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asgl
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90 Tagessätze für Prominenten wegen Kipo

Beitrag von asgl »

Der frühere Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Georg Hupfauer, hat wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen erhalten.


kompletter Beitrag: http://www.berliner-kurier.de/panorama/ ... 59346.html
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Sakura
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Re: 90 Tagessätze für Prominenten wegen Kipo

Beitrag von Sakura »

Die Nachricht ist schon uralt!
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Luna
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Re: 90 Tagessätze für Prominenten wegen Kipo

Beitrag von Luna »

Sakura hat geschrieben:Die Nachricht ist schon uralt!
Warum postest DU dann nicht die Nachricht und zwar früher. Wäre auf jeden Fall besser als hier rumzutrollen?! :D


69 Beiträge noch leute! :3
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!

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asgl
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Re: 90 Tagessätze für Prominenten wegen Kipo

Beitrag von asgl »

Wieso uralt, das Urteil ist doch erst gestern oder heute (nagel mich da nicht fest) veröffentlicht worden. Und der TExt ist aus einer Zeitung von heute!



Liebe Grüße
asGL
asgl
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Re: 90 Tagessätze für Prominenten wegen Kipo

Beitrag von asgl »

Update:

Der frühere KAB-Bundesvorsitzende soll nach Angaben eines Aachener Gerichtssprechers von Donnerstag laut Strafbefehl 90 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen. Gegen die Höhe des Tagessatzes, der sich in erster Linie nach dem Einkommen richte, habe Hupfauer Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Aachen hatte Strafbefehl wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften erlassen.

Hupfauer sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur, er akzeptiere den Strafbefehl und bestätigte damit einen Bericht des "Express". "Warum soll ich das nicht akzeptieren. Ich habe schon im Vorfeld angegeben, dass ich mit diesen Bildern in Berührung gekommen bin", sagte er. Beträgt die Geldstrafe 90 Tagessätze oder weniger, wird sie nicht im Führungszeugnis vermerkt. Hupfauer würde damit nicht als vorbestraft gelten. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig.
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