Verbotene Leidenschaft
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Maximo
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- Cocolinth
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Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)
Es gibt keinen einvernehmlichen Sex zwischen sexuell mündigen und sexuell entmündigten Personen.
Gemeint ist hier stattdessen offensichtlich beidseitig gewollter Sex.
ps.: Bitte den Thread in den Medienspiegel verschieben.
pps.: Ein neuer Eintrag in meine allmählich wachsende "Happy Day"-Kollektion. ^^
Gemeint ist hier stattdessen offensichtlich beidseitig gewollter Sex.
ps.: Bitte den Thread in den Medienspiegel verschieben.
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Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)
Natürlich gibt es das!!!Cocolinth hat geschrieben:Es gibt keinen einvernehmlichen Sex zwischen sexuell mündigen und sexuell entmündigten Personen.
Gemeint ist hier stattdessen offensichtlich beidseitig gewollter Sex.
Aber ich frage mich gerade so, was bei deinen beiden Begriffen der Unterschied ist
LG
S.
http://lmgtfy.com/?q=Kindessexualitaet
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- Cocolinth
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Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)
Der Unterschied ist, dass Einvernehmen die Mündigkeit der betreffenden Person erfordert, bloßes Wollen aber nicht.
Entsprechend attestieren die Gerichte in Missbrauchsprozessen wie dem hier vorliegenden immer wieder, dass das Kind den Sex zwar wollte. Nie aber, dass dieser Sex einvernehmlich gewesen sei.
Entsprechend attestieren die Gerichte in Missbrauchsprozessen wie dem hier vorliegenden immer wieder, dass das Kind den Sex zwar wollte. Nie aber, dass dieser Sex einvernehmlich gewesen sei.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)
genau das gericht weiß was das mädchen wollte, das es geistig nicht in der lage ist so etwas zu wollen
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- Cocolinth
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Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)
Nö, Tatze.
Im Gegensatz zu Kinderschützern, Missbrauchskreischen und dem gemeinen Durchschnittsbürger zweifeln die Gerichte i.d.R. nicht an, dass Kinder in der Lage sind, tatsächlich Sex mit Erwachsenen zu wollen. Die Gerichte sind in diesem Punkt ziemlich nüchtern drauf.
Das Problem beginnt mit der Frage, in wie weit diesem kindlichen Willen nachgegangen werden sollte/darf. Und da sagt der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit den "Erkenntnissen" Finkelhors, dass Kinder sexuell eben nicht mündig sind. Deshalb zählt ihr Wunsch nicht, man darf ihn nicht für voll nehmen.
NUR DESHALB gilt im aktuellen Diskurs Kindersex per se als sexueller Missbrauch. Aber NICHT, weil Kinder nie Sex wollen würden. Das ist längst vielfach widerlegt, auch wenn sich der Mythos äußerst hartnäckig hält. Für viele Leute stellt die plumpe Gleichsetzung von Kindersex mit sexueller Nötigung wohl schlicht eine einfachere Erklärung dar.
Im Gegensatz zu Kinderschützern, Missbrauchskreischen und dem gemeinen Durchschnittsbürger zweifeln die Gerichte i.d.R. nicht an, dass Kinder in der Lage sind, tatsächlich Sex mit Erwachsenen zu wollen. Die Gerichte sind in diesem Punkt ziemlich nüchtern drauf.
Das Problem beginnt mit der Frage, in wie weit diesem kindlichen Willen nachgegangen werden sollte/darf. Und da sagt der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit den "Erkenntnissen" Finkelhors, dass Kinder sexuell eben nicht mündig sind. Deshalb zählt ihr Wunsch nicht, man darf ihn nicht für voll nehmen.
NUR DESHALB gilt im aktuellen Diskurs Kindersex per se als sexueller Missbrauch. Aber NICHT, weil Kinder nie Sex wollen würden. Das ist längst vielfach widerlegt, auch wenn sich der Mythos äußerst hartnäckig hält. Für viele Leute stellt die plumpe Gleichsetzung von Kindersex mit sexueller Nötigung wohl schlicht eine einfachere Erklärung dar.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)
das weiß ich doch selbst, nur das obige so wie es geshrieben ist kommt halt so rüber als würde jedes gericht sagen sowas gibts net das des kind sowas wollen könnte
its better to burn out than to fade away
- Khenu Baal
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Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)
Sieben Monate Haft auf Bewährung für das schlimmste aller Verbechen - und der StA hatte acht gefordert . So muß ein Tag beginnen!
Eins bestätigt sich aber auch hier: wie immer (!!!) in diesen Grenzfällen (13/18+) brachte eine außenstehende Frau den Stein ins Rollen.
Eins bestätigt sich aber auch hier: wie immer (!!!) in diesen Grenzfällen (13/18+) brachte eine außenstehende Frau den Stein ins Rollen.