Ich weiß nicht, wo Dein Problem ist, die Analogie zu verstehen. Die 300 hast Du genannt, ich schrieb im Beitrag zuvor 200, aber ok, das sind Spitzfindigkeiten.
Fakt ist jedenfalls, dass auf Autobahnen eine
Richtgeschwindigkeit gilt, in Spielstraßen hingegen eine
Höchstgeschwindigkeit. Gut, man mag mir vorwerfen, ich vergleiche Äpfel mit Birnen, aber immerhin habe ich versucht, mich etwas salopp auf "Verkehr" sowohl im Sinne von Autoverkehr wie auch auf Geschlechtsverkehr zu beziehen, und mit dem Spielstraßen eben auch Kinder in die Sache einzubeziehen. Diese Verquickung sei mir verziehen, es geht vielmehr ja ums
Prinzip.
Klar gibt es Leute, die auch mit 300 über die Autobahn brettern, und theoretisch dürfen sie das sogar, solange kein anderer Verkehrsteilnehmer dabei zu Schaden kommt. Wer andere Autos von der Straße schubst und die Insassen sterben, dann kann man das analog zur Vergewaltigung mit Todesfolge betrachten, und das darf definitiv nicht sein, soweit sind wir uns doch einig, oder? Auch bei 120 darf man keinen Unfall bauen, und hat im Schadensfall dafür geradezustehen. Wer also bei 120 im dichten Verkehr überholt und einen Auffahrunfall verursacht, ist dafür genauso zu verurteilen wie jemand, der eine Frau vergewaltigt, obwohl er ansonsten ja ohne weiteres Sex mit ihr haben dürfte.
Kommen wir nun zur Spielstraße, wo nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist und Kinder Vorrang haben. Warum darf es Deiner Meinung (und die der Gesellschaft) nach nicht sein, dass Erwachsene und Kinder gemeinsame sexuelle Handlungen erleben, wo der Erwachsene behutsam vorgeht und den Kindern immer Vorrang gibt und nötigenfalls aufhört, wenn das Wohl des Kindes gefährdet sein könnte? Hast Du schon einmal versucht, mit einem Auto tatsächlich Schrittgeschwindigkeit zu fahren? In der Fahrschule vielleicht, da lernt man sowas, aber wahrscheinlich hält sich später einfach niemand mehr daran, weil das wirklich so langsam ist, dass man aufpassen muss, dass der Motor nicht von selbst wieder ausgeht.
Nun könntest Du argumentieren "Ja, siehste, keiner hält sich daran, also gehört es verboten!". Ja, vielleicht, aber eigentlich müsste man dann auch gleich alle Spielstraßen abschaffen, wenn sich ohnehin keiner an die Geschwindigkeitsbeschränkungen hält, oder besser noch, man müsste das Autofahren komplett verbieten, weil überall das Wohl der Kinder gefährdet wird. Also bloß keine Kinder in die Nähe eines Autos lassen, oder wie? Und wenn Du jetzt wieder spitzfindig bist und einwendest, dass es ja ums
Autofahren geht, was man auch erst ab 18 und mit Führerschein darf, dann sage ich, dass Kinder aber durchaus schon Fahrrad fahren dürfen, was sie auch zu Verkehrsteilnehmern macht.
Langer Rede kurzer Sinn: Ja, natürlich spreche ich im Rahmen einer sozialen Integrität und von richtigen Verhaltensweisen. Und die wünsche ich mir nicht nur im Zusammenhang mit Kindern, sondern auch mit allen anderen Erwachsenen, eben mit der Maßgabe, immer auf die Verhältnisse zu achten und eine jeweils angepasste Verhaltensweise an den Tag zu legen. §1 der StVO gebietet eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Auch das Grundgesetz spricht gleich im ersten Artikel von der unantastbaren Würde des Menschen. Warum versuchen hier alle immer, ständig nur Beispiele von Leuten zu bringen, die sich nicht an die Regeln halten und befürworten deshalb Totalverbote?
Ich will hier nichts schönreden, sondern fordere eine rationale Verhaltensweise mit gegenseitiger Rücksichtnahme, mehr nicht.