(Dank an lorenz von jungsforum.net für den Hinweis.)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Cocolinth hat geschrieben:Missbrauch ist immer männlich
Wird wohl nicht mehr allzu lange dauern, bis ein männlicher Säugling wegen inzestuösen Oralsex` an/mit den Brüsten seiner (wegen fehlgeleiteter/falsch verstandener Liebe seiner dadurch nicht zurechnungs-/zustimmungs(?)-sfähigen) Mutter "angeklagt" und zur Strafe an die (Uni-Sex!)Weichmacher-Plastik-Nuckel-Flasche verwiesen wird.
Der neue Slogan in Erziehungsratgeberbroschüren lautet dann:
"Wehret den Anfängen!"
"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke) “We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
(Marilyn Monroe)
Ich habe das schon einmal geschrieben, aber was soll man mit solchen Zwei-Zeilen-Artikeln anfangen? Ohne etwas detailliertere Einsicht in den Fall kann man sich doch überhaupt keine Meinung dazu bilden. Dann lieber gleich gar nicht berichten.
Was Dich auch in diesen "zwei Zeilen" verblüffen sollte, ist, dass hier ein (nach U.N.- als auch britischer Definition) KIND Sex mit einem Erwachsenen hat -- aber der Erwachsene als das Opfer dargestellt wird.
Selbst, wenn man dem Erwachsenen keinen Tatvorsatz nachweisen kann, so kann ein Kind ja erst recht keinen Tatvorsatz haben... vorsätzlicher Sex? VOM KIND AUSGEHEND???
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Sexuelle Gewalt ist PER DEFINITION männlich. Immer.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Und falls doch mal die Frau angeklagt wird, dann ist sie das Opfer der restriktiven Gesetzgebung, denn sie hat sich dummerweise in einen Jungen verliebt, der noch ein halbes Jahr unter der Schutzaltersgrenze liegt.
"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, wird immer in der Unfreiheit landen – und damit in der schlimmsten Unsicherheit, die dem Menschen widerfahren kann."