K13-Beschwerde bei Presserat gegen Pforzheimer Zeitung
Verfasst: 30.06.2010, 23:32
Berichterstattung zum Pforzheimer Justizskandal: K13online legt Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Pforzheimer Zeitung(PZ) ein 30.06.2010
Pforzheimer Zeitung verstößt gegen die Ziffern 2 + 3 i.V.m Ziffer 13 Pressekodex des Deutschen Presserates * K13online verlangt sofortige Richtigstellung in Folgeartikeln
Die K13online Redaktion(Gieseking) hat gegen den unseriösen Artikel in der Pforzheimer Zeitung vom 24. Juni 2010 Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Der Artikelinhalt verstößt gegen den Pressekodex des Presserates in den Ziffern 2 + 3 i.V.m. Ziffer 13. Die K13online Redaktion duldet keinen unkorrekten Journalismus. Der Deutsche Presserat wird die PZ laut Pressekodex zu einer offiziellen Stellungnahme auffordern. Wir rufen die BesucherInnen unser Webseiten zum Protest gegen die Art und Weise das Falschdarstellungen in der PZ auf. Lesen Sie die Beschwerde an den Presserat mit einem Klick auf mehr...
http://www.presserat.info/
A b s c h r i f t
Deutscher Presserat
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin
(vorab per Fax)
30. Juni 2010
Betreff: Beschwerde gegen Pforzheimer Zeitung(PZ) zum Artikel “Zu großes Interesse am Kind” vom 24. Juni 2010
Bezug: Verstoß gegen Pressekodex Ziffer 2 + 3 i.V.m Ziffer 13
Sehr geehrte Damen und Herren !
Der Journalist Marek Klimanski von der Pforzheimer Zeitung(PZ) hat in seinem oben genannten Artikel falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates verstoßen. In mehreren Schreiben und eMails hatte ich Ihn und den Chefredakteur darauf hingewiesen und um eine Richtigstellung in einem Folgeartikel gebeten. Mit Schreiben vom 25. Juni 2010 und eMail vom 29. Juni 2010 ist die PZ meiner Forderung nicht nachgekommen. Die Person “Paul S.” ist identisch.
Gemäß Pressekodex wird Beschwerde gegen den oben genannten Artikel eingelegt:
1. Originaltext in der PZ: Zum anderen wird Paul S. der Besitz einer Reihe von Datenträgern vorgeworfen, auf denen sich kinder- oder jugendpornografisches Material befindet.
„Es handelt sich dabei um mehr als 20 DVDs und zwei Videokassetten. Einen Teil des Materials soll er zum Verkauf vorrätig gehalten haben“, wie der Staatsanwalt weiter bekannt gibt.
Diese Behauptung ist falsch: Richtig ist, dass es sich nachweislich nur um 3 angebliche und unterschiedliche Datenträger mit kinderpornografischen Inhalt handeln soll. Lediglich 2 Datenträger sollen angeblich Jugendpornografie enthalten. 6 Datenträger sollen angeblich jugendgefährdend sein, wobei der Besitz nicht strafbar ist. Ein Vorrätighalten zum Verkauf wird mir nur in diesen 6 Fällen vorgeworfen.
Belegnachweise: Stellungnahme meines Rechtsanwaltes RA Graßmann in der Anlage sowie Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
2. Originaltext in der PZ: Verbindung zu gesperrter Seite…
Diese Behauptung ist falsch: Richtig ist, dass es keine Verbindung zu dieser angeblich gesperrten Seite gibt und diese Seite auch nicht gesperrt ist. Bei dieser gemeinten Seite handelt es sich um die Webseite Wikileaks.org, die im Internet öffentlich zugänglich ist. Auch der gesamte Kontext im PZ-Artikelabsatz ist falsch dargestellt. Es handelt sich nicht um eine Verbindung, sondern um einen legalen Link von meinen Seiten auf das Schutzalter-Blog.
Belegnachweise: Stellungnahme meines Rechtsanwaltes RA Graßmann in der Anlage und die Verfassungsbeschwerde von RA Vetter sowie der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Die Begründung der Beschwerde beim BVerfG in Karlsruhe finden Sie hier:
http://141.14.20.240/gallery/buczek/web ... hwerde.pdf
Die Verstöße gegen den Pressekodex sind vorsätzlich geschehen. Die Redaktion der PZ wurde von Beginn an und im Laufe des gesamten Ermittlungsverfahrens ständig über den aktuellen Stand der Ereignisse informiert und hatte alle Dokumente erhalten. Meine Schreiben an die PZ liegen als Belegnachweise in der Anlage bei.
3. Die juristischen Fakten wurden durch das vorsätzliche Weglassen von entscheidenden Ereignissen entstellt und verfälscht. Von erheblicher Bedeutung für dieses Verfahren ist die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und deren Nichtannahmebeschluss. Die PZ hatte darüber trotz mehrfachen Hinweisen im Jahre 2009 nicht berichtet. Auch im Artikel vom 24. Juni 2010 wird dieses wichtige Faktum nicht erwähnt, sondern unterschlagen. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde ist auch in einem möglichen Gerichtsverfahren von erheblicher Bedeutung. Die PZ ist Ihrer Sorgfaltspflicht und dem Wahrheitsgehalt in Ihrer Berichterstattung nicht nachgekommen.
Gemäß Ziffer 3 Pressekodex des Deutschen Presserates ist die PZ zu einer Richtigstellung verpflichtet.
Auf eine Beschwerde wegen des Verstoßes gegen den Pressekodex in den drei Artikeln aus dem Jahre 2009 wird auf Grund der über 1 Jahr zurückliegenden Zeit verzichtet. Die beigelegten Artikel dienen lediglich dem Nachweis, dass eine Berichterstattung zur Verfassungsbeschwerde nicht stattgefunden hatte.
Es wird um Eingangsbestätigung und Mitteilung des Aktenzeichens gebeten. Bei weiteren Fragen zum Sachverhalt bitte ich um einen schriftlichen Hinweis. Weiter wird gebeten, mir die Stellungnahme der PZ an Sie zu senden, damit ich dazu ggf. erneut Stellung nehmen kann. Erfolgt in einem Folgeartikel noch vor der Entscheidung des Presserates eine korrekte Richtigstellung, werde ich Sie darüber umgehend in Kenntnis setzen. Ich möchte den Presserat auch darauf hinweisen, dass alle offiziellen Schriftsätze und Entscheidungen auf meinen privaten Webseiten K13online dokumentiert und publiziert werden. Weitere Details können Sie meinen umfangreichen Anlagen entnehmen, die Gegenstand meiner Beschwerde sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Anlagen
K13-News vom 30.06.2010
PZ-Artikel Print- und Onlineausgabe 24.06.2010
K13-News vom 24.06.2010
Alle Schreiben/Emails von und an PZ ab 2010 bis einschl. 29.06.2010
Alle Schreiben/Emails von und an PZ ab März 2009 + drei Artikel PZ
Dokumente RA Graßmann und StA Pforzheim
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1759
(Drei User, die überhaupt nicht auf diesen Thread klicken wollten, sollten es einfach lassen und gleich weiter wandern, danke.)
Pforzheimer Zeitung verstößt gegen die Ziffern 2 + 3 i.V.m Ziffer 13 Pressekodex des Deutschen Presserates * K13online verlangt sofortige Richtigstellung in Folgeartikeln
Die K13online Redaktion(Gieseking) hat gegen den unseriösen Artikel in der Pforzheimer Zeitung vom 24. Juni 2010 Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Der Artikelinhalt verstößt gegen den Pressekodex des Presserates in den Ziffern 2 + 3 i.V.m. Ziffer 13. Die K13online Redaktion duldet keinen unkorrekten Journalismus. Der Deutsche Presserat wird die PZ laut Pressekodex zu einer offiziellen Stellungnahme auffordern. Wir rufen die BesucherInnen unser Webseiten zum Protest gegen die Art und Weise das Falschdarstellungen in der PZ auf. Lesen Sie die Beschwerde an den Presserat mit einem Klick auf mehr...
http://www.presserat.info/
A b s c h r i f t
Deutscher Presserat
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin
(vorab per Fax)
30. Juni 2010
Betreff: Beschwerde gegen Pforzheimer Zeitung(PZ) zum Artikel “Zu großes Interesse am Kind” vom 24. Juni 2010
Bezug: Verstoß gegen Pressekodex Ziffer 2 + 3 i.V.m Ziffer 13
Sehr geehrte Damen und Herren !
Der Journalist Marek Klimanski von der Pforzheimer Zeitung(PZ) hat in seinem oben genannten Artikel falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates verstoßen. In mehreren Schreiben und eMails hatte ich Ihn und den Chefredakteur darauf hingewiesen und um eine Richtigstellung in einem Folgeartikel gebeten. Mit Schreiben vom 25. Juni 2010 und eMail vom 29. Juni 2010 ist die PZ meiner Forderung nicht nachgekommen. Die Person “Paul S.” ist identisch.
Gemäß Pressekodex wird Beschwerde gegen den oben genannten Artikel eingelegt:
1. Originaltext in der PZ: Zum anderen wird Paul S. der Besitz einer Reihe von Datenträgern vorgeworfen, auf denen sich kinder- oder jugendpornografisches Material befindet.
„Es handelt sich dabei um mehr als 20 DVDs und zwei Videokassetten. Einen Teil des Materials soll er zum Verkauf vorrätig gehalten haben“, wie der Staatsanwalt weiter bekannt gibt.
Diese Behauptung ist falsch: Richtig ist, dass es sich nachweislich nur um 3 angebliche und unterschiedliche Datenträger mit kinderpornografischen Inhalt handeln soll. Lediglich 2 Datenträger sollen angeblich Jugendpornografie enthalten. 6 Datenträger sollen angeblich jugendgefährdend sein, wobei der Besitz nicht strafbar ist. Ein Vorrätighalten zum Verkauf wird mir nur in diesen 6 Fällen vorgeworfen.
Belegnachweise: Stellungnahme meines Rechtsanwaltes RA Graßmann in der Anlage sowie Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
2. Originaltext in der PZ: Verbindung zu gesperrter Seite…
Diese Behauptung ist falsch: Richtig ist, dass es keine Verbindung zu dieser angeblich gesperrten Seite gibt und diese Seite auch nicht gesperrt ist. Bei dieser gemeinten Seite handelt es sich um die Webseite Wikileaks.org, die im Internet öffentlich zugänglich ist. Auch der gesamte Kontext im PZ-Artikelabsatz ist falsch dargestellt. Es handelt sich nicht um eine Verbindung, sondern um einen legalen Link von meinen Seiten auf das Schutzalter-Blog.
Belegnachweise: Stellungnahme meines Rechtsanwaltes RA Graßmann in der Anlage und die Verfassungsbeschwerde von RA Vetter sowie der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Die Begründung der Beschwerde beim BVerfG in Karlsruhe finden Sie hier:
http://141.14.20.240/gallery/buczek/web ... hwerde.pdf
Die Verstöße gegen den Pressekodex sind vorsätzlich geschehen. Die Redaktion der PZ wurde von Beginn an und im Laufe des gesamten Ermittlungsverfahrens ständig über den aktuellen Stand der Ereignisse informiert und hatte alle Dokumente erhalten. Meine Schreiben an die PZ liegen als Belegnachweise in der Anlage bei.
3. Die juristischen Fakten wurden durch das vorsätzliche Weglassen von entscheidenden Ereignissen entstellt und verfälscht. Von erheblicher Bedeutung für dieses Verfahren ist die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und deren Nichtannahmebeschluss. Die PZ hatte darüber trotz mehrfachen Hinweisen im Jahre 2009 nicht berichtet. Auch im Artikel vom 24. Juni 2010 wird dieses wichtige Faktum nicht erwähnt, sondern unterschlagen. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde ist auch in einem möglichen Gerichtsverfahren von erheblicher Bedeutung. Die PZ ist Ihrer Sorgfaltspflicht und dem Wahrheitsgehalt in Ihrer Berichterstattung nicht nachgekommen.
Gemäß Ziffer 3 Pressekodex des Deutschen Presserates ist die PZ zu einer Richtigstellung verpflichtet.
Auf eine Beschwerde wegen des Verstoßes gegen den Pressekodex in den drei Artikeln aus dem Jahre 2009 wird auf Grund der über 1 Jahr zurückliegenden Zeit verzichtet. Die beigelegten Artikel dienen lediglich dem Nachweis, dass eine Berichterstattung zur Verfassungsbeschwerde nicht stattgefunden hatte.
Es wird um Eingangsbestätigung und Mitteilung des Aktenzeichens gebeten. Bei weiteren Fragen zum Sachverhalt bitte ich um einen schriftlichen Hinweis. Weiter wird gebeten, mir die Stellungnahme der PZ an Sie zu senden, damit ich dazu ggf. erneut Stellung nehmen kann. Erfolgt in einem Folgeartikel noch vor der Entscheidung des Presserates eine korrekte Richtigstellung, werde ich Sie darüber umgehend in Kenntnis setzen. Ich möchte den Presserat auch darauf hinweisen, dass alle offiziellen Schriftsätze und Entscheidungen auf meinen privaten Webseiten K13online dokumentiert und publiziert werden. Weitere Details können Sie meinen umfangreichen Anlagen entnehmen, die Gegenstand meiner Beschwerde sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Anlagen
K13-News vom 30.06.2010
PZ-Artikel Print- und Onlineausgabe 24.06.2010
K13-News vom 24.06.2010
Alle Schreiben/Emails von und an PZ ab 2010 bis einschl. 29.06.2010
Alle Schreiben/Emails von und an PZ ab März 2009 + drei Artikel PZ
Dokumente RA Graßmann und StA Pforzheim
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1759
(Drei User, die überhaupt nicht auf diesen Thread klicken wollten, sollten es einfach lassen und gleich weiter wandern, danke.)