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Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbrauch
"Digitalpenetration" einer Unmündigen ist schwerer Missbrauch
Twister (Bettina Hammer) 28.11.2013
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hatte kein leichtes Urteil zu fällen, als es um die Frage ging, inwiefern schwerer sexueller Missbrauch auch ohne physische Anwesenheit möglich ist
Der schwere sexuelle Missbrauch ist nicht nur auf Fälle begrenzt, in denen Opfer und Täter sich physisch nahe sind.
§206 des österreichischen Strafgesetzbuches sagt dazu folgendes:
Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen
(1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.
Der OGH befand nun, dass ein solches "Verleiten" auch via Skype möglich sei. Hintergrund war eine Skypekonversation zwischen einem erwachsenen Mann und einer Minderjährigen (unter 14 Jahren), während derer der Mann die Minderjährige dazu "verleitete", sich den Finger in Scheide und After zu stecken und dies ihm gegenüber via Videofunktion zu zeigen.
Was sich wie der typische Fall eines Mannes, der ein Kind unter Druck setzt, anhört, gestaltete sich jedoch anders. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Initiative für die "digitale Anal- und Vaginalpenetration" von der Minderjährigen, der als Opfer im Sinne des § 206 (2) StGB erklärten Denise L. ausging, welche unter anderem den Angeklagten nicht nur zur Selbstbefriedigung, sondern auch zum Samenerguss aufforderte. Denise L. habe, so der Angeklagte, auf den von ihr auf T*****-Chat eingestellten Bildern sowie auch auf dem Skype-Profil nicht wie 14, sondern wie 15 oder älter ausgesehen.
Laut Gericht teilte sie dem Angeklagten zwar ihr wahres Alter mit, welches dieser jedoch nicht glaubte. Der Zeitpunkt der Tat war der 7. April 2012. Denise L. wurde am 2. September 1999 geboren. Das Gericht schloss sich der Ansicht an, dass es unerheblich sei, mit welchem Mittel die vaginale oder anale Penetration erfolgt, sofern die Penetration in ihrer Intensität der sexuellen Inanspruchnahme des Opfers dem Beischlaf gleichwertig ist, was regelmäßig schon bei einer bloß einmaligen Digitalpenetration anzunehmen sei.
Denise L. erhielt 100 Euro als Entschädigung zugesprochen, der Angeklagte Angelo M. wurde bereits in erster Instanz zu 15 Monaten Haft verurteilt, wovon er 5 absitzen muss. Diese Strafe wurde nun von zweiter Instanz bestätigt.
Quelle: telepolis
Twister (Bettina Hammer) 28.11.2013
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hatte kein leichtes Urteil zu fällen, als es um die Frage ging, inwiefern schwerer sexueller Missbrauch auch ohne physische Anwesenheit möglich ist
Der schwere sexuelle Missbrauch ist nicht nur auf Fälle begrenzt, in denen Opfer und Täter sich physisch nahe sind.
§206 des österreichischen Strafgesetzbuches sagt dazu folgendes:
Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen
(1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.
Der OGH befand nun, dass ein solches "Verleiten" auch via Skype möglich sei. Hintergrund war eine Skypekonversation zwischen einem erwachsenen Mann und einer Minderjährigen (unter 14 Jahren), während derer der Mann die Minderjährige dazu "verleitete", sich den Finger in Scheide und After zu stecken und dies ihm gegenüber via Videofunktion zu zeigen.
Was sich wie der typische Fall eines Mannes, der ein Kind unter Druck setzt, anhört, gestaltete sich jedoch anders. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Initiative für die "digitale Anal- und Vaginalpenetration" von der Minderjährigen, der als Opfer im Sinne des § 206 (2) StGB erklärten Denise L. ausging, welche unter anderem den Angeklagten nicht nur zur Selbstbefriedigung, sondern auch zum Samenerguss aufforderte. Denise L. habe, so der Angeklagte, auf den von ihr auf T*****-Chat eingestellten Bildern sowie auch auf dem Skype-Profil nicht wie 14, sondern wie 15 oder älter ausgesehen.
Laut Gericht teilte sie dem Angeklagten zwar ihr wahres Alter mit, welches dieser jedoch nicht glaubte. Der Zeitpunkt der Tat war der 7. April 2012. Denise L. wurde am 2. September 1999 geboren. Das Gericht schloss sich der Ansicht an, dass es unerheblich sei, mit welchem Mittel die vaginale oder anale Penetration erfolgt, sofern die Penetration in ihrer Intensität der sexuellen Inanspruchnahme des Opfers dem Beischlaf gleichwertig ist, was regelmäßig schon bei einer bloß einmaligen Digitalpenetration anzunehmen sei.
Denise L. erhielt 100 Euro als Entschädigung zugesprochen, der Angeklagte Angelo M. wurde bereits in erster Instanz zu 15 Monaten Haft verurteilt, wovon er 5 absitzen muss. Diese Strafe wurde nun von zweiter Instanz bestätigt.
Quelle: telepolis
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
und wieder ein mensch mehr der weiss wie er gut kohle machen kann ...Was sich wie der typische Fall eines Mannes, der ein Kind unter Druck setzt, anhört, gestaltete sich jedoch anders. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Initiative für die "digitale Anal- und Vaginalpenetration" von der Minderjährigen, der als Opfer im Sinne des § 206 (2) StGB erklärten Denise L. ausging, welche unter anderem den Angeklagten nicht nur zur Selbstbefriedigung, sondern auch zum Samenerguss aufforderte. Denise L. habe, so der Angeklagte, auf den von ihr auf T*****-Chat eingestellten Bildern sowie auch auf dem Skype-Profil nicht wie 14, sondern wie 15 oder älter ausgesehen.
Laut Gericht teilte sie dem Angeklagten zwar ihr wahres Alter mit, welches dieser jedoch nicht glaubte. Der Zeitpunkt der Tat war der 7. April 2012. Denise L. wurde am 2. September 1999 geboren. Das Gericht schloss sich der Ansicht an, dass es unerheblich sei, mit welchem Mittel die vaginale oder anale Penetration erfolgt, sofern die Penetration in ihrer Intensität der sexuellen Inanspruchnahme des Opfers dem Beischlaf gleichwertig ist, was regelmäßig schon bei einer bloß einmaligen Digitalpenetration anzunehmen sei.
Denise L. erhielt 100 Euro als Entschädigung zugesprochen, der Angeklagte Angelo M. wurde bereits in erster Instanz zu 15 Monaten Haft verurteilt, wovon er 5 absitzen muss. Diese Strafe wurde nun von zweiter Instanz bestätigt.
- Jean Valjean
- Beiträge: 1281
- Registriert: 20.01.2012, 20:16
- AoA: 1-13
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
kinderprostitution vom staate abgesegnet, ich krieg nen hals!!!
"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, wird immer in der Unfreiheit landen – und damit in der schlimmsten Unsicherheit, die dem Menschen widerfahren kann."
Roland Baader
Roland Baader
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Ich freu mich schon auf die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, dann kann Hinz und Kunz wegen digitaler Verbrechen belangt werden.
- Horizonzero
- Beiträge: 13656
- Registriert: 29.01.2009, 18:08
- AoA: ab 8 aufwärts
- Wohnort: [email protected]
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Hi Kunz - schön das Du Dich auch mal meldest - wie gehts dem Hinz denn so ?
TPPCH2LMQ (Teleguard)
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Hmm, und was heißt das jetzt genau? Das Mädchen hat den Angeklagten aufgefordert, sich selbst zu befriedigen, also ist dieser schuldig, weil er eine sexuelle Handlung vor einer Minderjährigen vornahm, was diese wiederum dazu "verleitete", an sich selbst eine sexuelle Handlung auszuführen.
Der Mann hätte also, um den Missbrauch zu vermeiden, sich nicht vor der Kamera befriedigen dürfen, selbst als das Mädchen ihn dazu aufforderte. Vielmehr hätte er zunächst einmal feststellen müssen, ob sie tatsächlich minderjährig ist (klar, man kann auf Fotos ja 14-jährige nicht von 15-jährigen unterscheiden, also hätte man im Zweifelsfall den Angaben des Mädchens glauben müssen).
Was ich allerdings nach wie vor nicht verstehe: Warum spricht der Artikel zunächst darüber, dass sich das Gericht mit einem Missbrauchsfall über das Internet beschäftigt, das für den Fall aber letztendlich völlig unerheblich ist, weil es hauptsächlich um das Alter des Mädchens geht, das die Sache zum Missbrauch macht, nicht aber die physische Anwesenheit. Wo bitte ist denn die "Digitalpenetration", wenn sich das Mädel tatsächlich den Finger in Scheide und After gesteckt hat?!
Der Mann hätte also, um den Missbrauch zu vermeiden, sich nicht vor der Kamera befriedigen dürfen, selbst als das Mädchen ihn dazu aufforderte. Vielmehr hätte er zunächst einmal feststellen müssen, ob sie tatsächlich minderjährig ist (klar, man kann auf Fotos ja 14-jährige nicht von 15-jährigen unterscheiden, also hätte man im Zweifelsfall den Angaben des Mädchens glauben müssen).
Was ich allerdings nach wie vor nicht verstehe: Warum spricht der Artikel zunächst darüber, dass sich das Gericht mit einem Missbrauchsfall über das Internet beschäftigt, das für den Fall aber letztendlich völlig unerheblich ist, weil es hauptsächlich um das Alter des Mädchens geht, das die Sache zum Missbrauch macht, nicht aber die physische Anwesenheit. Wo bitte ist denn die "Digitalpenetration", wenn sich das Mädel tatsächlich den Finger in Scheide und After gesteckt hat?!
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Das Mädchen hat sich den Finger wo hinein gesteckt und wer anders wird dafür bestraft -> Willkür.Mitleser hat geschrieben:Wo bitte ist denn die "Digitalpenetration", wenn sich das Mädel tatsächlich den Finger in Scheide und After gesteckt hat?!
Demnächst wird Robbie Williams noch bestraft, weil eine 12-Jährige sich an seinem Plakat aufgeilt. Begründung: Sexy sein sei Verleitung zum Selbstmissbrauch. Was erst über Pinupgirls gesagt wird?
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Also das hört sich nach staatlich geförderter Prostitution an.
Da kriegt das Mädel Geld dafür, dass sie sich vor der Webcam auszieht und sich vaginal und anal befriedigt.
Da kriegt das Mädel Geld dafür, dass sie sich vor der Webcam auszieht und sich vaginal und anal befriedigt.
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Digitale Strafen sind sowieso ein heikles Thema.
Nach deutschem Recht schützt Unwissen vor Strafe nicht und demnach ist es völlig egal, ob derjenige wusste wie alt sie sei. Wenn ein Erwachsener mit einer Minderjährigen sexuell lasziv chattet, wird es dem Erwachsenen angelastet. Wenn ein Erwachsener mit einer Erwachsenen chattet und diese sich als Minderjährige ausgibt, wird das dem Erwachsenen angelastet.
Und ja wo ist die Penetration- Penetration durch Worte? Diese Beschreibung ist völliger Quatsch. Richtig ist, er hat sie aufgefordert, sich zu stimulieren und das ist unter Strafe gestellt. Aber solche Worte wie "Digital-Penetration" sind albern.
Nichts desto Trotz verstehe ich nicht, warum Jean Valjean meinte, Kinderprostitution sei vom Staat abgesegnet- das stimmt doch nicht?
Nach deutschem Recht schützt Unwissen vor Strafe nicht und demnach ist es völlig egal, ob derjenige wusste wie alt sie sei. Wenn ein Erwachsener mit einer Minderjährigen sexuell lasziv chattet, wird es dem Erwachsenen angelastet. Wenn ein Erwachsener mit einer Erwachsenen chattet und diese sich als Minderjährige ausgibt, wird das dem Erwachsenen angelastet.
Und ja wo ist die Penetration- Penetration durch Worte? Diese Beschreibung ist völliger Quatsch. Richtig ist, er hat sie aufgefordert, sich zu stimulieren und das ist unter Strafe gestellt. Aber solche Worte wie "Digital-Penetration" sind albern.
Nichts desto Trotz verstehe ich nicht, warum Jean Valjean meinte, Kinderprostitution sei vom Staat abgesegnet- das stimmt doch nicht?
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Heute bei Britt auf Sat.1 gesehen: Da meinte einer, eine 16-Jährige sei noch ein Kind und eine sexuelle Beziehung zu ihr daher moralisch verwerflich.
In Amerika ist man mit 20 noch nicht erwachsen.
In Österreich hat bereits eine 13-Jährige die Inititative zu sexuellen Wünschen ergriffen.
Da frag ich mich, wenn man triebfähigen Personen das Fehlen einer solchen abspricht, zu was führt das dann noch, vor allem in Zusammenhang mit digitaler Willkür und Vorratsdatensppeicherung...
In Amerika ist man mit 20 noch nicht erwachsen.
In Österreich hat bereits eine 13-Jährige die Inititative zu sexuellen Wünschen ergriffen.
Da frag ich mich, wenn man triebfähigen Personen das Fehlen einer solchen abspricht, zu was führt das dann noch, vor allem in Zusammenhang mit digitaler Willkür und Vorratsdatensppeicherung...
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Wahrscheinlich wird dann obendrein noch der Plakatierer für die Verbreitung und Zugänglichmachung von pornographischen Aufnahmen für Minderjährige angeklagt...
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Noch ein sozialethisch desorientiertes Opfer.
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
die Schluchtenscheißer-Justiz ist offenbar noch schlimmer als unsere...
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schwacher Trost..
Kontakt: [natusya1(add)fastmail.fm]
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
Habt ihr euch mal die Kommentare auf heise/telepolis angeschaut?
Mal was völlig anderes.
Kein übliches Kinderschänder-Geschrei oder ähnliches - obwohl es sich hier um eine 12-Jährige zum Tatzeitpunkt gehandelt hat.
Warum eigentlich? Nur, weil das ganze über Skype passiert ist? Kann doch nicht sein.
Das hat mich dazu verleitet mal selbst einen kleinen provokanten Kommentar zu hinterlassen:
Edit: (*arg* BLÖDE OB-REGEL KEINE LINKS POSTEN ZU DÜRFEN EY)
- Google nach "heise Digitalpenetration", erster Eintrag, dann Kommentar von "Ovid221" am 30.11.13 07:16. - Titel "Kommentarsektion: Verlogenheit und Heuchelei"
Mal was völlig anderes.
Kein übliches Kinderschänder-Geschrei oder ähnliches - obwohl es sich hier um eine 12-Jährige zum Tatzeitpunkt gehandelt hat.
Warum eigentlich? Nur, weil das ganze über Skype passiert ist? Kann doch nicht sein.
Das hat mich dazu verleitet mal selbst einen kleinen provokanten Kommentar zu hinterlassen:
Edit: (*arg* BLÖDE OB-REGEL KEINE LINKS POSTEN ZU DÜRFEN EY)
- Google nach "heise Digitalpenetration", erster Eintrag, dann Kommentar von "Ovid221" am 30.11.13 07:16. - Titel "Kommentarsektion: Verlogenheit und Heuchelei"
Re: Digitalpenetration einer Unmündigen ist schwerer Missbra
*Kopfschüttel*
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9