Was kann man alles neben Sozialstunden an Weisungen aussprechen, wenn man Richter ist?
Zum Beispiel kann man über 5 Jahre auferlegen, dass "keinen  Kontakt  zu  anderen  Personen –weder schriftlich,  telefonisch,  elektronisch  oder  auf  sonstige  Weise –aufzunehmen, deren pädophile Neigungen ihm bekannt waren,sowie den Kontakt zu solchen Personen  sofort  abzubrechen,  wenn  die  andere  Person  pädophile  Interessen hat,  indem  sie  entsprechende  Schriften,  Bilder  oder  Dateien  besitzt,  vorzeigt oder anbietet."
Für alle, die es noch immer nicht checken:
"Als inkriminierte Inhalte kinderporno-graphischer „Schriften“ kommen grundsätzlich auch Darstellungen in Betracht, in  denen  der  sexuelle  Missbrauch  von  Kindern  nur  mit  Worten  beschrieben wird. "
"Dass  es  sich  bei  den  Chats  möglicher-weise  jeweils  um  rein  fiktive  Darstellungen  handelt,  steht  dem  nicht  entgegen, denn  die  strafbare  öffentliche  Zugänglichmachung  von  kinder-und  jugendpor-nografischen Schriften ist nicht auf solche Schriften beschränkt, die ein tatsäch-liches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben."
Hangtäter richtet sich auch nach der Mindeststrafe. "Zur  Beurteilung,  ob  die  von  einem  Angeklagten  hangbedingt  zu  erwar-tenden  Taten  in  diesem Sinne „erheblich“ sind, kann danach kein genereller Maßstab angelegt werden"
Nicht mehr lang und es gibt für KiPo regelmäßig den Antrag des Maßregelvollzugs. Die Strafverschäfungsdebatte aktuell hätte genau das zum Ziel. Dann werden Bilderbetrachter und Verteiler so bestraft wie die Täter vor oder mit der Kamera. 
"Ohne  diese  Taten  zu  relativieren,  sieht  das  Landgeicht  aber  auch  bereits  hier,  dass  diese  jeweils  ohne  Gewaltanwendung  oder Drohung  mit  Gewalt  begangen  wurden  und  sich  im  Rahmen  des  heutigen §176a  StGB  jedenfalls  nicht  im  obersten  Bereich  bewegten. "
"Insoweit  sieht  das  Landgericht  (UA  S.  115  ff.)  im  Rahmen  der  auf  eine umfassende Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten gestützten Gefähr-lichkeitsprognose,  dass  vom  Angeklagten  zwar  auch  in  Zukunft  mit  hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten nach §184b StGB und §145a StGB zu erwarten sind,  jedoch  keine  im  Sinne  des  §66  Abs.  1  Satz  1  Nr.  4  StGB  erheblichen Straftaten. Auch die bisher verhängten Freiheitsstrafen haben den Angeklagten zwar  einerseits  nicht  von  weiteren  Straftaten  abhalten können,  aber  diese  be-zogen  sich  jeweils  auf  Delikte,  welche  die  Voraussetzungen  des  §66  Abs.1 Satz1  Nr.  4  StGB  nicht  erfüllen. "
Das wird sich dann bald ändern!
1StR 502/19 6. Juni2020
Vorinstanz:München II, LG, 18.01.2019 -24 Js 38712/17 3 KLs 604 Ss 528/19
			
			
									
																
						
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Re: Weisungen des Gerichts
Leider gibt es zu Viele die wieder brüllen: "Selber schuld!"
Das Problem sehe ich, wie auch der Vorschreiber darin, was alles als Kinderpornographie tituliert und gewertet wird! Und vieles hat nicht mehr wirklich mit realen Missbrauch zu tun. Es geht immer wieder mehr in Richtung Bestrafung einer sexuellen Neigung. Egal, wie sehr man sich der Gesellschaft anbiedert.
			
			
									
													Das Problem sehe ich, wie auch der Vorschreiber darin, was alles als Kinderpornographie tituliert und gewertet wird! Und vieles hat nicht mehr wirklich mit realen Missbrauch zu tun. Es geht immer wieder mehr in Richtung Bestrafung einer sexuellen Neigung. Egal, wie sehr man sich der Gesellschaft anbiedert.
"Das Schlimme an dieser Welt ist, dass die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind." - Bertrand Russell (1872 - 1970)
"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)
https://boylandonline.com/

			
						"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)
https://boylandonline.com/
Re: Weisungen des Gerichts
Deutschland ist schon lange kein Rechtsstaat mehr und driftet immer mehr ab in ein totalitäres System. Werden wir ganz sicher alle bald merken, wenn es um Impfterror und Immunitätsausweis geht. 
Es sei aber am Rande mal erwähnt, dass das Buch "Josefine Mutzenbacher - Geschichte einer Wienerischen Dirne"nach wie vor nicht verboten ist, obwohl die Beschreibungen aus der Ich-Perspektive in den ersten Kapiteln wirklich Kindersex pur sind.
			
			
									
													Es sei aber am Rande mal erwähnt, dass das Buch "Josefine Mutzenbacher - Geschichte einer Wienerischen Dirne"nach wie vor nicht verboten ist, obwohl die Beschreibungen aus der Ich-Perspektive in den ersten Kapiteln wirklich Kindersex pur sind.
Pädophile sind Aliens aus einer kosmoerotisch höheren Dimension,
und nur die Strahlkraft der Kinder lässt uns nach Hause telefonieren.
Mädchen sind Schmetterlinge, die - wenn du glaubst ihren Zauber
erhascht zu haben, bereits davonflattern im Windhauch der eilenden Zeit.
			
						und nur die Strahlkraft der Kinder lässt uns nach Hause telefonieren.
Mädchen sind Schmetterlinge, die - wenn du glaubst ihren Zauber
erhascht zu haben, bereits davonflattern im Windhauch der eilenden Zeit.
Re: Weisungen des Gerichts
Ich besitze das Buch nicht, hatte es aber vor etlichen Jahren mal gelesen. Ich weiß aber noch, dass ab dem Alter von 5 Jahren schon heftig an den Geschlechtsteilchen gespielt wurde.