rambler hat geschrieben:Der Unterschied könnte darin liegen, dass das bestehende Zentralregister ein reines Strafenregister ist. Als solches würde es gelöschte Strafen nicht weiter ausweisen.
Okay, wenn es darum ginge, könnte man auch einfach die Löschfristen für Sexualdelikte verlängern, oder diese unbefristet speichern (nicht, dass ich dafür wäre). Oder man führt weitere Zeugnisarten ein, die mehr Infos als die normalen Führungszeugnisse enthalten.
Auch wäre noch zu fragen, ob da auch Verfahren vermerkt sind, die nicht zu einer Strafe geführt haben, sondern zu einem Freispruch. Schliesslich kommt es auch darauf an, wer diese vorgesehene Datenbank beliefern soll. Vllt auch Schulbeamte, mit Infos über zB Lehrer, die sie - ohne Verfahren - entliessen, wegen Auffälligkeit.
Ja, kommt sicher auch noch, aber jetzt geht es wohl erst mal um verurteilte Straftäter, wird zumindest immer geschrieben.
Aber ich hab nochmal bei Heise nachgelesen, die Datenbank soll tatsächlich reichlich Daten enthalten, die nicht im Führungszeugnis stehen:
Heise hat geschrieben:Gespeichert werden in den Datenbanken Lebensläufe, Urteile, Gutachten und Rückfallprognosen. Dazu kommen als biometrische Merkmale Fingerabdrücke und DNA-Proben, von denen sich die Polizei Hilfe bei der Aufklärung neuer Sexualstraftaten erhofft.
Für die Überprüfung von Bewerbern in Schulen und Kindergärten wären solche Infos natürlich nicht relevant. Einen verurteilten Sittenstrolch würde man eh nicht einstellen, egal was Gutachten und Prognosen sagen.