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Kitsune
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Kitsune »

Und noch ein Puzzleteil:

Berichtete Konsequenzen des Verbots von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
Jeanne C. Desbuleux, Johannes Fuss
Z Sex Forsch 2024; 37(02): 69-79
DOI: 10.1055/a-2269-5877
https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-2269-5877
Forschungsziele Die vorliegende Arbeit hat einerseits zum Ziel, die Debatte um Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild darzustellen und andererseits die berichteten Konsequenzen des Verbots von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild für die Betroffenen zu dokumentieren.
Ergebnisse Am häufigsten nannten die Nutzer*innen (negative) Auswirkungen auf ihre (psychische) Gesundheit. Darüber hinaus wurden eine erhöhte Unsicherheit sowie eine empfundene Diskriminierung durch die Gesellschaft bzw. Politik berichtet. Die Teilnehmer*innen berichteten von einer Zunahme problematischer Verhaltensweisen, wie z. B. dem erneuten Anschauen von Missbrauchsabbildungen, und davon, dass für sie eine Möglichkeit weggefallen sei, Sexualität legal auszuleben.

Schlussfolgerung Aus Sicht der Betroffenen wirkt sich das Verbot von Kindersexpuppen negativ auf ihr Leben und das Risiko für sexualisierte Gewalt gegen Kinder aus. Die vorliegenden Daten liefern keine Hinweise darauf, dass die Gesetzesverschärfung dem Schutz von Kindern dient, auch wenn das Studiendesign diesbezüglich Grenzen aufweist.
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Kitsune
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Kitsune »

Auf eine Sache wollte ich nochmal hinweisen :!:

Ich sammel hier die Informationen über Puppen, damit die, die das hier lesen, es verwenden können, um ihre Argumente mit Evidenz zu untermauern. Es soll als Argumentationshilfe dienen, damit ihr für eure Behauptungen auch gleich die Beweise mitliefern könnt. (Gleiches gilt natürlich auch für meine anderen Threads.)

Deshalb habe ich auch akribisch die Quellen mit Link dazu geschrieben, und die wichtigsten Stellen zitiert und hervorgehoben. Somit kann man schnell etwas passendes finden und einfach kopieren.

Es sind nicht meine Werke. Ich habe diese nur gesammelt und hier gepostet. Ich habe das gemacht, weil ich es ermüdend finde, wenn in anderen Foren immer so ein Unsinn behauptet wird, der durch aktuelle Studien längst widerlegt wurde. Bitte helft mit, dem entgegenzuwirken.

Also fühlt euch frei, verwendet und kopiert es. Teilt das Wissen in anderen Foren. Je mehr Leute davon erfahren, umso besser ist das.
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Verehrer »

Danke Kitsune, auch wenn mich das Puppenverbot nicht so hart trifft, sind die Veröffentlichungen doch interessant.
dies lässt sich sicher auch auf andere Bereiche übertragen.
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Kitsune
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Kitsune »

Verehrer hat geschrieben: 19.01.2025, 17:57 Danke Kitsune, auch wenn mich das Puppenverbot nicht so hart trifft, sind die Veröffentlichungen doch interessant.
Vielen Dank :)
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Kitsune
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Kitsune »

Deutscher Bundestag
20. Wahlperiode
Drucksache 20/11984
26.06.2024
https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011984.pdf
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

Übersicht 6
über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen
vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Bundestag wolle beschließen, von einer Stellungnahme und/oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der anliegenden Übersicht aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Berlin, den 26. Juni 2024

Der Rechtsausschuss
Elisabeth Winkelmeier-Becker
Vorsitzende
Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot des Inver­kehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kind­lichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB. Die Beschwer­deführer rügen die Verletzung des allgemeinen Persönlich­keitsrechts in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestim­mung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), des Verbots der Benachteiligung wegen einer Behinderung (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) sowie des Bestimmtheitsgebots (Art. 103 Abs. 2 GG) durch § 184l StGB.
Bericht der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker

Der Rechtsausschuss hat in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2024 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschlossen zu empfehlen, in den Verfahren, die in dieser Streitsachenübersicht aufgeführt sind, keine Stellungnahme abzugeben und nicht beizutreten
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Kitsune
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Kitsune »

Sehr deutliche Worte zum Puppenverbot von Dr. Jenny Lederer:

Strafbarkeit beim Umgang mit Sexpuppen
Wenn bloße Fan­ta­sien kri­mi­na­li­siert werden
von Dr. Jenny Lederer
20.01.2025
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sexpuppen-besitz-strafbarkeit-kinderpornografie-sex-irrationale-kriminalpolitik

Hier sind einige Ausschnitte. Die Hervorhebungen sind von mir.
Ein Paradebeispiel für eine geradezu irrationale und nicht-evidenzbasierte, evidenz-konterkarierende Kriminalpolitik, stellt die Einführung einer "Puppenstrafbarkeit" mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt dar, das zum 01.Juli 2021 in Kraft getreten war.
Wie schon zuvor mit dem in demselben Gesetz reformierten und später von der Ampel korrigierten Kinderpornografie-Strafbarkeitstatbestand nach § 184b Strafgesetzbuch (StGB), beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht nun auch mit der Vorschrift des § 184l StGB.
Die Vorschrift steht zu Recht, insbesondere was die Besitzstrafbarkeit betrifft, auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand (vgl. 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22). Bereits das Gesetzgebungsverfahren decouvrierte die emotionsgesteuerte vs. wissenschaftsorientierte Linie, mit der – überraschend, da erst im Regierungsentwurf – eine Strafbarkeit in Bezug auf jene Puppen vorgesehen war. Die Sachverständigen, die sich in der Anhörung zu dem Gesetz im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hierzu geäußert haben, lehnten nahezu einhellig und mit deutlichen, zuweilen vernichtenden Worten die Strafbarkeit ab. Sie blieben ungehört.
Weite Vorverlagerung der Strafbarkeit

Problematisch ist zum einen die weite Vorverlagerung der Strafbarkeit: bei dem Besitz einer solchen Puppe – und auch ihrer Nutzung – fehlt es an einem tatsächlichen Opfer, an einer schädigenden Außenwirkung von (inkriminierten) Fantasien. Die Vorschrift läuft darauf hinaus, "unsittliche" Fantasien, die aber ohne externe Auswirkungen bleiben – und bleiben sollen – zu bestrafen. Und eigentlich geht es sogar noch weiter bei der bloßen Besitzstrafbarkeit, bei der es faktisch eines "Ausagierens" von Fantasien (im Wege mithin masturbationsähnlicher Handlungen unter Zuhilfenahme der Puppe) noch nicht einmal bedarf.

Das Gesetzgebungsverfahren hat indes aufgezeigt, dass rationale und interdisziplinär, insbesondere psychowissenschaftlich begründete Argumente gegen "moralische" und moralisierende Schlagwörter ("unerträglich", "pervers"“, "widerlich" etc.) nicht ankommen.
Generalverdacht ohne wissenschaftliche Grundlage

Problematisch und gefährlich ist zum anderen und darüber hinaus, wenn für eine Legitimation einer Kriminalisierung ungeprüfte, noch nicht einmal transparent gemachte Apodikta aufgestellt werden, die ihrerseits nicht "bewiesen" sind. Denn: Es gibt keine Evidenz dafür, dass die Nutzung von Puppen einem Menschen schadet oder schaden wird. Es wird hier ein Automatismus suggeriert, ein Generalverdacht formuliert – ohne dass es eine wissenschaftliche Grundlage hierfür gäbe.

Weder im Vorfeld noch im Nachgang zeigte bzw. zeigt der Gesetzgeber ein Interesse daran, über bloße Behauptungen hinaus einmal die Sinnhaftigkeit der Vorschrift wissenschaftlich zu eruieren. Etwa, wie es sich mit der Absenkung einer Hemmschwelle, einem angeblichen drohenden Übergang von Puppennutzung (wie gesagt: der bloße Besitz wäre da ein noch weitergehender Aspekt) zu einem tatsächlichen "hands-on-Delikt", einer übergriffigen sexuellen Handlung zulasten eines realen Kindes überhaupt verhält. Bezeichnend ist, dass eine in Auftrag gegebene Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ebenso ignoriert wie eigentlich bekannte psychowissenschaftliche Forschungsvorhaben und -erkenntnisse. Auch auf eine Evaluierung wurde verzichtet.

Das als "pervers"“ und "widerlich" Ausgemachte und Stigmatisierte wird nun kriminalisiert. Und zwar sehenden Auges, dass es keine abschließenden empirischen Erkenntnisse zu der Auswirkung der Verwendung solcher Objekte im Zusammenhang mit tatsächlichen Missbrauchshandlungen an Kindern gibt. Maßgeblich ist "der Eindruck, dass zumindest das Risiko besteht".
Nutzung kann vor Straffälligkeit bewahren

Während schon generell psychowissenschaftlich nicht angenommen werden kann, dass die Behauptung einer Hemmschwellensenkung und drohender Übergriffe in der realen Welt zuträfe, zeigen die psychowissenschaftlichen Forschungsergebnisse (in Deutschland federführend durch das Essener Institut für Forensik und Sexualforschung durchgeführt) auf, dass Menschen, die eine sexuelle Präferenz haben, die sie nie legal werden ausagieren können, eine bis dahin legale Ersatz-Befriedigungsmöglichkeit genommen wurde.

Dass dieses Surrogat durchaus auch protektiv wirken kann und somit ein Schutz vor Handlungen zulasten von Kindern darstellt, wird vom Gesetzgeber verkannt oder ignoriert.

Die Zitate in den Publikationen zu jener Forschung lassen eindrücklich den Leidensdruck und die Verzweiflung der Betroffenen zum Ausdruck kommen. Und zwar auch im Nachgang nun zu der Kriminalisierung und der aufkommenden Sorge, was nun: Etwa Rückgriff auf illegale, strafbewehrte Kinderpornographie?

Wenn eine Puppennutzung dazu verhilft und verhelfen kann, Kinder zu schützen und protektiv und präventiv zu wirken, drängt sich die Frage auf, ob mit der Vorschrift und der Kriminalisierung der intendierte oder vorgegebene Kinderschutz tatsächlich erreicht werden kann.
Keine Rechtsgutsverletzung

In strafrechtlicher Hinsicht ist besonders eklatant, dass es an einer Rechtsgutsverletzung fehlt, da ganz offensichtlich nicht die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen bei dem Umgang mit (geschweige denn Besitz) einer Puppe tangiert ist. Es fehlt darüber hinaus an einer unmittelbaren Gefährdung und einer mittelbaren Förderung einer Gefährdung von Kindern. Und die Behauptungen einer – völlig unkonkreten – Gefährdung (Einüben, Nachahmen, Hemmschwellenreduzierung) fußen nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, ignorieren vielmehr widerläufige wissenschaftliche Erkenntnisse.

Eine Norm jedenfalls, deren Geeignetheit wissenschaftlich nicht nachzuweisen, sondern im Gegenteil sogar anzuzweifeln ist, die sogar kontraproduktiv im Sinne des eigentlich intendierten Schutzes von Kindern wirken könnte, entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben und dem Anspruch eines Gesetzgebers, der sich der Evidenzbasiertheit und rationalen Kriminalpolitik verschrieben hat.

In Ansehung dessen, dass die Nutzung von Puppen auch dazu verhelfen kann, reale Missbrauchstaten zu verhindern und dass es auch der Wunsch der Nutzer:innen sein kann, gerade nicht Täter:in zu werden und einem Kind zu schaden, muss man festhalten: Die Strafvorschrift ist menschenverachtend ist und stellt einen publikumswirksamen Reflex mit dem Strafrecht bei gleichzeitig fehlender Reflektion und Rationalität dar.

Wie deutlich muss es denn formuliert sein, damit die Kritiker es endlich mal verstehen?

Vielen Dank an den "Gast", der den Link in einen anderen Forum geteilt hat.
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Verehrer »

Von Ideologen Einsicht zu erwarten, ist die totale Überforderung.
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Luna
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Luna »

Eigentlich wollte ich die nachfolgende Antwort ja in Karamellos Beitrag: "SuH e.V.: Ersatzmaterialien nicht im Einklang mit Kinderschutz" posten. Jedoch finde ich es hier viel passender! SuH will sich wohl die Hände reinwaschen? Dabei hat der Kinderschutzverein doch erheblich dazu beigetragen das Kindersexpuppen überhaupt erst verboten wurden.

Die SuH e.V .Behauptung,
"Wir haben uns nie öffentlich gegen Ersatzmaterialien ausgesprochen"
ist schlichtweg gelogen. Denn Frau Iris Dworeck-Danielowski (AfD) sagte am Mittwoch den 16. September 2020 im Düsseldorfer Landtag nämlich folgendes:
Auch Professor Klaus Beier, Sprecher des Netzwerks „Kein Täter werden“, sieht das so. Er befürchtet eine weitere Enthemmung der potenziellen Täter, dass jemand, der gegen seine pädophilen Neigungen anzugehen versucht, dadurch weiter stimuliert wird und zur Tat schreitet. Im Übrigen ist das auch in dem Blog „Schicksal und Herausforderung“ – eine Internetseite, die von Pädophilen betrieben wird, die versuchen, ein Leben ohne Sex mit Kindern zu führen – nachzulesen.
In einer Frage ging es nicht um Sexpuppen, sondern um Kin-
derpornografie mit animierten Bildern, also ohne den
Missbrauch eines Kindes. Eine Antwort lautet:
„Doch schadet man wirklich niemandem, wenn
man so etwas konsumiert? Was ist mit der eige-
nen Person? Wenn man auf längere Zeit regel-
mäßig Pornographie konsumiert, verändert sich
das eigene Denken – man stumpft ab.“
Weiter:
„Daher besteht für animierte Kinderpornographie“
– oder auch für Kindersexpuppe

„die Gefahr, als eine Art Einstiegsdroge zu wir-
ken. … Selbst wenn man sich unter Kontrolle hat,
sollte man sich fragen, wie der regelmäßige Kon-
sum animierter Kinderpornographie“
– oder vielleicht auch von Kindersexpuppen –
„die eigene Wahrnehmung beeinträchtigt. Kinder
werden dort als reine Sexobjekte dargestellt.“
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP17-99.pdf


Wahrscheinlich wurde das schon längst zensiert aber vielleicht hat Jemand von euch die Möglichkeit die Suchfunktion zu nutzen. Würde mich echt mal interesseren wer das geschreiben hat.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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Sakura
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Sakura »

Es lohnt sich aber, nachzulesen:
Es wird damit geworben, dass Kinder lebensecht und weich nachgestellt werden, die Puppen seien ca.104 cm groß. Das ist übrigens die Kleidergröße, die meine fünfjährige Tochter kürzlich noch getragen hat. Ich muss sagen, dass ich das dermaßen widerlich finde. Ich will das einfach nicht. Als Mutter will ich nicht, dass erlaubt ist,
(Beifall von der AfD)
So sehen die Rechtfertigungen aus der AfD für willkürliche Verbote aus!
SuH und KTW werden in diesem Dokument der Niedertracht gründlich zitiert.

Beides sind AfD-nahe Organisationen.
Das muss den Lesern bewusster werden. Bisher haben wir SuH & Co. meist als unpolitische Interessenvertreter des Absurden gesehen. Ich hatte schon voe Jahren angemerkt, wie sie dem retsextremen Blogger C.Stahl hinterhergekrochen sind.
Und jetzt sind sie Stichwortgeben der AfD, und das schon lange!
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
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Sakura
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Sakura »

Frau Kopp-Herr, Sie haben es gerade angesprochen: Für verantwortungsvolle Pädophile gibt es häufig keine andere Option als Testosteronblocker usw. und somit den kompletten Verzicht auf Sexualität, um überhaupt als Nichttäter durchs Leben zu
schreiten.
Schauen Sie sich einmal an, welche Vorstöße gemacht werden, selbst in der „Lindenstraße“ im Vorabendprogramm im letzten Jahr, 2019. Konstantin kämpft mit seinen Gefühlen für die Nachbarin. Um dem Thema gerecht zu werden, haben sich die Produzenten auch bei „Kein Täter werden“ usw. informiert. „Kein Täter werden“ schreibt
selbst:
"Das Ergebnis ist eine differenzierte und glaubwürdige Darstellung der Pädophilie."
Was für ein nichtswürdiger Lump und Abschaum dieser Beier ist!
Wir sollten die Scharade von dem Kerl beenden und Betroffene, die dorthin gehen, weil ihnen andere Optionen vorenthalten werden, ansprechen, ihnen Mut machen, und ihnen helfen, sich zu wehren, bevor sie von diesem Möchtegern-Mengele geknebelt und vergiftet werden!
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Karamello
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Karamello »

Sakura hat es sehr treffend formuliert. Klaus Beier ist der Mengele unserer Zeit. Anders kann man das leider nicht ausdrücken, wenn man sich mal anschaut, was diese Person alles unternimmt, um uns als Minderheit auszuradieren. Die Bemühungen zu Konversionstherapien laufen auf Hochtouren.
Natürlich ist KTW gegen Kindersexpuppen - die könnten Pädos ja ermöglichen, ebenfalls in den sexuellen Genuss zu kommen, die Heteros haben.
Und wieder wird ganz emotional argumentiert: "meine Tochter ist fünf"... "Ich als Mutter"... blaba. Als ob das einem das Recht gibt, einer ganzen Bevölkerungsgruppe etwas zu verbieten.
:herz: Der Mensch ist die Krone der Schöpfung, das Mädchen ist die Krönung des Menschen. :herz:
Die Verbote gegen Puppenkinder, Geschichten und harmlose Bilder sind staatliches Unrecht und Willkür. Lasst uns gemeinsam für eine würdevolle, menschliche Sexualität einstehen :!:
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Mitleser »

Zum Glück kenne ich als Pädo die Bedürfnisse fünfjähriger Mädchen sehr gut. :herz:
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Verehrer »

und gerade das, macht Papa doch so nervös... :mrgreen:
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Kitsune
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Kitsune »

Karamello hat geschrieben: 21.01.2025, 18:30 Und wieder wird ganz emotional argumentiert: "meine Tochter ist fünf"... "Ich als Mutter"... blaba. Als ob das einem das Recht gibt, einer ganzen Bevölkerungsgruppe etwas zu verbieten.
Dadurch gibt sie zu, dass sie befangen ist und somit keine unvoreingenommene Haltung bei diesen Thema haben kann.
Aber dieser offensichtliche Interessenskonflikt wird bei pädophilen Themen immer übersehen.
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Karamello
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Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Karamello »

Kitsune hat geschrieben: 22.01.2025, 15:24 Dadurch gibt sie zu, dass sie befangen ist und somit keine unvoreingenommene Haltung bei diesen Thema haben kann.
Aber dieser offensichtliche Interessenskonflikt wird bei pädophilen Themen immer übersehen.
Eltern dürfen alles. Das ist ja sogar in der Pädagogik so: Lehrer trauen sich kaum daran, Kritik an den verzogenen Gören zu üben, sofern sie selbst keine "eigenen Kinder" haben. Da sind auch Jahre des Lehramstudiums oder der Erzieherausbildung nichts gegen den bloßen Umstand, dass jemand Vater oder Mutter ist.
Bei uns ist die Lage noch verheerender. Als romantisch und sexuell kinderliebende Menschen scheinen wir so eine Art Urangst bei den Eltern auszulösen - der Kinderschänder schnappt sich mein Kind und wir es empathielos missbrauchen.
Auf die Idee, dass gerade die Pädophilie - also die Kinderliebe - uns einen ganz einzigartigen Blick auf das Kind ermöglicht, der das Kind als vollwertigen Menschen und nicht als bloßes Produkt der eigenen DNA-Vermehrung sieht, darauf kommen die gar nicht.
:herz: Der Mensch ist die Krone der Schöpfung, das Mädchen ist die Krönung des Menschen. :herz:
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