Hier können auch nicht registrierte Gäste schreiben.
Forumsregeln
Regeln für den Offenen Bereich

Für alle Gäste gelten die üblichen Forenregeln.

Registrierte Benutzer sollen hier keine Threads eröffnen, sondern dafür die anderen Unterforen nutzen, dürfen aber Antworten erstellen.

Das Posten von

- Links jeder Art, mit Ausnahme GLF-internen Links,
- Bildern aller Art per img-Funktion, weil damit auch IPs der User ermittelt werden können,
- URLs im Text

ist nicht erlaubt.

Außerdem werden keine sachfremden Diskussionen über z.B. Esoterik, Wahnvorstellungen, Endzeitverkündungen... zugelassen. Für solche Sachen gibt es woanders genug Möglichkeiten der Diskussion. Wir werden besonders auf wiederkehrende Spammer achten.

Bitte antwortet auch nicht auf Massenspam mit Beschimpfungen und Drohungen. Nutzt für solche Beiträge den Meldebutton oder ignoriert sie.

Beiträge oder Threads, die gegen obige Regeln verstoßen, werden kommentarlos entfernt und die Antworten darauf ebenfalls.

Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
candis8

Trotz Vorstrafe im Kinderbereich arbeiten?

Beitrag von candis8 »

Hy liebe leute vom glf:
Kennt ihr den Tom(nennt sich im gsa doppel M)
er ließ verlauten er arbeite in einem beruf mit kindern und teenies obwohl er vorbestraft ist.
WIE ist das möglich?
ich hab eine vorstrafe wegen illegalem besitz von drogen u. bekomm zig absagen wenn ich mich bewerbe.

was macht der tom(doppelM) das er mit kindern arbeiten darf,ist in einem heim od. wohngruppe?

lg
Benutzeravatar
Sakura
Beiträge: 5370
Registriert: 07.10.2008, 12:18
AoA: nicht definiert
Wohnort: In der Stadt mit den zahlreichsten süßesten und zugänglichsten Mädchen

Re: Trotz Vorstrafe im Kinderbereich arbeiten?

Beitrag von Sakura »

Hallo,
von diesem Tom habe ich schon mehrfach gehört. Vermutlich ist er nicht in der Lage, zu unterscheiden, ob er dort arbeitet oder selber betreut wird.
Erst hatte er ununterbrochen Hassphantasien gegen seinen Ex-Lebensgefährten geäußert, weil dieser in seiner Gegenwart 6 mit einem legalen Jugendlichen hatte. Später hat er die Seiten gewechselt und ist bei K13 eingestiegen. Als sich dann zeigte, dass es doch nicht so einfach war an 6 zu kommen, verfiel er erneut ins Gegenteil und kotzte seitdem seine Neid- und Hassphantasien im GSA aus. Ich hab nicht alles gelesen, kenne nur die öffentlichen Bereiche.
Dass er vorbestraft ist wegen Kipo, wusste ich nicht. Ein ganz armer Trottel, der es nicht wagt, sich seinen eigenen Wünschen zu stellen.
Deshalb sei erstmal vorsichtig mit dem was dort geschrieben wird. Die Quelle GSA ist etwa so zuverlässig wie Radio Moskau.
Absagen gibt's immer viele, das muss nicht kausal mit deiner Vorstrafe zusammenhängen.
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Candis8

Re: Trotz Vorstrafe im Kinderbereich arbeiten?

Beitrag von Candis8 »

dankeschön sakura.
aha also ein jugendlicher u. nicht ein kleiner junge.tom schreib mir mal das er sehr aggressiv werden kann und dann schwarz sieht.da hätte ich wenn ich ein junge wäre schiss vor ihm.
im gsa bin auch rausgeworfen worden,kann mich nicht allem was an ehrenkodexen verlautet wird anfreunden.
den user bonobo wird wohl keiner hier kennen?
bonobo schrieb mit einem herrn vilsmeier ein buch "mann ohne kindheit"
da glaub ich nicht mal die hälfte davon.
vor allem nicht das er 23 jahre in der forensik eingesessen hat

lg
Benutzeravatar
lolitalover
Beiträge: 601
Registriert: 22.11.2021, 15:57
AoA: Ab 11
Wohnort: Schweiz

Re: Trotz Vorstrafe im Kinderbereich arbeiten?

Beitrag von lolitalover »

Wenn du in der Schweiz wegen eines pädophilen Sexualdeliktes verurteilt wirst, erhälst du ein lebenslanges Verbot, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten wie Pfadfinder-Gruppenleiter oder Turnlehrer sind damit eingeschlossen.
Meine TOX-ID:

0810E396C7B502030B87D52B520C6B24FD470942C063955C90B3D7275A909314039D4A1CAF1F
Benutzeravatar
Luna
Beiträge: 8308
Registriert: 04.12.2010, 00:23
AoA: 6~11 flauschig sind!

Re: Trotz Vorstrafe im Kinderbereich arbeiten?

Beitrag von Luna »

Vielleicht sollten wir mal eine Liste mit EU Staaten erstellen, die MAP-freundlich sind. Wo vorbestrafte Pädos eine Chance bekommen, irgendwie noch mit Kindern arbeiten zu dürfen.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
Benutzeravatar
Sakura
Beiträge: 5370
Registriert: 07.10.2008, 12:18
AoA: nicht definiert
Wohnort: In der Stadt mit den zahlreichsten süßesten und zugänglichsten Mädchen

Re: Trotz Vorstrafe im Kinderbereich arbeiten?

Beitrag von Sakura »

Luna hat geschrieben: 11.08.2023, 13:33 Vielleicht sollten wir mal eine Liste mit EU Staaten erstellen, die MAP-freundlich sind.
Die habe ich schon fertig.
Hier ist sie:
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Antworten