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DonQuiQuote

Re: Warum ?

Beitrag von DonQuiQuote »

naylee hat geschrieben: 17.07.2023, 18:59 Da musst du allerdings vorsichtig sein, die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland deutet dir Non-Nude-Bilder von hübschen Kindern als Kinderpornographie um, sobald du sie in deinen Gedanken sexualisieren könntest. Das geht bei Badeanzugbildern sicherlich ziemlich schnell und wenn vielleicht noch ein niedlicher Schlitz durchscheint, ganz schnell.
Wer hat dir denn sowas erzählt? die Bilder die ich ansehe auf Imgsrc sind legal und auch harmlos,ausserdem ist die Seite im Clearnet, auf YouTube werden auch Kinder beim Poledancing gefilmt, wenn das der Maßstab ist, dann muss du dir keine Sorgen machen und mir auch nicht vorwerfen dass ich ein Verbrecher wäre nur weil bei euch die Umerziehung auf Erwachsenenpornos geklappt hat oder eine höhere AoA habt als andere.
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Horizonzero
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Re: Warum ?

Beitrag von Horizonzero »

... weil bei euch die Umerziehung auf Erwachsenenpornos geklappt hat ...
sehr allgemein, da schließe ich mich mal just aus- mich erzieht keiner mehr.
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naylee
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Re: Warum ?

Beitrag von naylee »

https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html hat geschrieben:§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
(1) 1Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1. einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
So stehts im Gesetzestext. Ist teilweise unbekleidet nur das Badehöschen oder auch schon der Badeanzug? Was ist eine aufreizend geschlechtsbetonte Haltung? Ich habe dich nicht als Verbrecher bezeichnet, möchte dir nur einen Hinweis geben. Und umerzogen wurde ich auch nicht, ich nutze nur die Trampelpfade abseits des Weges.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Hamburg

Re: Warum ?

Beitrag von Hamburg »

naylee hat geschrieben: 19.07.2023, 21:07
So stehts im Gesetzestext. Ist teilweise unbekleidet nur das Badehöschen oder auch schon der Badeanzug? Was ist eine aufreizend geschlechtsbetonte Haltung? Ich habe dich nicht als Verbrecher bezeichnet, möchte dir nur einen Hinweis geben.
Ich denke dass sind rhetorische Fragen weil wenn du wirklich nicht weiß was damit gemeint ist, hilft eine einfach Internetsuche. Bei sexualstrafrecht Hamburg über Posingbilder steht alles, wenn dir das nicht klar war.Nackte Kinder mit gespreizten Beinen und so das ist Posing von Studioaufnahmen, von „Model“-Serien wie „LS-Magazine“ und so weiter . Diese Darstellungen zeigen Kinder in Reiz- oder Unterwäsche – also teilweise unbekleidet – während sie sexualbezogene Haltungen einnehmen, die Posen erwachsener Modelle nachempfunden sind wie in Erotikmagazinen für Erwachsene. Auch wenn diese Bilder nicht illegal wären, würde ich mir die nicht anschauen, dieses vor die Kamera zerren, in Reizwäsche stecken und dann schön die Befehle der Fotographen befolgen, da geschieht nichts im Interesse der Kinder. Für mich sind sie am schönsten so natürlich wie möglich.

Ponromüll für Erwachsene als Ersatz zu empfehlen ist einfach Selbstverleugnung und der falsche Weg, legale Alternativen gibt es genug, welche der eigenen sexuallen Neigung entsprechen. Diese Gay Conversion Therapien wurden verboten und als Pseudowissenschaft bezeichnet, warum versucht man es dann bei Pödophilen und zwingt sie sich zu "ändern"?
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naylee
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Re: Warum ?

Beitrag von naylee »

Danke für die Seite von Strafrecht-Hamburg, auch der Verlauf der Neufassungen von §184 STGB ist sehr aufschlussreich. Bis 2008 hätte ich also straflos Posing-Bilder mit gespreizten Beinen besitzen können? Das war mir nicht klar.

Allerdings - und ich möchte jetzt echt nicht neunmalklug wirken - hättest du diese erwähnte Seite tatsächlich zu Ende lesen sollen. Rhetorische Fragen habe ich übrigens nicht gestellt, vielmehr sollte dadurch eine gewisse Empfänglichkeit eröffnet werden für die undurchsichtigen Formulierungen im Gesetzestext.
Sexualstrafrecht.Hamburg hat geschrieben:Das aktive Einnehmen einer Körperhaltung als sexuelle Handlung ist folglich nicht mehr erforderlich. Vielmehr genügt nach dem Wortlaut des Gesetzes eine bloße Körperhaltung. Hierdurch wollte der Gesetzgeber insbesondere auch Bilder schlafender Kinder mit einbeziehen.

...

Fokussierte Bilder nackter Kinder mit gespreizten Beinen auf Betten, in Planschbecken bzw. Badewannen können demnach erfasst werden. Ein aktives Einnehmen dieser Körperposition oder eine Unnatürlichkeit der Körperhaltung ist nicht nötig. Weiträumige Bilder am Strand mehrerer nackter Personen sind dagegen nicht erfasst. Solche Nacktaufnahmen werden aber, wenn mit diesen gehandelt wird, von § 201a Abs. 3 StGB geschützt.

...

Im Hinblick auf einen erforderlichen Anfangsverdacht z.B. für eine Hausdurchsuchung hat sich durch die neue Fassung nichts geändert. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht bereits klargestellt, dass aus dem Besitz und Erwerb von seinerzeit straflosen Nacktbildern (Präferenzmaterial) auf den Besitz auch strafbarer Kinderpornografie geschlossen werden darf.


Eine andere Seite schreibt folgendes:
rechtsanwalt-sexualstrafrecht hat geschrieben:
Zwar stuften auch vor Neufassung des § 184b StGB die Gerichte Besitz, Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung von Posing-Darstellungen als strafbar ein. Die Gesetzesänderung hat aber bewirkt, dass nun auch solche Bilder als Posing-Darstellungen zählen, auf denen das Kind zufällig in aufreizend wirkenden Pose abgelichtet wurde. Zuvor war erforderlich, dass das Kind sich selber absichtlich posiert hat oder von einer anderen Person entsprechend positioniert wurde. Seit diesem Jahr können jedoch beispielsweise auch Bilder schlafender Kinder als Kinderpornografie angesehen werden.

Am Ende widerspricht sich in meinen Augen auch so einiges. Wer aber bereits Erfahrungen mit der Bullerei hatte, wird wissen, dass ein Anfangsverdacht und damit eine Hausdurchsuchung sehr sehr schnell kommt und durchaus das gesamte soziale Leben des "Verdächtigen" gründlich durcheinanderwirbeln können.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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