Dieser Satz alleine reicht schon, um Probleme zu schaffen"Ich als Pädo in einer KiTa bin ganz gut versorgt mit Mädchen"
-fürs Forum
-für ihn selbst
Diese Formulierung reicht der Öffentlichkeit schon.
Dieser Satz alleine reicht schon, um Probleme zu schaffen"Ich als Pädo in einer KiTa bin ganz gut versorgt mit Mädchen"
Namielle hat geschrieben: 09.12.2024, 17:42 - Und was machen Sie beruflich?
- Ich bin staatlich geprüfter Kindermuschi-Abtupfer.
Ich kann mich nur wiederholen: NIEMAND in der Öffentlichkeit lacht über eine solche Aussage in unserem Forum!
Also, Verehrer, dieses Forum ist eine Hilfe für Pervs, zum Glück. Ich verstehe Leni sehr gut und teile ihre Befürchtungen und ihren Ärger.Verehrer hat geschrieben: 31.12.2024, 16:27 Also Leni, dieses Forum ist für die Öffentlichkeit eine einzige Provokation, leider. Ich verstehe schon eure Befürchtungen.
Jeder soll das schreiben, wofür er gerade stehen kann, wenn mal die Polizei um 6 Uhr kommt und ihm das Geschriebene unter die Nase hält. Also in der Weise, dass er sich nicht obendrein noch schämen muss, wenn ihm sowieso schon ein Strick aus allem gedreht wird.Verehrer hat geschrieben: 31.12.2024, 16:43 [...]
Also schreiben wir ab jetzt nur noch das, was in der Öffentlichkeit begrüsst wird?
Sakura hat geschrieben: 31.12.2024, 16:48 wenn mal die Polizei um 6 Uhr kommt und ihm das Geschriebene unter die Nase hält.
Luna hat geschrieben: 24.12.2024, 10:21 Lasst uns deshalb im kommenden Jahr einfach zweimal überlegen was wir wie schreiben und mehr auf die Außenwirkung achten.
Ich persönlich würde es begrüßen, schriebest du solche Zeilen nieder. Doch leider würdest auch du dann von Strafe bedroht werden: Der Paragraph 140 des StGB sieht vor, dich als Ketzerin mit bis zu drei Jahren Gefängnis zur Räson zu bringen.Leni hat geschrieben: 31.12.2024, 08:38
Ich eröffne ja auch keinen Thread "Positive Memories" und beschreibe euch bis aufs Kleinste, was ich mit meinem Geliebten alles erlebt habe. Aus Rücksicht auf die User. Ich könnte das, denn der Mann lebt nicht mehr und hat rechtlich nichts zu befürchten.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
1.
belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
2.
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.