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- Sakura
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Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Es hieß in einem Artikel zu dem "Urteil", dass bisher etwa 150 Fälle wegen Puppen aufgemacht wurden.
Das wären ca. 30 pro Jahr. KiPo-Fälle sind demnach viele hundert mal häufiger, und das obwohl Puppen viel leichter zu finden sind. Wahrscheinlich tauchen sie im Wesentlichen als Beifang anderer Übergriffe gegen Bürger auf.
Wie viele Messerstechereien, Gruppenvergewaltigungen usw. werden gar nicht erst verfolgt? Das gehört schon zur Alltagskriminalität, die den Staat Tag für Tag immer älter aussehen lässt. Daher habe ich den Verdacht, dass die Kapitulation vor der alltäglichen Straßengewalt mit solchen Lumpereien wie dieses "Urteil" kaschiert werden soll. Dietunwas.
Wenns schon sonst nicht läuft wie es laufen muss, will die Politik mit symbolhafter Aggression gegen die eigenen Bürger, da wo es kaum jemanden stört, auftrumpfen und sich feiern lassen.
Das tröstet natürlich kaum die Opfer. Aber es ist ein Zeichen des Niedergangs. Der Umsturz ist vielleicht nicht mehr so weit entfernt. Dann schmieren wir die Guillotinen mit Tyrannenfett!
Das wären ca. 30 pro Jahr. KiPo-Fälle sind demnach viele hundert mal häufiger, und das obwohl Puppen viel leichter zu finden sind. Wahrscheinlich tauchen sie im Wesentlichen als Beifang anderer Übergriffe gegen Bürger auf.
Wie viele Messerstechereien, Gruppenvergewaltigungen usw. werden gar nicht erst verfolgt? Das gehört schon zur Alltagskriminalität, die den Staat Tag für Tag immer älter aussehen lässt. Daher habe ich den Verdacht, dass die Kapitulation vor der alltäglichen Straßengewalt mit solchen Lumpereien wie dieses "Urteil" kaschiert werden soll. Dietunwas.
Wenns schon sonst nicht läuft wie es laufen muss, will die Politik mit symbolhafter Aggression gegen die eigenen Bürger, da wo es kaum jemanden stört, auftrumpfen und sich feiern lassen.
Das tröstet natürlich kaum die Opfer. Aber es ist ein Zeichen des Niedergangs. Der Umsturz ist vielleicht nicht mehr so weit entfernt. Dann schmieren wir die Guillotinen mit Tyrannenfett!
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Nein, es war sehr Wichtig sich für unsere Rechte einzusetzen, auch wenn wir wussten das unsere Chancen sehr gering sind gab es ein bisschen Hoffnung*. Wer hätte das aber schon ahnen können das unser höchstes Gericht - wo sorgfältige ausgewählte Rechtsexperten sitzen - mit einem Bauchgefühl entscheiden werden und nicht wie üblich mit Fakten. Das hat Herr Offenloch sogar in einem sehr seltenen Sondervotum noch einmal betont.
*Zudem kommt noch das die AfD bald an der Macht ist. Sie sagen jetzt schon das wir uns dann nicht zwei- sondern zehnmal überlegen sollen eine Straftat zu begehen. Weil die Strafen dann noch härter ausfallen werden als sie jetzt schon sind. Und es wird noch mehr Verbote geben, so das man sich leichter Strafbar macht. Ich sag nur Hirnscan der Pädophilie erkennen kann... Als erstes werden Lehrer und Erzieher einen negativ-Bescheid vorlegen müssen, ein sauberes Führungszeugnis wird dann nicht mehr aussreichen. Schließlich werden auch Richter von der AfD im BverfG sitzen und dann haben wir gar keine chanche mehr.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
-
Gast
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Der Beschluss ist voller feministischer Propaganda und zementiert jetzt eine Rechtslage bis wir alle jämmerlich im Grab landen. Die Gesellschaft schert sich doch ein Scheiß drum. Wie kann ein Hüter des Rechts mit moralischen Argumenten so tief in die Intimssphäre eindringen?
Die Kritik an dem Urteil ist doch schon versackt. Juckt keine Sau mehr. Kann man in Deutschland halt regulieren, wie jemand mit seinem Penis in den eigenen vier Wänden und ganz allein umgeht. Das geile ist auch das dieses Gericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die genitale Verstümmelung von Neugeborenen nicht zur Entscheidung angenommen hat.
So viel zur "körperlichen Integrität" von Kindern. Komm hör mir auf.
Die Kritik an dem Urteil ist doch schon versackt. Juckt keine Sau mehr. Kann man in Deutschland halt regulieren, wie jemand mit seinem Penis in den eigenen vier Wänden und ganz allein umgeht. Das geile ist auch das dieses Gericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die genitale Verstümmelung von Neugeborenen nicht zur Entscheidung angenommen hat.
So viel zur "körperlichen Integrität" von Kindern. Komm hör mir auf.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Mach mir nicht so eine Angst Luna! Mir war gestern schon schlecht, als ich ihren Parteitag gesehen habe und wieder diese Fresse von Höcke ansehen musste. Mir ist soooo übel. Und ich habe richtig Schiss!Luna hat geschrieben: 05.07.2026, 06:35
*Zudem kommt noch das die AfD bald an der Macht ist. Sie sagen jetzt schon das wir uns dann nicht zwei- sondern zehnmal überlegen sollen eine Straftat zu begehen. Weil die Strafen dann noch härter ausfallen werden als sie jetzt schon sind. Und es wird noch mehr Verbote geben, so das man sich leichter Strafbar macht. Ich sag nur Hirnscan der Pädophilie erkennen kann... Als erstes werden Lehrer und Erzieher einen negativ-Bescheid vorlegen müssen, ein sauberes Führungszeugnis wird dann nicht mehr aussreichen. Schließlich werden auch Richter von der AfD im BverfG sitzen und dann haben wir gar keine chanche mehr.
Du allein warst mein Beschützer, Inhalt meines Lebens.
Du warst mir ein Freund und Vater.
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Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Tut mir leid, dass ich aktuell so wütend und pessimistisch bin. Ich sehe für uns leider keine rosige Zukunft mehr.Leni hat geschrieben: 05.07.2026, 10:02 Mach mir nicht so eine Angst Luna! Mir war gestern schon schlecht, als ich ihren Parteitag gesehen habe und wieder diese Fresse von Höcke ansehen musste. Mir ist soooo übel. Und ich habe richtig Schiss!![]()
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Wenn unsere Regierung so fleißig weitermacht, das Vertrauen der Bürger zu verspielen, werden 35 bis 40% für die AfD bei der nächsten Wahl keine Überraschung mehr sein. Die SPD wird dann unter die 5%-Hürde fallen, und die FDP sowieso. Vielleicht gewinnt die Linke noch ein paar Prozent dazu, aber ich schätze mal, die CxU wird mit der kein Bündnis eingehen wollen, genauso wenig mit der AfD. Vielleicht gibt's dann blau-grün oder so, mittlerweile ist denen alles zuzutrauen... 
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Ich verstehe es nicht mehr! Wie kann eine Partei, die in den meisten Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, überhaupt noch im Bundestag sitzen?
Was sind wir denn für Weicheier, die die nicht einfach kurzerhand rauszuschmeißen? (und stattdessen darüber jammern, dass wir vielleicht demnächst einen Ministerpräsidenten haben, der AfD-Mitglied ist)
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Gast
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Müsste man jetzt nicht auch Menschen bestrafen, die "Ageplay" machen? Weil das ist ja auch eine "Missbrauchssimulation"? Also das Urteil ist ja jetzt wirklich nicht schön für Menschen die auf "Consensual-Non-Con" stehen. Also konsensuale Rollenspiele von nicht konsensualen Fantasien.
Heftig wirklich. Keine ahnung was ich dazu noch sagen soll.
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- Horizonzero
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Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Was Erwachsene mit einander machen - solange beide eindeutig wollen - ist davon doch nicht betroffen. Selbst wenn einer in Windeln oder Schuluniform steckt ändert das nichts an seinem Alter.
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Gast
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Warum sollen die davon nicht betroffen sein? Ja, jetzt aktuell nicht, aber hast du dir die Argumente der Richter angeschaut?
Kinder dürfen nicht zu Sexualobjekten von Erwachsenen gemacht werden. Wenn jetzt aber ein Paar "Ageplay" betreibt, wo halt bewusst eines der Partner sich als ein Kind ausgibt, dann ist das im Prinzip auch darauf anwendbar.
Ich glaube viele haben die Tragweite der Entscheidung noch nicht begriffen.
Kinder dürfen nicht zu Sexualobjekten von Erwachsenen gemacht werden. Wenn jetzt aber ein Paar "Ageplay" betreibt, wo halt bewusst eines der Partner sich als ein Kind ausgibt, dann ist das im Prinzip auch darauf anwendbar.
Ich glaube viele haben die Tragweite der Entscheidung noch nicht begriffen.
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Höcke sagt, dass wir (die, die nicht in der AfD sind), an der Seele verwundet sind und dass "wir" eine Aufgabe für die AfD sind, indem sie uns helfen, zu heilen!
Unser ganzes Land ist krank und muss durch die AfD geheilt werden!
Jetzt kommen die mit dieser Psychonummer....
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Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Das ist arg pessimistisch und ich würde gerne sagen, dass ich nicht an eine solche Entwicklung glaube. Doch das kann ich einfach nicht.Luna hat geschrieben: 05.07.2026, 06:35 Schließlich werden auch Richter von der AfD im BverfG sitzen und dann haben wir gar keine chanche mehr.
Sicher, es wurden "nur" Puppen endgültig verboten. Doch ist dieses Urteil eine gute Basis, um später noch weitere Dinge auf Grundlage einer "moralisch angereicherten" Gesetzesfindung zu verbieten oder einzuschränken. Es gibt nun ein Urteil, auf das sich künftige Gesetze berufen können.Namielle hat geschrieben: 04.07.2026, 13:04
Niemand hat Fantasien oder die Masturbation verboten. Es dürfen "nur" keine Puppen dabei verwendet werden.
Der Weg zur Zwangsoffenbarung oder gar Zwangstriebdämpfung ist zwar noch weit, doch ein riesiger Schritt in diese Richtung ist nun getan.
Und genau da muss man jetzt ansetzen. In Anbetracht dessen, dass so ziemlich jede Darstellung von Gewalt und Sex die Würde des Menschen verletzt, kann durch dieses Urteil eine richtig schöne Kettenreaktion entstehen. Oder bin ich da zu optimistisch?
Namielle hat geschrieben: 05.07.2026, 05:55
Davon abgesehen, was ihr in euren eigenen vier Wänden so treibt, wird im Normalfall keiner erfahren.
Richtig, im Normalfall wird das keiner erfahren. Und wenn sie aber doch zu dir nach Hause kommen unter einem Vorwand? Bei mir waren sie gewesen. Obwohl es eindeutig (EINDEUTIG!!!!) ersichtlich war, dass ich an einem Austausch von pornografischen Bildern kein Interesse hatte, wurde mir genau das unterstellt (UNTERSTELLT!!!)
Die kriminalistische Erfahrung war dann noch das I-Tüpfelchen, um den Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben.
Ich habe mich von allem ferngehalten, was irgendwie illegal war. Nur diese eine kleine Sache, zwei Jahre vor der HD hat mir das Genick gebrochen. Eine Sache, die strafrechtlich nicht relevant ist. Warum sollte die Schwelle für Polizeizugriffe in einigen Jahren nicht noch niedriger liegen? Da hat jemand ein sehr nahes Verhältnis zu Kindern... nach kriminalistischer Erfahrung ist davorn auszugehen, dass... und schon ist die Unterschrift gesetzt. Und dann kommen sie zu dir nach Hause, irgendwann. Und dann finden sie irgendwas bei dir. Und dann war es das gewesen.
Namielle, ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber du MUSST dir dessen einfach bewusst sein: Du bist auf der Abschussliste. Jedes noch so kleine Indiz wird in Zukunft eine Begründung für unangenehmen Besuch sein können. Dieses Puppen-Urteil war der Auftakt dazu.
Selbst, wenn sie bei dir nichts finden: Alleine die Tatsache, dass die Bullen dein Heim durchwühlen berechtigt sie dazu, zu deinem Arbeitgeber zu gehen und dem zu sagen, dass du im Sexualstrafbereich ein Ermittlungsverfahren anhängig hast. Da kannst du sauber sein ohne Ende, da kannst du nur niedliche Hundewelpen an den Wänden hängen haben. Das nützt dir garnichts.
Die Bullen dürfen alles. Deine Rechte zählen in diesem Moment nicht mehr. Du hast das Recht auf Aussageverweigerung, aber das war's. Dein Anwalt wird für deine Recht kämpfen, aber da ist es schon längst geschehen. Ohne einen Prozess und ein Urteil bist du schon verurteilt. Das kann eine nachträgliche "Rehabilitation" in Form einer Verfahrenseinstellung auch nichts mehr gut machen.
Nur für die, die es nicht wissen: Ich bekam Besuch aufgrund einer nicht-strafbaren Handlung. Die Bullen kamen zwei Jahre später zu mir, sicherlich weil sie mich in Sicherheit wiegen wollten. Dann erzählten sie meinem Arbeitgeber irgendwas von Kinderporno-Videos auf meinem Handy, was überhaupt nicht stimmte. War aber egal, denn die Bullen dürfen alles behaupten. Das kann man in jedem mittelmäßigen Fernseh-Krimi sehen.
PS: Die Lüge mit den Kinderpornovideos habe ich jetzt schwarz auf weiß. Denn irgendwie ist in den Klageschriften meines Arbeitgebers überhaupt keine Rede mehr davon. Nun haben sie sich nämlich neue Sachen ausgedacht, die noch ungeheuerlicher sind.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Möchtest du darauf wirklich eine Antwort haben?Leni hat geschrieben: 05.07.2026, 14:09 Ich verstehe es nicht mehr! Wie kann eine Partei, die in den meisten Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, überhaupt noch im Bundestag sitzen?
Warum werden fünf rechtsextreme Bullen zwar vom Dienst freigestellt, aber weiterhin voll bezahlt? Einer darf jetzt sogar wieder aktiv Bulle sein.
Guckst du hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-frankfurt-1ws17123-nazi-polizei-chat-whatsapp-gruppe-itiotentreff
Aha. Meine Mädchenschlüpfer waren auch nur für private Belustigung bestimmt. Und wenn der Fritz oder der Eberhard seine Kindersexpuppe fickt, dann ist das auch nur private Belustigung. Es sollte vielleicht "schwer erträglich" sein, aber nicht strafbar.Rechtsextreme Polizeichats nur private "Belustigung"
NS-Verharmlosung, Rassismus und Antisemitismus sind unter deutschen Polizisten keine Seltenheit. Das OLG Frankfurt/Main hält das für "schwer erträglich", aber nicht für strafbar. Denn die Chats seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
In einer Whatsapp-Chatgruppe mit dem Namen "Itiotentreff" teilten mehrere Frankfurter Polizisten über Monate rechtsextreme und menschenverachtende Inhalte. Darunter waren Hitler-Abbildungen, Hakenkreuze oder Memes, mit denen sich die Beamten über Vergewaltigungsopfer, Frauen, Geflüchtete, Menschen mit Behinderung und nicht-weiße Personen lustig machten. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte das aus den rund 1.600 Nachrichten sprechende Gedankengut zwar als "nationalsozialistisch, antisemitisch, rassistisch und menschenverachtend" bewertet, in dem Fall sowie bezüglich einiger ähnlicher angeklagter Chatgruppen aber zugleich entschieden, dass die Inhalte keinen Straftatbestand erfüllten. Es hatte deshalb die Anklage der dortigen Staatsanwaltschaft nicht zum Hauptverfahren zugelassen und keinen Prozess eröffnet.
"
Aha. Wenn sich der Eberhard also Kinderpornos mit dem Fritz austauscht, dann verbreitet er keine Kinderpornografie, denn die Nachrichten sind privat versandt worden. Erkläre das mal irgendeinem Richter...Die Frankfurter Gerichte verneinten das den Tatbeständen gemeinsame Merkmal des "Verbreitens": Wer Nachrichten in einer privaten Chatgruppe versende, "verbreite" diese nicht.
Aha. Also kein Naziring oder Rechtsradikalenring oder Übermenschring. Merkwürdig. In irgendeiner Schrift steht bei meinem Verfahren etwas, dass ich einem Kinderpornoring angehören soll. Weil in meinem Handy die Telefonnummer eines anderen, bereits früher verurteilten Pädophilen gefunden worden war.Auch hinsichtlich der ebenfalls angeklagten Mitglieder einer 30-köpfigen Chatgruppe "Homies & Friends" hatte das LG argumentiert, die Gruppe bestünde "aus einem überschaubaren Kreis von Kollegen bzw. ehemaligen Kollegen"; zudem seien die Inhalte "exklusiv gehalten".
Aha. Sehr interessant. Wer von euch also in Zukunft nackte Kinder per Whatsapp-Chatgruppe tauschen möchte, der kann dies gerne tun, solange der Name dieser Gruppe irgendwie einen belustigenden Namen hat.Zudem stellte das OLG auf den Zweck der Chatgruppen und im Fall des "Itiotentreffs" auch auf dessen Namen ab. "Zweck der Gruppe war es, durch Einstellen schockierender Inhalte die Chatmitglieder zu 'belustigen', so der Senat. Das habe sich bereits aufgrund des Namens "Itiotentreff" aufgedrängt. Insofern hilft den Beamten also die die geteilten Inhalte verharmlosende Bezeichnung als Treff von Idioten.
Super, da habe ich doch gleich ein paar nette Ideen:
- Super-Girlie-Monstertitten-Chat
- Nackte Mädchen und fellige Muschis
- Pääädoooo-Treff
Die Antwort auf deine Frage, Leni, ist ganz einfach: Deutschland ist seine Nazis nie los geworden. Die sitzen genau auf den Posten, an denen solche Entscheidungen hängen.
Klar ist dagegen: Im Fall des "Itiotentreffs" und in den weiteren in Frankfurt angeklagten Fällen wird es keinen Strafprozess geben. Für die strafrechtliche Behandlung weiterer, ähnlicher Fälle ist der Beschluss nicht bindend, präzisiert aber die Voraussetzungen einer Kettenverbreitung im Rahmen von Whatsapp-Gruppenchats.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Teilweise richtig.Horizonzero hat geschrieben: 05.07.2026, 16:22 Was Erwachsene mit einander machen - solange beide eindeutig wollen - ist davon doch nicht betroffen. Selbst wenn einer in Windeln oder Schuluniform steckt ändert das nichts an seinem Alter.
Was aber ist dann mit der sogenannten "Anschein-Pornographie", oder wie sich das auch immer schimpft? Schließlich können die Richter zu deinen Ungunsten entscheiden, wenn die volljährigen Mädels minderjährig wirken. Also 17 Jahre und jünger.
Und genau das hoffe ich einfach. Leider habe ich nicht genügend Kohle um gegen alles und jeden klagen zu können. Aber ich hoffe inständig, dass sich diese scheiß Justiz so dermaßen selbst ans Bein pinkelt, bis alles verboten ist, außer zu beten und Buße zu tun.Gast hat geschrieben: 05.07.2026, 16:26 Warum sollen die davon nicht betroffen sein? Ja, jetzt aktuell nicht, aber hast du dir die Argumente der Richter angeschaut?
Kinder dürfen nicht zu Sexualobjekten von Erwachsenen gemacht werden. Wenn jetzt aber ein Paar "Ageplay" betreibt, wo halt bewusst eines der Partner sich als ein Kind ausgibt, dann ist das im Prinzip auch darauf anwendbar.
Ich glaube viele haben die Tragweite der Entscheidung noch nicht begriffen.
Zuletzt geändert von naylee am 05.07.2026, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden
Man kann in Deutschland wunderbar mit zweierlei Maß messen. Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antifeminismus, solange man das alles nicht öffentlich äußert, ist es "private Belustigung" und somit strafrechtlich nicht relevant. Und wer über die Stränge schlägt und andere Menschen öffentlich diskreditiert, beleidigt oder erniedrigt, kommt in der Regel mit einem Bußgeld weg.
Beim Gebrauch von Schusswaffen, Messern und dergleichen gibt es immer noch die verminderte Schuldfähigkeit, selbst bei Kindstötungen. Ebenso, wer mit Fahrzeugen in Menschengruppen rast oder sonstwie das Leid anderer Menschen in Kauf nimmt. Für Mord ist die Latte schon sehr hoch angesetzt und setzt extreme Kaltblütigkeit voraus, auch wenn selbst Jugendliche mittlerweile Altersgenossen mitunter mit dutzenden Messerstichen tödlich verletzen.
Aber wehe, man denkt auch nur im entferntesten an irgendwelche als sexuell interpretierbaren Dinge, die mit Kindern zusammenhängen, dann ist man sofort ein Schwerverbrecher, es gibt keinerlei mildernde Umstände. Für eine Zeitlang war noch nicht einmal ein minderschwerer Fall vorgesehen, und das hat man auch nur deshalb rückgängig gemacht, weil zunehmend Eltern, Lehrerinnen sowie Kinder und Jugendliche selbst in den Fokus der Ermittlungen gelangt sind...
Beim Gebrauch von Schusswaffen, Messern und dergleichen gibt es immer noch die verminderte Schuldfähigkeit, selbst bei Kindstötungen. Ebenso, wer mit Fahrzeugen in Menschengruppen rast oder sonstwie das Leid anderer Menschen in Kauf nimmt. Für Mord ist die Latte schon sehr hoch angesetzt und setzt extreme Kaltblütigkeit voraus, auch wenn selbst Jugendliche mittlerweile Altersgenossen mitunter mit dutzenden Messerstichen tödlich verletzen.
Aber wehe, man denkt auch nur im entferntesten an irgendwelche als sexuell interpretierbaren Dinge, die mit Kindern zusammenhängen, dann ist man sofort ein Schwerverbrecher, es gibt keinerlei mildernde Umstände. Für eine Zeitlang war noch nicht einmal ein minderschwerer Fall vorgesehen, und das hat man auch nur deshalb rückgängig gemacht, weil zunehmend Eltern, Lehrerinnen sowie Kinder und Jugendliche selbst in den Fokus der Ermittlungen gelangt sind...