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gelöscht_05
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Horizonzero hat geschrieben:Meines Wissens nach kann ein Gericht einer Zeugenaussage durchaus Beweiskraft gewähren. Da dies offensichtlich geschehen ist, glaube ich nicht das er in der Revision eine Chance hat. Rainer

@ Maximo, jetzt fang Du doch nicht auch noch mit Vollzitaten an (der Text steht unmittelbar über Deiner Antwort .... :roll:
Das ist zwar richtig, dass der Richter das einfach nur glauben kann und dementsprechend verurteilt, aber gerade deswegen besteht die große Chance in der Revision, denn dort sitzen andere Richter, die das nicht glauben müssen. Höhere Instanzen entscheiden in der Regel sowieso sachgerechter als die AG und LGs. Leider ist das so. Die unteren Instanzen lassen sich viel zu oft von den Hatzmedien oder dem pöbelden Mob usw... beeinflussen.

Maximo
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Horizonzero
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Horizonzero »

*lach*, genau hier sind wir wieder am Punkt angekommen, was denn nun eigentlich in einer Revision gemacht wird. Ich bin auf das Ergenbniss gespannt, denn nur wenn es einen formalrechtlichen Fehler gab wird das Urteil gekippt, es geht da nicht um den Ihnhalt der Zeugenaussage- nur ob diese Zeugin hätte zugelassen dürfen.
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Perma
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Perma »

Maximo hat geschrieben:Die gegenwärtigen Verjährungsfristen liegen bei § 176 StGB bei 10 Jahren. Und bei z.B. 176a StGB bei sogar 20 Jahren - immer beginnend ab dem 18 Lebensjahr.


Stimmt so nicht. Die Verjährungsfrist für Straftaten nach §176 ff beträgt generell 10 Jahre.

Die Verjährungsfrist richtet sich nach dem Tatbestand der die Tat (hier: Sexueller Mißbrauch von Kindern) verwirklicht, ohne Berücksichtigung für besonders schwere oder minder schwere Fälle. (StGB §78 (4) http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html)

Entscheidend für die Verjährungsfrist ist also ausschließlich §176 (1):

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn
Jahren (Kind) vornimmt
oder an sich von dem Kind vornehmen
läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren
, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Strafandrohung einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren :arrow: Verjährungsfrist 10 Jahre

Für die Verjährungsfrist ist völlig unerheblich ob es sich um schweren sexuellen Mißbrauch (§176a) oder um schweren sexuellen Mißbrauch mit Todesfolge (§176b) handelt.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert.
Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.

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Tropi
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Tropi »

Maximo sagt:
Höhere Instanzen entscheiden in der Regel sowieso sachgerechter als die AG und LGs. Leider ist das so. Die unteren Instanzen lassen sich viel zu oft von den Hatzmedien oder dem pöbelden Mob usw... beeinflussen.

Das sag mal einem Richter am Amts- oder Landgericht. Aber was hat das nun mit den Folgen der Verjährungsfristverlängerung zu tun ? Dann leg doch bitte fest, mit wem du über was diskutieren willst.

du sagtest:
Vorab: Jeder Thread hat ein bestimmtes Thema. Und bei den Antwort-Postings sollte - muss - man sich auf dieses Thema beschränken. Das macht eine gute und übersichtliche Diskussionskultur aus. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern das ist überall so. !

Außerdem sagtes du:
Unsere Justizministerin sagt zu Recht, dass die Ermittlungsbehörden nach vielen Jahren nach der "Tat" keine Beweise mehr für eine Verurteilung finden können.

Das ist so auch nicht richtig. Sie gab zu, daß es sehr schwer sein würde, Beweise nach so langer Zeit zu finden.

Ob ich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen bin ?
Was ich dazu denke wird unsere Regierung nicht intressieren, deine Meinung ist ja bekannt, aber das intressiert die auch einen feuchten Kehricht.
Allerding führt deine Meinung ( auch wenn du meinst, ich würde wieder spammen ) wohl eher in Richtung Verlängerung.

Zu dem Posting über die Niederländer muß ich mich entschuldigen. Du hast ein Posting darüber gesetzt, auch wenn aus deinem Bericht nichts über " lebenslanger Haft " steht. Hatte ich überlesen.
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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gelöscht_05
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Transenopa hat geschrieben: Das ist so auch nicht richtig. Sie gab zu, daß es sehr schwer sein würde, Beweise nach so langer Zeit zu finden.

Ob ich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen bin ?
Was ich dazu denke wird unsere Regierung nicht intressieren, deine Meinung ist ja bekannt, aber das intressiert die auch einen feuchten Kehricht.
Allerding führt deine Meinung ( auch wenn du meinst, ich würde wieder spammen ) wohl eher in Richtung Verlängerung.
Politisch diplomatisch ausgedrückt bedeutet die Aussage der BJM genau das was ich gepostet habe. Sie ist dagegen.

Das im letzten Absatz ist ein Fehlschluss. Wenn man so denkt, dann darf von unserer Pädoseite ja überhaupt nichts publiziert oder gefordert werden, weil das dann immer alles ins Gegenteil führen soll. So wird Politik aber nicht gestaltet und so läuft das auch nicht. Im Gegenteil, wenn niemand den Mund aufmacht, dann können die machen was sie wollen. Andere Positionen müssen also bezogen werden - das ist auf alle Fälle besser als nichts. Ob diese dann auch Gehör finden, ist eine ganz andere Frage. Sollte widererwartend tatsächlich nach den Runden Tischen usw... ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen vorbereitet und dann in den Bundestag eingebracht werden, dann werde ich die nächste öffentliche Petition über die Webseite des Bundestages einreichen. Solche demokratischen Möglichkeiten müssen von Pädoseite viel mehr genutzt werden. Wenn wir das nicht tut, dann können wir uns auch nur ganz schwer wirklich über irgendwelche Entscheidungen gegen uns beklagen. Alles Machbare muss also zuvor voll ausgeschöpft werden. Und: Die breite Pädomasse muss solche Petitionen neben vielen "normalen" Menschen auch mitzeichnen und auf der Webseite des Bundestags mitdiskutieren usw... ! Das ist der Punkt, worauf es ankommt. Solange das nicht halbwegs gut funktioniert, kann mit Sicherheit nichts Positives erreicht werden. So funktioniert das auf allen politischen Gebieten - also auch beim Pädo-Thema. Resignation etc... ist vollkommen fehl am Platz.

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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Perma hat geschrieben: Für die Verjährungsfrist ist völlig unerheblich ob es sich um schweren sexuellen Mißbrauch (§176a) oder um schweren sexuellen Mißbrauch mit Todesfolge (§176b) handelt.[/color]

§ 176b
Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge.Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.


Hier liegen die Verjährungsfristen aber höher als 10 Jahre. Das sagt auch die BJM so. Sie spricht immer von 10 Jahren oder sogar 20 Jahren.

Unabhängig der Deliktsart sind 10 Jahren sowieso vollkommen ausreichend - das bedeutet ja immer bis zum 28 Lebensjahr kann Anzeige erstattet werden.

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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Perma »

Die Verjährungsfrist richtet sich aber analog StGB §78 (4) nach dem Grundtatbestand, ohne Berücksichtigung der Verschärfungen bei besonders schweren Fällen. Dies wäre der sexuelle Mißbrauch nach §176.

Wenn man die Verjährungsfrist für §176b gesondert ermitteln würde, ergebe sich aufgrund der angedrohten Strafe von lebenslanger Freiheitsstrafe eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Die genannte Verjährungsfrist von 20 Jahren kann ich mir derzeit nur mit StGB §177 (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigug) erklären.

vgl. :arrow: http://www.missbrauch.de/verjaehrung
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Tropi
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Tropi »

@Maximo:

dein Antwortposting an mich muß ich zu 100% zustimmen. Sicherlich ist zu bedauern, daß es nicht mehr Aktivisten gibt, die öffentlich für die Pädoszene eintritt und dafür habe ich dir ja schon meine Bewunderung ausgesprochen. Was ich an dir kritisiert habe ( und nicht nur ich ) sind deine Forderungen, die du im Namen aller Pädos stellen willst. Der Mob und auch die Politiker machen keinen Unterschied zwischen Gewaltmißbrauch und einvernehmlichen Sex. Ein primäres Ziel sollte doch erst mal die Akzeptanz der Pädos sein. Das erreiche ich aber nicht, wenn ich von vornherein freien Sex mit Kindern, Legalisierung von Kinderprostitution u.s.w. fordere. Damit verschaffe ich mir kein Gehör, sondern heize die Antikampangne nur unnötig auf, gieße Öl ins Feuer.
Zu meiner Person:
In mir sind die Ängste einer öffentlichen Outung und der damit zusammen hängende soziale Abstieg noch viel zu tief verankert, um mich politisch zu engagieren. Ich würde damit auch andere Menschen mit in den Abgrund reißen, die es wirklich nicht verdiehnt haben.
Solltes du mir in meinen o.a. Aussagen Recht geben können, bin ich gerne bereit, mit dir noch so manch ein Wortgefecht zu führen.

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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Perma »

Transenopa hat geschrieben:Der Mob und auch die Politiker machen keinen Unterschied zwischen Gewaltmißbrauch und einvernehmlichen Sex.


Wieso sollten sie auch. Es ist wesentlich einfacher eine Differenzierung nicht zu machen, sonst würde man ggf. sein Gehirn überstrapazieren müssen.

Transenopa hat geschrieben:Ein primäres Ziel sollte doch erst mal die Akzeptanz der Pädos sein.


Dies läßt sich nur erreichen, wenn inbesondere von der Gesellschaft akzeptiert wird, daß Kinder Empfindungen, insbesondere eben auch Liebe, ggü. einem anderen Menschen haben können.

Transenopa hat geschrieben:Das erreiche ich aber nicht, wenn ich von vornherein freien Sex mit Kindern, Legalisierung von Kinderprostitution u.s.w. fordere.


Wie sieht denn die alternative Darstellung des für einen Anti akzeptablen Pädos Deiner Meinung nach aus? Wir sind uns doch wohl darüber einige, daß Pädophilie eine sexuelle Präferenz ist.

Ich habe den Eindruck, daß einige das sexuelle aus der Präferenz streichen möchten. Das wird aber nicht funktionieren, schon allein deshalb nicht, weil man dies keinem Anti wirklich plausibel machen kann. Mir im übrigen auch nicht.

Aber wenn das so sein, soll, dann gibt es eine Möglichkeit.

:arrow: "Chemische Kastration für Pädophile - jetzt freiwillig - den Kindern zuliebe."

Transenopa hat geschrieben:In mir sind die Ängste einer öffentlichen Outung und der damit zusammen hängende soziale Abstieg noch viel zu tief verankert, um mich politisch zu engagieren.


In irgendeiner Form aktiv zu sein, muß nicht gleichbedeutend mit einem öffentlichen Outing sein.
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

quote="Perma"]Die Verjährungsfrist richtet sich aber analog StGB §78 (4) nach dem Grundtatbestand, ohne Berücksichtigung der Verschärfungen bei besonders schweren Fällen. Dies wäre der sexuelle Mißbrauch nach §176.

Wenn man die Verjährungsfrist für §176b gesondert ermitteln würde, ergebe sich aufgrund der angedrohten Strafe von lebenslanger Freiheitsstrafe eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Die genannte Verjährungsfrist von 20 Jahren kann ich mir derzeit nur mit StGB §177 (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigug) erklären.

vgl. :arrow: http://www.missbrauch.de/verjaehrung
[/quote]

Okay, unsere Justizministerin hatte letztens im TV von den unterschiedlichen Verjährungsfristen von 10 und 20 Jahren gesprochen - war der Meinung, dass die es ja eigentlich wissen müßte.

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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Transenopa hat geschrieben:@Maximo:
Was ich an dir kritisiert habe ( und nicht nur ich ) sind deine Forderungen, die du im Namen aller Pädos stellen willst. Der Mob und auch die Politiker machen keinen Unterschied zwischen Gewaltmißbrauch und einvernehmlichen Sex. Ein primäres Ziel sollte doch erst mal die Akzeptanz der Pädos sein. Das erreiche ich aber nicht, wenn ich von vornherein freien Sex mit Kindern, Legalisierung von Kinderprostitution u.s.w. fordere. Damit verschaffe ich mir kein Gehör, sondern heize die Antikampangne nur unnötig auf, gieße Öl ins Feuer.
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K13online stellt KEINE Forderungen im Namen ALLER Pädos auf, sondern vertritt ledigliche Positionen im Namen von K13online. Niemand kann Forderungen für alles Pädos aufstellen - das ist vollkommen logisch. Das würde nur dann gehen, wenn alle Pädos sich in EINEM Verein zusammengeschlossen haben und entsprechende Beschlüsse formuliert sind. Das kann und wird und muss es aber nicht geben, um politisch aktiv zu werden oder zu sein.

Die K13online kann von der Grundsatz-Position nicht abweichen oder Kompromisse schließen. Außerdem muss man immer das Maximum vertreten, um wenigstens das Minium erreichen zu können. Die politische Lage sieht ja gegenwärtig durchaus so aus, dass ein Weg beschritten wird, dass die sogenannten Enthaltsamen Pädos a la Charite in der Gesellschaft akzeptiert werden sollen. Die Charite spricht sich klar dafür aus. Die Medien berichten entsprechend. Sogar der seriöse Kinderschutz unterstützt dieses Projekt. Auch K13online hat darüber schon mehrfach berichtet...

Trotzdem müssen darüber hinaus einvernehmliche pädophil-sexuelle Beziehungen langfristig legalisiert werden. Das Gleiche gilt auch für einhellig hergestellte "Kinderpornos" - der reine Besitz sowieso - das war bis ca. 1993 schon mal legal. Kurz gesagt ohne darüber jetzt weiter und erneut in die Details gehen zu wollen und zeitlich zu können: Alles wobei kein Schaden für Dritte Personen entsteht darf nicht verboten sein. Davon kann und werden wir nicht abrücken können. Wenn wir dies tun würden, wäre fast niemanden damit geholfen. Dann könnte auch alles so bleiben wie es jetzt ist. Und das will ja wohl fast niemand von den Pädophilen in der ganzen Welt...(Ausnahmen bestätigen die Regel)

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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Perma »

Maximo hat geschrieben:Okay, unsere Justizministerin hatte letztens im TV von den unterschiedlichen Verjährungsfristen von 10 und 20 Jahren gesprochen - war der Meinung, dass die es ja eigentlich wissen müßte.


Der Meinung wäre ich allerdings auch, daß gerade die Justizministerin es wissen müßte. Aber die ist ja nur Ministerin, muß ja nichts mit Kompetenz zu tun haben.

Allerdings kursieren mittlererweile beide Sichtweisen bezüglich der Verjährungsfristen im Netz. Viele ebenfalls in der Richtung, daß es die Justizministerin ja wissen muß.

Ich bin selbst kein Rechtsanwalt, allerdings meine ich die Gesetze bezüglich Verjährungsfrist so richtig ausgelegt zu haben.

Du hast nicht zufällig einen kompetenten Rechtsanwalt zur Hand, der es wirklich bestätigen kann? Muß aber ein kompetenter sein, denn manchmal muß man es Rechtsanwälten auch erst erklären.
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von gelöscht_05 »

Perma hat geschrieben: Du hast nicht zufällig einen kompetenten Rechtsanwalt zur Hand, der es wirklich bestätigen kann? Muß aber ein kompetenter sein, denn manchmal muß man es Rechtsanwälten auch erst erklären.[/color]
Ich hab hier neben meinem ständigen "Hausanwalt"(siehe K13-Impressum) natürlich noch einige mehr Anwälte zur Hand. Einige machen allerdings erst dann den Mund auf, wenn Sie zuvor Bares sehen. Aber meinen Hausanwalt könnte ich bei Gelegenheit mal danach fragen. Er macht schon mal etwas gratis bzw. wartet mal etwas länger auf sein Honorar. Kommt Zeit, kommt Rat...

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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Horizonzero »

Anwälte hin, ministranten her ( :mrgreen: ) die Frage läßt sich doch mit dem Buch der Juristerei auf dem Grund gehen ... (StGb), und da steht iwo 10 jahre mit erreichen der Volljährigkeit. rainer (zu faul, die Stelle jetzt zu suchen ..)
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Re: Die Folgen der langen Verjährungsfristen

Beitrag von Tropi »

Hallo Perma:
Ich antworte erst jetzt, weil ich zur Zeit Urlaub habe, und nicht oft zu Hause bin, dazu hatte ich Dienstag Geburtstag, ergo Gäste und in der darauf folgenden Nacht in den Schwarzwald gefahren bin.

Also du schreibst:
"Chemische Kastration für Pädophile - jetzt freiwillig - den Kindern zuliebe."

Nein, aber bei der derzeitigen Gesetzeslage sollte man dringend auf Sex, selbst auf einvernehmlichen Sex, mit Kindern verzichten und nicht noch laut herausposaunen, daß man ihn aber unbedingt will. Das Pädophilie eine sexuelle Präferenz ist streite ich doch nicht ab, aber sollte unser Verstand nicht auch unsere Sexualität kontrolieren? Liebe zu einem Kind sollte nicht nur auf Sexualität bezogen sein. Wenn ich aber trotzdem propagiere, daß ich Sex mit Kindern will, muß ich mich nicht wundern, daß die bestehenden Gesetze noch weiter verschärft werden, da der Gesetzgeber davon ausgeht, daß ich das Kind zum "einvernehmlichen Sex" überrede, Einfluss auf seinen Willen ausüben könnte. ( Hierzu müßten, wie Maximo und du schon sagten, die Rechte der Kinder gestärkt werden).

Weiter sagtest du:
In irgendeiner Form aktiv zu sein, muß nicht gleichbedeutend mit einem öffentlichen Outing sein.

In irgendeinem Forum aktiv sein, verstehe ich aber nicht als "öffentliche politische Arbeit im Sinne von Maximos politischer Arbeit"
Politik kannst du nicht inkognito betreiben, außer als Berater für irgendjemand, und da ich auch mit Maximo diskutiere ist das zu einem kleinen Teil schon Politik, denn er könnte eventuell ja gedankliche Anstöße einer anderen Sichtweise bekommen.

So, jetzt kannst du meine Meinung wieder auseinander nehmen, denn eine Konfrontation mit deinen Ansichten kann ja auch sehr lehrreich für mich sein.

LG, Transenopa
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