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gelöscht_05
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Grundrechtekomitee: Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Beitrag von gelöscht_05 »

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Ein schwerer Verstoß gegen Grundrechte und Rechtsstaatsprinzipien

Verlag: Komitee für Grundrechte und Demokratie; Auflage: 1 (August 2004)
72 Seiten - Broschüre
ISBN-10: 3889061109
Preis 5,00 Euro

Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hg.).:
Nachträgliche Sicherungsverwahrung - oder - Wie Freiheit und Integrität der Bürgerinnen und Bürger präventiv/präemptiv zu Tode gesichert werden.

Im Juni 2004 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem die "nachträgliche Sicherungsverwahrung" in das Strafgesetzbuch eingefügt wird. Zuvor hatte sich das Bundesverfassungsgericht im Februar 2004 in zwei Urteilen mit der Sicherungsverwahrung auseinandergesetzt und dem Gesetzgeber "grünes Licht" signalisiert.

In dieser Broschüre wird dargestellt, inwiefern die Einführung der "nachträglichen Sicherungsverwahrung" einen tiefen Einschnitt in die Grundrechte und eine schwerwiegende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien bedeutet. Sowohl das neue Gesetz als auch die beiden Verfassungsgerichtsurteile und ihre Begründungen werden aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive analysiert.

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Weitere Hintergrundinformationen bei Wikipedia hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungs ... _Anordnung

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Direkt-Kauf beim Verlag hier:
http://www.grundrechtekomitee.de/node/126

Weitere Kaufmöglichkeiten hier:

Booklooker.de
https://secure.booklooker.de/Micha-Dieter-Flohmarkt/

Amazon.de
http://www.amazon.de/shops/german98765

Oder fragen bei [email protected] an.

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Lesen Sie dazu auch das folgende News im Archiv hier:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1590

(Stand: 15.02.2010)
Gelöscht_21
Beiträge: 2507
Registriert: 08.10.2008, 19:52

Re: Grundrechtekomitee: Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Beitrag von Gelöscht_21 »

Manfred Milde hat SV bekommen, obwohl er ein gewaltfreier GL ist!!! Finde sowas von ungerecht...

Stewy
girllover

Re: Grundrechtekomitee: Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Beitrag von girllover »

Wenn schon alleine der Versuch, sich einem 13-jährigen Kind zu nähern, als sexueller Missbrauch gilt, und auch der Besitz von kinderpornographischem Material, dann spielt es für den Gesetzgeber kaum eine Rolle, ob die/der Pädophile gewaltsam oder gewaltfrei vorgegangen ist - Missbrauch bleibt Missbrauch, will ich damit sagen.

Wenn ich die Zeit auf 14 Jahre zurückdrehen könnte und die Möglichkeit hätte, zwischen einer Gefängnisstrafe und Bewährung entscheiden zu dürfen, ich würde lieber ins Gefängnis gehen, würden danach meine beiden Führungszeugnisse (polizeilisches und "Behördenführungszeugnis") sauber sein. Ich berichtete bereits...
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