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Eo

Strafanzeige gegen USK

Beitrag von Eo »

Die braunen Zeiten sind vorbei, jetzt kommendie blauen




Heftiger USK im Einsatz bei Jeromes Family


Späte Rache ?


Im Kürze dokumentieren wir die Verletzungen des Werner Z, dem blinden Stief- Vater von Jerome L. durch die USK. Jerome wurde schon ein paar Jahre zuvor Opfer heftigster SEK Angriffe, die mit dem Verlust des Leistendeckels des Jungen unter anderem endeten, der bei seiner Untersuchung in Harlachinger Krankenhauses nicht mehr aufgefunden werden konnte. Es bestand also höchstwahrscheinlich unmittelbare Lebensgefahr für den damals 14-jährigen durch Förderschule-Rausschmiss zum „Schulschwänzer“ deklarierten Jerome, der das ganze wahrscheinlich nicht überlebt hätte, wenn damals nicht zufällig ein Notarzt beim Siefvater anwesend gewesen wäre und dort seine angeschwollene Leiste entdeckt worden wäre.

Jerome konnte durch eine Notoperation gerade noch gerettet werden.
Der Leistendeckel ist ein Körperteil, das die Gedärme zusammen hält. Jeromes Gedärme hingen also mehr oder weniger frei schwebend in seinem Bauch herum, es stand ein tödlicher Ausgang der Sache an. Noch zu diesem Zeitpunkt hatte das Jugendamt Nürnberg ( vergeblich ) beantragt, Jerome auf ein Schiff zu befördern, von dem er nicht mehr hätte fliehen oder befreit werden können. Das wäre sein sicheres Todesurteil gewesen.
Presse in Nürnberg? Absolute Nachrichtensperre !!!
Strafanzeigen ? Niedergeschlagen !!

Bezug zu den Ereignissen hier:

www.kinderrechte-online.de.ms

Vorletzte Woche ( 11.1. 2010, nachts) kam es nun zu einer USK Konfrontation gegen den blinden Stief- Vater, die Mutter und auch Marvin, Jeromes Bruder in München. Über weitere Schikanen der letzten Jahre, die diese Familie durch machen musste, kann an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.

Sicherlich wird man vorher sehr genau gewusst haben, wem man hier einen „Besuch“ abzustatten hatte. Handelte es sich „nur“ um eine späte Revanche für eine „Logik“, frustrierter Jerome Verfolger, die man uns erst noch erklären müsste ? Es scheint jedenfalls so: wer es wagen sollte, jahrelang institutionellen Formen von Gewalt gerechtfertigten und couragierten Widerstand zu leisten, wird irgend wann mit dem Schwert staatlicher Machtdermonstration zu rechnen haben.

Offizieller Aufhänger sei diesmal die Denunziation einer Nachbarin gewesen, die die Polizei benachrichtigt habe, dass in der Wohnung der Ls eine Leiche liege. Wie dann diese „Leiche“ in der Wohnung der Ls „gesucht“ wurde, also mit der Familie erneut umgegangen wurde, ( angeblich, um die Leiche zu finden !!! ) zeigt eine Tonbandaufnahme, die wenige Tage nach diesem Ereignis angefertigt wurde. Die zahlreichen Dokumente zeigen überdies die ärztlich angefertigten Bilder der Verletzungen von Werner Z, sowie einige Versuche juristischen Protestes.

Die Verbindungen der USK München, von der ein Aktivist aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Denunziantin stammen soll, zur SEK Nürnberg / Bayern sind den Akkak Mitgliedern unbekannt, und haben lediglich erschreckenden Spekulationen über mögliche jugendamtliche / Nürnberger Verbindungen und Zusammenhänge neue Nahrung gegeben.
Diese Familie soll offenbar nie mehr zur Ruhe kommen.

Auch Cindy, die mittlerweile 9 Jahre alte Tochter von Elke Lämmermann bleibt verschwunden. Ihr Aufenthalt wird im Umfeld des ehemaligen Heimleiters von Fasoldshof, Herrn Suberg vermutet.

Das Familiengericht beschloss, dass die Mutter ihre Tochter wieder sehen darf, das Jugendamt bekam die Auflage, dies bis 12.September 2009 zu ermöglichen. Bisher wurde der Kontakt zu Cindy komplett unterbrochen, u.a., weil damals die beiden längst wieder nach Hause zurück gekehrten Brüder auf der Flucht seien, und weil die Mutter einige Entzündungen von Cindy im Intimbereich entdeckte und daraufhin energisch im Heim Schwarzenbach protestierte und eine Untersuchung verlangte.

Diesem Richterbeschluss (Besuchsregelung) widersetzte sich das Jugendamt, namentlich Frau Nolte aus dem Jugendamt Hof, indem es sich darauf berief, Cindy habe nach einem „Bodygard“ verlangt, weil die Mutter sie angeblich entführen wolle. Man stelle sich das vor: Seit 5. Lebensjahr, also 4 lange Jahre hat die Mutter ihre Tochter nicht mehr sehen dürfen ( Besuchsverbot ) und mit 9 Jahren erklärt Cindy plötzlich,, sie brauche einen Bodygard ) Diesen „Bodygard“ könne das Jugendamt aber nicht so einfach stellen.

Diese angebliche Aussage des Mädchens mag ein Hinweis darauf sein, wie stark man Cindy in den letzten Jahren vor seinen Eltern entfremdet hat. Noch ein paar Jahre und Cindy wird ihre Eltern vielleicht nicht mehr kennen. Es gab damals noch Herz zerreissende Szenen, in denen zum Ausdruck kam, dass Cindy wieder nach Hause wollte. Es gab Briefe mit Herzchen und Inschriften wie HDL, was soviel heisst wie „hab dich lieb“ , „ich vermisse Euch“ und ähnliches. Heute gibt es kaum noch Briefe, nur wenn es um Geschenke geht. Ob die letzten Briefe wirklich original von Cindy stammen, ist unkar. Derartige Herzchen, oder andere emotionale Äusserungen fehlen ganz. Die Mutter bekam zur Auflage 3 Mal eine Erziehungsberatungsstelle in Hof aufzusuchen, „zur Vorbereitung des Besuches bei Cindy“. Dem kam sie nicht nach, weil 2 x musste sie absagen wegen weihnachtlichem Stress , für den 13. 1. 2010 wurde der Termin seitens des Jugendamtes abgesagt, bis heute traf kein neuer Termin bei der Mutter ein. Es ist also zu erwarten, dass die Schikanen weiter gehen sollen und man weitere Zeit gewinnen will, um das ganze möglichst im jugendamtlichen Sinne zu lenken.

Der Sohn Marvin unterlag ebenfalls einigen Einweisungsversuchen in einer Psychiatrie und ähnlichem, die allesamt abgewehrt werden konnten, was aber nicht bedeutet, dass auch weiterhin nicht versucht wird, den Jungen aus seiner Familie zu entfernen.

An die Staatsanwaltschaft
München


Strafanzeige wg Überfall in einer Privatwohnung durch Polizeibeamte am 10.1. 2010 gegen 23.30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass sich die Herren Werner Z Jerome L anwaltlich vertrete.
Am 10.1.2010 drang ein USK-Kommando in die Wohnung der Familie Lämmermann ein, verliess trotz ausdrücklicher Aufforderung die Wohung nicht. Sie fesselten die Familienangehörigen und prügelten mit einem Schlagstock auf meinen blinden Mandanten Z ein. Anschliessend wurde gewaltsam ein Alkoholtest erzwungen. Ergebnis: 0,0 Prozent. Mein Mandant Jerome L wurde fest genommen, auf die Polizeiinspektion verbracht und doert fest gehalten. Die Bekanntgabe der Namen der Täter der Körperverletzung wurden duch den vermutlichen Einsatzleiter, der sich als

Ph. M.Grimm

bezeichnete, verweigert. Namens und im Auftrag meiner Mandanten erstatte ich Strafanzeige und Strafantrag wegen sämtlicher in Betracht kommender Vergehen durch am Einsatz beteiligter Personen. Die Strafanzeige erstreckt sich auch auf die Freiheitsberaubung von Jerome Lämmermann. Es wird beantragt, zur Verfolgung privatrechtlicher Schadensersatzansprüche mitzuteilen,

1. wer den Einsatz, wann angeordnet hat,
2. wer an dem Einsatz beteiligt war
3. Wer die Freiheitsberaubung von Jerome Lämmermann angeordnet und aufrecht erhalten hat.

Es wurde zudem ohne rechtlicher Grundlage in den Privatunterlagen der Betroffenen geschnüffelt. Es gab tätliche exzessive Übergriffe mit Körperverletzunmg, die keinerlei rechtliche Grundlage hatten.

Es lag ein Hausfriedensbruch durch die Polizei vor, da es keinen rechtfertigenden Grund gab, in die Wohnung einzudringen und sich darin aufzuhalten.

Tätliche Angriffe von Polizeibeamten in einer Privatwohnung, in der sie sich rechtswidrig aufhalten, ist strafrechtlich zu ahnden, um den Rechtsstaat vor verfassungsfeindlichen Übergriffen zu schützen.
Es handelt sich um den klassischen Fall eines Überfalls durch Polizeibeamte ausserhalb der rechtsstaatlichen Grenzen.

Es gilt auch zu klären, warum die beteiligten Polizeibeamten vor dem Betreten der Wohnung, Handschuhe anzogen, nachdem später in den privaten Papieren der Betroffenen gewühlt wurde. Am Rande wird erwähnt, dass eine in der Nachbarschaft wohnende Person bei der USK tätig sein soll und bereits vor Monaten seine Mitwirkung an der Entmietung der Betroffenen angekündigt hat.

Sollte zudem die Behauptung stimmen, dass eine dritte Person behauptet haben soll, dass ein Toter in der Wohnung liege, wird die Strafanzeige auf Vortäuschung einer Straftat erweitert.

Rechtsanwalt Fuchs, Miesbach

berichtet von Eo
gelöscht_07
Beiträge: 214
Registriert: 22.12.2009, 21:55

Re: Strafanzeige gegen USK

Beitrag von gelöscht_07 »

@Eo

kriegst du es in 3-4 Sätzen hin? danke! :lol:
Eo

Re: Strafanzeige gegen USK

Beitrag von Eo »

was mach eigentlich das Lächeln (" :D ")
hinter Deiner
vergeblichen SINNSUCHE
für einen Sinn ? :roll:

Eo
gelöscht_07
Beiträge: 214
Registriert: 22.12.2009, 21:55

Re: Strafanzeige gegen USK

Beitrag von gelöscht_07 »

Eo hat geschrieben:was mach eigentlich das Lächeln (" :D ")
hinter Deiner
vergeblichen SINNSUCHE
für einen Sinn ? :roll:

Eo
es beschreibt mein Lebensmotto, das das Leben sinnlos ist!

WOOOAAAAA :lol:
George O.

Re: Strafanzeige gegen USK

Beitrag von George O. »

May-Käfer

es wäre besser gewesen und auch fairer
Du hättest mehr Courage für andere hier gelassen
die vielleicht doch den einen oder anderen Sinn in
diesem Beitrag sehen, unbd auch sich zu wehren.
Dann macht es auch viel mehr Spass
und ist auch sinnvoller, wenn viele es tun

Resignierte Nihilisten
gibts schon genug, finde
ich, danke

George O.
gelöscht_07
Beiträge: 214
Registriert: 22.12.2009, 21:55

Re: Strafanzeige gegen USK

Beitrag von gelöscht_07 »

George O. hat geschrieben:May-Käfer

es wäre besser gewesen und auch fairer
Du hättest mehr Courage für andere hier gelassen
die vielleicht doch den einen oder anderen Sinn in
diesem Beitrag sehen, unbd auch sich zu wehren.
Dann macht es auch viel mehr Spass
und ist auch sinnvoller, wenn viele es tun

Resignierte Nihilisten
gibts schon genug, finde
ich, danke

George O.
Resignierte was? :D

ich kann dich leider so garnicht verstehen...
George E.O.

Re: Strafanzeige gegen USK

Beitrag von George E.O. »

was verstehst Du nicht?

Eo
Antworten