Interessantes aus Presse, Rundfunk, Internet.
Benutzeravatar
Poki
Beiträge: 551
Registriert: 02.01.2010, 09:58

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Poki »

du hast das
muhahaha MUHAHAHAAHAA MUHAHAAHAAHAAHAA!!! MUUUHAAAHAAAHAAAHAAAHAAA!!!!!!!!
vergessen.
I wonder if I've been changed in the night? Let me think. Was I the same when I got up this morning? I almost think I can remember feeling a little different. But if I'm not the same, the next question is 'Who in the world am I?' Ah, that's the great puzzle!
aus
Lewis Caroll: Alice in Wonderland
Benutzeravatar
gelöscht_05
Beiträge: 1477
Registriert: 29.10.2008, 00:49
Wohnort: Auf Anfrage

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

gelöscht_17 hat geschrieben:
Amen
Ich bin hier in diesem Thread nicht die Hauptperson. Wer Fotos von mir sehen möchte, der geht ganz einfach zu dem unteren Link und holt sich das obige Foto nicht von einer Pädogegner Webseite:

http://k13-online.krumme13.org/download ... =27&s=info

Die Moderatoren sollten darauf achten, dass sich die User hier an das Thread-Thema halten und nicht so viel Nebensächlichkeiten hier hinterlassen, dank.e

Maximo
Benutzeravatar
Khenu Baal
Beiträge: 4704
Registriert: 16.10.2008, 12:31
Wohnort: Sachsen-Anhalt

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Khenu Baal »

Maximo hat geschrieben:Die Moderatoren sollten darauf achten, dass sich die User hier an das Thread-Thema halten und nicht so viel Nebensächlichkeiten hier hinterlassen
Dann bliebe bei dem ganzen Gezicke kaum noch was übrig. Mir geht das zwar tierisch auf'n Geist, wenn gewisse Leute sich nur an/mit Personen reiben, aber es liefe auf Löschorgien hinaus, die eine weitere Flut von Klagen nach sich zögen. Besser wäre es, beim Thema zu bleiben. Vielleicht fruchtet ja dieser Appell ein wenig.

Irgendwer stellte hier die Frage in den Raum, aus welchem Grund jemand nach 10 oder 30 Jahren einen derartigen Vorwurf erheben solle, wenn nicht aufgrund eines realen Geschehens. Da würden mir auf Anhieb ein halbes Dutzend Gründe einfallen. Außerdem bleibt der Fakt, daß sich nun mal nachweislich 4 von 5 derartiger Anschuldigungen als nicht-justiziabel (ich vermeide bewußt "frei erfunden") erweisen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit generell schon mal vorgegeben.
Im vorliegenden Fall tendiere ich rein gefühlsmäßig (mehr ist einem Außenstehenden eh nicht möglich) dazu, der Frau zu glauben. Das ändert jedoch nichts daran, daß die Schuld eines Menschen bewiesen werden muß. Eine Aufweichung dessen ist nicht hinnehmbar, würde der Willkür Tür und Tor öffnen. Merkwürdig, das immer mal wieder in Erinnerung rufen zu müssen. Wahrscheinlich würde das den Leuten, die eine Verurteilung auf Verdacht befürworten, erst aufgehen, wenn sie selbst, beispielsweise bei einem Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder, von jemandem zu Unrecht denunziert würden.
Benutzeravatar
sus
Beiträge: 2180
Registriert: 26.11.2009, 19:17
AoA: [1,3!]*[2,2]-[1,2]
Wohnort: Ein Vulkan. Zumindest so ähnlich. Eigentlich nur der Ozean ...

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von sus »

nun khenu, ich hoffe du meintest nicht mich (wobei du mein beispiel genommen hast), denn dann muss ich folgendes ergänzen. ach iwo, ich ergänze es trotzdem einfach mal so in den raum. muss ja keiner hinhören:

mir geht es nicht darum generell dem opfer zu glauben, sondern nur in diesem einen fall. denn auch ich tendiere dazu dem opfer zu glauben, eben aus den von mir erwähnten gründen. deine vorbehalte räume ich natürlich ein und erkenne sie an. es bleibt trotzdem noch ein nachweislich geschilderter fall, der justiziabel ist. erst wenn der auch auserhalb der verfolgbarkeit gereicht wird, DANN ist darüber nachzudenken, in diesem Falle dem Täter eine unschuld zuzugestehen.

dass willkür bei einem generellem täterverdacht entstehen würde, ist logischerweise die direkte folge. da braucht man gar nicht zu zetern. es ist so. aber deshalb, und das ist wichtig, darf man nicht von einem fall auf dne anderen schließen (so wie es andere ja gerne tun) sondern muss jeden fall erneut betrachten und so tun, als wäre es der erste seiner art :)

und btw: ich streite mich, mit wem ich will *fg*
Ich frage mich, wie unendlich schön es sein muss, alles Leben auf der Welt zu überdauern. Asche ist soooo~ schön. Ich wünschte, die Welt würde noch heute anfangen zu brennen c.c
Benutzeravatar
Khenu Baal
Beiträge: 4704
Registriert: 16.10.2008, 12:31
Wohnort: Sachsen-Anhalt

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Khenu Baal »

Du hast mich schon verstanden :P .

Mich interessiert nur peripher, wer mit wem im Clinch liegt. Mich interessiert, wenn es in jedem Thread so ausartet, daß es den anderen die Lust nimmt, sich zum Thema zu äußern. An einem Posting wie eben gibt's überhaupt nichts zu meckern.
Benutzeravatar
Tropi
Beiträge: 2288
Registriert: 18.01.2010, 22:28
AoA: 8 - 12
Wohnort: zu Hause

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Tropi »

fünf Fälle des Mißbrauchs konnten ihm konkret nachgewiesen werden, so im anfangs geposteten Bericht. Die restlichen Jahre des Mißbrauchs-Märthyriums wurden dem Mädchen ( jetzt Frau ) als Fantasie-Verschmelzung unterstellt.
Trotz der langen Zeit, die eine Beweisführung angeblich unmöglich machen, wurden ihm fünf Fälle nachgewiesen.
Der Mann soll froh sein, daß er nur vier Jahre bekommen hat. Je nach schwere des Mißbrauchs hätte es auch sehr viel mehr sein können, im schlimmsten Fall mit anschließender Sicherungsverwahrung. Nun, seine Anwälte gehen gegen das Urteil an ( ihr gutes Recht) Aber daß du, Maximo, hoffst, daß der Mann einen Freispruch bekommt, war mir schon klar, da du dich ja offen für Sex mit Kindern aussprichst. Aber dieser Mißbrauch war nicht mit Einverständnis des Mädchens. Warum sonst hat er ihr mit Heim gedroht?

Drohung zum Zweck des Mißbrauchs und verschleiherung der Tat soll auch straffrei werden??? Ist das wirklich deine Einstellung zur pädophilie???

Und die nun wirklich zu deinem Thema....
meine Gedanken, Transenopa
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahadma Gandhi
Benutzeravatar
Tropi
Beiträge: 2288
Registriert: 18.01.2010, 22:28
AoA: 8 - 12
Wohnort: zu Hause

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Tropi »

@Hori,

Zu deinem kurzen Bericht hier im Thread muß ich dir aber noch sagen:

Nur, damit die Antis hier im Forum totale Einigkeit zu lesen bekommen, können viele nicht mit ihrer Meinung hinter Berg bleiben und Maximos Thesen für richtig erachten. Sollen sie doch lesen, daß wir hier nicht alle einer Meinung sind. Spricht doch nur für uns, daß wir uns mit diesen Themen wirklich auseinander setzen. Und wenn dann einige der Antis mit ihren Meinungen Stellung beziehen müssen ( soweit sie sich wirklich mal eine eigene Meinung bilden wollen ) ist damit doch schon ein riesiger Schritt der Verständigung getan. Das hat nichts mit Hexenjagd zu tun.

Gruß Transenopa
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahadma Gandhi
Benutzeravatar
Horizonzero
Beiträge: 14065
Registriert: 29.01.2009, 18:08
AoA: ab 8 aufwärts
Wohnort: [email protected]

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Horizonzero »

Unter Hexenjagt verstehe ich in dem Zusammenhang halt die auf eine Person gezielt ausgerichtete, mobbingartige Umgangsform- die teils sehr persönlich angreifend wirkt.
Kritik und Auseinandersetzung ansich sind ja OK ... Rainer
TeleGuard-ID: ZQV9DB8VV
Benutzeravatar
gelöscht_05
Beiträge: 1477
Registriert: 29.10.2008, 00:49
Wohnort: Auf Anfrage

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Horizonzero hat geschrieben:Unter Hexenjagt verstehe ich in dem Zusammenhang halt die auf eine Person gezielt ausgerichtete, mobbingartige Umgangsform- die teils sehr persönlich angreifend wirkt.
Kritik und Auseinandersetzung ansich sind ja OK ... Rainer
So isses !!!

Übrigens: Ich habe keine Probleme damit, wenn meine Person nach Art des Kabaretts, Satire, Karneval usw... durch den Kakau gezogen wird. Das müssen sich alle Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, gefallen lassen. Das gilt natürlich auch für einen pädophilen Aktivisten. Alles zu seiner Zeit und am richtigen Platz. Alle Threads damit kaputt posten muss aber unterbunden werden.

Maximo
Benutzeravatar
gelöscht_05
Beiträge: 1477
Registriert: 29.10.2008, 00:49
Wohnort: Auf Anfrage

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Transenopa hat geschrieben: Aber daß du, Maximo, hoffst, daß der Mann einen Freispruch bekommt, war mir schon klar, da du dich ja offen für Sex mit Kindern aussprichst. Aber dieser Mißbrauch war nicht mit Einverständnis des Mädchens. Warum sonst hat er ihr mit Heim gedroht?

Drohung zum Zweck des Mißbrauchs und verschleiherung der Tat soll auch straffrei werden??? Ist das wirklich deine Einstellung zur pädophilie???

Und die nun wirklich zu deinem Thema....
meine Gedanken, Transenopa
In diesem Fall ist noch nichts rechtskräftig entschieden. Hätte der Mann aufgrund der Beweislage ein Geständnis abgelegt, dann wäre alles so in Ordnung. Das hat er aber mit Sicherheit aus guten Gründen nicht gemacht, weil er natürlich einen Freispruch haben will.

Die angeblich nachgewiesen Fälle beruhen ganz offensichtlich ausschließlich auf der Aussage der Frau. Das bedeutet lediglich, dass der Richter der Frau geglaubt hat und nicht dem Mann. Solche Glaubensfragen dürfen zu keiner Verurteilung führen.

Ob jetzt die damaligen Handlungen einvernehmlich waren oder nicht spielt juristisch gesehen bekanntlich keine Rolle. Was zählt sind die Beweise. Offensichtlich gibt es aber außer der Aussage der Frau als Zeugin keine Beweise mehr. Deshalb sind die Chancen in der Revision gut.

Neben dem hier geschilderten Einzelfall geht es in diesem Thread ja auch generell um die Frage der möglichen diesbezüglichen Verschärfung bzw. Verländerung der Verjährungsfristen. Unsere Justizministerin sagt zu Recht, dass die Ermittlungsbehörden nach vielen Jahren nach der "Tat" keine Beweise mehr für eine Verurteilung finden können. Das bedeutet in der Rechtspraxis, dass nach einer Anzeige zwar ermittelt werden muss, aber letztentlich nicht angeklagt bzw. verurteilt werden kann. Für den angeblichen "Täter" tritt der Schaden und die damit verbundene Existenzzerstörung aber schon im Ermittlungsverfahren ein. Das ist auf keinen Fall hinnehmbar. Politische Forderungen zur Verlängerung der Verjährungsfristen von derzeit 10 bzw. 20 Jahren bringt niemanden etwas. Das ist reiner Populismus, auch ohne positive Wirkung auf das vermeintliche "Opfer". Bei "Opfern", die dies fordern, besteht zumindest der Verdacht, dass sie heute einfach Geld abzocken wollen. Im Strafrecht wäre dies nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung möglich, die ja so gut wie ausgeschlossen ist. Aber auch im Zivilrecht muss ein Schaden für einen Schadenersatz nachgewiesen werden. Im Prinzip ist das noch schwieriger als im Strafrecht. Ganz abgesehen davon, muss sich auch das "Opfer" erneut mit den ganzen damaligen Ereignissen für sich und gerichtlich auseinander setzen. Das werden mit Sicherheit viele "Opfer" nicht wollen, weil Sie alles in den letzten Jahren schon vergessen bwz. verarbeitet haben. Also ist auch eine Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht von derzeit 3 Jahren auf geforderte 30 Jahre vollkommener Unsinn und reiner Pupulismus ohne Sinn und Versand. Freiwillige Entschädigungszahlungen ist ein ganz anderes Thema.

Maximo
Benutzeravatar
Tropi
Beiträge: 2288
Registriert: 18.01.2010, 22:28
AoA: 8 - 12
Wohnort: zu Hause

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Tropi »

Sehr geehrter Herr Maximo,

Entscheidest du nun schon, was hier im Thread stehen darf und was nicht?

Entscheidest du nun, was und welcher Bericht in diese Diskusion gehört?

Entscheidest du nun auch noch, wer sich wie an dieser Diskusion beteiligen darf? Wenn es dir nur um deine eigene Meinung geht, dann laß doch gar nicht erst eine Diskusion zu. Sag, was du zu sagen hast und befehl den Usern hier im GLF nur Beiträge rein zu stellen, die dir gefallen, und nenne es dann eine gute Diskusion.
Da es dir wohl nur um Verjährungsfristen geht, dann ist dein Anfangsposting völlig falsch gewählt. Du schreibst ein Bericht von einem fünfjährigen Mißbrauch, und wunderst dich, daß wir diesen Fall zum Thema machen.

Wie wäre es denn, wenn du mal davon berichtet hättest, daß die Niederländer die Verjährung bei Mißbrauchsfällen ganz abschaffen wollen und sich für Lebenslangen Haftstrafen stark machen. Wenn die das durch bekommen, dauert es nicht mehr lange, daß unsere Regierung nachzieht. Da kannst du noch solange darüber debattieren.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/ausland/kindes ... ch102.html

Außerdem vertust du dich in deiner Argumentation schon wieder.
Anfangsposting:
"trotz ihrer glaubwürdigen Aussage konnten ihm nur fünf Fälle konkret nachgewiesen werden"
und nicht, wie du sagst, daß der Richter einfach nur der Frau geglaubt hat.
Also gab es in dem Fall Beweise, und das nach all den vielen Jahren, die eine Beweislage ja völlig unmöglich machen sollten
In vielen Fällen ist es natürlich so, aber eben nicht in allen Fällen. Eine Beweisführung nach all den Jahren ist sicher nicht leicht, aber eben doch möglich. Zu behaupten, daß viele Mißbrauchsopfer jetzt nach so vielen Jahren auspacken, liegt einzig nur daran, um eine Abfindung zu bekommen ( mag in Einzelfällen ja stimmen ) kann ich aber nicht veralgemeinern und ist schlichtweg falsch.
Wieviel Zeit gestehst du denn den Opfern zu, ihre Mißbrauchsfälle zu verarbeiten? Manche brauchen halt Jahre dafür und die momentane Berichterstattung gibt wohl sehr vielen Opfern den Mut, endlich ihre seelische Belastung los zu werden.
Lachst du dann, wenn es dann heißt: Zu Spät, die Fälle sind schon längst verjährt?

Transenopa


Edit: Da der Appell nicht wirklich fruchtete, wurde jetzt mal ausgemistet. GLF-Moderation
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahadma Gandhi
Benutzeravatar
gelöscht_05
Beiträge: 1477
Registriert: 29.10.2008, 00:49
Wohnort: Auf Anfrage

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Transenopa hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Maximo,

Da es dir wohl nur um Verjährungsfristen geht, dann ist dein Anfangsposting völlig falsch gewählt. Du schreibst ein Bericht von einem fünfjährigen Mißbrauch, und wunderst dich, daß wir diesen Fall zum Thema machen.

Wie wäre es denn, wenn du mal davon berichtet hättest, daß die Niederländer die Verjährung bei Mißbrauchsfällen ganz abschaffen wollen und sich für Lebenslangen Haftstrafen stark machen. Wenn die das durch bekommen, dauert es nicht mehr lange, daß unsere Regierung nachzieht. Da kannst du noch solange darüber debattieren.

Quelle:
http://www.tagesschau.de/ausland/kindes ... ch102.html

Außerdem vertust du dich in deiner Argumentation schon wieder.
Anfangsposting:
"trotz ihrer glaubwürdigen Aussage konnten ihm nur fünf Fälle konkret nachgewiesen werden"
und nicht, wie du sagst, daß der Richter einfach nur der Frau geglaubt hat.
Also gab es in dem Fall Beweise, und das nach all den vielen Jahren, die eine Beweislage ja völlig unmöglich machen sollten
In vielen Fällen ist es natürlich so, aber eben nicht in allen Fällen. Eine Beweisführung nach all den Jahren ist sicher nicht leicht, aber eben doch möglich. Zu behaupten, daß viele Mißbrauchsopfer jetzt nach so vielen Jahren auspacken, liegt einzig nur daran, um eine Abfindung zu bekommen ( mag in Einzelfällen ja stimmen ) kann ich aber nicht veralgemeinern und ist schlichtweg falsch.
Wieviel Zeit gestehst du denn den Opfern zu, ihre Mißbrauchsfälle zu verarbeiten? Manche brauchen halt Jahre dafür und die momentane Berichterstattung gibt wohl sehr vielen Opfern den Mut, endlich ihre seelische Belastung los zu werden.
Lachst du dann, wenn es dann heißt: Zu Spät, die Fälle sind schon längst verjährt?

Transenopa
Vorab: Jeder Thread hat ein bestimmtes Thema. Und bei den Antwort-Postings sollte - muss - man sich auf dieses Thema beschränken. Das macht eine gute und übersichtliche Diskussionskultur aus. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern das ist überall so. !

Wenn Du diesen Thread richtig gelesen hättest und Dich dabei nicht so sehr auf meine Person fixiert hättest, dann hättest Du festgestellt, dass ich das Vorhaben in den Niederlanden schon gepostet habe. Darauf kann ich später aber noch im Detail eingehen.

Der Titel des Threads lautet:
"Die Folgen der langen Verjährungsfristen"

Es steht im Artikel nichts davon drin mit welchen konkreten Beweisen dies nachgewiesen worden ist. Das läßt darauf schließen, dass es nur um die Aussagen der "Opfer" gegangen sein kann. Bei einer Vergewaltigung sind Spermerspuren nicht mehr nachweisbar, ebenso auch keine blauen Flecken oder sonst etwas. Blosse Zeugenaussagen des "Opfers" müssen immer angezweifelt werden. Dafür setzt man in der Regel immer Gutachter ein. Davon lese ich im Artikel nichts und das hätte die Presse mit Sicherheit geschrieben, denn das ist ja ganz wichtig.

Die gegenwärtigen Verjährungsfristen liegen bei § 176 StGB bei 10 Jahren. Und bei z.B. 176a StGB bei sogar 20 Jahren - immer beginnend ab dem 18 Lebensjahr. Die Länge der Verjährungsdauer richtet sich immer nach der angedrohten Höchststrafe im Gesetz. Wenn das nicht ausreicht, dann muss die "Tat" verjährt sein. Das gehört zum Grundprinzip unseres Rechtsstaates bei allen Deliksarten.

Wenn man jetzt bei 176 ff. StGB die Verjährungsfrist auf 30 Jahre erhöhen will, dann müßte man dazu auch das Strafmaß erhöhen - spricht mit Mord gleichsetzen bzw. auf Lebenslang hochsetzen. Das hätte also eine erneute Verschärfung des Sexualstrafrechts zu 176 ff StGB zur Folge. Jetzt frage ich Dich mal: Willst Du das als pädophil-liebender Mensch so haben ? Vergess bei Deiner Antwort nicht, dass der Gesetzgeber und in Folge die Justiz nicht zwischen Einvernehmlichkeit und sexueller Gewalt unterscheidet. Viel Spaß beim Nachdenken..

Maximo
Benutzeravatar
Horizonzero
Beiträge: 14065
Registriert: 29.01.2009, 18:08
AoA: ab 8 aufwärts
Wohnort: [email protected]

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Horizonzero »

Meines Wissens nach kann ein Gericht einer Zeugenaussage durchaus Beweiskraft gewähren. Da dies offensichtlich geschehen ist, glaube ich nicht das er in der Revision eine Chance hat. Rainer

@ Maximo, jetzt fang Du doch nicht auch noch mit Vollzitaten an (der Text steht unmittelbar über Deiner Antwort .... :roll:
TeleGuard-ID: ZQV9DB8VV
gelöscht_16
Beiträge: 944
Registriert: 09.10.2008, 10:59
AoA: 7-12

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_16 »

wenn wenigstens noch der dumme russische hai hier wäre, dann hätt ich was zum draufkloppen.dann würd ich mit inbrunst reingrätschen.

aber das is mir alles momentan anscheinend nicht vergönnt. dann bleibts wohl vorerst beim mitlesen und grinsen.
Vagina Fan
Benutzeravatar
Horizonzero
Beiträge: 14065
Registriert: 29.01.2009, 18:08
AoA: ab 8 aufwärts
Wohnort: [email protected]

Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Horizonzero »

Tja, der bruce, bin auch gespannt ob der nochmal auftaucht. *mitgrins* rainer
TeleGuard-ID: ZQV9DB8VV
Antworten