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Besitz von "Posenfotos"
Hallo,
wie sieht z.Zt. eigentlich die Rechtslage zu "Posenfotos" von Minderjährigen aus, d.h. die Models sind bekleidet (also zumindest Bikini/Badehose etc.), aber die fotografierte Stellung kann von Sittenwächtern irgendwie als "aufreizend" oder "unnatürlich" betrachtet werden.
Meiner Meinung nach ist Besitz / Runterladen (noch?) legal, man liest hier aber auch anderes, was ist jetzt Sache?
wie sieht z.Zt. eigentlich die Rechtslage zu "Posenfotos" von Minderjährigen aus, d.h. die Models sind bekleidet (also zumindest Bikini/Badehose etc.), aber die fotografierte Stellung kann von Sittenwächtern irgendwie als "aufreizend" oder "unnatürlich" betrachtet werden.
Meiner Meinung nach ist Besitz / Runterladen (noch?) legal, man liest hier aber auch anderes, was ist jetzt Sache?
Re: Besitz von "Posenfotos"
Herr Pastor hat geschrieben:Hallo,
wie sieht z.Zt. eigentlich die Rechtslage zu "Posenfotos" von Minderjährigen aus, d.h. die Models sind bekleidet (also zumindest Bikini/Badehose etc.), aber die fotografierte Stellung kann von Sittenwächtern irgendwie als "aufreizend" oder "unnatürlich" betrachtet werden.
Meiner Meinung nach ist Besitz / Runterladen (noch?) legal, man liest hier aber auch anderes, was ist jetzt Sache?
Diese Bilder sind strafrechtlich nicht relevant. Allerdings fallen sie unter den Jugendschutz und wenn Du sie auf einer HP ins Internet stellst, dürftest Du ziemlich schnell eine Abmahnung von der KJM oder jugenschutz.net bekommen.
Re: Besitz von "Posenfotos"
Hää, im Ernst?
Aber sind denn dann nicht auch die abgebildeten Kinder zu schützen und zwar vor dem Posieren und der Ablichtung, wenn schon das Ansehen als kinder/jugendschädlich betrachtet wird?
Aber sind denn dann nicht auch die abgebildeten Kinder zu schützen und zwar vor dem Posieren und der Ablichtung, wenn schon das Ansehen als kinder/jugendschädlich betrachtet wird?
- Annika
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Re: Besitz von "Posenfotos"
im 4. Quartal 2008 (zur Zeit des Halbfinales oder Finales - Mittwoch, 25. Juni 2008, 20:45 Uhr; oder Sonntag, 29. Juni 2008, 20:45 Uhr) wurde beschlossen, dass sog. Posenfotos (die Aufnahme dieser Posen sei sexueller Mißbrauch, und somit das Foto selbst ;;; bzw. (Achtung Jura) die Aufnahme dokumentiert den SKM, da sich die Aufnahme irgendwie selbst dokumentiert) - dass Posenfotos also als Ponografii mit Kindern gelten. Soweit klar? (Geschlechtsbetonte) Posen sind jetzt KiPo. Jedenfals weiß Caroline bestimmt mehr darüber - weil ihr Vater ist Rechtsanwalt
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
Re: Besitz von "Posenfotos"
Damit die Bilder "KiPo" sind, müssen sie nicht nur den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, sondern zusätzlich auch pornographisch sein. Sind die Kinder, wie in diesem Beispiel, bekleidet, erfüllen sie höchst wahrscheinlich nicht den Anspruch pornographisch zu sein.Annika hat geschrieben:im 4. Quartal 2008 (zur Zeit des Halbfinales oder Finales - Mittwoch, 25. Juni 2008, 20:45 Uhr; oder Sonntag, 29. Juni 2008, 20:45 Uhr) wurde beschlossen, dass sog. Posenfotos (die Aufnahme dieser Posen sei sexueller Mißbrauch, und somit das Foto selbst ;;; bzw. (Achtung Jura) die Aufnahme dokumentiert den SKM, da sich die Aufnahme irgendwie selbst dokumentiert) - dass Posenfotos also als Ponografii mit Kindern gelten. Soweit klar? (Geschlechtsbetonte) Posen sind jetzt KiPo. Jedenfals weiß Caroline bestimmt mehr darüber - weil ihr Vater ist Rechtsanwalt
Re: Besitz von "Posenfotos"
Naja, was ist dann aber mit "leicht bekleidet"?Hurley hat geschrieben: Damit die Bilder "KiPo" sind, müssen sie nicht nur den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, sondern zusätzlich auch pornographisch sein. Sind die Kinder, wie in diesem Beispiel, bekleidet, erfüllen sie höchst wahrscheinlich nicht den Anspruch pornographisch zu sein.
Ich denke schon, dass viele Fotos aus der Child-Modelling-Szene diesen Tatbestand erfüllen.
Ich denke immer noch: Entweder ist ein Bild KiPo und damit illegal und auch jugendschädlich.
Oder es ist keine KiPo und JEDER (also auch Kinder) darf sich das reinziehen sozusagen.
Re: Besitz von "Posenfotos"
Na ja, vor Gericht und auf hoher See weiß man ja nie... aber mir ist kein Fall bekannt, in dem jemand wegen solcher Fotos rechtskräftig verurteilt wurde. Damit etwas pornographisch ist, muss man schon das Geschlechtsteil in grob aufreißerische Art darstellen.Ovid hat geschrieben:Naja, was ist dann aber mit "leicht bekleidet"?Hurley hat geschrieben: Damit die Bilder "KiPo" sind, müssen sie nicht nur den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, sondern zusätzlich auch pornographisch sein. Sind die Kinder, wie in diesem Beispiel, bekleidet, erfüllen sie höchst wahrscheinlich nicht den Anspruch pornographisch zu sein.
Ich denke schon, dass viele Fotos aus der Child-Modelling-Szene diesen Tatbestand erfüllen.
Bilder mit "unnatürlicher" und "aufreizenden" Posen gelten als jugendgefährdend, weil Kinder oder Jugendliche den Eindruck bekommen könnten, dass derartiges Posieren moralisch okay ist, insbesondere vor Erwachsenen zum Zwecke der Erregung dieser. Deshalb darf man solche Bilder nicht Kindern oder Jugendlichen zugänglich machen. Aber man darf sie besitzen und selbstverständlich an andere Erwachsene weitergeben.Ovid hat geschrieben: Ich denke immer noch: Entweder ist ein Bild KiPo und damit illegal und auch jugendschädlich.
Oder es ist keine KiPo und JEDER (also auch Kinder) darf sich das reinziehen sozusagen.
Re: Besitz von "Posenfotos"
Naja, kann ja gut sein.Hurley hat geschrieben: Bilder mit "unnatürlicher" und "aufreizenden" Posen gelten als jugendgefährdend, weil Kinder oder Jugendliche den Eindruck bekommen könnten, dass derartiges Posieren moralisch okay ist, insbesondere vor Erwachsenen zum Zwecke der Erregung dieser. Deshalb darf man solche Bilder nicht Kindern oder Jugendlichen zugänglich machen. Aber man darf sie besitzen und selbstverständlich an andere Erwachsene weitergeben.
Allerdings fehlt mir irgendwie so der Beleg? Oder genauer: Ist es strafrechtlich relevant? Dann muss es ja ein Gesetz geben.
Oder ist das nur irgendeine Art von Empfehlung von irgendeiner Jugendschutz-Instanz?
Zweitens: Wenn das Zugänglichmachen für die Jugend strafrechtlich relevant ist, dann muss doch erst Recht das Herstellen solchen Materials verboten sein und aktiv Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, denn an der Herstellung sind ja nachgerade Kinder/Jugendliche beteiligt! Ist das denn so?
Wie gesagt. Das ist mir noch zu schwammig.
Re: Besitz von "Posenfotos"
[quote="Herr Pastor"]Hallo,
wie sieht z.Zt. eigentlich die Rechtslage zu "Posenfotos" von Minderjährigen aus, d.h. die Models sind bekleidet (also zumindest Bikini/Badehose etc.), aber die fotografierte Stellung kann von Sittenwächtern irgendwie als "aufreizend" oder "unnatürlich" betrachtet werden.
quote]
Dann musst du diese pädofilen Schweine von "Sittenwächtern" sofort anzeigen!!! Wenn die sich daran hochziehen, weil sie das AUFREIZEND finden, gehören sie in den Knast! Besser noch: guillotiniert gehören die!
Oder kalt gemacht oder umgebracht oder zu Tode verurteilt.
wie sieht z.Zt. eigentlich die Rechtslage zu "Posenfotos" von Minderjährigen aus, d.h. die Models sind bekleidet (also zumindest Bikini/Badehose etc.), aber die fotografierte Stellung kann von Sittenwächtern irgendwie als "aufreizend" oder "unnatürlich" betrachtet werden.
quote]
Dann musst du diese pädofilen Schweine von "Sittenwächtern" sofort anzeigen!!! Wenn die sich daran hochziehen, weil sie das AUFREIZEND finden, gehören sie in den Knast! Besser noch: guillotiniert gehören die!
Oder kalt gemacht oder umgebracht oder zu Tode verurteilt.
Re: Besitz von "Posenfotos"
Gibt es, aber nicht alle Gesetze stehen im Strafgesetzbuch.Ovid hat geschrieben: Naja, kann ja gut sein.
Allerdings fehlt mir irgendwie so der Beleg? Oder genauer: Ist es strafrechtlich relevant? Dann muss es ja ein Gesetz geben.
Es ist Gesetz, der entsprechende Paragraph steht im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV. Siehe hier:Ovid hat geschrieben: Oder ist das nur irgendeine Art von Empfehlung von irgendeiner Jugendschutz-Instanz?
http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html
Ich beziehe mich auf Paragraph 4, Absatz 9. Im § 24 kannst Du dann nachlesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Re: Besitz von "Posenfotos"
Danke Hurley.
Das ist ja allerhand, was man sich da leistet.
Hier habe ich noch etwas Interessantes dazu gefunden:
http://www.jugendschutz.net/pdf/jms_posen.pdf
Dort heisst es unter anderem:
Und so wie ich das sehe sind Printmedien auch nicht betroffen?
Im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass bei der Stopp-Schild-Aktion solche Inhalte auch mal so eben unter der Hand gesperrt werden.
Und es wäre ja auch nicht besonder schlimm, wenn das rauskommen würde. Ist doch alles das Gleiche.
Das ist ja allerhand, was man sich da leistet.
Hier habe ich noch etwas Interessantes dazu gefunden:
http://www.jugendschutz.net/pdf/jms_posen.pdf
Dort heisst es unter anderem:
Jedoch kann man bürgerlich privat solche Fotos weiterhin, besitzen, verbreiten usw.Die Verbotsregelung gilt absolut, das
heißt, auch ein Verbreiten und Zugänglichmachen
an Erwachsene im Rahmen
einer geschlossenen Benutzergruppe gem.
§ 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV ist unzulässig.
Und so wie ich das sehe sind Printmedien auch nicht betroffen?
Im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass bei der Stopp-Schild-Aktion solche Inhalte auch mal so eben unter der Hand gesperrt werden.
Und es wäre ja auch nicht besonder schlimm, wenn das rauskommen würde. Ist doch alles das Gleiche.
- Sakura
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Re: Besitz von "Posenfotos"
Hallo Herr Pastor,
Allerdings kratzt die Frage der Legalität kaum die Oberfläche an. Legal-Illegal-Scheißegal denken sich die Braunhemden und holen mal eben deinen Rechner ab und begehen Verleumdungen und soziale Brandstiftungen in deiner Umgebung.
Dann wäre es wirklich egal, ob nur Fahrpläne oder Posing-Bilder oder saftige KiPo drauf ist. Das ist dann hinterher nur noch eine finanzielle Frage.
Fakt ist: Jedes Bild von einem Kind, wenn es nicht gerade eine Burka trägt, ist je nach der politischen Begründung für deine HD bereits ein belastender Hinweis. Noch schwerer wiegt es, wenn keine Bilder gefunden wurden, denn dann hast du nur ganz schlimme Sachen und die nur verschlüsselt. Dann wirst du vorgeladen zu den Braunhemden und wenn du nicht gut über deine Rechte informiert bist, gehst du dann auch brav in die nach Pisse stinkende Polizeiwache deiner Stadt.
Dann wird man dir eröffnen, dass es eine Strafanzeige geben wird wegen der entsetzlichen Sachen auf deiner Platte aber wenn du kooperierst und alles zugibst, dann kommst du ohne öffentliche Verhandlung mit einem Strafbefehl davon. Noch Kaffee? Aber bitte entscheiden sie sich zügig, wir leiten die Akte heute noch weiter und so viel Zeit haben wir auch nicht.
Mit zitternden Fingern unterschreibst du dann irgendwas und deine Sachen werden natürlich alle einkassiert. Hinterher kommt dann eine Einstellungwegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) heraus. Für einen Strafbefehl hätte es natürlich nie gereicht und man hätte dir alles wieder aushändigen und das Verfahren nach § 170 (2) StPO einstellen müssen.
So erspart sich die SA eine Blamage und dein Fall ist einer von den vielen, die dann in die Statstik eingehen als Verbreitung Kinderpornographischer Schriften.
Fazit: So lange ein Strafverfahren oder ein Verdacht oder irgendwas das man jemandem anhängt, einen Bürger erpressbar machen kann, so lange wird auch erpresst.
Sakura
Was Hurley schon dazu schrieb ist auch etwa das was ich geschrieben hätte, wäre ich nicht zu faul gewesen.Herr Pastor hat geschrieben:wie sieht z.Zt. eigentlich die Rechtslage zu "Posenfotos" von Minderjährigen aus, [...]
Allerdings kratzt die Frage der Legalität kaum die Oberfläche an. Legal-Illegal-Scheißegal denken sich die Braunhemden und holen mal eben deinen Rechner ab und begehen Verleumdungen und soziale Brandstiftungen in deiner Umgebung.
Dann wäre es wirklich egal, ob nur Fahrpläne oder Posing-Bilder oder saftige KiPo drauf ist. Das ist dann hinterher nur noch eine finanzielle Frage.
Fakt ist: Jedes Bild von einem Kind, wenn es nicht gerade eine Burka trägt, ist je nach der politischen Begründung für deine HD bereits ein belastender Hinweis. Noch schwerer wiegt es, wenn keine Bilder gefunden wurden, denn dann hast du nur ganz schlimme Sachen und die nur verschlüsselt. Dann wirst du vorgeladen zu den Braunhemden und wenn du nicht gut über deine Rechte informiert bist, gehst du dann auch brav in die nach Pisse stinkende Polizeiwache deiner Stadt.
Dann wird man dir eröffnen, dass es eine Strafanzeige geben wird wegen der entsetzlichen Sachen auf deiner Platte aber wenn du kooperierst und alles zugibst, dann kommst du ohne öffentliche Verhandlung mit einem Strafbefehl davon. Noch Kaffee? Aber bitte entscheiden sie sich zügig, wir leiten die Akte heute noch weiter und so viel Zeit haben wir auch nicht.
Mit zitternden Fingern unterschreibst du dann irgendwas und deine Sachen werden natürlich alle einkassiert. Hinterher kommt dann eine Einstellungwegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) heraus. Für einen Strafbefehl hätte es natürlich nie gereicht und man hätte dir alles wieder aushändigen und das Verfahren nach § 170 (2) StPO einstellen müssen.
So erspart sich die SA eine Blamage und dein Fall ist einer von den vielen, die dann in die Statstik eingehen als Verbreitung Kinderpornographischer Schriften.
Fazit: So lange ein Strafverfahren oder ein Verdacht oder irgendwas das man jemandem anhängt, einen Bürger erpressbar machen kann, so lange wird auch erpresst.
Sakura
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
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Re: Besitz von "Posenfotos"
Das mein ich ja, zu "über deine Rechte informiert" gehört eben auch zu wissen, was überhaupt noch erlaubt ist und was nicht. Das von dir geschilderte Szenario wird umso wahrscheinlicher, als der Betroffene keine Ahnung von der Rechtslage hat und sich stattdessen auf Latrinenparolen aus dem Internet verlässt.Sakura hat geschrieben:Dann wirst du vorgeladen zu den Braunhemden und wenn du nicht gut über deine Rechte informiert bist,
Was das Unrecht der "sozialen Brandstiftungen" durch polizeiliche Aktionen betrifft, hast du ansonsten natürlich recht.
Re: Besitz von "Posenfotos"
die haben doch insgesamt alle einen an der waffel, es kann nich sein das alles was ein Kind zeigt als Kipo angezeigt wird.
its better to burn out than to fade away
- gelöscht_06
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Re: Besitz von "Posenfotos"
Warum sperrt man eigentlich nicht mal die Eltern ein die die Bilder ihrer eigenen Kinder überall online stellen? Wenn man es doch genau nimmt, verbreiten diese das eigentliche Material.
Die Dunkelheit ist das Tor zum Licht
Das Elend ist der Weg zur Schönheit
Der Tod ist die Schwelle zum Leben
{Quelle: Pans Labyrinth}
Das Elend ist der Weg zur Schönheit
Der Tod ist die Schwelle zum Leben
{Quelle: Pans Labyrinth}