In Frankreich hat es ein nackter Mann in den Katalog eines Versandhauses geschafft. Dieser geriet offenbar zufällig auf das Bild, als die Modeaufnahmen angefertigt wurden.
"Klaut" er Deinen eigenen Wortlaut ohne Quellenangabe? Dann sprich ihm doch auf die Mehl-Box und kündige ihm juristische Konsequenzen an, wenn er das veröffentlicht. Dann kannst Du ihn verklagen.
Wenn er nur die Links zitiert, dann wirst Du nichts machen können.
Nicht den genauen Wortlaut, nur komisch das er genau meinen Link nimmt, obwohl es 1000 andere gibt... Und sogar MEIN Foto, was ich Hochgeladen habe, und zurecht geschnitten habe...
Kann Zufall sein, glaub ich aber nicht. Dieser Gieselstein.. tztzt
An Zufälle glaube auch ich nicht.
Wenn er ein Bild benutzt, dass Du individuell geschnitten hast und es so nicht im Netz gibt, dann ist der Beweis für sein "Klaun" erbracht.
Für eine Klage wird Deine Beobachtung aber nicht reichen. Denn zunächst müsstest Du glaubhaft machen, dass Du das Bild des Versandhauses beabeiten und umgestalten durftest.