durch ein anderes Landgericht übrigens). Laut Gesetz sind für die Fortdauerentscheidungen "Sachverständige" hinzu zu ziehen. Und die OLGs können auf Antrag des Untergebrachten die Fortdauerbeschlüsse überprüfen.
Das Problem ist, dass die Gesetze so schwammig formuliert sind, dass man damit quasi jeden Menschen lebenslang in der Psychiatrie festhalten kann. Mollath hat nach Urteil "Leute beschuldigt" - das reicht wohl in Deutschland für eine "Gefahr für die Allgemeinheit". Ein anderer hat Kinderpornos im stillen Kämmerlein konsumiert - das reicht deutschen Gerichten für die Feststellung einer "Gefahr für die Allgemeinheit".
Rechtsexperten sprechen sich schon seit fast 40 Jahren dafür aus, die Anordnungsschwelle für die Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus auf schwere Verbrechen zu beschränken. Außerdem soll unbedingt eine Höchstfrist für die Unterbringung eingeführt werden, die sich an der vom Gericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe orientieren muss. Damit wären die allermeisten Probleme der allermeisten Betroffenen quasi beseitigt (und Deutschland dürfte per sofort fast 6.000 Männer freilassen müssen).
Wenn jemand "unschuldig" und ohne Chance auf Veränderung verwahrt wird, nennt man das Lobbyismus? Da hast doch irgendwas durcheinander gebracht.
Für mich ist das ein Unrechtssystem, natürlich auch juristische und therapeutische Willkür und eine Schweinerei. Dagegen ist "Lobbyismus" nicht per se etwas, was man ablehnen muss.
Wenn jemand "unschuldig" und ohne Chance auf Veränderung verwahrt wird, nennt man das Lobbyismus?
Die Schwarzgeldaffäre hatte er sich nicht ausgedacht und um diese zu verdecken wurde er unschädlich gemacht und inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft deckt somit ein illegales Vermögen. Das ist Lobbyismus. Finanzielle Interessen werden vertreten in dem ungeliebte Meinungen weggesperrt werden.
Das hat mit Willkür nichts zu tun. Da wurde bewusst manipuliert und ihm jede Möglichkeit der Gegenwehr verweigert. Stünden da keine eigenen Interessen dahinter (Lobbyismus) wäre er spätestens bei Beginn des Wahlkampfs entlassen wurden.
Da sich Richter auf Staatsanwälte verlassen und diese nicht kontrolliert werden, geht das ohne Folgen.
Ja wo lebst Du denn? in JEDEM Verfahren manipuliert der Staatsanwalt (oder versucht es zumindest massiv). Und natürlich hat er eigene Interessen, nämlich die Wahrung seines Gesichts und den GEWINN des jeweiligen Verfahrens. Das ist aber nicht Lobbyismus - das ist schlicht und einfach Eigeninteresse.
Um das Ganze aber wieder zu Mollath zu drehen: Hier hat der Staatsanwalt einen Gutachter benannt, der die Ermittlungsakten und (soweit er sich geäußert hat) auch Gustl Mollaths Einlassungen berücksichtigt hat. Daneben saß der Gutachter im Prozeß. Aus diesem Datenmaterial hat der Psychiater ein s.g. psychiatrisches Gutachten erstellt.
Das Gericht hatte nun zum einen die Richtigkeit der Anklage wie auch die Schuldunfähigkeit und die Gefährlichkeit zu überprüfen. Und genau hier sind imho DIE eklatanten Fehler passiert. Denn auch wenn Herr Mollath "Stimmen hört" und er deshalb Hinz und Kunz und Frau und Bankchef anzeigt - dann mag das vielleicht unangenehm, nervig oder gar eine falsche Verdächtigung sein. Keinesfalls geht aber dadurch von dem Mann eine AKUTE GEFAHR für die ALLGEMEINHEIT (also für Leib und Leben von Menschen) aus.
Einmal in den Fängen der Psychiatrie, hat Gustl Mollath auch kaum Chancen, relativ zeitnah in Freiheit zu kommen. Die Gründe hab ich bereits mehrfach versucht darzustellen.
Du weißt selbst dass Gutachter kein Interesse haben jemanden nicht als Gefahr für die Allgemeinheit zu bezeichnen, weil sie bei falscher Begutachtung (nur wenn er eine Gefahr ist) selbst am Pranger stehen. Da liegt der Fehler im System.
Das ist aber nicht Lobbyismus - das ist schlicht und einfach Eigeninteresse.
Der Lobbyismus kommt von den Leuten die ihn abservieren wollen. Der Staatsanwalt ist Mittel zum Zweck.
Lobbyisten vertreten eine größere Anzahl von Interessennehmern und werden dafür auf irgendeine Art von diesen entlohnt.
Die prekäre Gesetzeslage macht es wie im vorliegenden Fall eben auch Einzelpersonen recht einfach, das Rechtssystem gegen einen Einzelnen zu verwenden. passiert übrigens gar nicht so selten wenn es um s.g. Entmündigungen geht.
Im Fall der Maßregelunterbringungen konnten die Beteiligten (Begünstigte, Staatsanwälte, Richter usw.) sind bisher ziemlich sicher sein, dass niemand für die Weggesperrten eintritt. Das war auch lange Ziet so. Der "Fall" Mollath hat sogar die Justizministerin Merck überrascht, weil sie sich nämlich plötzlich so vielen Verbündeten gegenüber sah. Das ist übrigens der Hauptgrund, warum ich diesen Fall so spannend finde. Ich würde nicht mal gänzlich ausschliessen, dass Gustl tatsächlich psychisch krank ist (oder das nur die Auswirkungen der Fehl-Zwangsbehandlung ist) - nur für eine Gefahr halte ich ihn nicht (um es mal deutlich zu sagen, ich hatte bis zum letzten Jahr sogar Briefkontakt zu ihm).
Dpa berichtete heute - informiert durch das bayerische Justizministerium - dass dieses jetzt Stellung zur Verfassungsbeschwerde von Mollaths Anwalt nehmen muß. Gleiches gilt für die Generalstaatsanwalt.
Frau Merck soll gesagt haben, dass SIE jetzt genau hinschauen will und vor allem den Aspekt der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen will.
Die ganze Aktion ist keinesfalls etwas Besonderes. Bei Verfassungsbeschwerden müssen die zuständigen Ministerien Stellung nehmen. Allerdings lassen sich die Behörden von den JVAs/Forensikkliniken zuarbeiten, gegen die die Beschwerde jetzt läuft.
Gustl Mollath sitzt seit über 7 Jahren in Haft in der Gewalt von Ärzten und Psychologen, mit einer schnellen Entlassung ist aus jetziger Sicht nicht zu rechnen.