Meinung:Oldenburg: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Justiz Haft auf Bewährung – Als Babysitter eingeschlichen
Der Mann stellte Nacktbilder von Kindern ins Netz. Auch im Chat missbrauchte er Kinder.
von Franz-Josef Höffmann
Oldenburg - Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung: So lautet das Urteil im Prozess vor der Oldenburger Jugendkammer gegen den 21 Jahre alten Oldenburger, der in Internet-Chats zehnjährige Jungen zum Sex mit Geschwistern aufgefordert und als Babysitter einen sechsjährigen Jungen missbraucht hat. Zusätzlich hat das Gericht im Rahmen der Bewährungsauflagen ein ganzes Bündel von Maßnahmen geschnürt, das Kinder in Zukunft vor dem pädophil veranlagten Angeklagten schützen soll.
Auch Internet verboten
So muss der 21-Jährige seine Ausbildung zum Kinderpfleger aufgeben, sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen, jeglichen beruflichen, privaten oder ehrenamtlichen Kontakt zu Kindern meiden sowie auf einen Internetzugang verzichten. Darüber hinaus soll ein Bewährungshelfer zu jeder Zeit die Computer des Angeklagten kontrollieren dürfen. Den Feststellungen zufolge hatte ein verurteilter Kinderschänder aus Düsseldorf den 21-Jährigen auf die Idee gebracht, in Internet-Chat-Gesprächen Jungen sexuell zu manipulieren und zum Missbrauch von kleineren Geschwistern aufzufordern.
Dramatische Protokolle
Die Chatprotokolle würden das in dramatischer Weise wiedergeben, sagte gestern der Vorsitzende Richter Dr. Dietrich Janßen. Man habe lesen können, wie die betreffenden Kinder mit ihren sexuellen Handlungen nicht fertig geworden seien. Der Kinderschänder aus Düsseldorf soll den Angeklagten auch dazu ermutigt haben, sich im Internet als Babysitter zu empfehlen. So habe er direkten Zugang zu Kindern. Am 5. Februar vergangenen Jahres war es dann soweit. Der Angeklagte war als Babysitter von einer zweifachen Mutter aus Oldenburg geordert worden.
Kontakt zu anderem Täter
Während die Frau Tanzen ging, schlich sich der 21-Jährige nachts ins Kinderzimmer, entkleidete den sechsjährigen Sohn der Frau und fotografierte ihn. Die Bilder waren nach Überzeugung des Gerichtes für den Düsseldorfer Missbrauchstäter gedacht gewesen. Eine andere Verbreitungsabsicht habe man nicht feststellen können, so der Richter gestern.
Der 60-Jährige aus Düsseldorf hatte seinerseits die Fotos gleichwohl einem größeren „Publikum“ zur Verfügung gestellt. Das Verfahren gegen den 21-Jährigen fand in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit dem Strafmaß erfüllte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für den geständigen Angeklagten nur ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung gefordert.
Job weg, Freunde + Bekannte weg, KINDER WEG, Internet weg, Privatsphäre weg.
Ich glaub ich würd das Land verlassen, wenn ich für den Rest meines Lebens so eingeschränkt wäre.
Ich glaube, dass es ein klarer Warnschuss war für diesen jungen Mann, der sich wohl von einem alten hat manipulieren lassen.
Wenn jemand, der ohne die Kids zu fragen Bilder von ihnen macht irgendwann mit Kids zusammen arbeitet, die man nicht fragen kann (=Pflege) dann ist es schnell missbräuchlich! Gab einen Fall, der mit diesem nichts zu tun hat, bei dem eine Pflegeheimbewohnerin schwanger wurde. Das perfide: sie liegt seit langer Zeit im Koma!
Im fall schlafender, alkoholisierter, unter Drogenstehender oder behinderter Kinder, erkenne selbst ich die Unmüdigkeit klar an!
Bezüglich der Chatprotokolle noch mal der Aufruf diese AUS zu stellen, denn es gibt nichts, was ein StaA dem Richter lieber vorliest, als den O-Ton des angeklagten auf schwarz/weiß!