1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
Richterin Ines Pielemeier sah es als erwiesen an, dass der zweifache Vater zumindest auf seinem Handy ein kinderpornografisches Video gespeichert hatte. Vieles spreche dafür, dass auch die kinderpornografischen Bilder auf dem Notebook „nicht zufällig dort gelandet seien“. Eben das hatte der Angeklagte versucht, glaubhaft zu machen. Der 43-Jährige nutzte zu Beginn der Verhandlung die Möglichkeit, sich selbst zum Sachverhalt zu äußern. Dabei gab er an, die Anklage sei für ihn eine „Riesenkatastrophe“, denn er habe im Internet nie nach Kinderpornografie gesucht, sondern nur nach Model-Bildern. Dabei seien dann womöglich im Hintergrund Pop-ups pornografischer Seiten aufgegangen.
Wenig überzeugt von dieser Deutung des Geschehens war der Kriminalhauptkommissar, der den Angeklagten überführt hatte. (Fünf Beamte in der Kreispolizeibehörde ermitteln derzeit in Sachen Kinderpornografie).
Er wies darauf hin, dass eindeutige Begriffe eingegeben wurden – zumal dies über einen langen Zeitraum geschehen war (2010 bis 2012). „Dann weiß man, auf welchen Seiten man landet.“
Ferner habe der Angeklagte nachweislich ein Programm installiert, das Spuren im Internet löschen kann, es dann aber nicht korrekt genutzt. Bereits bei der Vernehmung habe der 43-Jährige sofort darauf hingewiesen, dass nur das Speichern kinderpornografischer Daten strafbar sei, aber nicht das Angucken.
Die Staatsanwältin wies in ihrem Plädoyer auf das große Leid der Kinder hin, die für ihr Leben gezeichnet seien, „nur weil es Menschen gibt, die sich diese Bilder anschauen wollen“.
Die Richterin entsprach mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwältin. Der Verteidiger des Angeklagten hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
QuAlle: http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-War ... -dem-Handy
Wenig überzeugt von dieser Deutung des Geschehens war der Kriminalhauptkommissar, der den Angeklagten überführt hatte. (Fünf Beamte in der Kreispolizeibehörde ermitteln derzeit in Sachen Kinderpornografie).
Er wies darauf hin, dass eindeutige Begriffe eingegeben wurden – zumal dies über einen langen Zeitraum geschehen war (2010 bis 2012). „Dann weiß man, auf welchen Seiten man landet.“
Ferner habe der Angeklagte nachweislich ein Programm installiert, das Spuren im Internet löschen kann, es dann aber nicht korrekt genutzt. Bereits bei der Vernehmung habe der 43-Jährige sofort darauf hingewiesen, dass nur das Speichern kinderpornografischer Daten strafbar sei, aber nicht das Angucken.
Die Staatsanwältin wies in ihrem Plädoyer auf das große Leid der Kinder hin, die für ihr Leben gezeichnet seien, „nur weil es Menschen gibt, die sich diese Bilder anschauen wollen“.
Die Richterin entsprach mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwältin. Der Verteidiger des Angeklagten hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
QuAlle: http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-War ... -dem-Handy
Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
Da wollte wohl jemand besonders schlau sein, indem er selbst darauf hinwies, dass das Angucken von KiPo allein noch nicht strafbar sei, sondern nur der Besitz. Wer dann natürlich den installierten Internet-Spurenvernichter nicht korrekt bedient, schießt sich damit selbst in den Fuß.asgl hat geschrieben:Er wies darauf hin, dass eindeutige Begriffe eingegeben wurden – zumal dies über einen langen Zeitraum geschehen war (2010 bis 2012). „Dann weiß man, auf welchen Seiten man landet.“
Ferner habe der Angeklagte nachweislich ein Programm installiert, das Spuren im Internet löschen kann, es dann aber nicht korrekt genutzt. Bereits bei der Vernehmung habe der 43-Jährige sofort darauf hingewiesen, dass nur das Speichern kinderpornografischer Daten strafbar sei, aber nicht das Angucken.
Aber dieses Beispiel zeigt wieder einmal, welche dummen Fehler meistens zu solchen Urteilen führen, ähnlich wie im Fall des kürzlich verurteilten Mannes, der zwar seine Festplatte verschlüsselt hatte, aber dann mit seinem KiPo-Konsum prahlte, und zusätzlich auch noch Drogen im Haus vorrätig hielt...
Nun fragt man sich, wie hoch der Ermittlungsaufwand bei solchen Fällen eigentlich ist, und ob das letztendlich geeignet ist, die KiPo-Produktion an sich (das war ja das Argument der Richterin) einzudämmen. Nicht, dass ich hier etwas verharmlosen möchte, aber muss man für sowas wirklich mehrere Kripo-Beamte abstellen, die meist nichts anderes zu tun haben, als solche "leicht erreichbaren Früchte" abzugreifen?
Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
Interessant ist doch, dass die hochwohlgeborene Richterin dem Angeklagten gerade mal EIN Video auf dem Handy nachweisen konnte.
Dafür ist die Strafe dann doch ...ähm... unverhältnismässig??!!!
Liebe Grüße
asGL
PS:
Und natürlich verhindert das Verknacken von Konsumenten keinesfalls die Produktion, das hat sich ja doch wohl in der Drogenszene auch schon herumgesprochen. Und die meisten "gefundenen" Kipos sind imho schon steinalt (und waren zu Produktionszeiten sogar tw. legal)
Dafür ist die Strafe dann doch ...ähm... unverhältnismässig??!!!
Liebe Grüße
asGL
PS:
Und natürlich verhindert das Verknacken von Konsumenten keinesfalls die Produktion, das hat sich ja doch wohl in der Drogenszene auch schon herumgesprochen. Und die meisten "gefundenen" Kipos sind imho schon steinalt (und waren zu Produktionszeiten sogar tw. legal)
Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
Auf dem Notebook waren laut dem Bericht auch noch welche, wie viele, wird leider nicht gesagt. Sehr viele können es aber wohl nicht gewesen sein, ansonsten hätte der Verfasser diese Sensation sicher nicht unerwähnt gelassen. Was die Verhältnismäßigkeit angeht, bin ich hingegen nicht sehr überrascht, das können die Richter offenbar ganz nach Laune und Gutdünken selbst entscheiden. Ich weiß auch nicht, ob es rechtens ist, Notebook und Handy einfach so einzuziehen, oder zählt das zur Strafe noch dazu (der Wert der Geräte übersteigt ja evtl. daß Bußgeld)?
- Smaragd aus Oz
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Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
Genau. Und es ist erwiesen, dass der Typ gezielt danach gesucht hatte.[color=#000000]Mitleser[/color] hat geschrieben:Auf dem Notebook waren laut dem Bericht auch noch welche
Die ßrättüberschrift ist daher Kwark und die Empörung über die Strafhöhe beruht auf falschen Tatsachen.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
jetzt stellt sich mir die Frage. muss die Strafe deswegen höher werden nur weil er große Anzahl an Material hat oder reicht es nicht aus ihn zu bestrafen nur wegen Tat an sich, unabhängig der Anzahl von Filmen!! was spielt die Anzahl für eine Rolle?
"Es ist keine Schande, es ist kein Verbrechen, es tut keinem weh - es ist nur Liebe"
Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
wenn du hunderttausende kipos hast, dann hast du auch hunderttausende Seelenmorde begangen.
Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
Seelenmorde...? aber Mord in diesen sinne ist es ja nicht, da es ja nicht physisch ist!Unvisible hat geschrieben:wenn du hunderttausende kipos hast, dann hast du auch hunderttausende Seelenmorde begangen.
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Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
das sagen doch die kischü's und was die sagen ist richtig.
- Smaragd aus Oz
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Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
Hä?[color=#000000]Manni343[/color] hat geschrieben:jetzt stellt sich mir die Frage. muss die Strafe deswegen höher werden nur weil er große Anzahl an Material hat oder reicht es nicht aus ihn zu bestrafen nur wegen Tat an sich

Ja eben. Deswegen ja auch Seelenmord, weil nicht physisch. Ist doch logisch, oder?[color=#000000]Manni343[/color] hat geschrieben:Seelenmorde...? aber Mord in diesen sinne ist es ja nicht, da es ja nicht physisch ist!

Ich habe ja schon gesagt: Straftat gegen geistiges Eigentum:
https://www.girlloverforum.net/forum/vi ... 81#p288881
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
na aber wer sagt den das ein Seelenmord Stattgefunden hat? es keiner eine gefragt und keiner hat je das Kind gefragt ob es überhaupt "Ermordet" wurde…wer legt das fest!! Genau das Gesetz…aber dies stützte sich auch nur auf Mutmaßungen! das muss schlecht sein also gibt eine Strafe dafür!
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- Jean Valjean
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Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
Ich hab mal irgendwo gelesen (die Pädophilie-Irrtümer Seite ??), dass sex. Missbrauch und Kinderpornografie in Deutschland sog. abstrakte Gefährdungsdelikte sind, bei welchen kein individueller Schadensnachweis erfolgen muss. Das Bestehen eines Schadens wird pauschal angenommen.
"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, wird immer in der Unfreiheit landen – und damit in der schlimmsten Unsicherheit, die dem Menschen widerfahren kann."
Roland Baader
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Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
also alles nur Mutmaßungen...Jean Valjean hat geschrieben: Das Bestehen eines Schadens wird pauschal angenommen.
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Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
wenn man wie die gesellschaft davon ausgeht, das sex. kontakte für kinder immer schädlich sind, dann erscheint es eben nicht als eine mutmassung aber aus unserer perspektive hast du natürlich recht.
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Roland Baader
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Re: 1 (!!!) Kinderporno auf dem Handy
Und genau da sind wir wider, die allgemeine Gesellschaft hat beschlossen... Aber wirklich konkrete Aussagekräftige beweise haben sie eben auch nicht!
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