ich hoffe jeder weiß, dass man beschlagnahmte filme weiterhin besitzen darf!Lolimat hat geschrieben: Laut Wikipedia ist der Film aber seit 2006 wieder verboten. (Ein Verbot, an das ich mich gehalten habe.)
oder auch nicht... hab auch mal wieder was gelernt
googlebildersuche nach"die verkauften lolitas spiegel"Beschlagnahmt
Gerade Filme im Bereich des Horrorfilmes ereilt desöftern das Schicksal der Beschlagnahmung. Diese wird durch einen Staatsanwalt beantragt und ein Gericht verfügt. Hierbei taucht oft der Name des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin auf, von dem böse Zungen behaupten, daß deren Juristen wohl noch im 19. Jahrhundert leben. Die Beschlagnahmung erfolgt in den allermeisten Fällen aufgrund des sog. „Gummiparagraphen“; §131 StGB (Gewaltdarstellung; Darstellung von gewaltsamen Handlungen an Menschen oder menschenählichen Lebewesen zum reinen Selbstzweck). Eine Beschlagnahme wird bundesweit ausgesprochen. Vom betroffenen Film werden die Masterbänder sowie alle im Umlauf befindlichen Kopien eingezogen. Ebenso wird mit der Beschlagnahme der Handel und Verkauf dieser Filme verboten und unter Strafe gestellt. Der Privatbesitz beschlagnahmter Filme ist gestattet, ausgenommen es handelt sich um Kinderpornographie.
Ein deutscher Händler, der beschlagnahmte Filme besitzt, darf diese nicht mehr verkaufen, sondern muß sie abgeben. Für den Geldausfall wird er nicht entschädigt.
Einem Endkunden, der einen beschlagnahmten Film besitzt, passiert in der Regel nichts; solange er nicht versucht, diesen zu verkaufen.
Es ist nicht erlaubt, indizierte oder beschlagnahmte Medien im Versandhandel zu importieren. Hier gilt: wo kein Kläger, da auch kein Richter. Filme die in EU-Ländern ohne einen Zoll dazwischen erworben werden, können also bedenkenlos bestellt werden (solange man volljährig ist)!! Zieht der Zoll dennoch stichprobenartig Pakete aus dem Verkehr und überprüft deren Inhalt, werden die Medien eingezogen. Eine Strafverfolgung des Käufers findet nicht statt. Desweiteren spricht nichts dagegen, [131]er Filme im Ausland (eigenhändig) zu kaufen und dann einzuführen. Denn beschlagnahmte Filme kann man im Ausland legal erwerben (nach jeweiligen Recht des Landes) und dann als Ware im persönlichen Besitz nach Deutschland mitbringen. Dies alles gilt natürlich nicht, wenn man die Absicht hat, die Filme zu verbreiten.
Filme dieser Art sind in der Regel voll uncut.
meines erachtens ist es ein erotisches posingbild, was ohne kläger zweifelsfrei legal ist.