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- Horizonzero
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Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Bei diesen behördlichen Lügen ist es halt ungemein schwer diese als solche zu beweisen. Letztlich sitzt da ein Mensch - sei es Polizist oder Staatsanwalt oder auch Richter - der die Vorwürfe formuliert und in seiner sicherlich tiefster Grundüberzeugung so formuliert das sie den geforderten Ansprüchen entsprechen. Worte wie "möglicherweise, vielleicht, unter Umständen" nutzen die nicht - da fließt die berühmte kriminalistische Erfahrung ein und aus möglicherweise wird ein "hat", ein Verdacht zum Fakt.
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- Sakura
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Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Also bei Richtern ist das eigentlich klar. Die sollen ja gerade ohne eigene Agenda urteilen. Meistens tun sie das auch. Aber der Skandal beim Bundesverfassungsgericht hat die Justiz insgesamt delegitimiert. Wenn die allerobersten Richter irgendwelche Influencer ausm Internet zitieren müssen, um ein offenkundig verfassungswidriges Gesetz zu pulverisieren, dann werden viele Richter versucht sein, ähnlichen Impulsen nachzugehen und so sickert die Verkommenheit bis in die Land- und Amtsgerichte.
Und niemand hat dabei ein schlechtes Gewissen.
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"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Leni hat geschrieben: 14.07.2026, 11:09 Aber du kannst doch gegen eine Lüge angehen!!!
Die können dir doch nicht solche Verbrechen unterstellen, derer du dich garnicht schuldig gemacht hast!
Mein Umfeld haben sie in Ruhe gelassen und als die HD beendet war, haben sie auf meinen Wunsch noch 10 Minuten gewartet, bis die Nachbarsfamilie aus dem Treppenhaus verschwunden war.
Natürlich können die lügen und ich kann nix dagegen tun. Das lässt sich dann alles mit dem Begriff "Verdacht" begründen. Sie hätten Kinderporno-Videos auf dem Handy gefunden, das war die Aussage. Ob das dann tatsächlich einer Begutachtung standhalten würde, ist fraglich. Die Polizistin meinte zu mir unter 4 Augen, die Dinge, die sie gefunden hätten, seien "... naja". Kann ich mich darauf berufen? Nein! Sie hat es mir unter 4 Augen gesagt. Im Zweifel hat sie diese Aussage nie getätigt. Laut Protokoll war ich nie allein mit der Polizistin, denn laut Protokoll habe ich den anderen bei der Durchsuchung meines Spindes beigewohnt. Wurde ein Protokoll angefertigt während die bei mir auf Arbeit waren? Nein! Das Protokoll wurde hinterher angefertigt.
- Hatten die Bullen mein Handy mit auf meiner Arbeitsstelle? Ich hatte gefragt. Laut deren Aussage: Nein!
- Wurden meinem Arbeitgeber aber angeblich Kinderpornos auf meinem Handy gezeigt? Ja!
- Hat mein Arbeitgeber mir anfangs vorgeworfen Kinderporno-Videos auf dem Handy zu haben? Ja!
- Wirft mein Arbeitgeber mir nun vor, Kinderporno-Videos auf dem Handy gehabt zu haben? Nein!
- Hat mein Arbeitgeber mir anfangs vorgeworfen selbst Kinderpornos angefertigt zu haben von den Kindern? Nein!
- Wirft mein Arbeitgeber mir jetzt vor dies getan zu haben? Ja!
- Schreibt die Staatsanwaltschaft, ich hätte Kinderpornos auf meinem Handy? Ja!
- Wurden die angeblichen Kinderpornos auf meinem Handy meinem Anwalt vorgelegt, damit dies widerlegt werden kann? Nein!
- Wozu braucht es Anwälte? Um die Staatsanwaltschaft in die Schranken zu weisen, denn sonst können die ja behaupten, was sie wollen. So läuft das eigentlich in autokratischen Staaten und Diktaturen.
- Hat mein Arbeitgeber mich beim Jugendamt gemeldet wegen Kinderpornos? Ja!
- Hätte mein Arbeitgeber mich melden dürfen? Nein!
- Wann hätte ich beim Jugendamt gemeldet werden dürfen? Wenn ich eine Verurteilung und damit einen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis gehabt hätte!
- Sagt mein Anwalt, ich solle mich dagegen wehren? Nein!
- Warum nicht? Weil es keinen Sinn hat. Im Zweifel wird das Argument "Kinderschutz" angebracht, damit lässt sich diese Meldung an das Jugendamt nämlich rechtfertigen.
Das stimmt vorne und hinten nicht. Wie gesagt: Wer kontrolliert die Bullen?? Die Bullen selbst kontrollieren sich.
Natürlich werde ich versuchen, diese ganze Scheiße anzuprangern. Helfen tut es aber nicht mehr, denn der Schaden ist bereits angerichtet. Alles, was jetzt folgt ist nur eine Schadensbegrenzung.
Ganz genau. Ein solches Vorgehen, vormals vielleicht irgendwie akzeptiert, ist nun in Stein gemeißelt und damit salonfähig.Sakura hat geschrieben: 14.07.2026, 16:00 dann werden viele Richter versucht sein, ähnlichen Impulsen nachzugehen und so sickert die Verkommenheit bis in die Land- und Amtsgerichte.
Und niemand hat dabei ein schlechtes Gewissen.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
"Kinderschutz" sollte das neue Unwort des Jahres werden. Mit diesem Begriff kann man nämlich alles rechtfertigen, egal, ob Vorratsdatenspeicherung, Chatkontrolle, Staatstrojaner auf Smartphone und Co., Gesetze gegen Puppen, fristlose Kündigungen, Hausverbote, oder was auch immer. Niemand kann gegen Kinderschutz sein, Kinder sind schließlich unser höchstes Gut! Und wer Bedenken äußert, ist wahrscheinlich ein ekeliger Pädo, den man am besten gleich in den Knast steckt...
Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Tut mir echt leid zu lesen, naylee. Ich drücke dir fest die Daumen, dass es nicht so schlimm wird.naylee hat geschrieben: 15.07.2026, 05:59 Natürlich werde ich versuchen, diese ganze Scheiße anzuprangern. Helfen tut es aber nicht mehr, denn der Schaden ist bereits angerichtet. Alles, was jetzt folgt ist nur eine Schadensbegrenzung.
Es ist wirklich schlimm wieviel Unrecht gerade mit vermeintlichem "Kinderschutz", das kein Kind schützt, gerechtfertigt wird. Ich glaube es kommen noch schlechtere Zeiten auf uns zu. Ich kann nur jedem raten vorsichtiger zu werden, was Anonymität im Netz betrifft.Mitleser hat geschrieben: 15.07.2026, 06:09 "Kinderschutz" sollte das neue Unwort des Jahres werden. Mit diesem Begriff kann man nämlich alles rechtfertigen, egal, ob Vorratsdatenspeicherung, Chatkontrolle, Staatstrojaner auf Smartphone und Co., Gesetze gegen Puppen, fristlose Kündigungen, Hausverbote, oder was auch immer. Niemand kann gegen Kinderschutz sein, Kinder sind schließlich unser höchstes Gut! Und wer Bedenken äußert, ist wahrscheinlich ein ekeliger Pädo, den man am besten gleich in den Knast steckt...
QZLX5NYVC
Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Ich hab jetzt nochmal nachgelesen, was unter den Begriff "KiPo" fällt: Nur Bilder, wo ein nacktes Kind zu sehen ist. Und das hast du auf dem Handy gehabt? (ich merke gerade, es ist vielleicht besser, du antwortest nicht, oder ich lösch das wieder)
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Du warst mir ein Freund und Vater.
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Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Ihr wisst ja in letzter Zeit sehe ich nur noch Schwarz, aber manchmal Frage ich mich warum es eigentlich keinen Seniorenschutz gibt? Hier klappen die Alten regelmäßig wegen der Hitze um und kommen dann mit Glück in ein Krankenhaus. Wo es aber wiederum keine Klimaanlage gibt. Ich war neulich in einem Schuhladen gewesen. Da war es so kalt drin gewesen, ich musste stöhnen als ich den Laden betrat. Warum richtet man da nicht ein Bereich für ältere Menschen ein. Gibts ja auch für Kinder... Im Winter müssen Senioren Wunschzettel aufhängen gehen, damit Jemand ihnen zu Weihnachten ein paar warme Socken schenkt. Vielleicht legt Deutschland so einen großen Wert auf Kinderschutz, weil Kinder irgendwann arbeiten gehen und Steuern zahlen. Während alte Menschen nur Kosten verursachen. Am besten man Zahlt sein Lebenlang in die Rentenkasse ein um dann kurz vor Eintritt in die Rente abzunippeln...
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Alte Menschen werden heuzutage viel zu alt und kosten dementsprechend viel Geld.
Wieso gibts in Krankenhäusern keine Klimaanlage? Ist das nicht Vorschrift?
Wieso gibts in Krankenhäusern keine Klimaanlage? Ist das nicht Vorschrift?
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Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Nope, ein Krankenhaus muss Geld verdienen, nicht ausgeben. Mich wundert es sowieso warum die noch feste Nahrung austeilen. Das ist einer der teuersten Posten. Irgendwann gibts das Essen nur noch als Tropflösung oder man muss was mitbringen. Es wäre so einfach auf den Dächern Solaranlagen bauen und in den Zimmern Klimaanlagen aber dafür fehlt es an Vorschriften. In Frankreich gibt es ein Register für alle über 60 jährigen die keine Familie haben. Da ruft der Staat an und bringt Wasser vorbei. In DE redet man nur darüber und nur so lange wie und bis es wieder heiß ist.Leni hat geschrieben: 15.07.2026, 14:54 Wieso gibts in Krankenhäusern keine Klimaanlage? Ist das nicht Vorschrift?
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- Sakura
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Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Ja, ich war auch mal im Krankenhaus und fand die "Nahrung" dort zum Kotzen. Immerhin habe ich in einer Woche 5 kg abgenommen.
In der brd hoffen die Machthaber auf viele Hitzetote, um die Klimahysterie zu befeuern. Denn dann können sie sich von den üppigen Mehrkosten, die der Bürger zu berappen hat, sich eine dicke Scheibe abschneiden.
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Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Stimmt leider nicht, lies nochmal genauer:Leni hat geschrieben: 15.07.2026, 13:52 Ich hab jetzt nochmal nachgelesen, was unter den Begriff "KiPo" fällt: Nur Bilder, wo ein nacktes Kind zu sehen ist.
b) gibt leider ausgesprochen viel Interpretationsspielraum, denn was bitte ist ein "ganz oder teilweise unbekleidetes Kind in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung"? Im Prinzip kann man da so gut wie jedes Strandfoto nehmen, wo ein Kind in Badehose oder Badeanzug unbekümmert herumhüpft und vielleicht den Po in Richtung Kamera streckt oder breitbeinig dasteht.§ 184b StGB hat geschrieben: [...] kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes
Solche Fotos haben vermutlich die meisten Eltern in ihrem Fotoalbum, und kein Polizist würde sich dafür interessieren. Aber wozu hat ein Pädo, in der Regel ein männlicher Single, solche Fotos, die an sich komplett legal sind, auf seinem Handy oder auf dem PC? Klar, er will sich daran aufgeilen, weil das Mädel oder der Junge auf dem Bild "aufreizend" posiert, und deshalb ist das Kinderpornografie.
Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Ich finde lustig, dass man solche Erlebnisse mit echten Mädchen haben kann, aber als Foto wäre es problematisch. Bei den Puppen ist es ja genauso.
Mädchenliebender
| Ich liebe kleine Mädchen so wie es ihnen lieb ist.
"Wenn wir ganz und gar aufgehört haben, Kinder zu sein, dann sind wir schon tot." - Michael Ende
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Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Besonders pikant wird es dann am FKK-Strand. Dutzende nackte Kinder in allen möglichen Posen, aber völlig legal! Würde der geneigte Pädo nun seine Kamera zücken und "sexuell aufreizende" Posen ablichten oder auf den Intimbereich zoomen, wären das sofort Kinderpornos, während die gleichen Aufnahmen im Familienalbum - da ohne entsprechenden Vorsatz aufgenommen - unproblematisch bleiben, was der Gesetzgeber damals auch gleich besonders betont hat, als "Posing"-Bilder kriminalisiert wurden und die Leute nun Angst hatten, illegale Dinge zu tun. Es ist also weniger der Inhalt eines Bildes, der Probleme verursacht, sondern die Intention, weshalb auch Nackedeibilder im Klassenchat vor Kurzem noch zu nicht einstellbaren Gerichtsverfahren gegen wohlmeinende Lehrerinnen führten, wenn diese die Bilder "sichergestellt" hatten, während sie problemlos ihre nackten Kinder in der Badewanne ablichten durften.
Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Nein, habe ich nicht. Kinderpornografie ist aber Auslegungssache. Habe ich also ein Bild von einem Kind in einer anzüglichen Pose, dann kann das als Kinderpornografie ausgelegt werden. Aber auch das habe ich nicht, so weit ich das überblicken kann.Leni hat geschrieben: 15.07.2026, 13:52 Ich hab jetzt nochmal nachgelesen, was unter den Begriff "KiPo" fällt: Nur Bilder, wo ein nacktes Kind zu sehen ist. Und das hast du auf dem Handy gehabt? (ich merke gerade, es ist vielleicht besser, du antwortest nicht, oder ich lösch das wieder)
Mitleser hat geschrieben: 15.07.2026, 18:25
b) gibt leider ausgesprochen viel Interpretationsspielraum, denn was bitte ist ein "ganz oder teilweise unbekleidetes Kind in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung"?
Rein theoretisch kannst du ein zufälliges Foto von einem Kind nehmen, wo die Beine etwas gespreizt sind und dies als Kipo verkaufen. Die Staatsanwaltschaft glaubt das und die Bullen auch. Deswegen muss man sich einen Anwalt kaufen, der dieses Foto in der Luft zerreißt und sagt, dass das kein Kipo ist. Irgendwie eine verdrehte Welt. Wo ist die Unschuldsvermutung geblieben?
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!
Tja, und was macht ein Jens Spahn, der nie für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wurde, wenn deutsche Gesetze ihm nicht passen? Er und sein Mann fliegen einfach ins Ausland und lassen sich ein Kind "schenken". Glaubst du doch selbst nicht das da keine Dollar geflossen sind. "unser ganzes Glück" heißt es da. "Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm". usw...
Stellt euch mal vor man würde ihnen das Kind jetzt wegnehmen, (genauso die unschuldsvermutung) und zu seiner leiblichen mutter zurückbringen. Ganz kalt Irgendeinen Kinderschutzgrund nennen und das wars dann. Vielleicht noch die ein oder andere Unterstellung... uuuuundenkbar wäre das aber wehe Jemand kauft sich eine Puppe. Aber ein echtes Kind kaufen ist okay.
Stellt euch mal vor man würde ihnen das Kind jetzt wegnehmen, (genauso die unschuldsvermutung) und zu seiner leiblichen mutter zurückbringen. Ganz kalt Irgendeinen Kinderschutzgrund nennen und das wars dann. Vielleicht noch die ein oder andere Unterstellung... uuuuundenkbar wäre das aber wehe Jemand kauft sich eine Puppe. Aber ein echtes Kind kaufen ist okay.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!