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Dorian
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Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Dorian »

Den heimischen Behörden ist der bisher größte Schlag gegen Kinderpornografie in der österreichischen Kriminalgeschichte gelungen. Im Zuge der internationalen Operation "Sledgehammer" (Vorschlaghammer) wurde ausgehend von einer kroatischen Internetseite 189 mittlerweile angezeigten Männern in Österreich der Besitz oder die Weitergabe von obszönen Aufnahmen nachgewiesen. Die Beschuldigten - darunter auch Politiker, Ärzte und Lehrer - stellen einen Querschnitt der männlichen Bevölkerung Österreichs dar und stammen aus allen Bundesländern. Insgesamt wurden hierzulande gar 935 Verdächtige identifiziert - die meisten von ihnen kommen ungeschoren davon, weil das bloße Ansehen von Kinderporno-Material im Internet nicht strafbar ist.
Quelle: http://www.krone.at/krone/S25/object_id ... index.html

Die Krone ist praktisch die Bild in Österreich.

493 Kommentare gesamt - bislang.

Kommentar:
Mar 13 2009, 06:44 PM Verdammt ich bin langsam!!!! Eben gerad in den vox nachrichten gesehen die immer mal wieder gern über sowas berichten.
jedenfalls weiß ich nun warum hier keine wiener sind :)
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Cocolinth
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Cocolinth »

dorian hat geschrieben:
Insgesamt wurden hierzulande gar 935 Verdächtige identifiziert - die meisten von ihnen kommen ungeschoren davon, weil das bloße Ansehen von Kinderporno-Material im Internet nicht strafbar ist.
Diese tendenziösen Formulierungen muss man einfach lieben!

"Insgesamt wurden hierzulande gar 935 Verdächtige identifiziert - die meisten von ihnen kommen ungeschoren davon, weil das gleichzeitige Gehen und Kaugummikauen nicht strafbar ist."

Ist das nun eine Gesetzeslücke oder schlicht keine kriminelle Handlung? :?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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Tatze
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Tatze »

mm ma wieder ein vorzeige bericht für den doofen bürger wir machen was?
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Muso
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Muso »

Es ist schon verrückt.
Da wird suggestiert, dass die Benutzung eines Sinnes (Augen) unter Strafe gestellt werden sollte - müsste.
Ich glaube, ich bin in Wirklichkeit ein japanischer Reiskuchen. Weiß, rund und klebrig.
Watashi wa oichii desu.
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Ovid
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Ovid »

In §184b [1] steht doch:
(1) Wer pornographische Schriften [...], die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern [...] zum Gegenstand haben [...],
[...]
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
Und unter "Beziehen" kann man doch schon das gezielte Suchen und Anklicken dieser Bilder zählen oder nicht?

[1] http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
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Slaani
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Slaani »

Die machen eh was se wollen, je nachdem wieviele Plätze grad im Knast frei sind oder wie viel Kohle der Staat braucht.
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Restil
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Restil »

Hallo Ovid,

vielleicht hättest Du dich auf das Folgende beziehen sollen:
öStGB hat geschrieben:§ 207a. (1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)

1. herstellt oder
2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder
3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

[...]

Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10002296
Hier geht nichts dergleichen hervor, dass das bloße Anschauen ohne im Besitz zu sein strafrelevant sei.

Greetz,
Thomas
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Ovid
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Ovid »

Huch. Aber da steht auch gar nicht, dass der Besitz jetzt strafbar ist. :shock:
Bin ich blind?

Aber mal zu Deutschland:
Wie war nochmal das Urteil, dass die Bilder sich auf der Festplatte befinden müssen?

Es gibt Live-Systeme, die ohne Festplatte laufen. Dann holt man sich 8 GB RAM Speicher und lässt das System einfach die ganze Zeit an.

Wenn die Polizei vorbeischaut und sich den Rechner angucken will, findet sie vor Ort zwar Kipo, aber machen können die nichts, weil das nicht unter Besitz fällt.
Wenn sie den PC dann zur Forensik mitnehmen wollen, vernichten sie auch unwillentlich alle Beweise. :mrgreen:

Aber, wenn die Polizei kommt, würde man schlauerweise dem System eh den Saft abdrehen und binnen einer halben Minute ist alles vom Speicher weg.
Dorian
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Dorian »

tja nur doof, dass man den arbeitsspeicher entweder effizient verschlüsseln oder effizient löschen müsste!
§ 207a StGB - Pornografische Darstellungen Minderjähriger

(1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)
1. herstellt oder
2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder
3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat gewerbsmäßig begeht. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder so begeht, dass sie einen besonders schweren Nachteil der minderjährigen Person zur Folge hat; ebenso ist zu bestrafen, wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4) unter Anwendung schwerer Gewalt herstellt oder bei der Herstellung das Leben der dargestellten minderjährigen Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet.

(3) Wer sich eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person (Abs. 4 Z 3 und 4) verschafft oder eine solche besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer sich eine pornographische Darstellung einer unmündigen Person (Abs. 4) verschafft oder eine solche besitzt.

(4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
1. wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,
2. wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an der unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier handelt,
3. wirklichkeitsnahe Abbildungen
a) einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit mündigen Minderjährigen, oder
b) der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger, soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen;

4. bildliche Darstellungen, deren Betrachtung - zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer solchen - nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3.

(5) Nach Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer
1. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren Einwilligung und zu deren eigenem Gebrauch herstellt oder besitzt oder
2. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person nach Abs. 4 Z 4 zu seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist.
http://www.stopline.at/index.php?id=342
keine halben sachen :D
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Ovid
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Ovid »

dorian hat geschrieben:tja nur doof, dass man den arbeitsspeicher entweder effizient verschlüsseln oder effizient löschen müsste!
Nö, wieso? Nach diesem einen Urteil, was ich grad nich finde, stellen Daten im Arbeitsspeicher keinen Besitz dar.

Und wenn der Strom weg ist, sind binnen kürzester Zeit auch die Daten aus dem Arbeitsspeicher futsch. Also brauch man nix zu verschlüsseln oder so.
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Tatze
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Tatze »

wtf, arbeitsspeicher kannst du nicht verschlüsseln sowas geht meines wisses nicht
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Restil
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Restil »

Hallo dorian,
tja nur doof, dass man den arbeitsspeicher entweder effizient verschlüsseln oder effizient löschen müsste!
Ich ging bei meiner Annahme eher davon aus, dass man sich das Zeug etwa bei einem Freund anschaut, welcher dieses vorrätig hält. Die Sache mit dem Arbeitsspeicher ist irrelevant, da man ohnehin kein Beweismaterial sicher stellen kann. Da könnte einem schon eher der Browser-Cache zu Verhängnis werden.
Danke für Deine Vervollständigung! :)

Greetz,
Thomas
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Alfred J. Kwak
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Alfred J. Kwak »

[Beitrag aufgrund von Drohungen zurückgezogen]
Zuletzt geändert von Alfred J. Kwak am 17.03.2009, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Tatze
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Tatze »

des letzte kling halt wieder so hauptsache ficken, naja ich hoffe auch das es eines tages soweit ist nur ob das kommt? wer weiß
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Marcio
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Re: Schlag gegen Kinderporno-Szene in Österreich

Beitrag von Marcio »

Alfred J. Kwak hat geschrieben: Wer will schon chemisch verseuchte runzlige Tomaten, wenn man auch junges frisches Bio-Gemüse haben kann?
wie wahr wie wahr :lol:
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