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Cocolinth
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Re: Der Fall der keiner war !

Beitrag von Cocolinth »

Ich vermute mal sie war nur Zeugin und hatte halt die Anzeige gemacht.
Das reicht ja.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
MeeM
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Re: Der Fall der keiner war !

Beitrag von MeeM »

Ja natürlich reicht das, ich wollte nur die Umstände geklärt haben. Wobei das ziemlich egal ist, da hast du schon recht.

MeeM
PedoPedant
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Re: Der Fall der keiner war !

Beitrag von PedoPedant »

Ich fände es eigentlich angebracht, wenn auf absichtliche Falschaussage (Irrtum bei Zeugen ist schlimm genug, kann man aber wenig machen) in Zusammenhang mit einer Anklage genau die Strafe stünde, die der angeblichen Tat entspricht.
MeeM
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Re: Der Fall der keiner war !

Beitrag von MeeM »

Ja, klingt interessant. Wäre ich tendenziell auch dafür. Ich frage mich nur, ob man hier nicht auch ein paar der Argumente die hier so geschrieben werden dagegen setzen könnte. O-Ton dass höhere Strafen nichts verhindern. Allerdings würde man mir das hier wahrscheinlich negativ auslegen. Deshalb will ich nochmal betonen dass diese Kinder mehr als nur Mißt gebaut haben und bestraft gehören.

MeeM
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Re: Der Fall der keiner war !

Beitrag von PedoPedant »

Ich weiß nicht, ob "höhere Strafen bringen nichts" für jede Art Vergehen / Verbrechen gilt. Es geht ja bei einer falschen Anklage weniger um eine Affekthandlung. Da kenne ich mich zu wenig aus. Jedenfalls spricht einiges für "dynamische" Strafen bei etwas wie fälschlicher Anklage:
StGB hat geschrieben:§46 Grundsätze der Strafzumessung
[...]
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
[...]
die Art der Ausführung und die verschuldete Auswirkungen der Tat,
[...]
Und eben diese Auswirkungen sind ja nun wirklich sehr von dem, was fälschlich vorgeworfen wird, abhängig.

Allerdings würde ich auch im Falle von fetten Überschriften in der Presse und fahrlässigem Journalismus (also Falschaussagen, die behoben hätten werden können -- Irrtümer, die ausgeschlossen hätten werden können werden im StGB in anderen Kontexten durchaus erwähnt) ein Widerruf an entsprechener Position und in entsprechender Größe gedruckt werden müsse. Also etwa, wenn eine Zeitung auf der ersten Seite in 48 Punkt schreibt "XXX ist pervers und gefährlich!", dann muss das "Hoppla, XXX ist normal, wir haben uns vertan" eben auch auf der ersten Seite in 48 Punkt stehen.

Aber ich träume mal weiter von einem völlig überarbeiteten Rechtssystem ;)
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