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Rechtslage Lolikon
Hallo!
Ich wollte fragen wie die derzeitige Rechtslage für Lolikon in Österreich aussieht, da ich dazu bisher nichts Eindeutiges finden konnte.
Danke schonmal.
Ich wollte fragen wie die derzeitige Rechtslage für Lolikon in Österreich aussieht, da ich dazu bisher nichts Eindeutiges finden konnte.
Danke schonmal.
- rosengeist
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Re: Rechtslage Lolikon
Hab dies gefunden, weiß nicht, ob es noch „legal“ ist.
Wegen externer Verlinkung gelöscht. GLF-Moderation
Wegen externer Verlinkung gelöscht. GLF-Moderation
Ich glaub ich sterbe grade. Und fühle keinen Schmerz mehr. Endlich. Schließlich.
Re: Rechtslage Lolikon
Frage:
Ich wollte fragen wie die derzeitige Rechtslage für Lolikon in Österreich aussieht...
..
Antwort: Legal? Illegal? Scheissegal!
Kunst ist Kunst, da hat der Staat sich nicht einzumischen!
Ich wollte fragen wie die derzeitige Rechtslage für Lolikon in Österreich aussieht...
..
Antwort: Legal? Illegal? Scheissegal!
Kunst ist Kunst, da hat der Staat sich nicht einzumischen!
Re: Rechtslage Lolikon
Durch wiederholen der Fragen, wirst Du auch nicht schneller eine Antwort bekommen.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
- rosengeist
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Re: Rechtslage Lolikon
@ Lunatic.
Rorikon hat aber keine Frage wiederholt. Die steht als Zitat, um die richtigste Antwort zu geben: Ganz egal, ob man es besitzen darf. Mag man das? Na und!! Also werde man das besitzen, oder?
P.S. Die Frage kam vielleicht einfach wegen der Angst davor, strafbar zu sein. Deshalb wäre eine Antwort auch nett für ihn.
Doch ich weiß nichts drüber.

Rorikon hat aber keine Frage wiederholt. Die steht als Zitat, um die richtigste Antwort zu geben: Ganz egal, ob man es besitzen darf. Mag man das? Na und!! Also werde man das besitzen, oder?



P.S. Die Frage kam vielleicht einfach wegen der Angst davor, strafbar zu sein. Deshalb wäre eine Antwort auch nett für ihn.






Ich glaub ich sterbe grade. Und fühle keinen Schmerz mehr. Endlich. Schließlich.
Re: Rechtslage Lolikon
manchmal ist Lunatic ein wenig streitsüchtig, aber sein neustes Ava ist doch wohl einsame Spitze!!!
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahadma Gandhi
Mahadma Gandhi
- rosengeist
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Re: Rechtslage Lolikon
Ich kenne euch wenig, doch Lunatic finde ich sympatisch. Wer weiß warum jener Antwort…
P.S. Ich würde gern Stunden bleiben, an sein neues Avatar zu schauen… Doch es schaut an mich…




P.S. Ich würde gern Stunden bleiben, an sein neues Avatar zu schauen… Doch es schaut an mich…



Ich glaub ich sterbe grade. Und fühle keinen Schmerz mehr. Endlich. Schließlich.
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Re: Rechtslage Lolikon
mea culpa. mea maxima culpa.Bilder sind im Offenen Bereich verboten - Bild gelöscht. GLF-Moderationi
unterwürfigst: Nosferatu
PS: Da das Bild gelöscht wurde und ich es auch nur temporär auf dem Desktop hatte, kann ich jetzt gar nicht mehr nachsehen, wieviel Änderung in der Bildgröße die Zeitlupe ausgemacht hätte. Aber egal, ein Blickfang ist es so oder so...
Zuletzt geändert von gelöscht_17 am 05.01.2011, 13:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rechtslage Lolikon




Danke Leute




@gelöscht_17 Ich musste 18 Bilddateien löschen und die Bildgröße ändern, damit ich es hier hoch laden konnte. Tut mir Leid. =(
Entschuldigung wenn ich manchmal streitsüchtig bin. Einfach was sagen, dann bin ich ruhig.

Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
-
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Re: Rechtslage Lolikon
Ich habe es nochmal in Zeitlupe gesetzt, der Größenunterschied wäre ein Kbyte, also 132 statt 131Kbyte.
Ich lade es nochmal im Kindergarten hoch, da wird ja die alterwürdige und hochgeachtete Administration nichts gegen haben, oder? Zu finden im Thread 'Die oberen'.
Zutiefst beschämt, mit 100 Verbeugungen rückwärts den Raum verlassend: Nosferatu
Ich lade es nochmal im Kindergarten hoch, da wird ja die alterwürdige und hochgeachtete Administration nichts gegen haben, oder? Zu finden im Thread 'Die oberen'.
Zutiefst beschämt, mit 100 Verbeugungen rückwärts den Raum verlassend: Nosferatu
Re: Rechtslage Lolikon
In Deutschland sind auch zeichnerische kinderpornographische oder erotische Darstellungen von Kindern verboten.Lolikon-fan hat geschrieben:Hallo!
Ich wollte fragen wie die derzeitige Rechtslage für Lolikon in Österreich aussieht, da ich dazu bisher nichts Eindeutiges finden konnte.
Danke schonmal.
§ 184b Abs. 1 Satz 1 StGB:
Das ergibt sich aus dem Wortlaut "zum Gegenstand haben". Es bedarf also keiner realen Darstellung mehr.Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), [..]
Weiterhin ergibt sich aus § 184b Abs. 4 StGB, dass auch rein fiktive oder erfundene Darstellungen unter Strafe stehen:
Die Betonung liegt hier auf "wirklichkeitsnah". Lolicon erfüllt dafür alle Voraussetzungen.Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben[..]
lg k!m
Re: Rechtslage Lolikon
also eine antwor steht hier aber noch nicht auf die frage von oben ging ja wol um östereich
Re: Rechtslage Lolikon
Frag doch mal einen Österreichischen Rechtsanwalt, der sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat.
(Aber nur, wenn bei Euch die Rechtsanwälte auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.) Dann bist Du auf jeden Fall zu 100% abgesichert.
Liebe Grüße, Lunatic. <3
(Aber nur, wenn bei Euch die Rechtsanwälte auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.) Dann bist Du auf jeden Fall zu 100% abgesichert.

Liebe Grüße, Lunatic. <3
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
Re: Rechtslage Lolikon
Stimmt - geht um Österreich, sorry
Gut, schauen wir uns eben das mal an. § 207a StGB (österreichisches Strafrecht):
In Wikipedia steht dazu noch:

Gut, schauen wir uns eben das mal an. § 207a StGB (österreichisches Strafrecht):
Ist also auch nicht anders als in Deutschland.(4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
1. wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,
2. wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an der unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier handelt,
3. wirklichkeitsnahe Abbildungen
a) einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit mündigen Minderjährigen, oder
b) der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger,
soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen;
4. bildliche Darstellungen, deren Betrachtung - zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer solchen - nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3.
In Wikipedia steht dazu noch:
lg k!mDie Begriffe "Darstellung" und "wirklichkeitsnah" werden in den Erläuterungen folgendermaßen erklärt:
* Darstellung ist hier zum einen als Überbegriff gemeint, der sowohl Abbildungen, die eine reale Handlung oder ein reales Geschehen an realen Menschen bzw. reale Menschen – grundsätzlich unmanipuliert – wiedergeben (Abs. 4 Z 1 bis 3), umfasst, als auch virtuelle Bilder (Abs. 4 Z 4).
* Wirklichkeitsnah ist eine Abbildung bzw. Darstellung dann, wenn sie von der Wiedergabequalität und von der Erkennbarkeit her ein Niveau erreicht, das im allgemeinen Sprachgebrauch als photografisch im Sinne von dokumentaristisch bezeichnet wird, also dem Betrachter den Eindruck vermittelt, Augenzeuge (gewesen) zu sein.
Re: Rechtslage Lolikon
Nach der Definition von "wirklichkeitsnah" würde aber meines Verständnissses nach nicht Lolicon drunter fallen. Denn "fotografisches Niveau" erreicht dieses ganz bestimmt nicht.* Wirklichkeitsnah ist eine Abbildung bzw. Darstellung dann, wenn sie von der Wiedergabequalität und von der Erkennbarkeit her ein Niveau erreicht, das im allgemeinen Sprachgebrauch als photografisch im Sinne von dokumentaristisch bezeichnet wird, also dem Betrachter den Eindruck vermittelt, Augenzeuge (gewesen) zu sein.
See you on a dark night