Re: Auch das kann passieren..


[ Pädophile Mädchenliebhaber ]


Geschrieben von Dennis am 30. August 2000 23:40:27:

Als Antwort auf: Auch das kann passieren.. geschrieben von Jörni am 30. August 2000 21:03:58:

>Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Computers und aller Medien
>Verdacht der Verbreitung Kinder_pornogravisher Schriften.

Hallo Joern!

Ich bin angehender Jurist und behandle diese Delikte als Interessenschwerpunkt.

Gegen die Beschlagnahmung wird aufgrund des dringenden Verdachts wohl nichts zu machen sein - wenigstens hinsichtlich jeglicher Datenspeicher.

Strafbarkeit gem.§ 184 III sehe ich nicht als gegeben an. Die Strafbarkeit gem. Abs. V leider schon: es beruht auf dem Pornographiebeegriff - hiernach gilt jegliche anreißeriische Darstellung ausschließlich sexueller Inhalte als Porno. Sind Kinder mit anzüglichen Verhalten (gespreizte Beine o.ä.)zu sehen, handelt es sich um sex. Mißbrauch iSd §§176ff. Am Besitz ist nicht zu zweifeln. Es liegt ein Fall des § 184 V vor.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen, ich biete hiermit auch allen anderen meinen Rat an.

Dennis




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