"Köln –
Ein früherer Kölner Staatsanwalt muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie 14.400 Euro Strafe zahlen. Der 63- Jährige habe seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurückgezogen, sagte der zuständige Kölner Amtsrichter.
Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig, so dass es nicht zu einer Hauptverhandlung kommen wird. Ein Computerhändler hatte im Sommer vergangenen Jahres auf dem Privat-PC des Mannes kinderpornografische Dateien entdeckt und die Polizei eingeschaltet.
Die Ermittlungen ergaben auch, dass der Staatsanwalt unter falscher Identität versucht haben soll, sich über das Internet mit einem 13-jährigen Mädchen zu verabreden. Schon der Versuch gilt als sexueller Missbrauch.
Der Beschuldigte, der inzwischen im Ruhestand ist, war rund 30 Jahre in der Kölner Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität zuständig. Das Verfahren gegen ihn war aus Gründen der Objektivität von der Bonner Staatsanwaltschaft geführt worden. "
Unser eins wäre weg von der Bildfläche...!
