Die Originalmeldung lautet:
Das Zürcher Bezirksgericht verurteilt einen ehemaligen Kleinkindererzieher zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und ordnet eine stationäre Massnahme an. Der knapp 32-jährige Mann hatte zwischen 2006 und 2011 schwere sexuelle Übergriffe auf kleine Mädchen begangen.
Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den geständigen Täter wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie. Man könne sich kaum einen schlimmeren Fall von Kindsmissbrauch vorstellen, sagten die Richter am Schluss der Urteilsverkündung. Das Verhalten des Täters wiege sehr schwer.
Die Richter folgten in ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte bereits eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Angeklagten gefordert. Zwar attestiere das psychiatrische Gutachten dem Mann eine Persönlichkeitsstörung, diese mindere die Schuldfähigkeit aber nur wenig.
Der Verteidiger hatte 8 Jahre Gefängnis beantragt, auch er plädierte aber dafür, dass diese Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben wird. Somit sprachen sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung für die «kleine Verwahrung» aus. Der Verurteilte befindet sich seit dem Sommer 2012 bereits im vorzeitigen Massnahmevollzug in der Strafanstalt Pöschwies.
Wird die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben, verbringt ein Verurteilter die Strafe in einer geschlossenen Anstalt, bis keine Rückfallgefahr mehr besteht. Im Gegensatz zu einer Strafe ist die Massnahme nicht begrenzt, das heisst, sie kann jeweils um 5 Jahre verlängert werden. Es handelt sich dabei um die sogenannte «kleine Verwahrung».
Der Erzieher arbeitete in einer privaten Kinderkrippe in Volketswil, als er im Frühling 2011 verhaftet wurde. Die Polizei hatte einen Tipp erhalten, der Mann sei im Besitz von Kinderpornographie.
In der Untersuchungshaft gestand der Mann, dass er an seiner Arbeitsstelle vier Mädchen sexuell misshandelt hatte. In seiner Freizeit beim Kinderhüten hatte er drei weitere Mädchen misshandelt. Alle Übergriffe fanden im Milieu der christlichen Freikirche ICF statt. Das älteste Mädchen war damals knapp sieben Jahre alt, das jüngste gerade mal sechs Monate.
Die sexuellen Übergriffe fotografierte oder filmte er. Die Bilder tauschte er danach im Internet mit Gleichgesinnten aus. An der Verhandlung wurde bekannt, dass der Angeklagte die Festplatte in einem präparierten Buch versteckt hatte. Dessen Titel: «Was die Bibel uns lehrt».
Laut der Anklageschrift brachte er die Kinder mit kleinen Geschenken - Süssigkeiten oder Schlüsselanhängern - dazu, mitzumachen. Später setzte er sie unter Druck und redete ihnen ein, Mama und Papa würden böse werden, wenn sie davon erführen. Der Angeklagte habe die wehrlosen Mädchen schamlos und bei klarem Vorsatz ausgenützt, sagte der Staatsanwalt am Mittwochmorgen in seinem Plädoyer. Seine Taten habe er nur unter Druck gestanden, er sei deshalb ein notorischer Lügner und es sei nicht klar, ob er sich nicht noch an mehr Mädchen vergangen habe.
In seinem Schlusswort beteuerte der Beschuldigte er bereue wirklich, was er getan habe. Es seien «schlimme, abscheuliche Taten». Er würde sein «Leben geben», um alles rückgängig zu machen.
Der Fall hatte Konsequenzen für die Krippen im Kanton Zürich: Seit 2012 müssen sie in ihren Konzepten zwingend ausführen, wie sie das Risiko von sexuellen Übergriffen möglichst klein halten wollen.
QuAlle: http://www.srf.ch/news/regional/zuerich ... ererzieher
Re: 13 Jahre Haft und Maßregelvollzug für Kitapädogogen
humor hat er jedenfalls ..dass der Angeklagte die Festplatte in einem präparierten Buch versteckt hatte. Dessen Titel: «Was die Bibel uns lehrt».
- Jean Valjean
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Re: 13 Jahre Haft und Maßregelvollzug für Kitapädogogen
Das ist genau der Typ, dessen Artikel ich hier vor ca 2 Wochen verlinkt hab.
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Re: 13 Jahre Haft und Maßregelvollzug für Kitapädogogen
Bei allen medienberichten über solche Verurteilungen ermisse ich immer Details, d. h. was dem Kita-Erzieher denn nun konkret zur Last gelegt wird. D. h. "mitzumachen" - - - bei konkret was?Laut der Anklageschrift brachte er die Kinder mit kleinen Geschenken - Süssigkeiten oder Schlüsselanhängern - dazu, mitzumachen.
Re: 13 Jahre Haft und Maßregelvollzug für Kitapädogogen
Welch Glück, das meins weit vor dem großen medialen Fetisch und der Welle des schizophrenen social network noch passiert ist.
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Re: 13 Jahre Haft und Maßregelvollzug für Kitapädogogen
Very klischee.asgl hat geschrieben:brachte er die Kinder mit kleinen Geschenken - Süssigkeiten oder Schlüsselanhängern - dazu, mitzumachen.
Many common in media.asgl hat geschrieben:Später setzte er sie unter Druck und redete ihnen ein, Mama und Papa würden böse werden, wenn sie davon erführen.
Much lie.asgl hat geschrieben:In seinem Schlusswort beteuerte der Beschuldigte er bereue wirklich, was er getan habe. Es seien «schlimme, abscheuliche Taten». Er würde sein «Leben geben», um alles rückgängig zu machen.
- Bird of Hermes
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Re: 13 Jahre Haft und Maßregelvollzug für Kitapädogogen
meine fresse ich mad dieses dogememe einfach nicht.
Aber ja mich würde mal interessieren wass den überhaupt vorgeworfen wurde "sexueller missbrauch" kann ja mitlerweile alles mögliche bedeuten
Aber ja mich würde mal interessieren wass den überhaupt vorgeworfen wurde "sexueller missbrauch" kann ja mitlerweile alles mögliche bedeuten
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- Jean Valjean
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Re: 13 Jahre Haft und Maßregelvollzug für Kitapädogogen
Es handelt sich hierbei um diesen Daniel O. dessen Beitrag ich hier vor ca. 2 Wochen verlinkt hab. Eine genaue Auflistung seiner Handlungen möchte ich nicht noch einmal posten, da ich es mir mit der Moderation schon genug verscherzt hab.Bird of Hermes hat geschrieben:Aber ja mich würde mal interessieren wass den überhaupt vorgeworfen wurde "sexueller missbrauch" kann ja mitlerweile alles mögliche bedeuten

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Re: 13 Jahre Haft und Maßregelvollzug für Kitapädogogen
Hallo Jean Valjean,
ich edithiere es nicht noch mal. Wenn Du wirklich so strunzdämlich bist, erneut mit Deinem fundierten Wissen über den Inhalt kinderpornografischer Schriften zu prahlen, obwohl bei Dir nach unserer ersten Maßnahme schon alle Alarmglocken geklingelt haben müssten, dann soll es so sein.
Da bei Dir aber nichts geklingelt zu haben scheint, schreibe ich diesen Beitrag, damit Du noch Anlass und Zeit hast, ggf. Deine Datenträger im Garten zu vergraben. Da wir leider den ersten ßrätt zu spät entsorgt haben, wird sein Inhalt ohnehin bereits aktenkundig sein. Hoffen wir, dass man Deinem Account keine Realperson zuordnen kann!
ich edithiere es nicht noch mal. Wenn Du wirklich so strunzdämlich bist, erneut mit Deinem fundierten Wissen über den Inhalt kinderpornografischer Schriften zu prahlen, obwohl bei Dir nach unserer ersten Maßnahme schon alle Alarmglocken geklingelt haben müssten, dann soll es so sein.
Da bei Dir aber nichts geklingelt zu haben scheint, schreibe ich diesen Beitrag, damit Du noch Anlass und Zeit hast, ggf. Deine Datenträger im Garten zu vergraben. Da wir leider den ersten ßrätt zu spät entsorgt haben, wird sein Inhalt ohnehin bereits aktenkundig sein. Hoffen wir, dass man Deinem Account keine Realperson zuordnen kann!

... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.