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Gast

Zwangstherapie?

Beitrag von Gast »

Das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) betrifft nur sogenannte "Altfälle" (vgl. entsprechenden Gesetzestext).
Einen Link zu diesem Gesetzestext darf ich ja hier nicht posten!

Hierbei bleibt die Frage, ob eine Person nachträglich zu einem solchen
"Altfall" werden kann, wenn eine in der Vergangenheit begangene Straftat
nachträglich aufgeklärt wird. Auf diese Straftat können ja dann nicht
einfach alle aktuellen Gesetze angewendet werden.
Wenn auf eine Person das ThUG anwendbar ist, so sieht das nach
Zwangstherapie aus!
Das heißt, daß eine Person nicht die Möglichkeit hat, als Alternative zu
einer "Therapie" ein therapiefreies unbefristetes Wegsperren zu wählen.

Ein therapiefreies unbefristetes Wegsperren kann weniger problematisch als
eine "Therapie" sein. Schließlich kann sich ein über Jahrzehnte
Weggesperrter nach seiner Entlassung bei dem berühmten von uns erhofften
Wandel der Politik in einem besseren gesundheitlichen Zustand befinden, als
ein (ehemaliger) Patient einer Psychiatrie, bei dem man innerhalb kurzer
Zeit mit Hilfe von Medikamenten, Operationen usw. irreparable Schäden
angerichtet hat.

Die Leute, die sich mit dem Recht gut auskennen, möchte ich daher Fragen, ob ich den Sachverhalt so, wie oben beschrieben, richtig verstanden habe.
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Sophie
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Sophie »

so, ich wollt ja eigendlich nicht, ader ich kann meine klappe nicht halten. Wenn jemand für Jahrzehnte weggespert wird, dann nicht weil er nem koeinem Mädechn nen Loli geklaut hat. Dann hat er warscheinlich schlimmeres getan(hat dann aber auch nicht gleich was mit nem Pädo zu tun).Also, wenn jemand ne Stötung hat, die ihn dazu bring etwas zu tun (damit mein ich nicht Pädophilie), wofür man den Jahrzehnte wegsperren würde, dann sollte man ihn auch gegen seinen Willen in ne Therapie stecken können. Ach ja Pädophilie ist keine Krankheit und muss garnicht therapiert werden (das musste ich noch loswerden, falls mich jemand falsch versteht.)
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Felicitas
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Felicitas »

Sophie hat geschrieben: dann sollte man ihn auch gegen seinen Willen in ne Therapie stecken können
Oder eben dauerhaft ohne Therapie wegsperren. Darum ging es doch, oder ?

Wenn jemand kein Interesse hat sich wieder in die Gesellschaft einzufügen indem er seine Zurechnungsfähigkeit beurteilen lässt ist wegsperren doch eine gute Alternative. Ansonsten gebe ich dir recht. Wenn jemand der etwas so schlimmes getan hat wie ein Kind zu vergewaltigen, ermorden etc. , sollte er auf keinen Fall einfach wieder auf die Welt losgelassen werden. Genauso sehe ich es natürlich auch wenn die Vergewaltigte oder Ermordete eine Frau gewesen wäre. Im Fall des Mordes muss zuerst der Kontext erschlossen werden. Eine Frau beispielsweise die ihren Mann ermordet weil er sie misshandelt und unter Druck setzt ist sicher weit weniger gefährlich als jemand der das aus purer Lust am Mord oder anderen sagen wir banalen Gründen getan hat.

Meine Ansicht.
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Forum-Geist
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Forum-Geist »

Felicitas hat geschrieben:dauerhaft ohne Therapie wegsperren.
Felicitas hat geschrieben: Wenn jemand der etwas so schlimmes getan hat wie ein Kind zu vergewaltigen, ermorden etc. , sollte er auf keinen Fall einfach wieder auf die Welt losgelassen werden
Das kostet mich aber unnötig Steuern, warumnicht wieder die Kreuzigung einführen? In einem Buch das ich lese sagt jemand "Lieber ein Leben in Schmerzen als gar kein Leben" aber ich bin mir nicht sicher ob ein langsames verrecken hinter Gittern schöner ist als gleich zu zu sterben...

Ob man den Verurteilten die Wahl lassen sollte ob sie Sterben o. weggesperrt werden? Ich glaube es gibt Länder in denen bei Vergewaltigung statt Haft auch freiwillige Kastration wählen kann, auch ne Alternative...
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Felicitas
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Felicitas »

Forum-Geist hat geschrieben:Ob man den Verurteilten die Wahl lassen sollte ob sie Sterben o. weggesperrt werden?
Jeder Mensch sollte normalerweise das Recht haben sein Leben zu beenden, solange es nicht aus einer Kurzschlussreaktion geschieht, finde ich zumindest. Bei lebenslang Inhaftierten ist es schwierig, immerhin sitzen sie nicht umsonst, es ist eine Strafe, und wie du gesagt hast kann der Tod in so einer Situation für manchen die angenehmere Alternative sein, vielleicht zu angenehm. Noch dazu würde es wohl auch ein leichtes sein zu behaupten ein Häftling wollte sterben, obwohl es nicht so war, würde man so ein Gesetz beschließen. Zu guter letzt noch zur Todesstrafe in Form von, man darf sich nicht entscheiden. Finde ich falsch. Einmal weil viele Menschen fälschlich beschuldigt werden, zweitens kann so eine Hinrichtung zu noch mehr Hass bei den Menschen führen, und das ist schlecht.
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Sophie
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Sophie »

Mal als Beispiel, der "Junge" der die Elfjährige in dem Parkhaus vergewaltigt und dann erwürgt hat, hat das nicht gemacht, weil er ein Pädo ist, sondern wegen dem seltenen Gendefekt. Er empfindet kein schmerz , keine Trauer, eigentlich so gut wie nichts. So ein Gen-Defekt, kann man auch nicht Therapieren, aber wenn es möglich wäre, dann sollte man es tun. Er wird so wie es aussieht als Jugendlicher bestraft, das heißt er kommt egal was passier nach spätestens zehn Jahren wieder raus. Bei ihm wird sich dann nichts geändert haben, er ist dann immer noch gefährlich und er selber wies auch das er gefährlich ist, er hat ja versucht sich selber anzuzeigen. Nur weil ihn keiner ernst genommen hat, ist das Mädchen jetzt tot. Ich finde die Kombination gefährlich, den Trieb hat er aber sonst fühlt er fast nichts. Wenn so jemand dann eben noch sowas tut, dann sollte mann eben schon was tun. Wenns keine Therapie gibt, dann muss man da eben was gegen den Trieb machen (auch mit zwang). Oder mann lässt ihn in zehn Jahren frei und wartet bis er die nächste umlegt, dann kann man den auch für immer wegsperren, aber das kann man dann doch auch verhindern.
Manchmal gibt es eben Extremfälle, wo es nicht anders geht.
Oder wie gefährlich muss jemand sein, damit man etwas unternehmen kann?
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Forum-Geist »

Sophie hat geschrieben: wie gefährlich muss jemand sein, damit man etwas unternehmen kann?
Ich glaube wichtiger als die Frage nach dem "Wie" ist das "Wann". Wann soll man jemanden wegsperren? Wenn schon was passiert ist, oder wenn jemand die Veranlagung hat? Und Wie schützt man Diejenigen die zwar eine Veranlagung haben, aber nicht potenziell gefährlich sind? Also Mr. "Ich-seh-dich-morgens-im-Spiegel".
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von gelöscht_13 »

Forum-Geist hat geschrieben: Das kostet mich aber unnötig Steuern, warumnicht wieder die Kreuzigung einführen?
Kreuzigungen sind gegen die Menschlichkeit, da gibt es humanere Methoden des getötet werdens.
Bei der Todesstrafe dauert der Prozess, bis zum Mord am Täter, teilweise sieben Jahre. Das ist keine angenehme Zeit.
Es besteht die Möglichkeit, dass Unschuldige verurteilt werden und nach ihrer Hinrichtung Zweifel an der Beweisführung nicht ausgeräumt werden können.
Zuletzt in Amerika geschehen.

Die gesetzlich angeordneten Therapien sind völliger Unfug, weil Neigungen, die ein Leben lang bleiben und nicht therapierbar sind, als Störung eingeordnet werden.
Nochmal für Pädophile in der Gefängnis-Therapie: Der Ort dient gleichzeitig als Schutz vor Mithäftlingen, da diese ansonsten gefährdet sind.

@Forum-Geist: Jemanden wegen der Veranlagung wegsperren ist sinnlos.
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Felicitas
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Felicitas »

Forum-Geist hat geschrieben:Wenn schon was passiert ist, oder wenn jemand die Veranlagung hat?
Würde man Menschen wegsperren weil sie die Veranlagung haben böses zu tun, dann müsste man das fast mit der ganzen Menschheit machen. Richtig fände ich es hingegen es zu tun wenn ein dringender Verdacht besteht, das sich jemand nicht mehr unter Kontrolle hat. Kann natürlich auch alleine von der Veranlagung kommen, wenn die sehr extrem ist.
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Forum-Geist
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Forum-Geist »

Verurteilt hat geschrieben:Kreuzigungen sind gegen die Menschlichkeit
Das ist eine Frage der Sichtweise, manche glauben da etwas derart öffentliches abschreckend wirkt. Zu dem würde ich lieber vor aller Welt und an der frischen Luft sterben, als wie ein Tier eingeshläfert zu werden. Ich will wenn einen späktakuläreren Abgang wenn schon :twisted:

Aber das ist natürlich nicht Jedermanns Sache...
Verurteilt hat geschrieben:Bei der Todesstrafe dauert der Prozess, bis zum Mord am Täter, teilweise sieben Jahre. Das ist keine angenehme Zeit.
Warum auch unnötig zögern, und den Betroffenen unnötig Quälen? Es gibt sicher auch Fälle wo die Beweisführung eindeutig ist. Und ob Unschuldige getötet werden o. das Leben versaut bekommen wäre für mich und auf mein Leben bezogen das selbe. Es zeugt zwar von stärke wenn man gebrochen irgend wie weiter machen kann, aber ich bin glaube ich nicht stark genug dafür...
Verurteilt hat geschrieben:Jemanden wegen der Veranlagung wegsperren ist sinnlos.
Felicitas hat geschrieben:Richtig fände ich es hingegen es zu tun wenn ein dringender Verdacht besteht
Da bin ich einer Meinung mit dir Felicitas, aber leider kannst jemanden erst verurteilen wenn er was getan hat, und es gibt Fälle z.B. den welchen Sophie eben geschildert hat in denen es absehbar ist das was passiert, aber die Justitz eben ihr Standartprogramm abzieht. Wo anders werden Unschuldige durch Falschausage zu hart verurteilt.

Aber zu guter letzt muss ich dennoch einräumen das es ein Perfektes System das unfehlbar und immer wahre Gerechtichkeit verspricht nie existieren wird, es wird immer nur "Rechtsprechung" bleiben wo es gelegentlich auch mal Gerrechtigkeit gibt.
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Felicitas
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Felicitas »

Forum-Geist hat geschrieben:Es gibt sicher auch Fälle wo die Beweisführung eindeutig ist.
Ist sie das nicht immer ? Also aus Sicht des Gerichts.
Forum-Geist hat geschrieben:das es ein Perfektes System das unfehlbar und immer wahre Gerechtichkeit verspricht nie existieren wird
Was ja aber nicht heißt das man nicht sein möglichstes versuchen sollte.

Und wo man merkt das das System fehlerhaft ist, muss man eben selber was machen. Damit meine ich nicht Sachen wie einen verdächtigen lynchen, aber wenn mir beispielsweise jemand ans Leder will muss er mit Gegenwehr rechnen, vorausgesetzt ich kann mich in dem Fall nicht auf das Einschreiten des Gesetzes verlassen.
Forum-Geist hat geschrieben:Ich will wenn einen späktakuläreren Abgang wenn schon
Dito
Gast

Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Gast »

FQ entfernt. GLF-Moderation


Der Psychiater Richard von Krafft-Ebing hat in seiner Psychopathia Sexualis definiert, was Pädophilie ist. Ob jemad als "pädophil" bezeichnt werden kann, hängt nicht davon ab, wie er sich gegenüber Kindern verhält sondern davon, welches Motiv seinem sexuellen Interesse an Kindern zugrundeliegt.
Wer Erwachsene eigentlich als erotisch attaktiver empfindet als Kinder und Kinder z.B. nur als Sexualobjekt wählt, weil er sich in irgendeiner Weise gehindert fühlt, seine Sexualität mit Erwachsenen auszuleben, ist nicht pädophil.
Auch die Triebtäter, die Kinder vergewaltigen und töten, erfüllen in der Regel nicht die von Krafft-Ebing formulierten Kriterien um als "pädophil" bezeichnet werden zu können.

Andererseits schließt die Definition von Krafft-Ebing aber auch nicht aus, daß ein Pädophiler mit Kindern etwas macht, was auch unter Erwachsenen verboten ist. Es ist zwar selten, daß sich ein Pädophiler so verhält aber nicht per Definition ausgeschlossen.

Eine in der Pädophilenbewegung verbreitete Definition der Pädophilie, welche nur den Menschen als "pädophil" bezeichnet, der liebevoll mit Kindern umgeht, ist vermutlich dadurch entstanden, daß das Wort "Pädophilie" auf deutsch etwa "Kinderliebe" bedeutet.

Auch das Buch "Die Lust am Kind" von Rüdiger Lautmann, in dem die von Krafft-Ebing definierte Bedeutung von "Pädophilie" verfälschend oder zumindest mißverständlich wiedergegeben wird, könnte zu dieser in der Pädophilenbewegung verbreiteten falschen Definition der Pädophilie beigetragen haben.

Natürlich ist das alles keine Rechtfertigung für die ständige falsche Verwendung des Begriffs der Pädophilie in der Öffentlichkeit.

Der Belgier Marc Dutroux wurde z.B. in der Öffentlichkeit als Pädophiler bezeichnet, obwohl vier Wissenschaftler unabhängig voneinander festgestellt hatten, daß er nicht pädophil ist.

Viele Pädophile wünschen sich aber auch z.B. Geschlechtsverkehr mit vorpubertären Mädchen.
Erfährt die Justiz von einer solchen Tat, und gilt der Betroffene für die Justiz als "uneinsichtiger Überzeugungstäter", da er sich gegen das entsprechende Verbot ausspricht, so hat er schnell die Sicherungeverwahrung am Hals. Daß dem Kind die sexuellen Handlungen gefallen haben, hilft hierbei überhaupt nicht.

Aber auch bei weniger intensiven sexuellen Handlungen kann leicht Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn das Gericht z.B. wegen einschlägiger Vorstrafen von einer Rückfallgefahr ausgeht. Auch hier hilft eine positive Bewertung der sexuellen Handlungen durch die Kinder nichts.

In einer Gesellschaft, in der sexuelle Handlungen mit Kindern nicht grundsätzlich geächtet und/oder bestraft werden wären sicherlich auch fast alle Pädophilen Befürworter von sexuellen Handlungen mit Kindern.

Daß in der heutigen Zeit viele Pädophile keine Legalisierung von sexuellen Handlungen mit Kindern befürworten bzw. scheinbar nicht wissen, daß auch liebevolle sexuelle Handlungen mit Kindern verboten sind, ist nicht nur ein Ergebnis einer informativen Fehlleitung der Gesellschaft.

Viele Pädophile verdrängen scheinbar auch, daß sexuelle Handlungen mit Kindern von der Öffentlichkeit nicht gebilligt werden bzw. daß sexuelle Handlungen mit Kindern nicht so schlimm sind, wie die heutige Öffentlichkeit sie bewertet um damit die enorme Intoleranz der heutigen Öffentlichkeit gegenüber Pädophilen zu verdrängen.

Was für die Justiz und die Öffentlichkeit als "Störung" oder "Krankheit" zählt kannst Du doch nicht bestimmen.

Man war in der Öffentlichkeit und bei der Justiz schon der Meinung, daß niemand gegen seinen Willen zu einer Therapie gezwungen werden darf - auch nicht wenn er sich gewalttätig verhalten hat. Natürlich blieben die Therapieunwilligen dann weggesperrt.
Wenn nun wieder Leute zu einer Therapie gezwungen werden, obwohl sie lieber weggesperrt bleiben würden, so entspricht das einer Wiedereinführung einer Zwangstherapie.

Zwar ist der davon betroffene Personenkreis ("Altfälle") im Moment noch sehr klein, aber das kann sich durch entsprechende Gesetzesänderungen sehr schnell ändern, wenn die Zwangstherapie in der Öffentlichkeit erst einmal wieder akzeptiert ist.
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Tamaras-Boyfriend »

Forum-Geist hat geschrieben:Ob man den Verurteilten die Wahl lassen sollte ob sie Sterben o. weggesperrt werden?
Felicitas hat geschrieben:Jeder Mensch sollte normalerweise das Recht haben sein Leben zu beenden
...
kann der Tod in so einer Situation für manchen die angenehmere Alternative sein, vielleicht zu angenehm.
De facto haben die meisten "weggesperrten" Verbrecher diese Möglichkeit - nämlich wenn sie Freigang haben. Soweit ich weiß besteht unter bestimmten Umständen (gute Führung, ...) die Möglichkeit, dass Gefängnisinsassen gelegentlich einen oder zwei Tage aus dem Knast rauskönnen. Diese Gelegenheit könnte man nutzen um sich vor einen Zug zu werfen, von einem Hochhaus zu springen, sich zu erhängen, oder zu versuchen seine Schambehaarung in der gefüllten Badewanne zu föhnen ...

Hin und wieder passiert das ja auch, aber insgesamt scheint es doch so selten zu sein, dass man wohl kaum davon ausgehen kann, dass der Tod die angenehmere alternative ist, ganz zu schweigen von "zu angenehm".

Beste Grüße



Zum Glück gibts Mädchen! Sonst wär das Leben ganz schön öde.
Und wenn es einen Gott gibt, dann hat er das Kitzeln für die Pädos erfunden.
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Felicitas »

Sich selbst umzubringen ist nicht einfach. Erst mal gibt es wenige, sagen wir angenehme Methoden, und viele verlässt im entscheidenden Moment glücklicherweise der Mut. Sich eine Spritze geben zu lassen und einzuschlafen ist aber ein Gedanke mit dem man sich, wenn das Leben beschissen genug ist, schon arrangieren kann.

Jemand der z.B. das Leben eines Kindes aus niederen Beweggründen genommen hat würde ich so eine einfache Art zu sterben ehrlich gesagt nicht gönnen. So eine Person soll mit dem Wissen was sie getan hat weiterleben. Es sollte ihr nicht erlaubt sein sich so einfach aus der Affäre zu ziehen.
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Re: Zwangstherapie?

Beitrag von Forum-Geist »

Ich glaube die Frage ist ob Selbstmord eine Affekt-Handlung ist oder ob es sich derjenige gut überlegt hat ob sein Leben noch Lebenswert ist.

Ein guter Freund von mir hat sich mit einem Gürtel erhängt weil er erfahren hat das ihm seine Freundin Fremd ging, und das mit ihrem eigenen Bruder (Inzest). Er war erst 19 Jahre alt als er starb.

Ich denke wenn er die Zeit gehabt hätte, dann hätte er die Schlampe in den Wind geschossen und und sein Glück wo anders versucht. Ich weiß nicht wie die Haftbedingungen für inhaftierte Sexualstraftäter sind, und ob das Leben dort besser ist als der Tod. In meiem Fall würde die Schande allein mir schon weh tun...
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