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Lavinia Halbritter
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Lavinia Halbritter »

Kim hat geschrieben:@Janus:
Gesetze - sowie deren Entwürfe werden begründet.
Jetzt bin ich deprimiert.
Quarz
Beiträge: 62
Registriert: 08.08.2011, 08:03

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Quarz »

Sascha hat geschrieben: Journalisten sind professionelle Lügner. Zumindest wenn sie bereit sind, heutzutage über dieses Thema zu schreiben. Ansonsten, wenn sie wenigstens elementare Fähigkeiten zum Recherchieren haben, könnten sie sich ja schnell und problemlos ein Bild machen.
Wieso? Scheinbar sind sich doch alle "Experten" bei dem Thema einig - bis auf ein paar befangene Pädosympatisanten.
Sascha hat geschrieben: Ich meine jedenfalls, ein Journalist, der unfähig ist, Truecrypt und Tor zu installieren um so sicher im Netz recherchieren zu können oder dann nicht mal Hidden Wiki findet hat nun wirklich seinen Beruf verfehlt. Daher gehe ich davon aus, dass sie wissen, dass sie lügen, und nicht einfach nur aus Unwissenheit Lügen weiterverbreiten.
Wenn der Journalist dort keine Gewalt findet, dann wird er sich sagen, dass er ja noch nicht die eigentlichen brutalen Kinderpornos gefunden hat, von der alle Experten reden. (Bis auf den Querulanten und "Nicht-Experten" Jörg Tauss vielleicht.)

Genauso wie wenn ein Journalist einen Masturbanten kennt, den die Schwindsucht noch nicht dahingerafft hat. Wie will er damit gegen die geballte Expertenmeinung von der Schädlichkeit der Selbstbefriedigung anschreiben?
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Miniwinni
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Miniwinni »

Quarz hat geschrieben:...
Wieso? Scheinbar sind sich doch alle "Experten" bei dem Thema einig - bis auf ein paar befangene Pädosympatisanten.
Experten? :rotfl:
Die brauchen ihren Job. Deshalb schreiben sie diesen Müll. Zum Mund reden heißt das.

Die wenigen Journalisten, die wirklich willens und fähig sind, wertfrei zu recherchieren, kommen auf ganz andere Ergebnisse. Doch wenn sie diese veröffentlichen, stecken sie gleich im Schubladen-Denken der Gesellschaft fest. Dann ist es aus mit der Karriere. Welche Redaktion will schon solche "Pädo-Sympathisanten" ihr eigen nennen.
Sascha hat geschrieben:Ich meine jedenfalls, ein Journalist, der unfähig ist, Truecrypt und Tor zu installieren um so sicher im Netz recherchieren zu können oder dann nicht mal Hidden Wiki findet hat nun wirklich seinen Beruf verfehlt....
Es nicht unbedingt von Nöten im HiddenWeb zu recherchieren um die Wahrheit zu finden. Wer sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, stolpert schnell über Ungereimtheiten der Schwanz-Ab-Bewegung.
Quarz hat geschrieben:Wenn der Journalist dort keine Gewalt findet, dann wird er sich sagen, dass er ja noch nicht die eigentlichen brutalen Kinderpornos gefunden hat, von der alle Experten reden. (Bis auf den Querulanten und "Nicht-Experten" Jörg Tauss vielleicht.)...
Gewalt wird es geben, jedoch sollte ein Journalist der noch eine Berufsehre hat, entsprechende Zahlen aus wissenschaftlichen Forschungen zu Rate ziehen. Dann würde er feststellen, dass es zwar sexuelle Gewalt gegen Minderjährige gibt, welche jedoch nur ein Bruchteil dessen ist, was die Argumentation gegen das Besitzverbot anführt.
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Miniwinni
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Sinnloser Versuch

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sinnloser Versuch »

Der Threadersteller möchte eine wissenschaftliche Arbeit erstellen ohne überhaupt zu sagen in welchen Fachgebiet :lol: (Psychologie)

Weiter würde am Anfang eine Fragestellung mit Hypothese stehen die Wertfrei unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden untersucht werden würde. (Konsum von Kipo senkt die Impulskontrolle bei Pädophilen)

Am Ende dann die Auswertung der der erhobenen Daten und eine Beurteilung der Hypothese (Ja/Nein)

Eine solche Untersuchung hat aber keinen mittelbaren Einfluss auf die Gesetzeslage, denn das Strafrecht orientiert sich an ganz anderen Prinzipien. Eine Untersuchung über die Ungefährlichkeit von Haschisch Konsum verhindert nicht dessen Verbot. Es kann höchstens eine Begründung dafür sein, ein solches Verbot zu beseitigen, aber ob der Gesetzgeber dem nachgeht liegt vor allem (nicht ausschließlich) daran, wie die Mehrheit der Bevölkerung darüber denkt. Wenn sich immer mehr Menschen für die Legalisierung von Haschisch einsetzen, die entsprechenden Parteien wählen, diese dann das Gesetz in einer demokratischen Abstimmung streichen, dann ist Haschisch plötzlich legal. Jetzt kann sich der Threadsteller selber fragen wie die Mehrheit der Bevölkerung über die Sexualisierung von Kindern denkt.

Demokratische Prinzipien greifen aber dann nicht, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Eine Religion kann auf diesem Wege nicht verboten werden. Die Frage wäre also hier, verstößt das Besitzverbot gegen das Grundgesetz? Ohne Rechtsexperte zu sein wage ich die Behauptung das eine solche Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Denn der Besitz von Kipo ist ein so geringes Rechtsgut (Recht auf Besitz) das einer ganzen Reihe von anderen Rechtsgütern (Persönlichkeitsrecht des Kindes, Finanzierung von Straftaten durch Nachfrage) entgegengesetzt ist, dass man es kaum als Schützenswert betrachten würde.

Das ganze Vorhaben ist also schlicht sinnlos. Der Besitz von Kipo ist verboten und jeder tut gut daran, sich an dieses Verbot zu halten. Nicht nur um sich straf frei zu halten, sondern vor allem weil die sexuelle Ausbeutung von Kindern jedem zuwider sein sollte.
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Sascha
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sascha »

Quarz hat geschrieben: Wenn der Journalist dort keine Gewalt findet, dann wird er sich sagen, dass er ja noch nicht die eigentlichen brutalen Kinderpornos gefunden hat, von der alle Experten reden. (Bis auf den Querulanten und "Nicht-Experten" Jörg Tauss vielleicht.)
Ist ja nicht so, dass er dort gar keine SM-Darstellungen finden würde. Sagen wir mal, ein russisches Porno, bei dem der Regisseur dauernd sagt "Nicht lachen, sonst müssen wir alles nochmal drehen, du wirst doch gerade vergewaltigt".
Genauso wie wenn ein Journalist einen Masturbanten kennt, den die Schwindsucht noch nicht dahingerafft hat. Wie will er damit gegen die geballte Expertenmeinung von der Schädlichkeit der Selbstbefriedigung anschreiben?
Will er denn? Wenn er seinen Job behalten will, kaum.
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sascha »

Sinnloser Versuch hat geschrieben:Die Frage wäre also hier, verstößt das Besitzverbot gegen das Grundgesetz? Ohne Rechtsexperte zu sein wage ich die Behauptung das eine solche Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Denn der Besitz von Kipo ist ein so geringes Rechtsgut (Recht auf Besitz) das einer ganzen Reihe von anderen Rechtsgütern (Persönlichkeitsrecht des Kindes, Finanzierung von Straftaten durch Nachfrage) entgegengesetzt ist, dass man es kaum als Schützenswert betrachten würde.
Nun, es gibt allerdings das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Strafe (Übermaßverbot) welches nach alten BVerfG-Urteilen sehr grundlegenden Verfassungsrang hat (war wohl aus Art. 1 hergeleitet).

Und Haftstrafen für Besitz sind natürlich extrem unverhältnismäßig. Also verfassungswidrig ist das in jedem Fall.

Trotzdem stimme ich zu, dass eine solche Klage heute keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Wen kümmert schon die Verfassung wenn es gegen Pädos geht?
Der Besitz von Kipo ist verboten und jeder tut gut daran, sich an dieses Verbot zu halten.
Oder, wenn er sich anders entscheidet, entsprechend zu schützen. Truecrypt ist dein Freund. Ist allerdings auch allen anderen Menschen empfohlen, die sich nicht gerne ihre Privatsphäre ausspionieren lassen wollen.
Nicht nur um sich straf frei zu halten, sondern vor allem weil die sexuelle Ausbeutung von Kindern jedem zuwider sein sollte.
Um die geht es doch dabei gar nicht. Pädophile, die sich an Bildern sexueller Ausbeutung aufgeilen, sind seltene sadistische Ausnahmen. Sexuell attraktiv sind ja normalerweise nur Pornos, bei denen man den Darstellern den Spaß an der Sache ansieht.
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Miniwinni »

Sinnloser Versuch hat geschrieben:...Das ganze Vorhaben ist also schlicht sinnlos. Der Besitz von Kipo ist verboten und jeder tut gut daran, sich an dieses Verbot zu halten. Nicht nur um sich straf frei zu halten, sondern vor allem weil die sexuelle Ausbeutung von Kindern jedem zuwider sein sollte.
Oh je - dann muss ich meine Fotos vom FKK Stand, die meine Vater seinerzeit von mir machte, alle vernichten? Denn laut Gesetz gehören ja Darstellungen von nackten Kindern in denen das Geschlecht offensichtlich präsentiert wird, in den KiPo-Bereich. Ich hab mich damals gerne knipsen lassen. Und mein kleiner Lustanzeiger hat sich auch ab und zu mal bewegt.

Ich verstehe nur grad' nicht, wo darin eine sexuelle Ausbeutung von Kindern zu finden ist.
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Miniwinni
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Sinnloser Versuch

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sinnloser Versuch »

@ Sascha
Und Haftstrafen für Besitz sind natürlich extrem unverhältnismäßig. Also verfassungswidrig ist das in jedem Fall.

Trotzdem stimme ich zu, dass eine solche Klage heute keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Wen kümmert schon die Verfassung wenn es gegen Pädos geht?
Das ist halt deine Laienmeinung, wenn du denkst das es verfassungswidrig ist, dann geh den dafür vorgesehenen Weg. Die Meinung das die Verfassung für Pädos nicht gilt ist jedenfalls kindisch (ist das für euch eigentlich ein Kompliment), erst vor kurzem wurden eine Reihe von Seriensexualstraftätern frei gelassen weil die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht mit der EU Verfassung im Einklang war.

Die Verfassung gilt für jeden, aber das heißt nicht das die Verfassung beliebig auslegbar ist.
Um die geht es doch dabei gar nicht. Pädophile, die sich an Bildern sexueller Ausbeutung aufgeilen, sind seltene sadistische Ausnahmen. Sexuell attraktiv sind ja normalerweise nur Pornos, bei denen man den Darstellern den Spaß an der Sache ansieht.
Kinder sind keine Masturbationsvorlagen für Erwachsene. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, es spielt keine Rolle ob sie dementsprechende Filmaufnahmen oder Fotografien zustimmen oder nicht bemerken. Ich finde beim Thema Kipo merkt man schnell wie hier der ein oder andere tickt und wie sehr es ihm dann am Ende eben doch nur um die Befriedigung seines Fetisch geht.


@Miniwini
Oh je - dann muss ich meine Fotos vom FKK Stand, die meine Vater seinerzeit von mir machte, alle vernichten? Denn laut Gesetz gehören ja Darstellungen von nackten Kindern in denen das Geschlecht offensichtlich präsentiert wird, in den KiPo-Bereich. Ich hab mich damals gerne knipsen lassen. Und mein kleiner Lustanzeiger hat sich auch ab und zu mal bewegt.
Wenn dein Vater diese Aufnahmen gemacht hat damit er und andere Erwachsene sich daran aufgeilen können, dann hat er eine Straftat begangen und hätte dich dafür ausgebeutet. Das du ihm das vielleicht im Nachhinein nicht übel genommen hättest ist deine persönliche Ansicht, andere Menschen denken anders darüber und die haben den Schutz verdient.
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Miniwinni
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Miniwinni »

Sinnloser Versuch hat geschrieben:Kinder sind keine Masturbationsvorlagen für Erwachsene. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, es spielt keine Rolle ob sie dementsprechende Filmaufnahmen oder Fotografien zustimmen oder nicht bemerken. Ich finde beim Thema Kipo merkt man schnell wie hier der ein oder andere tickt und wie sehr es ihm dann am Ende eben doch nur um die Befriedigung seines Fetisch geht.
Denkst du genauso, wenn dir eine Feministin das Gleiche sagt, z.B. dass Frauen keine Masturbationsvorlage sind?
Wie viele Bilder (egal welcher Herkunft) werden heute dazu verwendet? Das ist ein Gedankenspiel. Männer sind in sexueller Hinsicht überwiegend visuell veranlagt und masturbieren gern mit einem hübschen Bild vor der Nase. Wenn dir das nicht gefällt, ist es deine rein persönliche Einstellung dazu.

"Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft...", ist der typische Spruch jeder Kinderschutzvereinigung. Jeder Mensch verdient den gleichen Schutz auf dieser Welt.
Wenn du Kinder besonders schützen willst, dann sicherlich nicht an dem zu vernachlässigendem Punkt der sexuellen Ausbeutung. Vor diesem stehen nämlich noch viel wichtigere Punkte auf der Tagesordnung. So was für die Medien Uninteressantes, wie Überforderung der Kinder, verkehrstechnische Problem auf dem Schulweg, Gewalt an den Schulen, häusliche Gewalt etc. sollten eigentlich deutlich mehr im Fokus stehen, wenn es um Kinderschutz geht.
Sinnloser Versuch hat geschrieben:Wenn dein Vater diese Aufnahmen gemacht hat damit er und andere Erwachsene sich daran aufgeilen können, dann hat er eine Straftat begangen und hätte dich dafür ausgebeutet.
Nur mal um das klar zu stellen. Es sind Urlaubsbilder! Stinknormale, schwarz-weiß Urlaubsbilder, die mit Nichten zur sexuellen Belustigung entstanden sind. Mein Vater ist auch kein Pädo (jedenfalls so viel wie ich weiß).
Diese Bilder sind nur leider z.T. mit der Veränderung des Gesetzes plötzlich KiPo geworden. Auch wenn es dir oder Anderen nicht schmeckt, meine Urlaubsbilder werde ich nicht wegen dieser moralischen Paragraphen vernichten. Es kommt auch wieder die Zeit, in der man sich seiner Natürlichkeit als Mensch bewusst wird.

Ehrlich gesagt regt es mich maßlos auf, wie bekloppt diese Gesellschaft eigentlich geworden ist. Nacktheit ist etwas ganz Normales. Aber offenbar hat derzeit eine Generation etwas zu sagen, die mit Anzug geboren wurden.
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Miniwinni
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Perma »

Sinnloser Versuch hat geschrieben:Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, es spielt keine Rolle ob sie dementsprechende Filmaufnahmen oder Fotografien zustimmen oder nicht bemerken.
Kinder verdienen vor allen Dingen einen besonderen Schutz vor dieser Gesellschaft, die Kinderschutz betreibt und sich dabei einen Dreck um das, was die Kinder denken und fühlen schert.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.

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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Amiga »

1000 Punkte für Perma, er findet immer die richtigen Worte.
Scheiß RTL !
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Restil
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Restil »

Perma hat geschrieben:Kinder verdienen vor allen Dingen einen besonderen Schutz vor dieser Gesellschaft, die Kinderschutz betreibt und sich dabei einen Dreck um das, was die Kinder denken und fühlen schert.
*unterschreib*
Du musst die Weintraube vernaschen, BEVOR sie 'ne Rosine ist. - B. Stromberg -
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Sakura
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sakura »

Hallo SV,
Sinnloser Versuch hat geschrieben:Das ist halt deine Laienmeinung, wenn du denkst das es verfassungswidrig ist, dann geh den dafür vorgesehenen Weg. Die Meinung das die Verfassung für Pädos nicht gilt ist jedenfalls kindisch [...]
Die Verfassung wird nicht nur gegen Pädos sondern in allen Sexualstrafverfahren regelmäßig ausgehebelt. Diese Diskussion ist mir zu pädozentriert.
Bei den Freigelassenen SV-Opfern handelte es sich in den meisten der wenigen Fälle um Personen, die seit langem andere Straftaten verbüßt hatten.
Kinder sind keine Masturbationsvorlagen für Erwachsene.


Das kannst Du so viel wiederholen wie Du willst, denn oft sind sie es eben doch. Wenn dir das nicht gefällt, nimm es einfach nicht zur Kenntnis.
Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, es spielt keine Rolle ob sie dementsprechende Filmaufnahmen oder Fotografien zustimmen oder nicht bemerken.
Den besonderen Schutz bekommen sie sowieso nicht, denn immer noch werden 95% aller gewaltsam getöteten Kinder von den Eltern umgebracht. Warum soll also gerade bei Bildaufnahmen der Schutz so betont werden - die tun niemandem weh. Allenfalls das was darauf zu sehen ist. Falls es einen Markt dafür jemals gegeben hat, wäre das ein guter Grund, die mit Software erstellten Kinderpornos oder Texte zu erlauben, denn so wird der Bedarf gedeckt und es wird niemand geschädigt.

Du hast Recht mit dem Hinweis, dass man bei diesem Thema schnell merkt, wie jemand tickt, denn so outen sich moralpanische Taliban-Jünger.
Wenn dein Vater diese Aufnahmen gemacht hat damit er und andere Erwachsene sich daran aufgeilen können, dann hat er eine Straftat begangen und hätte dich dafür ausgebeutet.
Wieso ausgebeutet? Hat der so Gefilmte etwas dabei verloren? Nein!
Ich habe mir mal sagen lassen, dass üppige Nacktaufnahmen in professioneller Qualität als LS-Serien in Umlauf gewesen sein sollen. Über diese serien gibt es im Netz verschiedene Hintergrundinformationen, aber keine legt den Verdacht nahe, dass diese zweifellos kommerziell hergestellten Serien irgndwen geschädigt hatten ode jemand ausgebeutet wurde. Ich habe als Kind für Gartenarbeit auch etwas Geld bekommen und fand das richtig.

Und wenn wir schon bei Ausbeutung sind: Warum machen die Taliban nicht Jagd auf die Bosse, die in den ärmsten gegenden Biulligwaren von Kindern unter lebensgefährlichen Umständen herstellen lassen?
Das Verbot des Runterladens und Betrachtens von Kinderpornos ist erst dann verhältnismäßig, wenn jeder, der Waren aus Kinderarbeit besitzt ebenfalls hart bestraft wird. Aber da geht das Gebrüll wegen Verhältnismäßigkeit von der anderen Seite los.
Die ganze Debatte um Sex mit Kindern, Erotik-Medien mit Kindern und auch schon der Ausstattung von Kindern mit geilen Kleidungsstücken ist bigott, fotzokratisch und talibanesk.
Hinweg damit! :twisted:
Das du ihm das vielleicht im Nachhinein nicht übel genommen hättest ist deine persönliche Ansicht, andere Menschen denken anders darüber und die haben den Schutz verdient.
Was maßt Du dir an, dem einen Schutz zuzusprechen und dem anderen nicht? Kümmere dich um notwendigen Kinderschutz und beruhige dein schlechtes Gewissen nicht mit Scheindiskussionen!
Seit der Talibanisierung der westlichen Welt hat der Kinderschutz einen schweren Stand, denn mit der Zerstörung des Rechtsstaates unter dem Deckmantel einer längst erldigten Moral hat der Kinderschutz einen schweren Stand.

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Sakura
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Sakura »

Miniwinni hat geschrieben:schwarz-weiß Urlaubsbilder, die mit Nichten zur sexuellen Belustigung entstanden sind.
Geil! :D :twisted:
Die Nichten wurden auch gefilmt und sie haben sich dabei befriedigt?
Gibts die Filme noch? :lol:

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Ovid
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Ovid »

Sinnloser Versuch hat geschrieben: Das ganze Vorhaben ist also schlicht sinnlos.
Also alles was keine mittelbare Aussicht auf Erfolg hat, sollte man sein lassen?

Zweitens: Ist die Aufstellung solche einer These, die Recherche über die Gründe, ein Abwägung der Argumentationen und die Zusammenfassung in eine interdisziplinäre juristische wie auch sozialwissenschaftliche Arbeit nicht ein Erfolg schon für sich?
Warum sollte sich nicht damit beschäftigt werden? Diskurs heisst Fortschritt: Gar auch, wenn der Fortschritt bedeutet, dass alles beim Alten bleibt, aber mit eben besseren durchdachteren Begründungen.
Sinnloser Versuch hat geschrieben: Der Besitz von Kipo ist verboten und jeder tut gut daran, sich an dieses Verbot zu halten. Nicht nur um sich straf frei zu halten, sondern vor allem weil die sexuelle Ausbeutung von Kindern jedem zuwider sein sollte.
Zu den Persönlichkeitsrechten: Das ist für mich sozusagen der Dealbreaker. Daran scheitert die Revision meines Erachtens bei zumindest nicht-fiktiver echter Kinderpornographie.
Aber vlt. bin ich da auch unverhältnismäßig parteiisch auf Seiten der Kinder?

Zu dem Nachfrage/Angebot Argument: Wie ist das denn bei MP3s? Mehrheitlich sind das Konsumenten, die das Lied nie gekauft hätten, eben die MP3 gezogen, weil es umsonst ist.
Hat das einen spürbaren Einfluss auf die Nachfrage? Macht die Musikindustrie durch solche Menschen Verluste? Nein.

So könnte doch: käuflicher Erwerb, Verbreitung und Herstellung verboten sein.
Dann hätte man keinen Einfluss auf die Nachfrage und man würde die Förderung von Kindesmissbrauch nicht verantworten.

Aber wie gesagt: Es scheitert dann aber eher an den Persönlichkeitsrechten der Kinder (Verletzung der Intimsphäre).
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