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rambler
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Irrer Pädophiler "prahlt" auf YouTube

Beitrag von rambler »

In Middletwon, New Jersey, ist am vergangenen Donnerstag, ein 21jähriger verhaftet worden, weil er in einem youtube-video damit "geprahlt" [nicht meine Wortwahl] hatte, ein Pädophiler zu sein. Die Polizei war durch einen Hinweis auf das Video aufmerksam gemacht worden. Das Video ist inzwischen entfernt worden.

Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung fand sie auf dem Computer von Gary Wolchesky, so sein Name, eine bedeutende Zahl von von Bildern von kindern unter 16, die in verschiedene sexuelle Aktivitäten involviert gewesen seien.

Eine Sichtung der Profile, die Wolchesky auf youtube angelegt hatte, förderte verschiedene Nicks zu Tage wie PEDOTeenTech, GaryGodx, MyIDisPhat, MyIDisCool, TeenTech or Genetic Supremacy. Er gab an, von Wal-Mart gefeuert worden zu sein, und YouTube sowie XBoxLive für die Suche nach Opfern zu benutzen.

Er kann sich aus der Haft freikaufen durch Hinterlegung einer Bürgschaft von USD 100'000, mit der Auflage, sich vom Internet und von Spielkonsolen fernzuhalten und keine Kontakte mit Minderjährigen einzugehen.

Er riskiert eine Verurteilung wegen Kindeswohlgefährdung im 4. Grad, was bis zu 18 Monaten Gefängnis bedeuten kann.

Falls einer von euch hier gerne weitere Details zum Fall beisteuern möchte, hier die Telefonnummern: :lol:

Detective Andrea Tozzi or Detective John Maggs of the Monmouth County Prosecutor's Office (800-533-7443), or Middletown Detectives Larry Schachtel (732-615-2062) or Kelly Godley (732-615-2066).

Quelle:
http://www.app.com/article/20091022/NEW ... n+s+arrest
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Ovid
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Re: Irrer Pädophiler "prahlt" auf YouTube

Beitrag von Ovid »

Autsch.
Sich öffentlich als pädophil zu bekennen, reicht da wohl schon für einen Anfangsverdacht aus. :?

Wenn man sich dadurch mal nicht ins eigene Knie schiesst....
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gelöscht_05
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Re: Irrer Pädophiler "prahlt" auf YouTube

Beitrag von gelöscht_05 »

Wenn man sich öffentlich zu seiner Pädophilie bekennt - was grundsätzlich natürlich zu begrüßen ist, denn je mehr Pädos sich anlassunabhängig outen, je besser für eine Emanzipation - muss in seinen vier Wänden und überhaupt strafrechtlich unangreifbar sein. In Deutschland wäre ein solchen Outing z.B. bei YouTube strafrechtlich nicht relevant. In den USA ist alles ganz anders.

Maximo
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rambler
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Re: Irrer Pädophiler "prahlt" auf YouTube

Beitrag von rambler »

Ja, nun, ich habe ja diesen medialen Selbstschuss von diesem Mann nicht mehr lesen können. Aber ich denke, das Vorgehen der Amerikaner wäre in dieser Situation auch in D möglich. Man erklärt einen Anfangsverdacht, das reicht für eine HD, und schwupps finden sich die passenden Kipo, in diesem Falle offenbar sogar aus Heimarbeit.

Er muss eben solches auf youtube angedeutet haben, was für einen solchen Verdacht genügt. Viel braucht's eh nicht dazu. Es scheint sich - mind. nach Darstellung in dieser Zeitung, die ich nicht kenne, und nach derjenigen der Polizei, fast eher um eine Art Trotzhandlung gehandelt haben, als um ein ernsthaftes Selbstbekenntnis.
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gelöscht_05
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Re: Irrer Pädophiler "prahlt" auf YouTube

Beitrag von gelöscht_05 »

rambler hat geschrieben:Ja, nun, ich habe ja diesen medialen Selbstschuss von diesem Mann nicht mehr lesen können. Aber ich denke, das Vorgehen der Amerikaner wäre in dieser Situation auch in D möglich. Man erklärt einen Anfangsverdacht, das reicht für eine HD, und schwupps finden sich die passenden Kipo, in diesem Falle offenbar sogar aus Heimarbeit.
Nach der Deutschen Strafprozeßordnung(STPO) müssen für eine Hausdurchsuchung ganz konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Ein waager Verdacht reicht nicht aus. Dazu gibt es auch eine Entscheidung des BVerfG.

Ein bloßer Anfangsverdacht reicht für eine HD auch nicht aus. Er reicht nur dafür aus, um Ermittlungen einzuleiten. Im Laufe der Ermittlungen müssen sich dann die o.g. konkreten Anhaltpunkte ergeben, um eine HD durchführen zu können.

Das sich die Ermittlungsbehören/Staatsanwaltschaften/Gerichte beim Pädo-Thema nicht immer daran halten ist bekannt. Dann bleibt nur der Beschwerdeweg durch alle gerichtlichen Instanzen bis zum BVerfG.

Bekanntlich läuft so eine Beschwerde beim BVerfG gerade.

Maximo
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naylee
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Re: Irrer Pädophiler "prahlt" auf YouTube

Beitrag von naylee »

und was ist wenn Gefahr im Verzug ist? Dann brauchts den ganzen Bürokratischen Weg auch bei uns nicht.

Und irgendwie kann ja immer Gefahr im Verzug sein...
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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Perma
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Re: Irrer Pädophiler "prahlt" auf YouTube

Beitrag von Perma »

Bei Gefahr in Verzug kann die Anordnung zur Hausdurchsuchung statt durch einen Richter auch durch den Staatsanwalt erfolgen.

Trotzdem müssen entsprechende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.

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gelöscht_05
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Re: Irrer Pädophiler "prahlt" auf YouTube

Beitrag von gelöscht_05 »

Perma hat geschrieben:

Trotzdem müssen entsprechende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.
Richtig - Die Hürden bei Gefahr im Verzuge sind lt. StPO höher wie bei einer richterlichen Anordnung. Das dies in der Rechtspraxis anders angewandt wird steht auch einem anderen Blatt.

Maximo
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