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Follower of Mara
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18jähriger hatte Sex mit 13jährige - vor 14 Jahren

Beitrag von Follower of Mara »

http://www.rhein-zeitung.de/regionales/ ... 80699.html
[...] Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes unter 14 Jahren – das wird einem heute 32-jährigen Mann vorgeworfen, der sich ab Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten muss. Allerdings liegen die angeblichen Übergriffe schon mehr als 14 Jahre zurück. [...] Die Staatsanwaltschaft beschränkt sich in ihrer Anklage auf sechs Vorfälle aus dem Jahr 1997: viermal Geschlechtsverkehr und zwei sonstige sexuelle Handlungen. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt dreizehn Jahre alt.
[...]
Er war damals 18, sie 13. Jetzt nach 14 Jahren hat sie ihn angezeigt - kurz bevor es verjährt ist, perfektes Timinig.
Den Mum müssten noch mehr junge Frauen haben. Da gibt es viel, was man anzeigen könnte. Ich bin auf jeden Fall dafür, dass sich die ganzen Heten mit ihren gegen uns erdachten Gesetzen gegenseitig eins auswischen :)
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trash
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Re: 18jähriger hatte Sex mit 13jährige - vor 14 Jahren

Beitrag von trash »

Ich denke eher das wird sicherlich mit einem milden Urteil als Jugendsexualität enden. 4x GV und etwas Fummeln hört sich nicht gerade nach einer Vergewaltigung an und wird ein gewisses Einverständnis vorausgesetzt haben.
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Amiga
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Re: 18jähriger hatte Sex mit 13jährige - vor 14 Jahren

Beitrag von Amiga »

Aha wenn man keine neuen Fälle mehr hat sucht man sich ein paar die Jahre zurückliegen,echt super !! :roll:
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Perma
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Re: 18jähriger hatte Sex mit 13jährige - vor 14 Jahren

Beitrag von Perma »

Beim ersten GV war sie erst 11, sagt sie. Damit ist sie dann doch ein wenig spät dran mit der Anzeige.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.

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Amiga
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Re: 18jähriger hatte Sex mit 13jährige - vor 14 Jahren

Beitrag von Amiga »

Tja er war eben nicht gut im Bett und das hat sie nun mal jetzt erst gemerkt.
Scheiß RTL !
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Fanny97
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Re: 18jähriger hatte Sex mit 13jährige - vor 14 Jahren

Beitrag von Fanny97 »

Hallo!
Beim ersten GV war sie erst 11, sagt sie. Damit ist sie dann doch ein wenig spät dran mit der Anzeige.
Die Aussage verstehe ich nicht, die Verjährungsfrist setzt m.W. mit der Volljährigkeit ein, also ist die Tat erst mit der Vollendung des 28. Lebesjahres der Frau verjährt. Wie lange sie tatsächlich zurückliegt ist unerheblich.

Zudem sind nach dem Artikel diese ersten Tatbestände nicht bestandteil des Verfahrens.

Gruß
Fanny
Came there for cure , and this by that I prove:
Love's fire heats water, water cools not love.
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