Sie wollte es auch und war doch Opfer eines sexuellen Missbrauchs. Denn zum Zeitpunkt der Handlungen war das Mädchen erst 13 Jahre alt. Ein inzwischen 20-jähriger Angeklagter aus Belm hat sich deshalb nach Einschätzung des Amtsgerichts strafbar gemacht, denn er habe gewusst, dass sie unter 14 und damit noch ein Kind gewesen sei.
Quelle: http://www.neue-oz.de/information/noz_p ... 57572.html
Das Urteil ist bei unserer Rechtslage vertretbar - das Gericht konnte nicht freisprechen - der Gesetzgeber ist bekanntlich gefordert.
Der Artikel ist detailiert und nicht schlecht geschrieben. Daran sollten sich auch andere Journalisten orientieren...
Maximo
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Re: Einverstanden ? und dennoch missbraucht
Hä? Die schreiben das so, als bestünde da ein Widerspruch.Neue Osnabrücker Zeitung hat geschrieben:Sie wollte es auch und war doch Opfer eines sexuellen Missbrauchs.
Hä? Ich denke Sex mit Kindern ist IMMER Gewalt?Warum die deutlich geringere Strafe? Der Staatsanwalt führte eine Reihe von Punkten an, die dem Angeklagten zugutegehalten werden konnten. Zwang oder gar Gewalt habe er nicht ausgeübt
Hä? Also ist Sex ohne Verhütung mit Personen oberhalb der Schutzaltersgrenze (14) neuerdings eine Straftat?Insbesondere dass es zum Geschlechtsverkehr ohne Verhütung gekommen sei, sei ihm, dem deutlich Älteren der beiden, anzukreiden ? unabhängig davon, ob das Mädchen erst 13 oder bereits 14 Jahre alt gewesen sei
Hä? Wieso ist denn jetzt plötzlich sogar von Einvernehmlichkeit die Rede? Weiß der Autor... oder etwa das Gericht... denn nicht, dass Einvernehmlichkeit und Einverständnis zwei Paar Schuhe sind, weil Ersteres die Mündigkeit der Beteiligten voraussetzt, Letzteres aber nicht?Bereits vor der Polizei habe die Geschädigte von den Vorfällen berichtet, dort aber auch bestätigt, dass es einvernehmlich zu den sexuellen Handlungen gekommen sei.
Merkwürdiger Artikel.
ps.: Erster Artikel in meiner "Happy Days"-Kollektion.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: Einverstanden ? und dennoch missbraucht
Immer wenn ich so was lese, muss ich an den 17jährigen denken, der die 11jährige geschwängert hat. Als das bekannt wurde, hat irgendein Staatsanwalt im TV gesagt, dass wir gegen den Kerl ein Ermittlungsverfahren einleiten werden. Was ist daraus geworden. Dem Typen ist doch nichts passiert, weil er jetzt Papa ist. Manchmal hasse ich das Richterrecht in diesem Land. Das ist doch zum Kotzen, wie die sich die Rechtssprechung drehen können, wie sie wollen.
- gelöscht_05
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Re: Einverstanden ? und dennoch missbraucht
Ein kleines LOB an den Journalisten der Neuen Osnabrücker-Zeitung für diesen sachlichen und detailierten Artikel !!!
Das Gericht hat ein faires Urteil gesprochen. Sogar die Staatsanwaltschaft stellte einen vorbildlichen Antrag. Die Justiz konnte wegen der UNrechts-Gesetze nicht freisprechen. Bedauerlicherweise hatte das Mädchen wohl aus Unkenntnis der Rechtslage ihr Alter von 13 Jahren mitgeteilt. Ansonsten hätte es wohl einen Freispruch gegeben. Liebe Eltern: Lesen Sie niemals die Tagebücher Ihrer Söhne und Töchter! Und wenn doch, dann rennen Sie damit nicht gleich zur Polizei. Dieses ganze Verfahren war überflüssig - und hat letztentlich niemanden genutzt, sondern allen Beteiligten geschadet. Denken Sie immer daran, dass die Jungs und Mädchen einen einvernehmlichen Sexualkontakt wollen. Wenn der Gesetzgeber dies als "schweren sexuellen Missbrauch" bezeichnet, dann macht dies nur deutlich, dass es dabei um UNrecht geht. Wann wird man diese Tatsache jemals begreifen... ?!!! Eine diesbezügliche Strafrechtsreform ist überfällig.
Quelle
http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=1187
Maximo
Das Gericht hat ein faires Urteil gesprochen. Sogar die Staatsanwaltschaft stellte einen vorbildlichen Antrag. Die Justiz konnte wegen der UNrechts-Gesetze nicht freisprechen. Bedauerlicherweise hatte das Mädchen wohl aus Unkenntnis der Rechtslage ihr Alter von 13 Jahren mitgeteilt. Ansonsten hätte es wohl einen Freispruch gegeben. Liebe Eltern: Lesen Sie niemals die Tagebücher Ihrer Söhne und Töchter! Und wenn doch, dann rennen Sie damit nicht gleich zur Polizei. Dieses ganze Verfahren war überflüssig - und hat letztentlich niemanden genutzt, sondern allen Beteiligten geschadet. Denken Sie immer daran, dass die Jungs und Mädchen einen einvernehmlichen Sexualkontakt wollen. Wenn der Gesetzgeber dies als "schweren sexuellen Missbrauch" bezeichnet, dann macht dies nur deutlich, dass es dabei um UNrecht geht. Wann wird man diese Tatsache jemals begreifen... ?!!! Eine diesbezügliche Strafrechtsreform ist überfällig.
Quelle
http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=1187
Maximo
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Re: Einverstanden ? und dennoch missbraucht
Naja... ein sachlich ziemlich inkompetenter Artikel.Maximo hat geschrieben:Ein kleines LOB an den Journalisten der Neuen Osnabrücker-Zeitung für diesen sachlichen und detailierten Artikel !!!
Jungs und Mädchen ist Einvernehmlichkeit, soweit ich mitbekommen habe, ZIEMLICH egal. Was sie vielmehr interessiert, ist, dass sie den Sexualkontakt selbst wollen -- egal, ob sie dabei nun als sexuell mündig angesehen werden (= einvernehmlich) oder nicht (= freiwillig, aber nicht einvernehmlich).Denken Sie immer daran, dass die Jungs und Mädchen einen einvernehmlichen Sexualkontakt wollen.
So könnte man das durchaus stehen lassen.Denken Sie immer daran, dass die Jungs und Mädchen einen [freiwilligen] Sexualkontakt wollen. Wenn der Gesetzgeber dies als "schweren sexuellen Missbrauch" bezeichnet, dann macht dies nur deutlich, dass es dabei um UNrecht geht. Wann wird man diese Tatsache jemals begreifen... ?!!! Eine diesbezügliche Strafrechtsreform ist überfällig.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Re: Einverstanden ? und dennoch missbraucht
Da sieht man mal wie gemein Eltern sein können. Wenn mir das passiert wär, ich würde meine Eltern dafür hassen.
Aber andererseits, sowas muss man auch nicht unbedingt aufschreiben, also den Eltern garnicht die möglichkeit geben das die was davon Erfahren.
Das Mädel war wohl etwas leichtsinnig.
Aber andererseits, sowas muss man auch nicht unbedingt aufschreiben, also den Eltern garnicht die möglichkeit geben das die was davon Erfahren.
Das Mädel war wohl etwas leichtsinnig.
Engelche Engelche flieg!
Re: Einverstanden ? und dennoch missbraucht
Da besteht ja auch ein Widerspruch. Nämlich nicht allein aus der rechtlich logischen Sicht, sondern aus der menschlich intuitven Sicht im direkten Vergleich zur rechtlichen Sicht, die in diesem Artikel miteinbezogen wurde.Cocolinth hat geschrieben:Hä? Die schreiben das so, als bestünde da ein Widerspruch.Neue Osnabrücker Zeitung hat geschrieben:Sie wollte es auch und war doch Opfer eines sexuellen Missbrauchs.
Ach ja:
Hä? Du schreibst das so als würdest du die menschlich intuitive Sicht nicht kennen.
- Cocolinth
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Re: Einverstanden ? und dennoch missbraucht
XD Soviel ist ja nur offensichtlich!Ovid hat geschrieben:Da besteht ja auch ein Widerspruch. Nämlich nicht allein aus der rechtlich logischen Sicht, sondern aus der menschlich intuitven Sicht
Ein netter Euphemismus für unqualifizierten menschlichen Schwachfug. Aus "menschlich intuitiver Sicht" ist Verführung Minderjähriger noch immer eine Straftat, die Schwarz auf Weiß im aktuellen Strafgesetzbuch steht. X)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: Einverstanden ? und dennoch missbraucht
Die Frage ist manchmal auch, wer hier wen verführt...Cocolinth hat geschrieben: Aus "menschlich intuitiver Sicht" ist Verführung Minderjähriger noch immer eine Straftat, die Schwarz auf Weiß im aktuellen Strafgesetzbuch steht. X)
Lustigerweise haben die Artikelschreiber auch keine Konsequenzen daraus gezogen. Halten dies wahrscheinlich für einen unglaublich exotischen Einzelfall! Kein Zwang, ehrlich nichts? Unglaublich! Einrahmen, die Köpfe streicheln, ein bisschen Geldstrafe, im nächsten Fall sagt das Mädchen mit etwas Nachhaken bestimmt etwas belastender aus oder ist gar noch jünger, sodass man da noch ein bisschen reininterpretieren kann.