Interessantes aus Presse, Rundfunk, Internet.
Benutzeravatar
Kitsune
Beiträge: 58
Registriert: 11.10.2024, 19:05

Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Kitsune »

Da ich die Begründung für das Puppenverbot (§184l) für absolut falsch halte, möchte ich hier einmal die Begründung der CDU/CSU und der SPD, die ja auch von "Kein-Täter-werden" mitgetragen wurde, den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Studie über Sexpuppen gegenüberstellen. (Die Hervorhebungen stammen von mir.)

Drucksache 19/23707 vom 27.10.2020 des deutschen Bundestags
Gesetzentwurf
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Es besteht die Gefahr, dass Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bei den Nutzern die Hemmschwelle zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder senken und damit zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder mittelbar beitragen. Durch die Nutzung solcher Objekte kann der Wunsch geweckt beziehungsweise verstärkt werden, die an dem Objekt eingeübten sexuellen Handlungen in der Realität an einem Kind vorzunehmen. Hierdurch wird die Gefahr für Kinder, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden, gesteigert, was nicht hinzunehmen ist.
Und hier habe ich ein paar Auszüge aus folgender wissenschaftlichen Studie zusammengestellt:

Beyond the Sex Doll: Post-Human Companionship and the Rise of the ‘Allodoll’
Mitchell Langcaster-James and Gillian R Bentley
Department of Anthropology, Durham University
Published: 8 October 2018
https://www.mdpi.com/2218-6581/7/4/62/pdf
While the majority of doll owners (77%) in the present study here reported having a sexual relationship with their dolls, over half (57%) spontaneously spoke of elements of their relationship that could be considered forms of companionship. The perception of dolls as companions, therapeutic aids, activity partners, or photography models was spontaneously discussed in a high proportion of responses. Most participants revealed that, contrary to popular expectation, sex doll ownership is less like an individual owning a sexual aid, and far more akin to an individual engaging in a parasocial relationship.
The study undertaken here found direct reflections of human relatedness in the activities of owners and dolls, arguably confirming their bonds as unique forms of post-human kinship. Owners described their dolls as individual people with unique personalities and preferences. Many participants explained that their dolls were “someone” with whom they could watch TV, listen to music, eat, and co-sleep. This was typified by comments such as, “to me my doll is my life partner. She’s the one I come home to every night and look forward to spending time with”. Ultimately, it seemed that their doll’s primary purpose was to provide comfort and companionship, which was often to help combat their owners’ loneliness.
An earlier, but smaller, study of sex doll owners by Ferguson also indicated that companionship may be a significant component of doll–owner dynamics [19 ]. In light of these findings, the term ‘sex doll’ may not be entirely appropriate, and may unnecessarily stigmatize some doll owners. The doll-owning community itself has attempted to move away from sex-specific terms for the dolls and now commonly uses the term ‘love doll’. However, even this is sexual or romantic in nature, and fails to encompass the broad range of alternative dynamics in doll–owner relationships which emerged from the present study. Our data revealed that dolls are considered partners, friends, and family, which is in line with post-human kinship theories. Several participants identified their dolls as therapeutic in nature, while others referred to them as people with independent thought processes and individual personalities. Therefore, limited labels such as ‘sex doll’ may prove restrictive for future researchers seeking to understand and describe the diversity of doll owners and their alternative uses of dolls.

Therefore, the present study proposes a new, more widely encompassing rubric, namely “allodoll”. Stemming from the Greek állos, ‘allo’ is a prefixed form of ‘other’ when combined with another word [ 37]. The term ‘alloparent’ is already used to describe substitute parents and the formation of kinship among non-biologically related individuals [ 38,39 ]. Therefore, ‘allodoll’ is a more encompassing term acknowledging wider potential relationships between humans and their dolls. This new term could also ameliorate concerns of those who are offended by the manufacturing of female ‘sex dolls’, since it does not reduce these ‘substitute women’ to mere sexual objects. By communicating that an allodoll’s primary function is not necessarily sexual, but rather social, it is possible that the introduction of the new term may pave the way towards alleviating some of the tensions between these opposing parties. A definition for ‘allodoll’ is suggested below:

Allodoll: A humanoid doll, typically of substantial realism, used as a means of replacing, or substituting, a necessary or desired social relationship. Allodolls may or may not offer sexual functionality, but crucially they must serve at least one significant, non-sexual, purpose for their owner. They can be infantile or adult in appearance, and may be static, or incorporate robotic technologies, speech functionality, or animation. Allodolls facilitate a fabricated kinship, fantasy partnership, or other form of parasocial relationship.
This suggested that doll owners are so emotionally attached to their dolls, which they view as unique individuals, that even the increased functionality of another model may not be attractive enough to end their parasocial relationship. The extreme levels of loyalty and affection displayed by owners of allodolls without technologically-enhanced realism poses the question: might owners of sex robots become even more attached?
Recent research by the United Kingdom (UK) Government indicated that some nine million individuals in the UK often or always feel lonely, with around 200,000 older individuals having not spoken to friends or family in over a month [ 40 ]. The introduction of the first ever Loneliness Minister in the UK Parliament is a direct reflection of the current crisis. Loneliness was also a topic widely discussed among participants, many of whom cited stories such as:
“Two years ago I began to feel lonely. My synthetic ladies certainly help in this regard as they have a strong presence so I basically feel like someone is here with me.”
Participants in the study often spoke of purchasing and employing dolls as a means of reducing feelings of social seclusion. Whether isolated as a result of geographical constraints, mental health difficulties, or real-life relationship deterioration, the ability of allodolls to help reduce the effects of social exclusion were extensively discussed.
Indeed, some retailers are even beginning to market their sex dolls by highlighting their non-sexual benefits. Claims such as, “a sex doll can provide companionship and sexual satisfaction at any hour of the day” (our emphasis), are now somewhat commonplace among retailers [2].
5. Conclusions
The growing industry for increasingly realistic sex dolls along with the development of robotic technology has led to increasing debates about the pros and cons of sex doll use within human societies. On the one hand, opponents argue that their use will encourage increased objectification and violence towards women, while proponents advocate that sex dolls could have valid therapeutic, social, and health benefits. To examine these issues further, we undertook a study of 83 doll users via two online doll forums, conducting both quantitative and qualitative research using a 22-item questionnaire. Our results support earlier but limited findings illustrating that companionship and alleviation of loneliness are often more important functions of these sex dolls, at least as reflected among users of online forums, mitigating the dire warnings of those who are pessimistic about the future of sexbot use. Similarly, our results underscore the potential for strong emotional bonds being forged with robotic dolls in the future as they become increasingly sophisticated and personalised. We suggest using a broader term —‘allodoll’— to facilitate more effective discussion of the doll phenomenon that could also encompass other animate, zoomorphic, therapeutic dolls used for patients in clinical settings. The term could likewise facilitate development of theories relating to post-human kinship, as we enter uncharted social and cyborg territories.
Benutzeravatar
Karamello
Beiträge: 704
Registriert: 30.10.2023, 07:48
AoA: 3-13
Wohnort: Thüringen

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Karamello »

Das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild ist eines der größten Verbrechen in der Geschichte Deutschland nach 1945. Es ist ein Gesetz faschistoiden Ausmaßes, das bewusst darauf abzielt, einer Minderheit zu schaden.
Obwohl sich Wissenschaftler und Juristen dagegen ausgesprochen haben, wurde dieser Unrechtsparagraph durchgedrückt. Aus rein populistischen Gründen. Denn kein Kind wird dadurch geschützt. Es geht nur darum uns zu schikanieren und das Leben möglichst unbequem zu machen. Das ist die Wahrheit.
:herz: Der Mensch ist die Krone der Schöpfung, das Mädchen ist die Krönung des Menschen. :herz:
Die Verbote gegen Puppenkinder, Geschichten und harmlose Bilder sind staatliches Unrecht und Willkür. Lasst uns gemeinsam für eine würdevolle, menschliche Sexualität einstehen :!:
Benutzeravatar
Namielle
Beiträge: 1422
Registriert: 29.09.2020, 17:54
AoA: 3-12
Wohnort: Mädchenparadies

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Namielle »

Karamello hat geschrieben: 06.11.2024, 16:39 Es geht nur darum uns zu schikanieren und das Leben möglichst unbequem zu machen.
Tja, Ziel nicht erreicht. Eine Beziehung mit einem echten Mädchen zu führen ist übrigens weiterhin legal. Mit einer Puppe darfst du es aber nicht mehr. :rotfl:
Mädchenliebender :herz: | Ich liebe kleine Mädchen so wie es ihnen lieb ist.
Benutzeravatar
Karamello
Beiträge: 704
Registriert: 30.10.2023, 07:48
AoA: 3-13
Wohnort: Thüringen

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Karamello »

Namielle hat geschrieben: 06.11.2024, 16:48
Karamello hat geschrieben: 06.11.2024, 16:39 Es geht nur darum uns zu schikanieren und das Leben möglichst unbequem zu machen.
Tja, Ziel nicht erreicht. Eine Beziehung mit einem echten Mädchen zu führen ist übrigens weiterhin legal. Mit einer Puppe darfst du es aber nicht mehr. :rotfl:
Es ist aber sehr schwer für all jene, die bereits Vorstrafen haben. Aber Du hast Recht, im Prinzip ist das legal, wärend mit einer Puppe das illegal ist. Verrückte Welt.
:herz: Der Mensch ist die Krone der Schöpfung, das Mädchen ist die Krönung des Menschen. :herz:
Die Verbote gegen Puppenkinder, Geschichten und harmlose Bilder sind staatliches Unrecht und Willkür. Lasst uns gemeinsam für eine würdevolle, menschliche Sexualität einstehen :!:
Benutzeravatar
Luna
Beiträge: 8665
Registriert: 04.12.2010, 00:23
AoA: 6~11 flauschig sind!

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Luna »

Namielle hat geschrieben: 06.11.2024, 16:48
Tja, Ziel nicht erreicht. Eine Beziehung mit einem echten Mädchen zu führen ist übrigens weiterhin legal. Mit einer Puppe darfst du es aber nicht mehr. :rotfl:
Falsch. Du darfst mit einer Puppe eine Beziehung führen. (z.B. Rebornbabys) Die Puppen dürfen aber nicht die Möglichkeit für sexuelle Handlungen haben.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
Benutzeravatar
Namielle
Beiträge: 1422
Registriert: 29.09.2020, 17:54
AoA: 3-12
Wohnort: Mädchenparadies

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Namielle »

Luna hat geschrieben: 07.11.2024, 10:13Die Puppen dürfen aber nicht die Möglichkeit für sexuelle Handlungen haben.
Falsch. Die Puppen dürfen nicht die Möglichkeit zur Penetration haben. Sexuelle Handlungen sind aber weit mehr.
Mädchenliebender :herz: | Ich liebe kleine Mädchen so wie es ihnen lieb ist.
Verehrer
Beiträge: 962
Registriert: 22.09.2023, 18:42
AoA: 4-9
Wohnort: Wonderland of Alice

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Verehrer »

ich hab neulich ein Stück Holz gefunden, mit einem Loch drin, muss ich das der Polizei melden? :roll:
9424APZFS
Benutzeravatar
Horizonzero
Beiträge: 13709
Registriert: 29.01.2009, 18:08
AoA: ab 8 aufwärts
Wohnort: [email protected]

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Horizonzero »

war es ein Astloch oder gebohrt? wenn gebohrt liegt eine Holzvergewaltigung vor - ab zur Polizei :wegrenn:
TPPCH2LMQ (Teleguard)
Benutzeravatar
Luna
Beiträge: 8665
Registriert: 04.12.2010, 00:23
AoA: 6~11 flauschig sind!

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Luna »

Luna hat geschrieben: 07.11.2024, 10:13Die Puppen dürfen aber nicht die Möglichkeit für sexuelle Handlungen haben.
Namielle hat geschrieben: 07.11.2024, 16:42Falsch. Die Puppen dürfen nicht die Möglichkeit zur Penetration haben. Sexuelle Handlungen sind aber weit mehr.
Falsch,
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist,
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

Meine TeleGuard-ID: YHB6PWGT9
Benutzeravatar
Leni
Beiträge: 2100
Registriert: 02.02.2021, 08:00

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Leni »

Luna hat geschrieben: 08.11.2024, 06:50
Luna hat geschrieben: 07.11.2024, 10:13Die Puppen dürfen aber nicht die Möglichkeit für sexuelle Handlungen haben.
Namielle hat geschrieben: 07.11.2024, 16:42Falsch. Die Puppen dürfen nicht die Möglichkeit zur Penetration haben. Sexuelle Handlungen sind aber weit mehr.
Falsch,
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist,
Was außer Penetration sollen denn dann "sexuelle Handlungen" sein?
Du allein warst mein Beschützer, Inhalt meines Lebens.
Du warst mir ein Freund und Vater. Ich liebe dich.
:herz:
Benutzeravatar
Mitleser
Beiträge: 5159
Registriert: 28.01.2011, 17:45
AoA: 2-12

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Mitleser »

Das bleibt wohl der Fantasie der Richter überlassen... :roll:
Benutzeravatar
Namielle
Beiträge: 1422
Registriert: 29.09.2020, 17:54
AoA: 3-12
Wohnort: Mädchenparadies

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Namielle »

Ich weiß schon, dass die von "sexuellen Handlungen" schreiben, aber es geht im Grunde nur um Penetration. Ansonsten müssten Puppen generell verboten werden.
Mädchenliebender :herz: | Ich liebe kleine Mädchen so wie es ihnen lieb ist.
Verehrer
Beiträge: 962
Registriert: 22.09.2023, 18:42
AoA: 4-9
Wohnort: Wonderland of Alice

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Verehrer »

Guckt der Gesetzgeber keine Pornos an? Puppen mit Gesicht gehören verboten! :roll:
9424APZFS
Benutzeravatar
Namielle
Beiträge: 1422
Registriert: 29.09.2020, 17:54
AoA: 3-12
Wohnort: Mädchenparadies

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Namielle »

Mir ging es jedenfalls nur um die Puppen, die hier Thema sind, und bei diesen wird doch immer wieder betont, dass die Leute mit denen Beziehungen führen und man sie besser als "Liebespuppen" bezeichnen sollte.
Mädchenliebender :herz: | Ich liebe kleine Mädchen so wie es ihnen lieb ist.
Benutzeravatar
Kitsune
Beiträge: 58
Registriert: 11.10.2024, 19:05

Re: Die Begründung für das Puppenverbot (§184l) und Studien über Sexpuppen

Beitrag von Kitsune »

Namielle hat geschrieben: 08.11.2024, 16:23 Ansonsten müssten Puppen generell verboten werden.
Und eigentlich dürften Puppen auch gar nicht verboten werden, da durch eine sexuelle Handlung mit einer Puppe gar kein Rechtsgut verletzt wird. Trotzdem wurden sie verboten.
Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse.[1] Der Rechtsgüterschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts[2] und hat dort strafbarkeitsbeschränkende Funktion. Eine Strafrechtsnorm soll nach der Rechtsgutlehre nur dann legitim sein, wenn sie dem Schutz von Rechtsgütern dient.
...
Moralische Vorstellungen oder bloße Gefühle werden danach nicht durch das Strafrecht geschützt bzw. bestraft.[5]
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgut


Der deutsche Anwaltverein hat das sogar in seiner Stellungnahme zum §184l erwähnt:
Damit drohen eine Pönalisierung von Phantasien und Gedanken und eine weite Vorfeldverlagerung von Strafbarkeit, mit der ein Großteil von gerade nicht übergriffigen Menschen kriminalisiert und stigmatisiert würde. Es droht eine Instrumentalisierung des Strafrechtes für symbolpolitische, fernab des Rechtsgüterschutzes liegende Zwecke.
Umgekehrt bleibt außen vor, dass die Kriminalisierung sogar kontraproduktiv sein könnte und den Zweck verfehlt, dem Kinderschutz zu dienen:
Menschen, die - nicht frei gewählt - über eine entsprechende deviante sexuelle Präferenz verfügen, leben oft mit einem erheblichen Leidensdruck. Ihre sexuellen Präferenzen können sie nicht, und zwar nie, ausleben, ohne sich strafbar zu machen. Legale Möglichkeiten zur "Triebabfuhr" existieren kaum. Dennoch begeht die weit überwiegende Mehrzahl keine Straftaten.
https://www.bundestag.de/resource/blob/811574/dfbed3518a48c8be6761c02e8bbab4ff/lederer-data.pdf

Namielle hat geschrieben: 08.11.2024, 16:23 Ich weiß schon, dass die von "sexuellen Handlungen" schreiben, aber es geht im Grunde nur um Penetration.
Woher willst du das wissen?
Was eine sexuelle Handlung ist, ist definiert:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Handlung
Der Begriff der sexuellen Handlung wird unter anderem im deutschen Sexualstrafrecht verwendet.
...
Bereits diese begrifflichen Einschränkungen machen indes deutlich, dass der strafrechtliche Begriff der sexuellen Handlung sich mit dem allgemeinsprachlichen nicht decken muss.
Die Handlung muss aus Sicht eines objektiven Beobachters zur Befriedigung geschlechtlicher Bedürfnisse eines Menschen dienen.[9]

Zunächst zählen dazu Handlungen, die schon objektiv einen Sexualbezug aufweisen, also schon aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes.[10] Sexuelle Handlungen sind dabei auch solche objektiv sexualbezogenen Handlungen, die ohne jede sexuelle Absicht vorgenommen werden, also etwa „aus Wut, Sadismus, Scherz oder Aberglaube“.[10] Bei Vorsatzdelikten ist dabei nur nötig, dass sich der Täter des sexuellen Bezugs seines Verhaltens bewusst ist.[10] Eine solche objektiv sexuelle Handlung stellt beispielsweise das Entblößen des Unterkörpers einer widerstandsunfähigen Person dar.[11]

Weiterhin können auch sogenannte ambivalente Handlungen, also mehrdeutige Handlungen, sexuelle Handlungen darstellen, wenn eine sexuelle Motivation des Täters vorliegt.[12] „Insoweit ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt. Dazu gehören auch die Zielrichtung des Täters […] und seine sexuellen Absichten […]. Der notwendige Sexualbezug kann sich mithin etwa aus der den Angeklagten leitenden Motivation ergeben, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen […].“[13]
Hier kommt ein Beispiel dazu:
Dies kann beispielsweise eine pädophile Motivation bei der Berührung eines Kindes beim Abwischen des Hinterns bewirken, wobei die pädophile Motivation unter anderem „vor dem Hintergrund des Besitzes von mehr als 15.000 kinderpornographischen Bild- und Videodateien“ und der Anfertigung eines Fotos beim Zeigen auf die Vagina zeige.[14]

Dagegen sollen sogenannte neutrale Handlungen als sexuelle Handlungen ausscheiden, auch wenn sie im Einzelfall mit sexueller Motivation vorgenommen werden sollten.[9]
Also, kurz zusammengefasst: Wenn du pädophil bist, dann ist eigentlich alles strafbar, sonst nicht. Ein wunderbares Beispiel deutscher Rechtsprechung.
Vermutlich ist auch der Besitz von Puppen nur strafbar, wenn man pädophil ist. Damit dürfte jeder zufrieden sein... außer uns. ;)
Antworten