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TFF

Kinderschänderei

Beitrag von TFF »

Der Kinderschänder kommt im deutschen Sprachschatz noch vor dem Frauenschänder. Er existiert, soweit ich sehe, ausschließlich in ungenerisch maskuliner Form; von »Kinderschänderinnen« hörte und las man noch nicht, selbst wenn sie als Täterinnen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurden oder von Beruf Justizministerinnen waren. Das innere Wesen des Kinderschänders in dieser sprachlichen Gestalt ist es, Kinder zu schänden. Daher bleibt ihm der Titel »Kinderschändender« versagt, der ja immerhin noch eine gewisse identitäre Variabilität andeuteten könnte. Einmal Schänder, immer Schänder.

Dies meinen jedenfalls viele Menschen, die sich zugleich darüber empören, dass § 211 StGB vom Täter als »Mörder« spricht, § 212 StGB vom »Totschläger«, weil die Zuschreibung von Taten auf Tätercharaktere als sprachliches Erbe totalitären Denkens gilt. Das »Schänden« als Wesen und Straftat hat aber einen ganz besonders widerlichen Geschmack. Das kommt daher, dass es die dem Tätertypen zugeschriebene Verächtlichkeit ausdrücklich einer angeblichen »Schande« des Opfers zuschreibt. Wer Täter von Sexualstraftaten an Kindern (jedes Geschlechts) oder Frauen als Kinder- oder Frauenschänder bezeichnet, meint offenbar allen Ernstes, die Opfer solcher Straftaten würden hierdurch in einen Zustand der »Schande« versetzt. Dabei wird sogar noch sorgsam unterschieden: Von »Männerschändern« unter homosexuellen Männern liest man nie.

Dem Opfer einer Körperverletzung oder einer Erpressung würde in aller Regel nicht einfallen, sich als geschändet zu betrachten. Dies ist – sprachlich – Personen vorbehalten, an denen »sich vergangen« oder »sich vergriffen« wird. Die ganz Terminologie atmet, wie auch die des Missbrauchs von Kindern, eine veraltete und opferfeindliche Ideologie von Gebrauchsberechtigung und Verfügungsgewalt. Insofern ist es fast lustig, wenn ganz besonders entschlossene Kinderschützer wie Herr Deckers sich im Augenblick höchster Verfolgungslust auf allen Seiten von »Kinderschändern« umzingelt sehen.

Die Kehrseite davon ist, dass die Bezeichnung einer Person als »Kinderschänder« eine ziemlich grobe Beleidigung im Sinne von § 185 StGB darstellt, sofern mit der Zuschreibung nicht die Tatsachenbehauptung gemeint ist, die Person habe eine Sexualstraftat gegen ein Kind begangen (dann üble Nachrede oder Verleumdung). Ob ein Bundesminister sich von der Zeitung für Deutschland »Kinderschänder« nennen lassen mag, ist seine Sache; der Minister wird gewiss keinen Strafantrag stellen.

Am 27. September 2022 hat die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag einen Antrag »IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen« eingebracht (BT-Drucksache 20/3687). Der federführende Rechtsausschuss hat, nach allerlei Vertagungen, am 11. Oktober 2023 eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt. Da sprachen sich nur drei der zehn Sachverständigen (Bund deutscher Kriminalbeamter, Staatsanwalt Frankfurt/M., Deutscher Richterbund) ausdrücklich für den Antrag aus, einer hielt ihn für rechtskonform umsetzbar. Fünf Sachverständige hielten das Vorhaben für unverhältnismäßig und für mit Verfassungs- und Europarecht nicht vereinbar. Das BKA beschränkte sich auf die Darlegung technischer Möglichkeiten (siehe Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 11. Oktober 2023) und darf daher als neutral gewertet werden.

Wie auch immer: Die vier mitberatenden Ausschüsse (Innen, Wirtschaft, Familie, Digitales) haben sämtlich die Ablehnung des Antrags empfohlen. Der Rechtsausschuss hat am 15. November beschlossen, dem Bundestag zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Die Begründung dafür ist der Drucksache 20/2597 zu entnehmen und lässt sich kurz so zusammenfassen: populistisch vorgeschobener Antragszweck; Unvereinbarkeit mit Verfassungs- und EU-Recht; Unverhältnismäßigkeit. Dabei fiel besonders ins Gewicht, dass die vorgeschlagene Speicherung von IP-Adressen und Ports sich im Ergebnis gar nicht von der bereits früher gescheiterten Vorratsdatenspeicherung unterscheide, die Zielbestimmung »Kinderschutz vor sexuellem Missbrauch« willkürlich sei, da die Regelung alle Kriminalitätsbereiche erfassen würde, die Regelung praktisch ungeeignet und die vorgesehene Speicherfrist willkürlich sei.

Es ist immer wieder daran zu erinnern, dass »sexuelle Gewalt« ein eher politischer, kriminologischer und medialer Begriff ist, mit dem das Strafgesetzbuch und die Justiz schon deshalb fremdeln, weil er im Gesetz als solcher nicht nur nicht vorkommt, sondern ausdrücklich eine ganz andere Bedeutung hat. Dort ist »Gewalt« einer körperlichen Zwangseinwirkung vorbehalten. Dagegen wird in der Öffentlichkeit auch ein vollkommen zwangfreies, sogar ein einverständliches Verhalten als »Gewalt« bezeichnet.

Als schönes Beispiel für die Begriffsverwirrung, die zum Thema Gewalt herrscht, darf auf die Kleine Anfrage der ehemaligen Fraktion Die Linke verwiesen werden: »Datenlage zu verschiedenen Formen digitaler Gewalt« (BT-Drucksache 20/9170), auf welche die Bundesregierung in der Drucksache 20/9543 geantwortet hat. Zwölf eng bedruckte Seiten im Grenzbereich zwischen Sprache, Recht und Zeitgeist.

Von der »sexuellen Gewalt« werden in der Kriminalstatistik die »Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz« (42.500) unterschieden. Schon deshalb erscheint es zumindest klärungsbedürftig, welchen Beitrag die – wie auch immer genannte – Vorratsdatenspeicherung an der Aufklärung oder gar Bekämpfung von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern haben sollte. Einmal abgesehen davon, dass ein sehr großer Teil der Netztäter ihrerseits Kinder oder Jugendliche sind, die sich kinder- und jugendpornografische Dateien gegenseitig zusenden oder vorzeigen.

Rechtlich gar nicht, politisch leicht nachvollziehbar war, dass der abermals wiederholte Antrag zur Einführung einer – angeblich neuen – Variante der Vorratsdatenspeicherung diesmal den (sexuellen) Kinderschutz in Leuchtbuchstaben als Agenda propagierte. Wobei man erstaunlicherweise den Schutz der Kinder vor ganz normaler häuslicher Gewalt durch Prügel, Einsperren usw. offenbar für weniger dringlich hielt.

Die altgoldene Boulevardregel, wonach zur Erreichung des größtmöglichen Publikums Sex, Kinder und Hunde am nützlichsten sind, gilt nach wie vor. Man kann sie für die Jetztzeit noch ein wenig ergänzen.
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Luna
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von Luna »

Die Meinungen von Sachverständigen im Bundestag sind doch keinen Pfennig mehr wert. Der Begriff Kinderschänder ist meiner Meinung nach immer eine schwere Beleidigung. Auch wenn derjenige an dem das adressiert ist, auch wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Der Begriff „Kinderschänder“ prägte der Stürmer und ist eindeutig Nazisprache und gehört verboten.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Horizonzero
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von Horizonzero »

Sprache ist halt ein Ding das auf Entwicklung durch Jahrtausende ruht, Begrifflichkeiten wie das Schänden brauchen lange um sich dem aktuellen Zeitgeist an zu passen, besonders im Volksmund.
Die "Schande" bei Mädchen war/ist doch ihrem künftigen Gatten keine Unberührtheit bieten zu können, früher wurde nach der ersten gemeinsamen Nacht die Bettwäsche kontrolliert um sicher zu sein das das Mädel nun keine Jungfer mehr sei (falls doch gab es tatsächlich einen Grund ab eine kirchliche Hochzeit ungültig werden zu lassen). Heutzutage natürlich überwiegend Hirnrissig, in unserer Kultur - andere Kulturen halten diesen Gedanken jedoch nach wie vor hoch. Vor ein paar Jahren wurde in den Medien mal berichtet das der Trend bei den Teen´s wieder in diese Richtung (Sex nach Ehe) ginge, persönliche Beobachtungen lassen mich aber daran zweifeln.
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naylee
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von naylee »

TFF hat geschrieben: 03.01.2024, 08:12
Rechtlich gar nicht, politisch leicht nachvollziehbar war, dass der abermals wiederholte Antrag zur Einführung einer – angeblich neuen – Variante der Vorratsdatenspeicherung diesmal den (sexuellen) Kinderschutz in Leuchtbuchstaben als Agenda propagierte. Wobei man erstaunlicherweise den Schutz der Kinder vor ganz normaler häuslicher Gewalt durch Prügel, Einsperren usw. offenbar für weniger dringlich hielt.

Die altgoldene Boulevardregel, wonach zur Erreichung des größtmöglichen Publikums Sex, Kinder und Hunde am nützlichsten sind, gilt nach wie vor. Man kann sie für die Jetztzeit noch ein wenig ergänzen.
Das hast du fantastisch geschrieben. Auf den Punkt, anprangernd aber nicht anklagend. Veröffentlichst du solche Texte noch irgendwo, wo sie unter Umständen auch andere Menschen erreichen?


Der Begriff des Kinderschändens wird meiner Meinung nach nur in rechtskonservativen Kreisen verwandt. Ist das so, oder irre ich mich da?
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von Verehrer »

Horizonzero hat geschrieben: 03.01.2024, 12:27 Sprache ist halt ein Ding das auf Entwicklung durch Jahrtausende ruht, Begrifflichkeiten wie das Schänden brauchen lange um sich dem aktuellen Zeitgeist an zu passen
Das ist wohl richtig , ich denke der Begriff Kinderschänder , wird in der Masse eher als .Pädosexueller interprätiert . Wenn jemand " peinliche Befragung " sagt , denkt heute auch keiner mehr an Folter
im Mittelalter .

Und was die Überprüfung der Bettwäsche , die in Teilen der arabischen Welt , noch heute üblich ist , betrifft , kennt die Kreativität keine Grenzen . Wenn sich das Hochzeitspaar zum Vollzug der Hochzeit ,
von der Feier zurückzieht , folgen Weiber , die vor der Schlafzimmetür positioniert warten , bis das Bettlaken rausgereicht wird , um der jubelnden Gesellschaft , zungenwackelnd johlend das blutige Bettlaken , zur Bestätigung der Familienehre , präsentieren . Da es vorkommen kann , das der Bräutigam unter diesem Druck , einfach keinen hoch bekommt , hat man sicherheitshalber immer
etwas Hühnerblut dabei , oder eine Nadel , mit der man sich , falls mutig genug , in den Finger sticht .

Ansonsten hat mir naylee das Wort aus dem Mund genommen .
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naylee
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von naylee »

Auf die Liste pädophober Äußerungen würde ich folgendes schreiben:

- Kinderschänder
- .Pädosexueller
- das ist so pädophil (als Steigerung von ekelhaft gestört)
- ganz generell Padophilenwitze
- die Erwähnung einer Therapiebedürftigkeit in Zusammenhang
- Vergleiche mit Zeitbomben und Schnapsläden


PS: Was ist der Unterschied zwischen einem Pädophilen und einem Pädagogen?
Der Pädophile mag Kinder wirklich
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Anon

Re: Kinderschänderei

Beitrag von Anon »

naylee hat geschrieben: 04.01.2024, 12:18 PS: Was ist der Unterschied zwischen einem Pädophilen und einem Pädagogen?
Der Pädophile mag Kinder wirklich
Was ist wenn ein Pädagoge pädophil ist??? Das sind doch nicht zwei getrennte "Gruppen".
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Horizonzero
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von Horizonzero »

Dann hat das Kind Glück gehabt einen interessierten Pädogogen gefunden zu haben, die pädophile Seite äußert sich ja nicht zwangsläufig bei jedem Kind - und wenn, heißt das noch lange nicht das das Kind davon was mitbekommt.
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andischu

Re: Kinderschänderei

Beitrag von andischu »

naylee hat geschrieben: 04.01.2024, 12:18 pädophober Äußerungen
WTF Pädophobie??! Meinst du damit Menschen, die Kinder missbrauchen (wollen)? Wenn einem was daran liegt, dass Kinder ohne Gewalt aufwachsen, dann ist man "Pädo-phob" - alles andere ist krank, rücksichtslos, menschenverachtend. du solltest dich in Therapie begeben!
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von naylee »

Bezogen auf die Äußerungen, analog zu homophoben Äußerungen. Also Worte, die auf Pädos verletzend wirken.
Übrigens war ich schon in Therapie, die war allerdings ganz anders als du dir sicherlich vorstellst... war eigentlich eine Art Lebenshilfe.

@Hori: den Pädophilen erkennen die Kinder meist schon in den ersten Minuten. Wie diese Zauberei genau funktioniert habe ich bisher noch nicht heraus finden können.
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von Mitleser »

Da steckt eigentlich kein großer Zauber dahinter, die Kinder merken ganz einfach sehr schnell, wenn sich ein Erwachsener wirklich für sie interessiert. :herz:
Verehrer
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von Verehrer »

Das stimmt , Kinder haben sehr sensible Antennen , noch total unverbogen und unverkrustet .
Wer ihnen vermitteln kann , sie wirklich ernst zu nehmen , hat sofort Vertrauen .
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naylee
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von naylee »

Denkt ihr, die Kinder merken auch die erotische Komponente und wie sexy man sie findet?

Die Frage ist, WORAN die Kinder merken, dass man sich wirklich für sie interessiert.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von Mitleser »

Ich weiß nicht, wie Du Dich Kindern gegenüber gibst, aber meist buhlen sie doch ständig um die Aufmerksamkeit der Erwachsenen (vor allem die etwas jüngeren), und wenn man ihnen dann die gewünschte Aufmerksamkeit schenkt, "kleben" sie sofort an einem. Ich spreche hier vor allem von Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter, Du stehst ja (auch) auf etwas ältere, da ist das Ganze natürlich ein bisschen anders.

Kleinere Kinder werden sicher auch nicht bemerken, dass man sie "sexy" findet, aber so ab elf oder zwölf dürften sie sich ihrer Reize durchaus bewusst werden, und natürlich probieren sie sich dann auch entsprechend aus. Da kann man spielerisch darauf eingehen, aber es sollte klar sein, dass es eben nur ein Spiel ist.
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Re: Kinderschänderei

Beitrag von Verehrer »

Die kleineren Kinder haben zwar auch eine Sexualität , diese ist aber zunächst mehr auf den eigenen Körper gerichtet . Sie entdecken schnell , aber eher zufällig , dass Berührungen an einigen Körperstellen , besondere Gefühle auslösen können , und erkunden dieses dann auch .
Das sexuelle Verlangen , das Pädophile wie ich , neben den anderen Zuneigungen , für sie empfinden , können sie noch nicht nachempfinden . Interaktionen sind bei ihnen zunächst in eine eher allgemeine emotionale Zuneigung gebettet . Meiner Meinung nach , lassen sich diese unterschiedlichen Ebnen überbrücken , wenn die Empathie stark genug ist , die eigenen Wünsche ,den Bedürfnissen des Kindes unterzuordnen .
Es könnte sogar sein , dass es in der Mehrzahl der Fälle , besser wäre , die eigenen sexuellen Wünsche unerfüllt zu lassen . So schwer es auch ist , das zu akzeptieren .
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