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Mitleser
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Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Mitleser »

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 52611.html

Interessant, was man auf seinem täglichen Rundgang im Netz so alles findet... Diesmal hat die Polizei offenbar ein Eigentor geschossen und - wenn auch unbeabsichtigt - Werbung für eine KiPo-Seite gemacht:
Wie die Polizei jetzt mitteilte, waren am vergangenen Sonntag bei der Polizeidirektion Hannover zahlreiche Hinweise auf eine Facebook-Seite "mit vermeintlich kinderpornografischem Inhalt" eingegangen. Da sich die Hinweise auf diesen Account gehäuft hätten, informierte die Polizei Hannover ihrerseits per Facebook, dass bereits Ermittlungen zu der benannten Seite angelaufen seien und die Polizei bemüht sei, die Inhalte löschen zu lassen.
Nun ist es, wie SaO kürzlich ja schon ausführte, mittlerweile suspekt, wenn jemand nicht bei Facebook angemeldet ist, und so wundert es mich eigentlich nicht, dass auch die Polizei soziale Netzwerke für sich entdeckt hat, um so eine breitere Bevölkerungsschicht zu erreichen. Allerdings sollten die Beamten doch genügend Fingerspitzengefühl beweisen, auf eine Seite mit vermeintlich illegalen Inhalten nicht auch noch explizit hinzuweisen. Na ja, offenbar hat man schnell darauf reagiert und dementsprechende Hinweise wieder entfernt.

Der Mensch ist ja von Natur aus neugierig, und mich würde es nicht wundern, wenn eine namentliche Nennung erst recht den einen oder anderen dazu animiert hat, sich die betreffende Seite einmal anzuschauen. Interessant fand ich in dem Zusammenhang aber noch einen anderen Kommentar:
Eine Prüfung des Landeskriminalamtes (LKA) ergab inzwischen der Polizei zufolge, dass auf der Seite keine Kinderpornografie im strafrechtlichen Sinne zu sehen ist.
Das ist nun wirklich überraschend, sollte es tatsächlich Kinderpornografie geben, die strafrechtlich nicht relevant ist? Was genau mag das denn nun sein? "Nicht wirklichkeitsnahes Geschehen" vielleicht? Aber dann würde sich zumindest der Besitzer der betreffenden Facebook-Seite trotzdem für die "Verbreitung" strafbar machen. Oder waren es schlicht und einfach harmlose Strand- oder Badewannenfotos, welche die Eltern leichtfertig auf ihren Facebook-Account hochgeladen haben? Fragen über Fragen...
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Perma
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Perma »

Es gibt keine Kinderpornogprahie die strafrechtlich nicht relevant ist. Die Formulierung sagt ja nur, daß keine Kinderpornographie, die strafrechtlich als solche zu werten ist, auf der Seite zu sehen war.

Ich frage mich jetzt allerdings, ob sich nicht all diejenigen strafbar gemacht haben, die die Facebook-Seite aufgesucht haben, nachdem die Polizei Hinweise dazu auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hat. Das wäre nämlich eigentlich versuchte Besitzverschaffung, wonach doch nun die Staatsanwaltschaft gegen all diejenigen ermitteln müßte, die dem Hinweis der Polizei gefolgt sind.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
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Smaragd aus Oz
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Smaragd aus Oz »


Jaaaaaaaaaaaa!
Bild
[color=#000000]heise.de[/color] hat geschrieben:Da sich die Hinweise auf diesen Account gehäuft hätten, informierte die Polizei Hannover ihrerseits per Facebook, dass bereits Ermittlungen zu der benannten Seite
Bild


Boa, sind die dumm! :rotfl:
Eine Prüfung des Landeskriminalamtes (LKA) ergab inzwischen der Polizei zufolge, dass auf der Seite keine Kinderpornografie im strafrechtlichen Sinne zu sehen ist.
Da hamas wieder! :? Es genügt, auf Gesichtsbuch irgendwelche Verleumdungen zu veröffentlichen, und schon wird irgendjemand öffentlich in die Scheiße geritten.

Dieses Gesichtsbuch ist die neue Operations-Plattform für Terroristen!! :evil:


BildEin nuklearer Erstschlag auf die Server von Gesichtsbuch wären eine geeignete Abhilfe - von dem ich aus rechtlichen Gründen aber ausdrücklich abraten muss!

[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Ich frage mich jetzt allerdings, ob sich nicht all diejenigen strafbar gemacht haben, die die Facebook-Seite aufgesucht haben, nachdem die Polizei Hinweise dazu auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hat. Das wäre nämlich eigentlich versuchte Besitzverschaffung

Nur ist der Versuch der Besitzverschaffung nicht strafbar.

Wäre es anders, dann wäre es lustig. Denn dann muss man sich auch fragen, ob sich die Pullerei nicht wegen Versuch oder Beihilfe (Anstiftung käme nicht in Betracht) strafbar gemacht hat.
Die Privilegierung in § 184b Abs. 5 StGB würde hier wahrscheinlich nicht greifen, da die Nennung einer KiPo-Seite keine Erfüllung rechtmäßiger Pflicht ist - und die Ausnahme auch nicht für Abs. 1 güldet, der hier - Versuchsstrafbarkeit unterstellt freilich - erfüllt wäre. :P
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Madicken
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Madicken »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Nur ist der Versuch der Besitzverschaffung nicht strafbar.
Ich hatte/habe das anders in Erinnerung und habe dies soeben beim VERSUCH :P , etwas darüber zu herauszufinden, auch gefunden :

:?:

"Die Herstellung, Verbreitung sowie der Besitz von kinderpornografischen Schriften wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Der Versuch wird ebenfalls unter Strafe gestellt."
(Quelle :
http://www.rechtsanwalt-louis.de/verbre ... raphie.htm)

Im Gesetz steht es aber (wohl?) nicht so eindeutig.
Auslegungssache ? Oder wie oder was :shock: ?

"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke)


We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.
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Smaragd aus Oz
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#800080]Madicken[/color] hat geschrieben:Im Gesetz steht es aber (wohl?) nicht so eindeutig.
Im Gesetz steht: "Wer es unternimmt, ... den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen..."

Das ist kein klassischer Versuch des Deliktes, bei dem die Abgrenzung von Verbrechen und Vergehen sowie die Versuchsstrafbarkeitsanordnung eine Rolle spielt, sondern das Unternehmen des Verschaffens an sich ist das Delikt.

Man kann das laienhaft tatsächlich als "Versuch" beschreiben. Dogmatisch ist das aber falsch.

Für die Pullerei käme hier ohnehin nur der Absatz 1 in Betracht, der das Unternehmen der Verschaffung (falscher "Versuch") nicht enthält.
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Madicken
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Madicken »

"Im Gesetz steht: "Wer es unternimmt......verschaffen..."
....klassischer Versuch des Deliktes...Abgrenzung ... Versuchsstrafbarkeitsanordnung ... Unternehmen des Verschaffens ...Dogmatisch.... falsch.
..Pullerei käme Absatz 1 in Betracht...Unternehmen der Verschaffung ...
(falscher "Versuch") nicht enthält"
Nun raucht der kleinen Madicken erstmal ihr Köpfchen...... :oops: :shock: :|


"Der Staat muß untergehn, früh oder spät,
Wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet."
(Fritz Schiller)

„Wenn du sprichst, vergiß alles außer dem Thema. Mach dir nichts daraus, was andere von deiner Präsentation halten, vergiß dich und marschiere vorwärts.
(Dale Carnegie)

„Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.“
(Albert Einstein)

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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#800080]Madicken[/color] hat geschrieben:Nun raucht der kleinen Madicken erstmal ihr Köpfchen......

Das tut mir Leid. :(

Es ist völlig egal, was im Gesetz steht und was ich dazu gespinstisches pädophiliere - grob gesagt:

:arrow: Am Ende wird weder gegen die Gesichtsbücher noch die dummen hannoveraner Pulleristen ermittelt, geschweige denn Anklage erhoben werden.

OK?


[color=#404000]Carnegie[/color] hat geschrieben:„Wenn du sprichst, vergiß alles außer dem Thema. Mach dir nichts daraus, was andere von deiner Präsentation halten, vergiß dich und marschiere vorwärts."
Hey! :o Da war aber

https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 19#p229419

mit seinen Brutkästen, RCA-CDs und dem Schah1 schlimmer! :P
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Amiga »

:lol: Viel heiße Luft um nichts,wie immer bei solchen Themen !!
Scheiß RTL !
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Annika
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Annika »

Nein es war alles gar nicht so schlimm. Ich lag halt mit meinem Liebchen am FKK und ich wollte ihr mal American Barbeque machen. Dummerweise ist ihr bei ihrer heimlichen Nascherei der ganze Ahornsirup runtergelaufen und wir saßen dazu noch etwas abseits am Waldrand - naja ist halt romantisch - und aufeinmal schrie sie laut weil lauter Ameisen an ihr hochkrabbelten. Dummerweise hatte ich mich vor Schreck mit der schärfsten Chillisoße der Welt bekleckert und wollte schon zur Hilfe eilen, aber wachen Geistes rief sie mir zu "Nein, bloß nicht mit den Fingern!!" Also leckte ich was das Zeug hielt. Und die blöden Viecher bisschen mir sowas in die Zunge, ich versuchte sie mit beiden Händen loszuwerden, was mich letzlich im Schockzustand in die Notaufnahme beförderte.
War halt nur ein schöner heisser Tag heute ...

ranchmarketsnapavalley.com/includes/local/rmnv/images/pr/Daves%20insanity%20sauce.jpg

Kann man gegen diese Spanner mit Handy etwa gar nichts ausrichten?
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
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Waldbär
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Waldbär »

Och komm. 180000 Scoville, da geht noch was... http://www.chilliworld.com/FactFile/Scoville_Scale.asp

Waldbär
Liebst du die Sonne? ©Mima

http://waldbaer.leadhoster.com/
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Perma »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Man kann das laienhaft tatsächlich als "Versuch" beschreiben.
Sehe ich anders.

Ein Versuch ist:
§ 22 Begriffsbestimmung
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
Der 1. Satz von §184b (4) bezieht sich lediglich auf die Tathandlung zu versuchen, sich kinderpornographische Schriften zu verschaffen. Dafür spricht, daß sich der 1. Satz nur auf die Unternehmung zur Verschaffung, aber nicht auf die vollendete Verschaffung, die nämlich Besitz bedeuten würde, bezieht. Der Besitz wird im 2. Satz im geleichen Absatz der Unternehmung zur Verschaffung gleichgesetellt.

Wer sich also auf den Weg macht, aufgrund einer Veröffentlichung von Informationen, wo kinderpornographische Schriften zu finden sind, diese aufzufinden, ist m.E. aufgrund §184b (4) Satz 1 zu bestrafen.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
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Smaragd aus Oz
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Sehe ich anders.
Hääääää?! o.O

Vertrittst Du jetzt die Auffassung, dass der Versuch strafbar ist oder dass er es nicht ist?

Meine Auffassung war, dass es kein Versuch im fachlichen Sinne (§ 22 StGB) ist, sondern "das Unternehmen des Verschaffens an sich [...] das Delikt" ist.
Da aber das Unternehmen ausreicht, kann man laienhaft von einem "Versuch der Besitzverschaffung" sprechen.

Ein echter Versuch des § 184b IV 1 StGB nach § 22 StGB wäre "das Unternehmen der Besitzverschaffung zu versuchen". Bezugspunkt des Versuchens wäre in diesem Fall nicht die Besitzverschaffung, sondern das Unternehmen.
Der Versuch des Unternehmens ist jedoch nicht strafbar (im Gegensatz zu Versuch der Besitzverschaffung, was etwas anderes ist).

Wenn ich mir

[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Der 1. Satz von §184b (4) bezieht sich lediglich auf die Tathandlung zu versuchen, sich kinderpornographische Schriften zu verschaffen. Dafür spricht, daß sich der 1. Satz nur auf die Unternehmung zur Verschaffung, aber nicht auf die vollendete Verschaffung, die nämlich Besitz bedeuten würde, bezieht.
durchlese, dann meine ich, dass Du genau das gleiche sagen willst.

Jetzt bin ich verwirrt. :lol: Bevor wir Madicken noch mehr verwirren, sollten wir beide uns erst mal gegenseitig aufklären. :oops:
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Perma »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Vertrittst Du jetzt die Auffassung, dass der Versuch strafbar ist oder dass er es nicht ist?
Ich meine, der Versuch der Besitzverschaffung ist strafbar.

Du meinst:
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Nur ist der Versuch der Besitzverschaffung nicht strafbar.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Der Versuch des Unternehmens ist jedoch nicht strafbar (im Gegensatz zu Versuch der Besitzverschaffung, was etwas anderes ist).
Ja, wie jetzt? Ist "Versuch der Besitzverschaffung" deiner Ansicht strafbar oder nicht?
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Jetzt bin ich verwirrt. :lol:
Ja, ich allerdings auch.
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Du meinst:
Ja, das stimmt. Damit meinte ich den "echten" Versuch, nach § 22 StGB.
[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Ja, wie jetzt? Ist "Versuch der Besitzverschaffung" deiner Ansicht strafbar oder nicht?

Der Versuch* der Besitzverschaffung ist nach dem Gesetz nicht strafbar.

* im Sinne von § 22 StGB.

Nach dem Gesetz wird bestraft, wer es unternimmt, sich Besitz zu verschaffen.
Das "Unternehmen" kann man laienhaft als "Versuch" bezeichnen.
Demnach ist der "Versuch" der Besitzverschaffung strafbar, nicht aber der Versuch. :lol:

[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:
[color=#008000]Smaragd aus Oz[/color] hat geschrieben:Jetzt bin ich verwirrt.
Ja, ich allerdings auch.
Wie sieht es jetzt aus? Wahrscheinlich noch mehr Verwirrung?
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Re: Polizei Hannover weist via Facebook auf KiPo-Seite hin

Beitrag von Perma »

Mal sehen, ob ich zur bestehenden Verwirrung noch weiter beitragen kann.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Demnach ist der "Versuch" der Besitzverschaffung strafbar, nicht aber der Versuch. :lol:
Ich meine, der Versuch der Besitzverschaffung ist als solches ebenfalls strafbar, denn der strafbare "Versuch" der Besitzverschaffung setzt bereits beim Ansetzen zum Versuch - durch die Formulierung "unternimmt" - ein. Mithin muß auch der Versuch der Besitzverschaffung strafbar sein.
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