Lisas Schänder und sein Schoggi-Trick
Verfasst: 12.06.2011, 20:23
Hallo Jungs
nach geraumer Zeit melde ich mich mal wieder hier im Forum. Der Anlass ist ein absolut unverständlichen Gerichtsentscheid. Gerne würde ich Ihre Meinung zu diesem Fall erfahren. Reicht ein Kontaktverbot bei einem geständigen Täter aus?
http://www.blick.ch/news/schweiz/lisas- ... uss-174474
Auf den ersten Blick wirkt Lisa M.* heute wie jede andere 14-Jährige: ein Mädchen mit farbiger Zahnspange und frechen Stirnfransen. Sie liebt Schokolade und ihre Katze Butzi. Und in der Freizeit spielt sie am liebsten mit den Nachbarskindern im Freien.
Bis vor kurzem half sie auch gerne Hauswart Urs K.** bei der Arbeit: Laub rechen, putzen oder den Abfall zur Müllhalde fahren. Eine Arbeit, die sie besonders mochte, weil sie dann mit dem Transporter mitfahren durfte.
Lisa mochte den Hauswart sehr. Vertraute ihm. Der «hilfsbereite und herzliche Urs», wie Lisas Eltern ihn früher beschrieben haben, wurde ein Freund der Familie. Man habe sich zum Essen eingeladen.
Schokolade zur Belohnung
Doch Urs K. hat eine dunkle Seite: Der 62-Jährige hat sich brutal an Lisa vergriffen. In stillen Momenten zeigte er dem Mädchen obszöne Fotos oder schaute mit ihr Pornofilme.
Als er ihr Vertrauen auf sicher hatte, missbrauchte er das Kind im Wald, im Heizungsraum und auch im Ehebett. Zur Belohnung gab es für sein Opfer jeweils Schokolade – die damals Zwölfjährige machte alles mit. Und schwieg. Monatelang. Besonders schlimm: Lisas Urteilsvermögen ist auf dem Stand einer Kindergärtlerin – sie kam zu früh zur Welt.
Bis im März dieses Jahres wusste niemand von den Übergriffen. Erst dank des Aufklärungsunterrichts an Lisas Sonderschule lernte die 14-Jährige, dass die Dinge, die Urs von ihr verlangt hatte, verboten sind. Worauf sie sich ihrer Lehrerin anvertraute.
Diese reagierte rasch; informierte die Polizei und die Eltern. «Wir sind aus allen Wolken gefallen. Ein Glück, dass die Polizei schneller war als ich», sagt Lisas Vater und zieht tief an seiner Zigarette.
Geständnis lässt die Justiz kalt
Am 11. März kam Urs in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 62-Jährigen wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Schändung. Urs K. gibt die sexuellen Handlungen zu.
Doch das Geständnis lässt die Justiz scheinbar kalt. Am 15. April lässt das Kantonsgericht Schwyz Urs K. laufen. Eigentlich hätte er auf Antrag der kantonalen Staatsanwaltschaft und gemäss erstem Urteil des Haftrichters für vorerst zwölf Wochen in Untersuchungshaft bleiben müssen – mindestens bis zum 3. Juni. So weit kam es nicht. Urs K. hat beim Kantonsgericht Schwyz Beschwerde eingereicht – mit Erfolg.
Die Begründung: Das Kantonsgericht sah – trotz des Geständnisses von Urs K. mehrfach mit Lisa sexuell verkehrt zu haben – keine «hinreichende Wiederholungsgefahr». Es gehe «einzig um strafbare sexuelle Handlungen des bislang unbestrittenermassen unbescholtenen Beschuldigten in der doch sehr speziellen Beziehung zu dem Mädchen».
Mit anderen Worten: Das auferlegte Kontaktverbot reicht nach der Auffassung des Gerichts, um das Mädchen zu schützen. «Wobei die Sorge dafür auch bei den Eltern des Opfers liegt.» Laut dem Beschluss gebe es auch keinen Anlass zur Befürchtung, Urs K. könne sich an anderen Kindern vergreifen.
Nur zwei Stockwerke über der Wohnung von Lisas Eltern
Die Opferanwältin des Mädchens, Isabelle Schwander, kann die frühzeitige Haftentlassung nicht nachvollziehen. Schwander wie auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das gestützt auf die Vorgaben des Kantonsgerichts erlassene zweite Urteil des Haftrichters Beschwerde eingereicht. Erfolglos.
Das Kantonsgericht Schwyz bleibt hart – und erachtet das verhängte Kontaktverbot nach wie vor als angemessen. Schwander: «Wozu dienen Gesetze, wenn sie nicht zum Schutz der Opfer eingesetzt werden.»
Inzwischen haben auch die Eltern des Mädchens juristische Hilfe beigezogen. Rechtsanwalt Bruno Steiner spricht von einem Justizskandal: «Auf den Punkt gebracht ist der Beschluss des Kantonsgerichts Schwyz ein Hohn auf den Opferschutz, den Kinderschutz und den Behindertenschutz. Ich bin völlig perplex.»
Doch der Aufschrei der Juristen macht das Leben Lisas nicht sicherer. Ihr Peiniger ist nicht nur auf freiem Fuss, sondern auch zurück am Tatort. Zurück in seiner Attika-Eigentumswohnung – nur zwei Stockwerke über der Wohnung von Lisas Eltern.
Dass Urs K. seinem Opfer täglich über den Weg laufen kann, ist für die Mutter ein unerträglicher Gedanke. «Es ist eine Frage der Zeit, bis unsere Tochter Urs K. begegnet. Ich kann sie doch nicht rund um die Uhr überwachen! Ein Kind will doch alleine draussen spielen!»
nach geraumer Zeit melde ich mich mal wieder hier im Forum. Der Anlass ist ein absolut unverständlichen Gerichtsentscheid. Gerne würde ich Ihre Meinung zu diesem Fall erfahren. Reicht ein Kontaktverbot bei einem geständigen Täter aus?
http://www.blick.ch/news/schweiz/lisas- ... uss-174474
Auf den ersten Blick wirkt Lisa M.* heute wie jede andere 14-Jährige: ein Mädchen mit farbiger Zahnspange und frechen Stirnfransen. Sie liebt Schokolade und ihre Katze Butzi. Und in der Freizeit spielt sie am liebsten mit den Nachbarskindern im Freien.
Bis vor kurzem half sie auch gerne Hauswart Urs K.** bei der Arbeit: Laub rechen, putzen oder den Abfall zur Müllhalde fahren. Eine Arbeit, die sie besonders mochte, weil sie dann mit dem Transporter mitfahren durfte.
Lisa mochte den Hauswart sehr. Vertraute ihm. Der «hilfsbereite und herzliche Urs», wie Lisas Eltern ihn früher beschrieben haben, wurde ein Freund der Familie. Man habe sich zum Essen eingeladen.
Schokolade zur Belohnung
Doch Urs K. hat eine dunkle Seite: Der 62-Jährige hat sich brutal an Lisa vergriffen. In stillen Momenten zeigte er dem Mädchen obszöne Fotos oder schaute mit ihr Pornofilme.
Als er ihr Vertrauen auf sicher hatte, missbrauchte er das Kind im Wald, im Heizungsraum und auch im Ehebett. Zur Belohnung gab es für sein Opfer jeweils Schokolade – die damals Zwölfjährige machte alles mit. Und schwieg. Monatelang. Besonders schlimm: Lisas Urteilsvermögen ist auf dem Stand einer Kindergärtlerin – sie kam zu früh zur Welt.
Bis im März dieses Jahres wusste niemand von den Übergriffen. Erst dank des Aufklärungsunterrichts an Lisas Sonderschule lernte die 14-Jährige, dass die Dinge, die Urs von ihr verlangt hatte, verboten sind. Worauf sie sich ihrer Lehrerin anvertraute.
Diese reagierte rasch; informierte die Polizei und die Eltern. «Wir sind aus allen Wolken gefallen. Ein Glück, dass die Polizei schneller war als ich», sagt Lisas Vater und zieht tief an seiner Zigarette.
Geständnis lässt die Justiz kalt
Am 11. März kam Urs in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 62-Jährigen wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Schändung. Urs K. gibt die sexuellen Handlungen zu.
Doch das Geständnis lässt die Justiz scheinbar kalt. Am 15. April lässt das Kantonsgericht Schwyz Urs K. laufen. Eigentlich hätte er auf Antrag der kantonalen Staatsanwaltschaft und gemäss erstem Urteil des Haftrichters für vorerst zwölf Wochen in Untersuchungshaft bleiben müssen – mindestens bis zum 3. Juni. So weit kam es nicht. Urs K. hat beim Kantonsgericht Schwyz Beschwerde eingereicht – mit Erfolg.
Die Begründung: Das Kantonsgericht sah – trotz des Geständnisses von Urs K. mehrfach mit Lisa sexuell verkehrt zu haben – keine «hinreichende Wiederholungsgefahr». Es gehe «einzig um strafbare sexuelle Handlungen des bislang unbestrittenermassen unbescholtenen Beschuldigten in der doch sehr speziellen Beziehung zu dem Mädchen».
Mit anderen Worten: Das auferlegte Kontaktverbot reicht nach der Auffassung des Gerichts, um das Mädchen zu schützen. «Wobei die Sorge dafür auch bei den Eltern des Opfers liegt.» Laut dem Beschluss gebe es auch keinen Anlass zur Befürchtung, Urs K. könne sich an anderen Kindern vergreifen.
Nur zwei Stockwerke über der Wohnung von Lisas Eltern
Die Opferanwältin des Mädchens, Isabelle Schwander, kann die frühzeitige Haftentlassung nicht nachvollziehen. Schwander wie auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das gestützt auf die Vorgaben des Kantonsgerichts erlassene zweite Urteil des Haftrichters Beschwerde eingereicht. Erfolglos.
Das Kantonsgericht Schwyz bleibt hart – und erachtet das verhängte Kontaktverbot nach wie vor als angemessen. Schwander: «Wozu dienen Gesetze, wenn sie nicht zum Schutz der Opfer eingesetzt werden.»
Inzwischen haben auch die Eltern des Mädchens juristische Hilfe beigezogen. Rechtsanwalt Bruno Steiner spricht von einem Justizskandal: «Auf den Punkt gebracht ist der Beschluss des Kantonsgerichts Schwyz ein Hohn auf den Opferschutz, den Kinderschutz und den Behindertenschutz. Ich bin völlig perplex.»
Doch der Aufschrei der Juristen macht das Leben Lisas nicht sicherer. Ihr Peiniger ist nicht nur auf freiem Fuss, sondern auch zurück am Tatort. Zurück in seiner Attika-Eigentumswohnung – nur zwei Stockwerke über der Wohnung von Lisas Eltern.
Dass Urs K. seinem Opfer täglich über den Weg laufen kann, ist für die Mutter ein unerträglicher Gedanke. «Es ist eine Frage der Zeit, bis unsere Tochter Urs K. begegnet. Ich kann sie doch nicht rund um die Uhr überwachen! Ein Kind will doch alleine draussen spielen!»