Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

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Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Verehrer » 01.09.2026, 16:22

da bekommt man doch kein Auge zu

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Namielle » 01.09.2026, 15:49

Verehrer hat geschrieben: 31.08.2026, 15:51 ich will aber nicht mit Namielle und Naylee in eine Zelle !
Also ich stelle mir das ganz lustig vor.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Horizonzero » 01.09.2026, 14:14

Rudelwichsen oder Uhr - ne da mach ich auch nicht mit^^

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Verehrer » 31.08.2026, 15:51

Gast hat geschrieben: 03.07.2026, 10:25 Diese ganzen Medien ergötzen sich daran das unser BVerfG entschieden hat das der Akt der bloßen Masturbation bestraft werden kann.
:shock:

ich will aber nicht mit Namielle und Naylee in eine Zelle !

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Namielle » 27.08.2026, 21:55

Ich habe hier doch bereits geschrieben, dass ich masochistisch veranlagt bin. Du musst dir die EU einfach nur als kleines Mädchen vorstellen. ;)

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Gast » 27.08.2026, 17:53

Namielle hat geschrieben: 27.08.2026, 16:24 In anderen Ländern ist es auch nicht besser, aber soll jeder machen, wie er meint.
In anderen Ländern verteidigen die BÜRGER (Ja, die BÜRGER) solche Fantasien und Ersatzhandlungen.
Rede dir ruhig ein wie schön es ist unterdrückt zu werden. Wer auf Sado steht ist in der EU gut aufgehoben.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Namielle » 27.08.2026, 16:24

In anderen Ländern ist es auch nicht besser, aber soll jeder machen, wie er meint.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von naylee » 26.08.2026, 20:01

Welches Land lohnt sich denn zum auswandern? Also in Bezig auf geringe Lebenshaltungskosten, Klima und kleine Annehmlichkeiten wie fließend Wasser und eine gute Infrastruktur?

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Teer » 25.08.2026, 17:46

Bin nächstes Jahr im Ausland und komme auch nicht zurück, da kann mich der § 184l StGB dann am Arsch vorbeigehen.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von naylee » 06.07.2026, 15:36

Rate mal, wer KTW ganz toll findet: Die AfD! Das wurde mehrfach betont.

Mal kurz überflogen und die Widersprüche herausgearbeitet: Die AfD packt alles, was auch nur annähernd mit Kindern und Sexualität zu tun hat, in die Schmuddelecke. Sex-Räime in Kitas. Transenpartys in der Grundschule. Das Recht auf sexuelle Aufklärung von Kindern wird als pädophile Spielwiese verunglimpft.

Gleichzeitig aber findet sie ein "wissenschaftliches" Programm "für" Pädophile ganz toll. Das passt nicht zueinander, finde ich.

Meine Vermutung: Der Baierle hängt als wortgewaltiger Unterstützer in der AfD mit drin. So sichert er sich seinen Arbeitsplatz und ganz nebenbei könnte damit auch eine Erklärung gefunden werden für die fortwährend Radikalisierung in der letzten KTW-Dekade.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Luna » 06.07.2026, 14:00

Selbst Sirius auf kiH schreibt das was ich schon die ganze Zeit sage.
Sirius hat geschrieben:Wer tatsächlich alles schlimmer macht, ist KTW. Ohne KTW und die fachlich nicht haltbaren Aussagen über Puppen, die Beier und Quendler-Adamo mal im Privatfernsehen von sich gegeben haben, hätte sowohl der Gesetzgeber als auch das BVerfG eine Rechtfertigung weniger für das Verbot gehabt.
Leider wird KTW mit Millionen an Euros unterstützt. Und Beier tut alles dafür das es so bleibt. Deswegen sagt er ja solche nicht haltbaren Sachen. Würde er behaupten, jede Puppe verhindert einen Missbrauch. Dann bräuchte man KTW und die jährlichen Fördergelder ja nicht mehr. Die Frage ist also was man gegen den Kinderschutzverein tun kann... Wir haben kein Budget, wir können nur aufklären und jeden raten sich zweimal zu überlegen dort hinzugehen. Gute Hilfe findet man ja auch in Selbsthilfeforen.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Gast » 05.07.2026, 22:51

5 Frauen am BVerfG sollten über Kindersexpuppen entscheiden. Man hat die Niederlage schon vorhersagen können.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Mitleser » 05.07.2026, 19:59

Man kann in Deutschland wunderbar mit zweierlei Maß messen. Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antifeminismus, solange man das alles nicht öffentlich äußert, ist es "private Belustigung" und somit strafrechtlich nicht relevant. Und wer über die Stränge schlägt und andere Menschen öffentlich diskreditiert, beleidigt oder erniedrigt, kommt in der Regel mit einem Bußgeld weg.

Beim Gebrauch von Schusswaffen, Messern und dergleichen gibt es immer noch die verminderte Schuldfähigkeit, selbst bei Kindstötungen. Ebenso, wer mit Fahrzeugen in Menschengruppen rast oder sonstwie das Leid anderer Menschen in Kauf nimmt. Für Mord ist die Latte schon sehr hoch angesetzt und setzt extreme Kaltblütigkeit voraus, auch wenn selbst Jugendliche mittlerweile Altersgenossen mitunter mit dutzenden Messerstichen tödlich verletzen.

Aber wehe, man denkt auch nur im entferntesten an irgendwelche als sexuell interpretierbaren Dinge, die mit Kindern zusammenhängen, dann ist man sofort ein Schwerverbrecher, es gibt keinerlei mildernde Umstände. Für eine Zeitlang war noch nicht einmal ein minderschwerer Fall vorgesehen, und das hat man auch nur deshalb rückgängig gemacht, weil zunehmend Eltern, Lehrerinnen sowie Kinder und Jugendliche selbst in den Fokus der Ermittlungen gelangt sind...

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von naylee » 05.07.2026, 19:58

Horizonzero hat geschrieben: 05.07.2026, 16:22 Was Erwachsene mit einander machen - solange beide eindeutig wollen - ist davon doch nicht betroffen. Selbst wenn einer in Windeln oder Schuluniform steckt ändert das nichts an seinem Alter.
Teilweise richtig.

Was aber ist dann mit der sogenannten "Anschein-Pornographie", oder wie sich das auch immer schimpft? Schließlich können die Richter zu deinen Ungunsten entscheiden, wenn die volljährigen Mädels minderjährig wirken. Also 17 Jahre und jünger.


Gast hat geschrieben: 05.07.2026, 16:26 Warum sollen die davon nicht betroffen sein? Ja, jetzt aktuell nicht, aber hast du dir die Argumente der Richter angeschaut?

Kinder dürfen nicht zu Sexualobjekten von Erwachsenen gemacht werden. Wenn jetzt aber ein Paar "Ageplay" betreibt, wo halt bewusst eines der Partner sich als ein Kind ausgibt, dann ist das im Prinzip auch darauf anwendbar.

Ich glaube viele haben die Tragweite der Entscheidung noch nicht begriffen.
Und genau das hoffe ich einfach. Leider habe ich nicht genügend Kohle um gegen alles und jeden klagen zu können. Aber ich hoffe inständig, dass sich diese scheiß Justiz so dermaßen selbst ans Bein pinkelt, bis alles verboten ist, außer zu beten und Buße zu tun.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von naylee » 05.07.2026, 19:43

Leni hat geschrieben: 05.07.2026, 14:09 Ich verstehe es nicht mehr! Wie kann eine Partei, die in den meisten Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, überhaupt noch im Bundestag sitzen?
Möchtest du darauf wirklich eine Antwort haben?

Warum werden fünf rechtsextreme Bullen zwar vom Dienst freigestellt, aber weiterhin voll bezahlt? Einer darf jetzt sogar wieder aktiv Bulle sein.

Guckst du hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-frankfurt-1ws17123-nazi-polizei-chat-whatsapp-gruppe-itiotentreff
Rechts­ex­t­reme Poli­zeichats nur pri­vate "Belus­ti­gung"

NS-Verharmlosung, Rassismus und Antisemitismus sind unter deutschen Polizisten keine Seltenheit. Das OLG Frankfurt/Main hält das für "schwer erträglich", aber nicht für strafbar. Denn die Chats seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt

In einer Whatsapp-Chatgruppe mit dem Namen "Itiotentreff" teilten mehrere Frankfurter Polizisten über Monate rechtsextreme und menschenverachtende Inhalte. Darunter waren Hitler-Abbildungen, Hakenkreuze oder Memes, mit denen sich die Beamten über Vergewaltigungsopfer, Frauen, Geflüchtete, Menschen mit Behinderung und nicht-weiße Personen lustig machten. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte das aus den rund 1.600 Nachrichten sprechende Gedankengut zwar als "nationalsozialistisch, antisemitisch, rassistisch und menschenverachtend" bewertet, in dem Fall sowie bezüglich einiger ähnlicher angeklagter Chatgruppen aber zugleich entschieden, dass die Inhalte keinen Straftatbestand erfüllten. Es hatte deshalb die Anklage der dortigen Staatsanwaltschaft nicht zum Hauptverfahren zugelassen und keinen Prozess eröffnet.
"
Aha. Meine Mädchenschlüpfer waren auch nur für private Belustigung bestimmt. Und wenn der Fritz oder der Eberhard seine Kindersexpuppe fickt, dann ist das auch nur private Belustigung. Es sollte vielleicht "schwer erträglich" sein, aber nicht strafbar.
Die Frankfurter Gerichte verneinten das den Tatbeständen gemeinsame Merkmal des "Verbreitens": Wer Nachrichten in einer privaten Chatgruppe versende, "verbreite" diese nicht.
Aha. Wenn sich der Eberhard also Kinderpornos mit dem Fritz austauscht, dann verbreitet er keine Kinderpornografie, denn die Nachrichten sind privat versandt worden. Erkläre das mal irgendeinem Richter...
Auch hinsichtlich der ebenfalls angeklagten Mitglieder einer 30-köpfigen Chatgruppe "Homies & Friends" hatte das LG argumentiert, die Gruppe bestünde "aus einem überschaubaren Kreis von Kollegen bzw. ehemaligen Kollegen"; zudem seien die Inhalte "exklusiv gehalten".
Aha. Also kein Naziring oder Rechtsradikalenring oder Übermenschring. Merkwürdig. In irgendeiner Schrift steht bei meinem Verfahren etwas, dass ich einem Kinderpornoring angehören soll. Weil in meinem Handy die Telefonnummer eines anderen, bereits früher verurteilten Pädophilen gefunden worden war.

Zudem stellte das OLG auf den Zweck der Chatgruppen und im Fall des "Itiotentreffs" auch auf dessen Namen ab. "Zweck der Gruppe war es, durch Einstellen schockierender Inhalte die Chatmitglieder zu 'belustigen', so der Senat. Das habe sich bereits aufgrund des Namens "Itiotentreff" aufgedrängt. Insofern hilft den Beamten also die die geteilten Inhalte verharmlosende Bezeichnung als Treff von Idioten.
Aha. Sehr interessant. Wer von euch also in Zukunft nackte Kinder per Whatsapp-Chatgruppe tauschen möchte, der kann dies gerne tun, solange der Name dieser Gruppe irgendwie einen belustigenden Namen hat.

Super, da habe ich doch gleich ein paar nette Ideen:
- Super-Girlie-Monstertitten-Chat
- Nackte Mädchen und fellige Muschis
- Pääädoooo-Treff



Die Antwort auf deine Frage, Leni, ist ganz einfach: Deutschland ist seine Nazis nie los geworden. Die sitzen genau auf den Posten, an denen solche Entscheidungen hängen.
Klar ist dagegen: Im Fall des "Itiotentreffs" und in den weiteren in Frankfurt angeklagten Fällen wird es keinen Strafprozess geben. Für die strafrechtliche Behandlung weiterer, ähnlicher Fälle ist der Beschluss nicht bindend, präzisiert aber die Voraussetzungen einer Kettenverbreitung im Rahmen von Whatsapp-Gruppenchats.

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