Hat's sowas schon mal gegeben?
Nur lesen, wenn man gerade ein entsprechend gepolstertes Nervenkostüm aufweist.
Da wird tatsächlich ein Strafverfahren gegen eine Minderjährige eröffnet, weil sie n Sexvideo von sich selbst zugelassen hat. Anklage: Verbreitung von Kinderpornografie.
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt ... 1.18058831
Noch n Schmankerl in diesem Fall ist, dass die Staatsanwalt gegen ihren Ex, der das Video dann anschliessend verbreitet hat, KEIN Strafverfahren eröffnet hat, gegen diejenigen, die es sich dann aber weiter angeguckt haben, schon.
Wenn's nicht zum weinen wär, wär's zum lachen! Ist es aber nicht.
Da wird tatsächlich ein Strafverfahren gegen eine Minderjährige eröffnet, weil sie n Sexvideo von sich selbst zugelassen hat. Anklage: Verbreitung von Kinderpornografie.
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt ... 1.18058831
Noch n Schmankerl in diesem Fall ist, dass die Staatsanwalt gegen ihren Ex, der das Video dann anschliessend verbreitet hat, KEIN Strafverfahren eröffnet hat, gegen diejenigen, die es sich dann aber weiter angeguckt haben, schon.
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"Melancholia is gonna pass right in front of us.
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- Annika
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Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
blub
Zuletzt geändert von Annika am 12.04.2013, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
Die Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht... wenn eine 14yo. ein Nacktfoto an einen anonymen Typen im Internet schickt, droht ihr eine Freiheitsstrafe wegen HERSTELLUNG und Verbreitung von Jugendpronografie. Und falls es ein Bild von ihr vor dem Geburtstag is, läuft das sogar auf Kinderpornografie hinaus.
Dauert dann nicht mehr lange, bis wir kleine Mädchen wegen Pädophilie (sie liebt sich selbst) in den Maßregelvollzug - weil sie eine Gefahr für die Allgemeinheit sind.
Liebe Grüße
asGL
Dauert dann nicht mehr lange, bis wir kleine Mädchen wegen Pädophilie (sie liebt sich selbst) in den Maßregelvollzug - weil sie eine Gefahr für die Allgemeinheit sind.
Liebe Grüße
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Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
100 Jahre Steinbruch für diese abscheuliche Tat wären gerade gut genug !!
Haben die eigentlich keine anderen echten Probleme ? Einfach nur lächerlich, aber wundern sich dann das die Jugendlichen auf Politik und Polizei nicht gut zu sprechen sind.
Haben die eigentlich keine anderen echten Probleme ? Einfach nur lächerlich, aber wundern sich dann das die Jugendlichen auf Politik und Polizei nicht gut zu sprechen sind.
Scheiß RTL !
- YoungLover
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Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
Ahh... das beliebte "Eistee-Video". Hat sich über WhatsApp wie ein Virus verbreitet. Bei uns in der Schweiz hörte man davon überall in den Medien. Verstehe nicht wirklich, wieso alle so eine Unruhe deswegen machen. Nun ja... das Mädchen muss sich halt dem Mobbing stellen.
- Jean Valjean
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Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
handelt es sich dabei um das "migros ice tea video"??
"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, wird immer in der Unfreiheit landen – und damit in der schlimmsten Unsicherheit, die dem Menschen widerfahren kann."
Roland Baader
Roland Baader
- YoungLover
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Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
@Lobro
Jepppp
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- Jean Valjean
- Beiträge: 1281
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Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
ich würde mal behaupten, dass die meisten dieser "verbreitungsverfahren" aufgrund von Art. 13 StGB eingestellt werden müssten:
dass sich staatsanwaltschaft und gericht darüber hinwegsetzt ist aber trotzdem wahrscheinlich.
ich beziehe mich hier besonders auf Ziff. 1, denn das alter der person ist nicht klar ersichtlich, gesicht/oberkörper sind nicht zu sehen. Ziff. 2 kommt nach meiner ansicht nicht zum zuge, denn der 0815 gucker hatte keine möglichkeit, das alter der gezeigten person zu überprüfen, er musste sich also auf seine eigene einschätzung verlassen.Schweizerisches Strafgesetzbuch hat geschrieben: Art. 13
Sachverhaltsirrtum
1 Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so beurteilt das Gericht die Tat zu Gunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat.
2 Hätte der Täter den Irrtum bei pflichtgemässer Vorsicht vermeiden können, so ist er wegen Fahrlässigkeit strafbar, wenn die fahrlässige Begehung der Tat mit Strafe bedroht ist.
dass sich staatsanwaltschaft und gericht darüber hinwegsetzt ist aber trotzdem wahrscheinlich.
"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, wird immer in der Unfreiheit landen – und damit in der schlimmsten Unsicherheit, die dem Menschen widerfahren kann."
Roland Baader
Roland Baader
Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
Grotesk: Elf schweizer Teenager wurden bestraft, weil sie das sogenannte «Ice-Tea-Video» auf ihrem Mobiltelefon abspeicherten, das intime Bilder eines jungen Mädchen beim Masturbieren zeigt.
Die Filmaufnahme sorgte unter dem Titel «Ice-Tea-Video» schweizweit für Aufsehen. Im Dezember letzten Jahres stellte der Ex-Freund einer jungen Frau gegen ihren Willen ein Video auf Facebook, das sie beim Sexspiel mit einer PET-Flasche zeigt. Dann gings schnell. Kaum war die Aufzeichnung im Netz, verbreitete sie sich rasant. Vor allem an Schweizer Schulen erlangte das Video Popularität.
Das heisst: Das Anschauen von Pornografie auf einem Smartphone ist grundsätzlich nicht verboten. Weil das Video allerdings zeigt, wie eine minderjährige Frau sexuelle Handlungen vornimmt, sind der Besitz und die Verbreitung des Videos illegal. Rechtlich handelt es sich um Kinderpornografie. Wer solches Bildmaterial auf ein Handy herunterlädt, macht sich strafbar.
Die Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich hat gegen neun Jugendliche Verfahren eröffnet, wie Sprecher Beat Fritsche auf Anfrage von «20 Minuten» sagt. Die Mehrheit der Verfahren sei abgeschlossen, sagt Fritsche. Die Teenager mussten als Strafe Arbeitseinsätze im Altersheim, Brockenhaus oder einer Küche leisten. Die zwei Jugendlichen aus dem Aargau sind mittlerweile wegen Besitzes von Kinderpornografie ebenfalls verurteilt worden.
Unter den neun Jugendlichen aus Zürich ist auch die junge Frau, die im Video zu sehen war. Ihr Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, schreibt «20 Minuten». Ihr wird Herstellung von Kinderpornografie vorgeworfen. Ob und wie sie bestraft wird, steht noch nicht fest. Inwiefern der Ex-Freund, der das besagte Video auf Facebook geladen und damit die Cybermobbingwelle ausgelöst hat, mit einer Strafe rechnen muss, ist unklar.
Quelle: http://kirschfest.eu/ice-tea-video-brin ... rnografie/
Wohlgemerkt: Schweiz. Die spinnen, die Schweizer !!!
In Deutschland wäre es wohl "Jugendpornografie", die die Richter aber nicht viel anders behandeln als normale Kinderpornografie.
Liebe Grüße
asGL
Die Filmaufnahme sorgte unter dem Titel «Ice-Tea-Video» schweizweit für Aufsehen. Im Dezember letzten Jahres stellte der Ex-Freund einer jungen Frau gegen ihren Willen ein Video auf Facebook, das sie beim Sexspiel mit einer PET-Flasche zeigt. Dann gings schnell. Kaum war die Aufzeichnung im Netz, verbreitete sie sich rasant. Vor allem an Schweizer Schulen erlangte das Video Popularität.
Das heisst: Das Anschauen von Pornografie auf einem Smartphone ist grundsätzlich nicht verboten. Weil das Video allerdings zeigt, wie eine minderjährige Frau sexuelle Handlungen vornimmt, sind der Besitz und die Verbreitung des Videos illegal. Rechtlich handelt es sich um Kinderpornografie. Wer solches Bildmaterial auf ein Handy herunterlädt, macht sich strafbar.
Die Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich hat gegen neun Jugendliche Verfahren eröffnet, wie Sprecher Beat Fritsche auf Anfrage von «20 Minuten» sagt. Die Mehrheit der Verfahren sei abgeschlossen, sagt Fritsche. Die Teenager mussten als Strafe Arbeitseinsätze im Altersheim, Brockenhaus oder einer Küche leisten. Die zwei Jugendlichen aus dem Aargau sind mittlerweile wegen Besitzes von Kinderpornografie ebenfalls verurteilt worden.
Unter den neun Jugendlichen aus Zürich ist auch die junge Frau, die im Video zu sehen war. Ihr Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, schreibt «20 Minuten». Ihr wird Herstellung von Kinderpornografie vorgeworfen. Ob und wie sie bestraft wird, steht noch nicht fest. Inwiefern der Ex-Freund, der das besagte Video auf Facebook geladen und damit die Cybermobbingwelle ausgelöst hat, mit einer Strafe rechnen muss, ist unklar.
Quelle: http://kirschfest.eu/ice-tea-video-brin ... rnografie/
Wohlgemerkt: Schweiz. Die spinnen, die Schweizer !!!
In Deutschland wäre es wohl "Jugendpornografie", die die Richter aber nicht viel anders behandeln als normale Kinderpornografie.
Liebe Grüße
asGL
- Cocolinth
- Beiträge: 4972
- Registriert: 08.10.2008, 21:02
- Wohnort: ********* [email protected]
Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
Wie ich schon an unterschiedlichen Stellen sagte:
Man drängt Kinder, wenn es um Sex geht, immerzu in die Opferrolle -- denn ansonsten müsste man sie "steinigen"!
Das Pech des Mädchens ist hier eben, dass sie die Aufnahme SELBST gefertigt hat. Ohne Auftrag, ohne Zwang.
Folgerichtig wird sie dafür nun gleich doppelt an den Pranger gestellt: als Sexualstraftäterin vor Gericht, und als Schlampe auf dem Schulhof.
Vom dahinter liegenden patriarchalischen Prinzip her jeweils GENAU DAS GLEICHE!
Es ist das Prinzip der STEINIGUNG.
Ganz wie im Mittleren Osten.
GLückwunsch, Schweiz!
Man drängt Kinder, wenn es um Sex geht, immerzu in die Opferrolle -- denn ansonsten müsste man sie "steinigen"!

Folgerichtig wird sie dafür nun gleich doppelt an den Pranger gestellt: als Sexualstraftäterin vor Gericht, und als Schlampe auf dem Schulhof.
Vom dahinter liegenden patriarchalischen Prinzip her jeweils GENAU DAS GLEICHE!
Es ist das Prinzip der STEINIGUNG.
Ganz wie im Mittleren Osten.
GLückwunsch, Schweiz!
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
Deutschschweizer Richter, Staatsanwälte und Ärzte leiden unter Grössenwahn und Minderwertigkeitskomplexen. Durch autoritäre Allmachts- Fantasien, die leider stets zu einem Stück Realität werden - und gleichzeitig zur Realsatire verkommen - vergewissern sie sich ihrer Deutungshoheiten.
Man muss diese Möchtegern-Nazis (denn nicht mal das konnten sie richtig - obwohl sie's gerne gewollt hätten) nicht allzu ernst nehmen, und sollte das ganze unter dem Stichwort bünzlige Groteske einordnen. abhaken und vergessen: Als erstes europäisches Land liess die Schweiz Frauen massenhaft zwangssterilisieren, eine Praxis, die bis in die 70er Jahre hinein vorangetrieben worden ist. Die Begutachtungen, die zu diesen Sterilisationen führten, können nur als fadenscheinig/faschistoid bezeichnet werden. Von den bis in die 60er hinein massenhaft vergewaltigten, missbrauchten, gebrauchten, massivster physischer und psychischer Gewalt ausgesetzen Kindern und Jugendlichen, die für einen nicht unerheblichen Teil des Fundamentes schweizerischer Prosperität verantwortlich waren (=Sklaverei), ganz zu schweigen.
Und kaum kommt die Diskussion auf Nazigold zu sprechen, schaltet sich der schweizerische Abwehrreflex ein....
Oh Schwitzerländ, Du Wiege der Moralität!
Nazis sind mir echt lieber, die tragen wenigstens Uniformen von Hugo Boss, die so schön zu besudeln sind, wenn man "Castle Wolfenstein" zockt.
Bitte, tut mir den Gefallen, dieses Land nicht ernst zu nehmen, und bringt mir bloss keine Devisen in diesen rückgratlosen Sündenpfuhl.
Man muss diese Möchtegern-Nazis (denn nicht mal das konnten sie richtig - obwohl sie's gerne gewollt hätten) nicht allzu ernst nehmen, und sollte das ganze unter dem Stichwort bünzlige Groteske einordnen. abhaken und vergessen: Als erstes europäisches Land liess die Schweiz Frauen massenhaft zwangssterilisieren, eine Praxis, die bis in die 70er Jahre hinein vorangetrieben worden ist. Die Begutachtungen, die zu diesen Sterilisationen führten, können nur als fadenscheinig/faschistoid bezeichnet werden. Von den bis in die 60er hinein massenhaft vergewaltigten, missbrauchten, gebrauchten, massivster physischer und psychischer Gewalt ausgesetzen Kindern und Jugendlichen, die für einen nicht unerheblichen Teil des Fundamentes schweizerischer Prosperität verantwortlich waren (=Sklaverei), ganz zu schweigen.
Und kaum kommt die Diskussion auf Nazigold zu sprechen, schaltet sich der schweizerische Abwehrreflex ein....
Oh Schwitzerländ, Du Wiege der Moralität!

Bitte, tut mir den Gefallen, dieses Land nicht ernst zu nehmen, und bringt mir bloss keine Devisen in diesen rückgratlosen Sündenpfuhl.
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Lars von Trier
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Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
Jap. Lustig daran ist ja auch, dass in Sachen Konservatismus Islamisten und Neocons aller Länder denselben Wertvorstellungen frönen; hält man ihnen jedoch den Spiegel hin, tun sie so, als könnten sie unterschiedlicher nicht sein. Und solche Neocons waren in der Schweiz dafür verantwortlich, dass die Moslems ihre Minarette nicht weiterhin bauen konnten....Cocolinth hat geschrieben:
Folgerichtig wird sie dafür nun gleich doppelt an den Pranger gestellt: als Sexualstraftäterin vor Gericht, und als Schlampe auf dem Schulhof.

Zur Sache: Würde ein 12-jähriger Junge, der ein Wichs-Vid von sich herstellt und verbreitet, wohl ähnlich hart angepackt werden?
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Lars von Trier
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- Jean Valjean
- Beiträge: 1281
- Registriert: 20.01.2012, 20:16
- AoA: 1-13
Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
man muss noch bedenken, dass diese junge frau nun unter umständen ein opfer des kommenden berufsverbots für "pädophile" sexualstraftäter werden könnte. hoffentlich geht jetzt einigen leuten ein licht auf, und wenns nur eine handvoll sind...
"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, wird immer in der Unfreiheit landen – und damit in der schlimmsten Unsicherheit, die dem Menschen widerfahren kann."
Roland Baader
Roland Baader
Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
Wurden eigentlich schon der Alm-Öhi und der Ziegenpeter überprüft ? Ich meine ein alter Knacker alleine mit einem kleinen Mädchen auf der Alm und ein Junge der mit der kleinen Heidi alleine nur mit ein paar Ziegen unterwegs ist, das wirkt echt verdächtig !
Scheiß RTL !
Re: Hat's sowas schon mal gegeben?
das nenne ich konsequent .. jawohl .. richtig so das sie verurteilt wurden/werden*
*das war nicht ernst gemeint .. aber vielleicht wird dadurch mal klar wie "sinnvoll" diese gesetze sind und das sie die menschen kriminalisieren die sie eigentlich "schützen" wollen ..
*das war nicht ernst gemeint .. aber vielleicht wird dadurch mal klar wie "sinnvoll" diese gesetze sind und das sie die menschen kriminalisieren die sie eigentlich "schützen" wollen ..