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marco

Nachbarsgirl

Beitrag von marco »

hi an alle,
möchte wissen ob ihr alle süße nachbarsgirls habt. meine sind 10j und 13j 8)
schwuchtel

Re: Nachbarsgirl

Beitrag von schwuchtel »

solche blöden blagen! verhau sie besser!
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Tatze
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Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Tatze »

darf ich dich dann auch verhauen du schwuchtel
its better to burn out than to fade away
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Pitti
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Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Pitti »

marco hat geschrieben:hi an alle,
möchte wissen ob ihr alle süße nachbarsgirls habt. meine sind 10j und 13j 8)

Meine -es sind insgesamt fünf- sind nur halb so alt . . . mit einer NULL dahinter. Den Kuchen den die mir schenken, mag ich; aber sonst können die echt nerven. :lol:
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Horizonzero
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Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Horizonzero »

Naja, ein paar kleinere Mädels wohnen in den Nachbarhäusern ..., alle zwischen 5 und 8 schätze ich. Rainer
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Gelöscht_10
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Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Gelöscht_10 »

Bei mir gibts fast nur verdorbenes Fleisch, junges Gemüse scheint hier schlecht zu wachsen.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.

Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
carlo123

Re: Nachbarsgirl

Beitrag von carlo123 »

Also ich hab da eine ganz flotte Biene in meiner Nachbarschaft und die hätte ich auch wirklich gern ma auf der Matte, aber ich trau mich nicht, sie anzusprechen, kann mir da jemand helfen??
Gelöscht_10
Beiträge: 2743
Registriert: 17.09.2009, 21:06
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Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Gelöscht_10 »

Ums mal direkt zu sagen:

Nur um ein Mädchen zu ficken wirst Du von mir schonmal keine Tipps bekommen.

Reagiere deine Sexwut im Puff an reifen Frauen ab.

P.s.: Meine Antwort bezieht sich auch auf die von Dir erstellten und von den Admins bereits gelöschten Beiträge ...
Zuletzt geändert von Gelöscht_10 am 17.11.2009, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich sehne mich doch nur nach Dir,
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Real Live

Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Real Live »

carlo123 hat geschrieben:Also ich hab da eine ganz flotte Biene in meiner Nachbarschaft und die hätte ich auch wirklich gern ma auf der Matte, aber ich trau mich nicht, sie anzusprechen, kann mir da jemand helfen??
Es gibt nix,von keinem hier im Forum.Junge lass dich behandeln.Leute wie du gehören weggesperrt.
carlo123

Re: Nachbarsgirl

Beitrag von carlo123 »

ja toll Superman, dann erklär mir ma wie ein 16.jähriger eine 40 jährige angraben soll, hm??
Gelöscht_10
Beiträge: 2743
Registriert: 17.09.2009, 21:06
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Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Gelöscht_10 »

So leid es mir tut, aber jegliche Art sexueller Kontakte zu Minderjährigen (unter 14) ist nunmal verboten, auch wenn Du erst 16 bist. Alleine daher wirst Du kaum einen finden, der Dir da noch Tipps gibt, wie man es richtig anstellt.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
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Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.

Ich sehne mich doch nur nach Dir,
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carlo123

Re: Nachbarsgirl

Beitrag von carlo123 »

und was ist mit nur gucken?? ich kann jauach nur gucken oder nicht? Aolange es der Staat nicht merkt, mein ich.
Heinz-Georg

Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Heinz-Georg »

Hallo schwuchtel, kannst du dir nicht vorstellen, carlo123 sei ein mädchen und den verhauen? der hätte es nämlich verdient!
Gast

Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Gast »

Was ist daran verboten wenn ein 16 jähriger eine 40 jährige angraben will?
Gelöscht_10
Beiträge: 2743
Registriert: 17.09.2009, 21:06
Wohnort: [email protected]

Re: Nachbarsgirl

Beitrag von Gelöscht_10 »

Carlo ging es nicht darum eine 40-jährige anzugraben sondern eine Minderjährige flachzulegen.
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