europäische Menschenrechte
Wir haben grade in der Schule das Thema Europäische Komision.
Am Freitag haben wir gelernt, das man sich an die wenden kann, wenn etwas gegen sein Menschenrecht geschieht.
Jezt hab ich ein paar fragen an euch, da ich die ja schlecht meinen Lehrer stellen kann.
1. Dadurch, das ich Teleiophil bin, interesieren mich die in meinem Alter ja nicht (das wist ihr ja schon). Die Beziehung zu denen die mich interesieren, ist verboten, also wird mir verboten eine Beziehung zu haben( Und anderen gehts genau so, das weiß ich jezt). Ist sowas nicht auch gegen die Menschenrechte?
Und wenn ja gegen Welche?
2. Wenn das stimt was ich denke, gilt das gleiche nicht auch für euch?
3. Wenn man uns Beziehungen verbietet, müsste man dann nicht alle Beziehungen verbieten? ich meine wegen der Gleichbehandlung.
Am Freitag haben wir gelernt, das man sich an die wenden kann, wenn etwas gegen sein Menschenrecht geschieht.
Jezt hab ich ein paar fragen an euch, da ich die ja schlecht meinen Lehrer stellen kann.
1. Dadurch, das ich Teleiophil bin, interesieren mich die in meinem Alter ja nicht (das wist ihr ja schon). Die Beziehung zu denen die mich interesieren, ist verboten, also wird mir verboten eine Beziehung zu haben( Und anderen gehts genau so, das weiß ich jezt). Ist sowas nicht auch gegen die Menschenrechte?
Und wenn ja gegen Welche?
2. Wenn das stimt was ich denke, gilt das gleiche nicht auch für euch?
3. Wenn man uns Beziehungen verbietet, müsste man dann nicht alle Beziehungen verbieten? ich meine wegen der Gleichbehandlung.
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Re: europäische Menschenrechte
Damit deine Bestrebungen Gestalt annehmen, müsstest du etwas präziser sein.
Denn Beziehungen werden nicht verboten.
Was eingeschränkt wird, ist die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern unter 14 Jahren.
Du müsstest also Argumente gegen diese Einschränkung sammeln und Argumente für diese Einschränkung entkräften.
Mit welchen konkreten Artikeln man argumentiert, ist, denke ich, nicht so einfach.
Möglicherweise Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Du könntest also argumentieren, dass das Versagen auf sexuelle Selbstbestimmung, gleichzeitig ein unrechter Angriff auf die Privatsphäre ist.
Das müsstest du allerdings sehr überzeugend tun.
Denn Beziehungen werden nicht verboten.
Was eingeschränkt wird, ist die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern unter 14 Jahren.
Du müsstest also Argumente gegen diese Einschränkung sammeln und Argumente für diese Einschränkung entkräften.
Mit welchen konkreten Artikeln man argumentiert, ist, denke ich, nicht so einfach.
Möglicherweise Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Du könntest also argumentieren, dass das Versagen auf sexuelle Selbstbestimmung, gleichzeitig ein unrechter Angriff auf die Privatsphäre ist.
Das müsstest du allerdings sehr überzeugend tun.
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Re: europäische Menschenrechte
Man könnte aber auch sagen das das einschränken der sexuellen Selbstbestimmung zum schutze der sexuellen Selbstbestimmung wichtig ist, um so manipulativem Missbrauch vorbeugen zu können.
Im übrigen wird dabei nicht argumentiert. Was diesen Punkt angeht, der ist so oder so unumstößlich, bis sich alle Pädos dieser Welt outen und heraus kommt das 75% der Bevölkerung Pädophil ist. Da könnt ihr Paragraphen wälzen und mit Artikeln um euch schmeißen, das interessiert keinen. Am ende leidet nur ihr, und zwar doppelt, denn zum einen war eure Bemühung fürn Arsch und 2. müsst ihr um vor Gericht zu ziehen eure Daten angeben, und wer glaubt das er nicht als Pädophiles Kinderfickerschwein bezeichnet wird bei soner Sache sollte sich zum Wohle der Menschheit erschießen gehen oder sowas...
Im übrigen wird dabei nicht argumentiert. Was diesen Punkt angeht, der ist so oder so unumstößlich, bis sich alle Pädos dieser Welt outen und heraus kommt das 75% der Bevölkerung Pädophil ist. Da könnt ihr Paragraphen wälzen und mit Artikeln um euch schmeißen, das interessiert keinen. Am ende leidet nur ihr, und zwar doppelt, denn zum einen war eure Bemühung fürn Arsch und 2. müsst ihr um vor Gericht zu ziehen eure Daten angeben, und wer glaubt das er nicht als Pädophiles Kinderfickerschwein bezeichnet wird bei soner Sache sollte sich zum Wohle der Menschheit erschießen gehen oder sowas...
Gegen Kinderpornos, gegen Gewalt an Kindern, gegen Sex mit Kindern.
Ich bin gegen Kinderpornos weil ich das Leid gesehen habe!
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Re: europäische Menschenrechte
Mit wem sprichst du Sargeras?
Es geht darum wie man einen Diskurs führt und nicht auf welcher Seite man steht und noch weniger welche Erfolgschancen man zu erwarten hat.
Wir üben rationales, diskursives, kritisches Denken, Argumentieren und Diskutieren.
Wenn man also neutral zusammenträgt, müsste nun Sweety folgendes Argument von Sargergas entkräften:
"[...] [, dass die Einschränkung] wichtig ist, um so manipulativem Missbrauch vorbeugen zu können."
Sargergas könnte dann einhaken und den Manipulationscharakter näher erläutern und inwiefern dieser zum Nachteil ist, insoweit, dass er den Eingriff in die Privatsphäre von außen rechtfertigt.
Das ist Dreh- und Angelpunkt über den Sweety sich Gedanken machen kann. (Denn darum ging es ja in diesem Thread. Das war die Frage)
Es geht darum wie man einen Diskurs führt und nicht auf welcher Seite man steht und noch weniger welche Erfolgschancen man zu erwarten hat.
Wir üben rationales, diskursives, kritisches Denken, Argumentieren und Diskutieren.
Wenn man also neutral zusammenträgt, müsste nun Sweety folgendes Argument von Sargergas entkräften:
"[...] [, dass die Einschränkung] wichtig ist, um so manipulativem Missbrauch vorbeugen zu können."
Sargergas könnte dann einhaken und den Manipulationscharakter näher erläutern und inwiefern dieser zum Nachteil ist, insoweit, dass er den Eingriff in die Privatsphäre von außen rechtfertigt.
Das ist Dreh- und Angelpunkt über den Sweety sich Gedanken machen kann. (Denn darum ging es ja in diesem Thread. Das war die Frage)
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Re: europäische Menschenrechte
Korinthenkacker...
Ich wollte nur klar machen das man sich keine Hoffnung machen brauch, nur für den Fall das das jemand tun sollte.
Aber jut, spielen wir das Spielchen weiter.
Also, ich sagte ja schon, das der Entzug der sexuellen Selbstbestimmung dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bei Minderjährigen dienen soll, damit diese nicht manipulativ missbraucht werden.
Bisher ist es ja so, wer ein Kind sexuell anfasst, belästigt oder in sonst irgendeinerweise sexuellen Kontakt zu einem Kind hat, der hat die Arschkarte. Sollte der 14Jahre paragraph wegfallen könnte das ein Anreiz sein ein Kind sexuell zu missbrauchen und es dann zu manipulieren (oder auch es vorher zu manipulieren), damit es nicht zur Polizei geht. Der Vergewaltiger könnte dann auch äußern das die Anklage scheitern könnte und er dem Kind dann was antun kann, was bisher nicht der Fall ist.
So, das ist meine Behauptung. Nächster Zug.
Ich wollte nur klar machen das man sich keine Hoffnung machen brauch, nur für den Fall das das jemand tun sollte.
Aber jut, spielen wir das Spielchen weiter.
Also, ich sagte ja schon, das der Entzug der sexuellen Selbstbestimmung dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bei Minderjährigen dienen soll, damit diese nicht manipulativ missbraucht werden.
Bisher ist es ja so, wer ein Kind sexuell anfasst, belästigt oder in sonst irgendeinerweise sexuellen Kontakt zu einem Kind hat, der hat die Arschkarte. Sollte der 14Jahre paragraph wegfallen könnte das ein Anreiz sein ein Kind sexuell zu missbrauchen und es dann zu manipulieren (oder auch es vorher zu manipulieren), damit es nicht zur Polizei geht. Der Vergewaltiger könnte dann auch äußern das die Anklage scheitern könnte und er dem Kind dann was antun kann, was bisher nicht der Fall ist.
So, das ist meine Behauptung. Nächster Zug.
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Re: europäische Menschenrechte
Was für ein Spiel? Ich bin nach wie vor unverändert für eine Schutzaltersgrenze.Sargeras hat geschrieben: Aber jut, spielen wir das Spielchen weiter.

Mich brauchst du für die Diskussion nicht anzugucken. Ich bin nur gerne da und schau mir die Metaebene an.
Mich interessiert bei Weitem viel mehr das WIE der Diskussion als das schnarchige langweilige Ergebnis, welches jeder meint zu haben.
Soweit so gut. Wenn ich jetzt Sweety helfen würde, dann würde ich an ihrer Stelle entgegnen, dass du dich nur zu den malevolenten Fällen geäußert hast aus Perspektive eines böswilligen Täters.Sargeras hat geschrieben: So, das ist meine Behauptung. Nächster Zug.
Zu der Rechtefrage aus der Perspektive eines beispielsweise 13-Jährigen Mädchens, hast du dich nicht geäußert.
Zur Erinnerung: Es ging um die europäische Menschenrechtskonvention. Dazu musst du Stellung beziehen und eine Intervention für jeden gearteten Fall rechtfertigen.
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Re: europäische Menschenrechte
ähm ja...
Ovid trifft Sargeras für 46k Kritisch, Sargeras stirbt.
*Sargeras left the Game
ok, könntest du dich weniger gebildet ausdrücken für den armen Hauptschüler? Sonst krieg ich Minderwertigkeitskomplexe und muss zum Psychiater
Wenn dus konkret haben willst musst du bitte auch nen konkreten Fall angeben. Ich hab leider weder die Zeit noch die Lust das ganze für Kinder zwischen 0 und 14 und vielleicht auch noch über 20 Kulturen aufzudröseln. Ich wollt nur einen Anstoß geben wie die Gegenseite argumentieren könnte, wenn Sweetie die behauptung aufstellt der Entzug von sexueller Selbstbestimmung bei unter 14jährigen wäre ein Eingriff ins Privatrecht und damit Rechtswidrig.
Ovid trifft Sargeras für 46k Kritisch, Sargeras stirbt.
*Sargeras left the Game
ok, könntest du dich weniger gebildet ausdrücken für den armen Hauptschüler? Sonst krieg ich Minderwertigkeitskomplexe und muss zum Psychiater

Wenn dus konkret haben willst musst du bitte auch nen konkreten Fall angeben. Ich hab leider weder die Zeit noch die Lust das ganze für Kinder zwischen 0 und 14 und vielleicht auch noch über 20 Kulturen aufzudröseln. Ich wollt nur einen Anstoß geben wie die Gegenseite argumentieren könnte, wenn Sweetie die behauptung aufstellt der Entzug von sexueller Selbstbestimmung bei unter 14jährigen wäre ein Eingriff ins Privatrecht und damit Rechtswidrig.
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Ich bin gegen Kinderpornos weil ich das Leid gesehen habe!
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Re: europäische Menschenrechte
Für "Normale" Kinder, ist das Schutzalter mit Sicherheit sinnvoll, aber in solchen Fällen, eben nicht.
Mädels wie Sweety, wird durch dieses Gesetz die Möglichkeit genommen, eine für sie funktionierende Beziehung zu führen.
Würde man soetwas generell machen (z.B. bei Kindern 14-18), wäre das ein Eingriff in die entwicklung des Kindes.
Jemandem zu verbieten eine Liebesbeziehung zu führen, ist in meinen Augen Seelischer Missbrauch. Würde sie eine Beziehung mit einem Gleichaltrigem führen,, würde es als normal angesehen, ein normaler Schritt in der entwicklung.
Klar, man könnte sagen, dass es hier ein seltener Sonderfall ist, aber ich kann mir kaum vorstellen, das es zu Teleiophiele besser Zahlen gibt, als zu Pädophilen.
Egal, wieviele Teleiophile es nun gibt, ihnen zu verbieten, erfüllte Beziehungen zu führen, kann nicht gesund für sie sein und desshalb, sollte es für sie eine gesonderte Regelung geben.
Mädels wie Sweety, wird durch dieses Gesetz die Möglichkeit genommen, eine für sie funktionierende Beziehung zu führen.
Würde man soetwas generell machen (z.B. bei Kindern 14-18), wäre das ein Eingriff in die entwicklung des Kindes.
Jemandem zu verbieten eine Liebesbeziehung zu führen, ist in meinen Augen Seelischer Missbrauch. Würde sie eine Beziehung mit einem Gleichaltrigem führen,, würde es als normal angesehen, ein normaler Schritt in der entwicklung.
Klar, man könnte sagen, dass es hier ein seltener Sonderfall ist, aber ich kann mir kaum vorstellen, das es zu Teleiophiele besser Zahlen gibt, als zu Pädophilen.
Egal, wieviele Teleiophile es nun gibt, ihnen zu verbieten, erfüllte Beziehungen zu führen, kann nicht gesund für sie sein und desshalb, sollte es für sie eine gesonderte Regelung geben.
Re: europäische Menschenrechte
QSargeras, Sweety stellt ja keine Behauptung auf.
Schau mal genau hin, da sind ne ganze Reihen Fragezeichen.
Sie stellt Fragen.
Schau mal genau hin, da sind ne ganze Reihen Fragezeichen.
Sie stellt Fragen.

Re: europäische Menschenrechte
Ok. Ich fasse es zusammen:Sargeras hat geschrieben: ok, könntest du dich weniger gebildet ausdrücken für den armen Hauptschüler?
Sweety fragte nach einem Denkanstoß, wie sie mithilfe der europäischen Menschenrechtskonventionen gegen die Einschränkung der sexuelle Selbstestimmung argumentieren könnte.
Was sie sozusagen inhatlich und methodisch zurecht legen müsste um gut vorbereitet in solch eine Diskussion einsteigen zu können. So stellt sich mir das zumindest dar.
Du kommst in den Thread und tust so als wäre das irgendein beliebiger Einvernehmlichkeits-Todes-Argumentations-Thread und schreibst das auch so.
wut? Thema verfehlt.

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Re: europäische Menschenrechte
Ups, mein Fehler. Hab aber auch nur mit einem Auge gelesen, und wenn man dann schon durch die vielen umfragethreads geschädigt ist...
Ich komm dann später wieder wenn ihr bei dem Punkt angelangt seid an dem ich versuchen kann eure zusammengelegten Ansätze zu zerlegen. Das kann ich eh am besten, und das festig eure Ansätze für Sweetie. Viel Spaß noch.

Ich komm dann später wieder wenn ihr bei dem Punkt angelangt seid an dem ich versuchen kann eure zusammengelegten Ansätze zu zerlegen. Das kann ich eh am besten, und das festig eure Ansätze für Sweetie. Viel Spaß noch.

Gegen Kinderpornos, gegen Gewalt an Kindern, gegen Sex mit Kindern.
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Re: europäische Menschenrechte
Ovid hat mit seinem Zitat eigentlich schon der ganzen Idee mit der Menschenrechtskonvention den Schwung genommen:
Wiederholung:
Andererseits ist ja nur die sex. Komponente verboten, die Beziehung an sich ist erlaubt. Sie ist nur gesellschaftlich verpönt bzw. von Vorurteilen überschattet. Diese Vorurteile könnte man konkret "beklagen", allerdings nur mit einem Bekennen zumindest als Sympatisant. Und dann kann man sich ja gleich als Pädo outen (bzw. im Fall von Sweety als Teleiophil).
Gruß
Denker
Wiederholung:
Also hat jeder das Recht..., solange er damit nicht gegen bestehende Gesetze verstößt. Und somit sind wir bei der Diskussion zum §176 SGB und nicht mehr bei den Menschenrechten.Ovid hat geschrieben:Möglicherweise Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Zitat:
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html

Andererseits ist ja nur die sex. Komponente verboten, die Beziehung an sich ist erlaubt. Sie ist nur gesellschaftlich verpönt bzw. von Vorurteilen überschattet. Diese Vorurteile könnte man konkret "beklagen", allerdings nur mit einem Bekennen zumindest als Sympatisant. Und dann kann man sich ja gleich als Pädo outen (bzw. im Fall von Sweety als Teleiophil).

Gruß
Denker
Re: europäische Menschenrechte
Moment! Es geht ja darum plausibel aufzuwiegen, dass in manchen Fällen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schwerer wiegt, als den Gedanken der abstrakten Gefährdung aus §176 STGB.Denker hat geschrieben: Also hat jeder das Recht..., solange er damit nicht gegen bestehende Gesetze verstößt. Und somit sind wir bei der Diskussion zum §176 SGB und nicht mehr bei den Menschenrechten.![]()
Darum geht's. Da könnte Sweety ansetzen.
Wie gesagt. Es geht mehr um das hypothetische und das Üben in diskursiven Denken in Rechtssystemen usw.
Ob es Erfolgschancen hat ist zunächst einmal völlig irrelevant.
Zuerst kommt das Rüstzeug, welches man sich als Individuum aneignet, um möglichst am gesellschaftlichen politischen Denken und Handeln teilnehmen zu können.
In der Schule sind das zunächst Trockenübungen. Ich fand die Idee von Sweety gar nicht mal so schlecht. Jedenfalls regt es zum kritischen Denken an.
- Lavinia Halbritter
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- Registriert: 28.07.2010, 21:57
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Re: europäische Menschenrechte
Gute Frage, das muss man herausfinden. Eine andere Frage ist ob du dich als Kind dahin wenden kannst und ob du dann erst genommen wirst.Sweety10 hat geschrieben:Ist sowas nicht auch gegen die Menschenrechte?
Und wenn ja gegen Welche?
Theoretisch schon, das hängt ja direkt zusammen.Sweety10 hat geschrieben:2. Wenn das stimt was ich denke, gilt das gleiche nicht auch für euch?
Gleichbehandlung heißt nicht alle Menschen gleich schlecht zu behandelnSweety10 hat geschrieben:3. Wenn man uns Beziehungen verbietet, müsste man dann nicht alle Beziehungen verbieten? ich meine wegen der Gleichbehandlung.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es deswegen, nicht alle Menschen sein gleich, sondern "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."
Wenn Heteros also das Recht auf Liebe haben, dann haben wir das auch.
p.s. apropos MRK, das Ding ist einen Scheißdreck wert. Nichteinmal das Leben ist dort heilig.
Art. 2 hat geschrieben:(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
Re: europäische Menschenrechte
Das ist mir auch aufgefallen, Janus. Allerdings muss man den weiten Weg und die Hintergründe sich vor Augen führen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstraf ... _in_Europa
Die EMRK ist immer noch uralt (1953) und wurde seitdem nicht mehr angefasst. Trotzdem wurde soweit ich weiss die Todesstrafe in allen Mitgliedsstaaten der EU zumindest in Friedenszeiten überall abgeschafft.
Für ein bisschen mehr Abschaffung bin ich natürlich trotzdem noch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstraf ... _in_Europa
Die EMRK ist immer noch uralt (1953) und wurde seitdem nicht mehr angefasst. Trotzdem wurde soweit ich weiss die Todesstrafe in allen Mitgliedsstaaten der EU zumindest in Friedenszeiten überall abgeschafft.
Für ein bisschen mehr Abschaffung bin ich natürlich trotzdem noch.
